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Mindestlohn für Praktikanten

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WiWi Gast

Mindestlohn für Praktikanten

Hallo,

der Mindestlohn soll soweit ich das mitbekommen hab,ja ab Januar 2015 kommen für Praktika die länger als 3 Monate dauern.
Wie ist es eigentlich, wenn man trotzdem einen Vertrag bekommt, mit weniger Lohn? Sind die Unternehmen dazu verpflichtet, automatisch den Mindestlohn zu zahlen? Ich meine natürlich, kann man die Klappe aufmachen, allerdings weiß ich nicht wie das rüberkommt :/

MfG

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WiWi Gast

Re: Mindestlohn für Praktikanten

Der Mindestlohn gilt nur für freiwillige Praktika (also keine Pflichtpraktika bzw. Praxissemester) die nach(!!) einer Berufsausbildung oder nach einem abgeschlossenem Studium durchgeführt werden.

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WiWi Gast

Re: Mindestlohn für Praktikanten

ganz offen: die Klappe aufmachen. Das machen, was in der Gesellschaft versucht wird zu unterdrücken.

Die Firmen die das versuchen gehören in meinen Augen klar abgestraft. Dafür bekommen HR-Manager eine Menge Kohle um solche Dinge "zu verzögern".

Wie das rüber kommt?
Variante 1) schn... halten
"das ist eine super arbeitskraft".. aber verteidigt nicht, was ihm zusteht..

Variante 2) einfordern
"Querulant und wichtigtuer.. unbeliebt" aber verteidigt die dinge die wichtig sind

Die wo sagen "Variante 1" sind die, die im Mainstream nicht auffallen wollen.

Die wo sagen "Variante 2" sind die, dir für Rechte einstehen, und auch Pflichten erfüllen können.

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WiWi Gast

Re: Mindestlohn für Praktikanten

Erstmal solltest du das Gehalt - auch bei Praktika - im Bewerbungsprozess erfahren haben und dort bei solchen Problemen angesprochen haben.

Falls der Arbeitgeber dir nämlich ansonsten bereits zuvor das Gehalt mitgeteilt hat, so kann ich mir auch vorstellen, dass man dich "unter dem Tisch" für weniger anstellen will und nun davon ausgeht, dass du damit einverstanden bist.

Bei manchen Unternehmen (z.B. Startups) kann ich so ein Vorgehen auch ganz gut verstehen. Allerdings sehe ich den Mindestlohn bei Praktika auch als kritisch an - die derzeitige Regelung macht "Gap Years" für Studenten in Deutschland so gut wie unmöglich.

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WiWi Gast

Re: Mindestlohn für Praktikanten

Das Problem ist, dass die Abteilungen auch nur ein bestimmtes Budget für Praktikanten haben und wenn man dann mehr Geld fordert macht man sich doch recht unbeliebt. Hmm, schwierige Situation...

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WiWi Gast

Re: Mindestlohn für Praktikanten

Mal ehrlich. 8,50 * 160h sind 1360 Euro im Monat - für einen Praktikanten?

Ein Praktikant ist für mich jemand der Arbeit macht, nicht Arbeit erledigt. Also stellt man sie als Gefallen ein - für diese Person bzw. für die Eltern, wenn das Geschäftspartner sind. Und in größeren Firmen natürlich, weil es Firmenpolitik ist und zur gesellschaftlichen Verantwortung gehört. Wenn dann einer 1400 Euro dafür haben will sage ich "Danke, keine Lust".

Der Mindestlohn sollte für Angestellte gelten, das er auf Praktika ausgeweitet wurde ist ohnehin Frechheit. 18monatige Praktika sind natürlich auch nicht gemeint, das ist eine getarnte Projektanstellung auf Schnäppchenbasis.

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WiWi Gast

Re: Mindestlohn für Praktikanten

Fakt ist aber, dass der Mindestlohn auch hier gilt. Daher gibt es halt Praktika

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WiWi Gast

Re: Mindestlohn für Praktikanten

Es soll nunmal diese als Praktika getarnten Vollzeitstellen ausmurksen. Verstehe aber auch nicht, wieso man gesetzlich den Mindestlohn bei Praktika länger als sechs Monate oder so erzwingt, wäre um einiges sinnvoller als die momentane Regelung.

