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MINDESTLOHN im Praktikum

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WiWi Gast

MINDESTLOHN im Praktikum

Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema Mindestlohn. Ich mache demnächst ein freiwilliges Praktikum und würde gerne 4 Monate bleiben. Nun hat man mir das folgende Angebot gemacht: 3 Monate 750 Euro, im 4. Monat dann Mindestlohn (also knapp 1500 Euro). Ist das rechtens?

Vielen Dank!

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WiWi Gast

Re: MINDESTLOHN im Praktikum

Achja, als Ergänzung: Ich bin noch eingeschriebener Student im Master.

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WiWi Gast

Re: MINDESTLOHN im Praktikum

Laut Bundesregierung und Arbeitsministerium: Nein.
Bei einem freiwilligen Praktikum über 3 Monate gilt der Mindestlohn ab dem ersten Tag.

Quelle:
Fragen- und Antwortkatalog der IHK an das Arbeitsministerium
http://www.ihk-praktikumsportal.de/linkableblob/da_praktikumsportal/Downloads/3184130/.5./data/Fragen-_und_Antwortkatalog_des_Arbeitsministeriums_BMAS-data.pdf

Frage 5.1.4.1:

"Wenn freiwillige Praktika länger als drei Monate dauern ist der Mindestlohn ab dem ersten Tag oder ab dem vierten Monat zu zahlen?

Hier geht es um die Orientierungspraktika bzw. begleitenden Praktika nach § 22 Absatz 1 Nummer 2 und 3 MiLoG. Für diese ?freiwilligen Praktika? bis zu drei Monaten gilt kein Mindestlohn.

Dauert ein solches Praktikum länger als drei Monate, fällt es komplett unter den Mindestlohn und ist ab dem ersten Tag mit dem Mindestlohn zu vergüten.
Das gilt sowohl, wenn das Praktikum von vornherein länger als drei Monate dauert, aber auch, wenn ein auf drei Monate befristetes
Praktikum über drei Monate hinaus verlängert wird. "

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WiWi Gast

Re: MINDESTLOHN im Praktikum

Oh sehr schön vielen Dank.

Dann wundert es mich umso mehr warum noch bei so vielen UN dabei steht mindestdauer 6 Monate. Das rechnet sich doch für die gar nicht mehr.

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WiWi Gast

Re: MINDESTLOHN im Praktikum

Danke für die wertvolle Antwort! Ich habe auch ein wenig recherchiert, allerdings auch Seiten gefunden, auf denen genau aufgrund der fehlenden Rechtsprechung gesagt wird, dass man durchaus unterschiedliche Gehälter für Monate 1-3 festlegen könne und in Monat 4 dann Mindestlohn (mit separatem Vertrag). Wäre das tatsächlich rechtens?

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WiWi Gast

Re: MINDESTLOHN im Praktikum

Die Intention des Gesetzgebers war auf jeden Fall eine andere.
Ob die Umgehung über einen zweiten separaten Vertrag rechtens sein sollte wird dann wohl irgendwann ein Gericht entscheiden müssen.

Meines Erachtens könnte dies aber noch einige Zeit brauchen, da es sicherlich nicht unbedingt ratsam ist direkt nach dem Praktikum den Arbeitgeber zu verklagen ;)

Falls sich eine solche Praxis als rechtens oder üblich durchsetzen sollte, kann ich mir auch gut vorstellen, dass der Gesetzgeber da noch einmal nachbessert. Denn so etwas wollte er ja gerade durch das MiLoG verhindern.

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WiWi Gast

Re: MINDESTLOHN im Praktikum

Ergänzend hat das Ministerium für Arbeit und Soziales auch eine Mindestlohn-Hotline Mindestlohn-Hotline (030 60 28 00 28) eingerichtet.
Man kann dort sicher keine umfassende Rechtsberatung erwarten, aber zumindest kann man sich dort die Intention des Gesetzgebers+Ministeriums noch einmal bestätigen lassen und den zuständigen Mitarbeier zu einem Einzelfall befragen.

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WiWi Gast

Re: MINDESTLOHN im Praktikum

Gibt es denn eine Möglichkeit, das Praktikum bspw. 3 Monate laufen zu lassen und im 4. Monat einen Werksvertrag oder so zu schließen für 40 Std. in der Woche (mit Mindestlohn)? Oder gibt es solche Werksverträge in der Praxis nicht?

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WiWi Gast

Re: MINDESTLOHN im Praktikum

Lounge Gast schrieb:

Gibt es denn eine Möglichkeit, das Praktikum bspw. 3 Monate
laufen zu lassen und im 4. Monat einen Werksvertrag oder so
zu schließen für 40 Std. in der Woche (mit Mindestlohn)? Oder
gibt es solche Werksverträge in der Praxis nicht?

Das ist meines Erachtens möglich, da Werk- und Dienstverträge natürlich wieder eine ganz andere Konstellation als ein Praktikum sind.
Inwieweit dies in der Praxis gängig ist weiß ich nicht.

Intention des Gesetzgebers die Praktika mit in den Mindestlohn zu nehmen, war die Bekämpfung von sehr langen schlecht oder unbezahlten Praktika. Um jedoch nicht studienbegleitende Praktika ganz zu torpedieren, haben sie eben die Ausnahmen zur Anwendung des Mindestlohns (a) Pflichtpraktika und b) freiwillige Praktika unter 3 Monaten) geschaffen.

Mit diesem Hintergrundgedanken könnte man nun auch wieder gegen den Mindestlohn innerhalb der ersten drei Monate eines längeres freiwilligen Praktikums argumentieren.

Deshalb wird wohl erst ein Gerichtsurteil die unklare Situation abschließend klären.

