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PraktikumPraktikumsvertrag

Broschüre »PraktikantInnen im Betrieb« mit Praktikumsvertrag

Die Broschüre des Deutschen Gewerkschaftsbundes bietet zahlreiche nützliche Informationen rund um das Thema Praktikum. Sie enthält unter anderem auch ein Muster für einen Praktikumsvertrag.

Cover DGB Praktikantinnen im Betrieb

Broschüre »PraktikantInnen im Betrieb« mit Praktikumsvertrag
Ein Praktikum soll berufliche Kenntnisse vermitteln und der Orientierung dienen. Es hilft, betriebliche Abläufe kennen zu lernen und eine Vorstellung von der Arbeit in einer Branche zu bekommen. Darum – so sind sich Gesetzgeber und Gerichte einig – ist ein Praktikum immer Teil einer Ausbildung und muss auch selbst Ausbildungscharakter haben. Das Lernen steht im Vordergrund.

In der Realität sind es manchmal anders aus. Insbesondere bei den PraktikantInnen, die bereits ein Studium oder eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, besteht die Gefahr, dass sie während ihres Praktikums wie regulär Beschäftigte eingesetzt werden. So werden Verdrängungsprozesse in Gang gesetzt, die auf Kosten der Stammbelegschaften gehen.

Die entscheidene Frage ist dabei: Handelt es sich tatsächlich noch um ein Praktikum oder arbeiten PraktikantInnen vollwertig an einem Projekt mit und sind ihre Arbeitsleistungen fest eingeplant? In einem solchen Fall handelt es sich um ein normales Arbeitsverhältnis, für das ein angemessenes Gehalt zu zahlen ist. Dabei ist es unerheblich, ob der von den Parteien abgeschlossene Vertrag als "Praktikunsvertrag" bezeichnet wird. Nicht die Bezeichnung, sondern der tatsächliche Inhalt des Verhältnisses ist ausschlaggebend.

Viele Informationen und auch ein Praktikumsvertrag finden sich in der Broschüre des Deutschen Gewerkschaftsbundes.

Download
»Broschüre PraktikInnen im Betrieb« [PDF, 23 Seiten - 526 KB]
http://www.dgb-jugend.de/mediabig/6222A.pdf