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WiWi Gast

Re: Mindestlohn für Praktikanten

Ich habe vor kurzem mein Bachelor gemacht und will bis zum Master ein Praktikum machen. FÜr mich wäre es unmöglich, mit max. 800 Euro zu überleben, da ich alleine wohne und die Preise für Wohnungen und Nahrungsmittel einfach zu hoch sind, besonders in der Hauptstadt. Ich finde Mindestlohn für freiwillige Praktika gerecht und ganz ehrlich, man erledigt vielleicht viele Aufgaben langsamer und unvollständig, aber dafür kriegt man nicht mal 25% des Geldes, was ein Direkteinsteiger bekommt und sich mit den gleichen Aufgaben beschäftigt.

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WiWi Gast

Re: Mindestlohn für Praktikanten

Aber wie ist es denn nun? Gilt ab Januar ein Mindestlohn für freiwillige Praktika im Studium oder nicht? Ob es nun angemessen ist oder nicht, ist hier nicht die Diskussion!!

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WiWi Gast

Re: Mindestlohn für Praktikanten

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) informiert auf http://www.der-mindestlohn-kommt.de über den Mindestlohn. Telefonisch gibt das Bürgertelefon des BMAS montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter 030/ 221911004 Auskunft. Das Ministerium will auch eine Infohotline einrichten, an die sich Beschäftigte wenden können, wenn der Mindestlohn nicht gezahlt wird.

Für welche Praktika gilt denn nun der Mindestlohn und für welche nicht?

Der Mindestlohn gilt nicht für

Praktika die verpflichtend im Rahmen einer Schul-, Ausbildungs- oder Studienordnung geleistet werden
Praktika von bis zu drei Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums,
Praktika für die Dauer von 3 Monaten, die begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung geleistet werden, wenn nicht zuvor ein solches Praktikumsverhältnis mit demselben Ausbildenden bestanden hat
Maßnahmen einer Einstiegsqualifizierung nach § 54a des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Außerdem wurde durch den Gesetzgeber klargestellt, dass:

dual Studierende unabhängig der Art des Dualem Studiums nicht unter den Mindestlohn fallen
Berufseinstiegs- und Vorbereitungsqualifizierungen (auch wenn sie nicht unter die SGB III Bestimmung fallen und privat angeboten werden) vom Mindestlohn ausgenommen sind, dort gibt in einigen Fällen es bereits bestehende Tarifverträge

Der gesetzlichen Mindestlohn gilt für alle freiwilligen Praktika, die nach einem Studienabschluss oder nach einer Berufsausbildung geleistet werden.

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WiWi Gast

Re: Mindestlohn für Praktikanten

Lounge Gast schrieb:

Aber wie ist es denn nun? Gilt ab Januar ein Mindestlohn für
freiwillige Praktika im Studium oder nicht? Ob es nun
angemessen ist oder nicht, ist hier nicht die Diskussion!!

Die Frage wurde doch direkt vom ersten Poster beantwortet!

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WiWi Gast

Re: Mindestlohn für Praktikanten

Beispiel: ein master student bekommt einen vertrag für ein Praktikum ab mai 2015 über 5 monate mit einen lohn in Höhe von 750 euro pro monat. Der vertrag wurde bereuts im oktober 2014 unterschrieben und der student hat sich kkeine Gedanken über mindestlohn gemacht.

Was wäre in so einer Situation am besten zu tun?

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WiWi Gast

Re: Mindestlohn für Praktikanten

Es ist ein Praktikum. Wenn du mehr verdienen willst, fahr die 5 Monate Pakete aus. Da lernst du halt weniger..

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WiWi Gast

Re: Mindestlohn für Praktikanten

Lounge Gast schrieb:

Ich habe vor kurzem mein Bachelor gemacht und will bis zum
Master ein Praktikum machen. FÜr mich wäre es unmöglich, mit
max. 800 Euro zu überleben, da ich alleine wohne und die
Preise für Wohnungen und Nahrungsmittel einfach zu hoch sind,
besonders in der Hauptstadt. Ich finde Mindestlohn für
freiwillige Praktika gerecht und ganz ehrlich, man erledigt
vielleicht viele Aufgaben langsamer und unvollständig, aber
dafür kriegt man nicht mal 25% des Geldes, was ein
Direkteinsteiger bekommt und sich mit den gleichen Aufgaben
beschäftigt.

Du könntest auch einfach sparen und in eine WG ziehen. Mit 800?/Monat kommt man sogar in München über die Runden.

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WiWi Gast

Re: Mindestlohn für Praktikanten

Ich versteh es nicht. Ist es Neid darüber, dass jemand ein 5-monatiges Praktikum hat oder was?