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WiWi Gast

Re: MINDESTLOHN im Praktikum

zu deinem Punkt

-freiwillige Praktika unter 3 Monaten

Dies gilt aber auch nur wenn man vorher noch KEINE Berufsausbildung gemacht hat und man sich NICHT im Master befindet.

Hat man bereits eine Berufsausbildung ODER befindet man sich im Master gilt ab dem ersten Tag! (auch bei 3 Monate) der Mindestlohn! Diesen kann man sogar ggf. nach Ende der 3 Monate einklagen.

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WiWi Gast

Re: MINDESTLOHN im Praktikum

Ich habe einen Bachelorabschluss und befinde mich jetzt im Master. D.h. das Unternehmen MUSS mir ab dem 1. Monat Mindestlohn zahlen, auch wenn es nur 3 Monate freiwilliges Praktikum sind?

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WiWi Gast

Re: MINDESTLOHN im Praktikum

" Ich habe einen Bachelorabschluss und befinde mich jetzt im Master. D.h. das Unternehmen MUSS mir ab dem 1. Monat Mindestlohn zahlen, auch wenn es nur 3 Monate freiwilliges Praktikum sind? "

Richtig!

Ich mache allerdings auch gerade bei einem DAX30 für 3 Monate und bekomme nur 850 ? netto.

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WiWi Gast

Re: MINDESTLOHN im Praktikum

Habe vorhin die Mindestlohn Hotline angerufen. Da ich im Master eingeschrieben bin, ist das freiwillige Praktikum bis 3 Monate berufsbegleitend und damit nicht mindestlohnpflichtig.

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WiWi Gast

Re: MINDESTLOHN im Praktikum

mir fehlen die worte...

hier nochmal:

max 3 Monate + freiwilliges Praktikum = kein Mindestlohn (zumindest gesetzlich)

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WiWi Gast

Re: MINDESTLOHN im Praktikum

Lounge Gast schrieb:

Hat man bereits eine Berufsausbildung ODER befindet man sich
im Master gilt ab dem ersten Tag! (auch bei 3 Monate) der
Mindestlohn! Diesen kann man sogar ggf. nach Ende der 3
Monate einklagen.

So ein Quatsch, wenn man sich im Master befindet ist das freiwillige Praktikum unter drei Monaten berufs- oder studienbegleitend und es gibt keinen Mindestlohnanspruch.

Den Anspruch auf Mindestlohn in der Konstellation freiwillig und unter drei Monate gibt es nur für "Praktikanten außerhalb einer Ausbildung oder eines Studiums(!!) mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einem Studienabschluss" (oder wenn schonmal ein Praktikumsverhältnis mit dem selben Ausbildenden bestanden hat).

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WiWi Gast

Re: MINDESTLOHN im Praktikum

@mir fehlen die Worte: Nein so einfach ist das nicht. Wenn du nicht eingeschrieben bist, dann bekommst du den Mindestlohn schon ab dem 1. Monat!

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WiWi Gast

Re: MINDESTLOHN im Praktikum

da steht doch ganz eindeutig: ...Da ich im Master eingeschrieben bin...

unbelievable -

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WiWi Gast

Re: MINDESTLOHN im Praktikum

Das ist überhaupt kein Quatsch! Das ist gesetzlich noch nicht klar geregelt.
Die Bundesregierung will, dass ab dem 1. Tag Mindestlohn zusteht, aber das ist rechtlich umstritten. Hier wirds bald die ersten Klagen geben. Und zwar wenn die Praktikanten ihr Praktikum abgeschlossen haben. Geht auch rückwirkend.

Lounge Gast schrieb:

Lounge Gast schrieb:

Hat man bereits eine Berufsausbildung ODER befindet man
sich
im Master gilt ab dem ersten Tag! (auch bei 3 Monate) der
Mindestlohn! Diesen kann man sogar ggf. nach Ende der 3
Monate einklagen.

So ein Quatsch, wenn man sich im Master befindet ist das
freiwillige Praktikum unter drei Monaten berufs- oder
studienbegleitend und es gibt keinen Mindestlohnanspruch.

Den Anspruch auf Mindestlohn in der Konstellation freiwillig
und unter drei Monate gibt es nur für "Praktikanten
außerhalb einer Ausbildung oder eines Studiums(!!) mit einer
abgeschlossenen Berufsausbildung oder einem
Studienabschluss" (oder wenn schonmal ein
Praktikumsverhältnis mit dem selben Ausbildenden bestanden
hat).

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WiWi Gast

Re: MINDESTLOHN im Praktikum

Lounge Gast schrieb:

Das ist überhaupt kein Quatsch! Das ist gesetzlich noch nicht
klar geregelt.
Die Bundesregierung will, dass ab dem 1. Tag Mindestlohn
zusteht, aber das ist rechtlich umstritten. Hier wirds bald
die ersten Klagen geben. Und zwar wenn die Praktikanten ihr
Praktikum abgeschlossen haben. Geht auch rückwirkend.

Unklar ist, ob es den Mindestlohn bei freiwilligen Praktika ÜBER drei Monaten ab dem 1. Tag oder erst am ersten Tag nach den drei Monaten gibt. (Meinung Bundesregierung + Ministerium: Erster Tag)

Das war ja schon klargestellt.

Was aber tatsächlich Quatsch ist, ist deine Aussage, dass ein freiwilliges Praktikum im Master unter drei Monaten einen Mindestlohnlohnanspruch auslöst.

Ggf. hast du ein "nicht" vergessen im zweiten Absatz deiner Ausführungen, weil du ja im ersten Absatz die Sache richtig darstellst.

("Hat man bereits eine Berufsausbildung ODER befindet man sich im Master gilt ab dem ersten Tag! (auch bei 3 Monate) der Mindestlohn!")

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