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PraktikumUnbezahltes

DGB fordert gesetzlichen Schutz für Praktika

Um den zunehmenden Missbrauch von Praktikantinnen und Praktikanten als unter- oder unbezahlte Arbeitskräfte einzudämmen, hat der Deutsche Gewerkschaftsbund einen Katalog möglicher Gegenmaßnahmen entwickelt.

Eine männliche Hand hält ein Vogelküken.

DGB fordert gesetzlichen Schutz für Praktika
Berlin, 23.10.2006 (dgb) - Um den zunehmenden Missbrauch von Praktikantinnen und Praktikanten als unter- oder unbezahlte Arbeitskräfte einzudämmen, hat der Deutsche Gewerkschafts-Bund einen Maßnahmen-Katalog entwickelt. Dazu sagt die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ingrid Sehrbrock: »Immer mehr junge Menschen werden durch unbezahlte oder unterbezahlte Praktika hingehalten und häufig auch betrogen. Dazu kommt die negative Auswirkung auf den Arbeitsmarkt. Statt reguläre Stellen einzurichten, bedienen sich Arbeitgeber der billigen Praktikanten. Diese schamlose Ausbeutung muss beendet werden. Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert eine eindeutige rechtliche Regelung. Das Praktikum muss gesetzlich als Lernverhältnis definiert werden. Inhalt, Dauer und Vergütung müssen geregelt werden. Reguläre Stellen dürfen nicht durch Praktika ersetzt werden.«

Der DGB fordert

 

Online-PetitionDie »DGB-Jugend« hat kürzlich gemeinsam mit dem Verein fairwork eine Online-Petition zum Schutz von Praktikantinnen und Praktikanten beim Deutschen Bundestag eingereicht. Die Petition im Wortlaut:

Für eine klare Trennung von Ausbildung und Arbeit und eine Mindestvergütung für Praktika

Die Forderung: Praktika u.ä. Lernverhältnisse müssen per Gesetz eindeutig von Arbeitsverhältnissen abgegrenzt werden, damit sie keine regulären Stellen ersetzen. Praktika müssen auf drei Monate begrenzt und mit mindestens 300 Euro pro Monat vergütet werden. Volontariate u.ä. Berufseinstiegsprogramme müssen mit mindestens 7,50 Euro pro Stunde vergütet werden.

Die Begründung: In den letzten Jahren haben prekäre Beschäftigungsverhältnisse von jungen Menschen zugenommen. Der Eintritt in das Berufsleben wird immer schwieriger. Um der Arbeitslosigkeit zu entgehen, sehen sich immer mehr junge Menschen genötigt, prekäre Beschäftigungsverhältnisse einzugehen, indem sie beispielsweise un- oder unterbezahlte Praktika absolvieren. In der Konsequenz hat sich in mehreren Branchen ein »Praktikanten-Arbeitsmarkt«, insbesondere von Akademikerinnen und Akademikern herausgebildet. Dieser zeichnet sich durch ein extrem hohes Qualifikationsniveau, flexibelste Arbeitszeiten, niedrige Sozialstandards sowie geringe bis keine Entlohnung aus. Dauern diese Praktika darüber hinaus länger als drei Monate, ist anzunehmen, dass das eigentliche Lernverhältnis Praktikum die Schwelle zu einem regulären Arbeitsverhältnis längst überschritten hat und dement- sprechend vergütet werden muss. Eine ähnliche Ausbeutungssituation kann auch unter dem Etikett Volontariat stattfinden. Eine solche Beschäftigung unter Etiketten wie »Praktikum« oder »Volontariat« ist prekär, wenn nicht sogar sittenwidrig.

Trotz Arbeit kein existenzsicherndes, planbares Einkommen zu erzielen - diese paradoxe Situation hat schwerwiegende soziale Konsequenzen für die jungen Menschen. Prekäre Beschäftigungsformen gehen oftmals einher mit materieller Armut, sozialer Unsicherheit und einer pessimistische Sicht auf den eigenen Werdegang. Nicht zuletzt verzögert sich die Familiengründungsphase der Betroffenen oder es wird aus Angst ganz auf Kinder verzichtet. Nicht nur die Praktikantinnen und Praktikanten leiden unter dieser Situation. Auch für den Staat ergeben sich negative Folgen: Immer mehr reguläre Arbeitsstellen werden durch Praktika ersetzt. Da auf diesem »Praktikanten-Arbeitsmarkt« gar kein oder nur ein sehr geringes Gehalt gezahlt wird, werden keine oder nur geringe Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. Indem der Staat den Unterhalt der Praktikanten mitfinanziert, zahlt er sogar noch drauf.

[...] Folgende Punkte sollten bei einem gesetzlichen Schutz von Praktikantinnen und Praktikanten berücksichtigt werden:

 

Aufgrund des zunehmenden Missbrauchs von Praktikanten als unterbezahlte Arbeitskräfte besteht ein rechtlicher Anpassungsbedarf im Arbeitsrecht und Berufsbildungsgesetz.