Die Frage ist doch einfach, was man in so einer Situation am besten machen sollte. Was sind eure Meinungen? Sollte man das Thema ansprechen? Bei wem? HR oder Abteilung? Oder sollte man das Thema eher ruhen lassen und froh darüber sein, dass man ja keine Pakete ausfahren muss und ja sooo viel lernt für 4 Euro die Stunde ;)

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WiWi Gast

Re: Mindestlohn für Praktikanten

Dazu wurde dir doch schon gesagt, dass das Thema eigentlich im Bewerbungsgespräch hätte aufkommen müssen. Wieso hast du es nicht da, oder spätestens bei Vertragsunterzeichnung, angemerkt?

Wenn du es im Nachhinein ansprichst ist es im "besten" Fall einfach nur unangenehm weil du effektiv als Praktikant nach einer Lohnerhöhung fragst (dass diese gesetzlich vorgeschrieben ist sei mal dahingestellt; die Frage ist halt eher, wieso dir das jetzt erst auffällt nachdem du ein legales Dokument mit diesem Lohn unterzeichnet hast).

Und selbstverständlich erstmal zu HR, die übergreifend besser Bescheid wissen als die Fachabteilung.

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WiWi Gast

Re: Mindestlohn für Praktikanten

Neid? Ich bin seit ~ 6 Jahren im Job. Ich schreibe hier meinen Eindruck von der anderen Seite. Wen mir ein Praktikant mit derartigen Lohnvorstellungen käme, würde ich mir ansehen, wie viel Arbeit er mir macht, was ich effektiv dafür an Arbeit erledigt habe, und ihn wegschicken. Praktika sind fast ehrenamtliche Sozialleistungen an die Gesellschaft, denn mir machen sie Arbeit. Als personelle Unterstützung für ein Projekt habe ich einen Werkstudenten angeheuert, Stundenlohn deutlich über jedem Mindestlohn, aber auf 450-Euro-Basis. Da bekomme ich mehr erledigt, muss aber nicht jeden Tag überlegen, was ich ihm geben kann, ohne ihm jeden einzelnen Fall vorher 3 tage erklären zu müssen.

So, das musste mal raus.

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WiWi Gast

Re: Mindestlohn für Praktikanten

Ok schon verstanden, man hätte es bei der vertragsunterzeichnugn bzw. Bewerbungsgespräch ansprechen sollen. Hätte hätte fahrrad kette.... Angenommen es ist nicht passiert, hier nun die große Frage: Was sollte man am besten jetzt tun?

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WiWi Gast

Re: Mindestlohn für Praktikanten

Das klingt jetzt aber eher nach zu wenig für Praktikanten geeigneter Arbeit als der Unfähigkeit der Praktis.

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WiWi Gast

Re: Mindestlohn für Praktikanten

"Angenommen es ist nicht passiert, hier nun die große Frage: Was sollte man am besten jetzt tun? " Würde empfehlen einfach anzufangen, sich still verhalten und hinterher den Mindestlohn einklagen. Gemäß §3 MiLoG verwirkt der Anspruch nicht, das kann man also auch dann noch machen, wenn das Arbeitsverhältnis längst beendet ist und man bereits anderswo fix untergekommen ist. (Quelle: Arbeitsrechtliche Beratung ggü. Arbeitgeber im Familienkreis)

Realistischer ist aber, dass das Unternehmen sich um das zu vermeiden, das Gehalt entsprechend noch anpassen wird.

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WiWi Gast

Re: Mindestlohn für Praktikanten

Lounge Gast schrieb:

"Angenommen es ist nicht passiert, hier nun die große
Frage: Was sollte man am besten jetzt tun? " Würde
empfehlen einfach anzufangen, sich still verhalten und
hinterher den Mindestlohn einklagen. Gemäß §3 MiLoG verwirkt
der Anspruch nicht, das kann man also auch dann noch machen,
wenn das Arbeitsverhältnis längst beendet ist und man bereits
anderswo fix untergekommen ist. (Quelle: Arbeitsrechtliche
Beratung ggü. Arbeitgeber im Familienkreis)

Realistischer ist aber, dass das Unternehmen sich um das zu
vermeiden, das Gehalt entsprechend noch anpassen wird.

Das ist, je nach Situation in der sich der TE befindet (Unternehmen geht von stiller Absprache aus, ...), aber einfach absolut daneben.

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WiWi Gast

Re: Mindestlohn für Praktikanten

Okay, mein Vertrag für ein Auslandspraktikum bei einem großen deutschen Unternehmen ist heute gekommen. Theoretisch erfüllt es die Vorraussetzungen eines freiwilligen Praktikums von mehr als 3 Monaten, bei dem ich weiter immatrikuliert bin. Trotzdem zahlt die Firma keinen Mindestlohn, obwohl sie weiß, dass die Vorraussetzungen erfüllt sind. Was meint ihr ist deren Begründung? Dass die Tätigkeit im Ausland ausgeübt wird und nicht in Deutschland? Und dass, obwohl ich einen deutschen Arbeitsvertrag bekomme (Abrechnung, Steuern etc läuft hier alles)?

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WiWi Gast

Re: Mindestlohn für Praktikanten

Wie wird das gehandhabt bei Verträgen, die in 2014 abgeschlossen wurden, aber bis in 2015 reichen?

Ich erfülle alle Kriterien für den Mindestlohn (abgeschloßenes Bachelorstudium, 6 Monate freiwiliges Praktikum im Rahmen des Gap Year) und mein Arbeitgeber weigert sich, ab 1.Januar mir den Mindestlohn zu zahlen. Der Arbeitgeber argumentiert, dass der Mindestlohn frühestens zum 1.4.2015 gezahlt wird, da erst dann das Gesetz 3 Monate gilt. Ist das legitim? Der Januar wäre mein 4ter Beschäftigungsmonat (Praktikum von Okt 14 - Mrz 15)

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WiWi Gast

Re: Mindestlohn für Praktikanten

BMAS-Portal zum Mindestlohn-Gesetz

Mit dem Mindestlohn-Gesetz hat der Deutsche Bundestag den Weg für einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein Mindestlohn von 8,50 Euro. Auf der Seite www.der-mindestlohn-kommt.de informiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum Mindestlohn.

http://www.wiwi-treff.de/artikel/Mindestlohn-Gesetz/Praktika/7696P0M1.html

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WiWi Gast

Re: Mindestlohn für Praktikanten

Praktikta als gesellschaftliche Sozialleistung?? Ich lache mich schlapp. Da stellt dein Unternehmen wohl die falschen Leute ein, wenn du davon so viel Arbeit hast.

Für Unternehmen sind das billige Arbeitskräfte, die ohne aufzumucken 10 Stunden und mehr arbeiten. Wenn Unternehmen Praktikanten so zu wider wären, würden sie nicht so viel Stellen ausschreiben. Ich bin gerade auf Jobsuche, kaum Einstiegspositionen aber Praktika über Praktika über Praktika. Echt frustrierend.
Im Unternehmen, wo ich damals Praktikum gemacht habe, war es auch völlig normal die Lücken, die in der Abteilung durch wechselnde oder ausscheidende Mitarbeiter entstanden sind mit Praktikaten anstatt Vollzeitkräften zu füllen. Man muss ja schließlich sparen.

Mein Prakikum (und das von den anderen Studenten) war dann so eine getarnte Vollzeitstelle. Stundenlohn 3 Euro und ein paar Zerquetschte. Alle völlig überarbeitet sowohl Praktis als auch "normale" Mitarbeiter, aber nein, es wird keine neue Vollzeitkrft eingestellt...stattdessen gab es tatsächlich noch einen neuen Praktikanten.

Von daher finde ich es eigentlich gut, dass es auch den Mindestlohn für freiwillige Praktika gibt. Vielleicht schreckt das ein paar Unternehmen davon ab, mehr Praktikanten als Vollzeitkräfte einzustellen. Meine Befürchung ist nur, dass sie einfach auf den Mindestlohn sch*****.

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WiWi Gast

Re: Mindestlohn für Praktikanten

Bei Gruner + Jahr steht ab Februar 2015, Praktikum 6 monate, Vollzeit. 500 euro Vergütung....

Haben die Unternehmen noch nicht reagiert auf den Mindestlohn? Wie soll man da vorgehen, wenn man sich für das Praiktikum interessiert aber auch dementsprechend bezahlt werden will nah Gesetzt?

Hat jemand von euch schon ein Vertrag für ein Praktikum, wo der Mindestlohn berücksichtigt wird?

antworten
WiWi Gast

Re: Mindestlohn für Praktikanten

Lounge Gast schrieb:

Bei Gruner + Jahr steht ab Februar 2015, Praktikum 6 monate,
Vollzeit. 500 euro Vergütung....

Haben die Unternehmen noch nicht reagiert auf den
Mindestlohn? Wie soll man da vorgehen, wenn man sich für das
Praiktikum interessiert aber auch dementsprechend bezahlt
werden will nah Gesetzt?

Hat jemand von euch schon ein Vertrag für ein Praktikum, wo
der Mindestlohn berücksichtigt wird?

Es werden einfach keine Leute eingestellt, die unter diesen Bedingungen nicht legal arbeiten können. D.h. Freiwillige Praktika, "Gap Years", ... werden in Zukunft für Normalstudenten so gut wie unmöglich. Selbst DAX30 hat "nur" 1000? brutto gezahlt, mit Mindestlohn müssen es mindestens 1250? sein.

Dankt dem Gesetzgeber, der genau diese Entwicklung nicht vorhergesehen hat.

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WiWi Gast

Re: Mindestlohn für Praktikanten

anscheinend verstehen die meisten hier die Regelung, obwohl sie mehrfach adäquat erklärt wurde, immer noch nicht.
Deshalb noch einmal ganz deutlich: der Mindestlohn für Praktikanten gilt NICHT für:

  • jegliche Pflichtpraktika
  • Praktika WÄHREND des Studiums
  • Praktika aller dualen Studenten
  • Praktika, die kürzer als 3 Monate sind.
  • Praktika deren Verträge vor 1.1.2014 unterzeichnet wurden

Somit gilt er nur:

  • nach Beendigung des Studiums oder einer Ausbildung, wenn man nicht wieder an einer anderen Hochschule eingeschrieben ist (oder es nicht unmittelbar vor hat (Gap Year))
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WiWi Gast

Re: Mindestlohn für Praktikanten

Bitte Quelle angeben wo steht, dass man nicht eingeschrieben sein darf und dass die Verträge nach dem 01.01.2014 unterschrieben werden müssen.
Danke

Lounge Gast schrieb:

anscheinend verstehen die meisten hier die Regelung, obwohl
sie mehrfach adäquat erklärt wurde, immer noch nicht.
Deshalb noch einmal ganz deutlich: der Mindestlohn für
Praktikanten gilt NICHT für:

  • jegliche Pflichtpraktika
  • Praktika WÄHREND des Studiums
  • Praktika aller dualen Studenten
  • Praktika, die kürzer als 3 Monate sind.
  • Praktika deren Verträge vor 1.1.2014 unterzeichnet wurden

Somit gilt er nur:

  • nach Beendigung des Studiums oder einer Ausbildung, wenn
    man nicht wieder an einer anderen Hochschule eingeschrieben
    ist (oder es nicht unmittelbar vor hat (Gap Year))
antworten
WiWi Gast

Re: Mindestlohn für Praktikanten

Lounge Gast schrieb:

Bitte Quelle angeben wo steht, dass man nicht eingeschrieben
sein darf und dass die Verträge nach dem 01.01.2014
unterschrieben werden müssen.
Danke

Hab keine Quelle für dich, da der Mindestlohn zu dem Zeitpunkt aber noch gar nicht beschlossen war, wäre eine andere Regelung schon sehr merkwürdig.

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WiWi Gast

Re: Mindestlohn für Praktikanten

ich glaub, du hast es nicht richtig verstanden. Lies dir mal die Gesetze genauer durch:

Praktika während des Studiums UND weniger gleich 3 monate sind nicht vom Mindestlohn betroffen, aber über 3 Monate SCHON! Da fast jedes Praktikum über 3 Monate geht, betrifft das so gut wie jeden hier.

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WiWi Gast

Re: Mindestlohn für Praktikanten

Pflichtpraktika können weiterhin, meinem Verständnis nach, auch z.B. sechs Monate ohne Mindestlohn laufen.

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WiWi Gast

Re: Mindestlohn für Praktikanten

Hallo alle zusammen,

ich habe mal eine Frage. Wieviel würdet ihr für ein Praktikum nach dem Bachelor im BI-Bereich verlangen, wenn man halbes Jahr Vollzeitpraktikum gemacht hat in dem Bereich + 1 Jahr Werkstudent. Theoretisch gesehen ist die geringste Vergütung die bezahlt werden muss um die 1400 brutto pro Monat. Währen 1700 brutto realistisch mit der Erfahrung?

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Ein KPMGler

Re: Mindestlohn für Praktikanten - Praktikum KPMG

Bei uns gehen die Gehälter für Praktikanten drastisch nach oben.

  1. Praktikum < 3 Monate = unverändert 1.000EUR/Monat
  2. Praktikum > 3 Monate = 1.500EUR/Monat
    ab zweitem Praktikum bei uns (egal welche Länge) = 1.500EUR/Monat

Das finde ich schon derbe, aber natürlich auch gerechtfertigt...

antworten
WiWi Gast

Re: Mindestlohn für Praktikanten - Praktikum KPMG

Wie kriegt ihr denn 1.000?/Monat hin?

8,5? * 35 Std./Woche * 4 = 1.190? Mindestgehalt.

antworten
WiWi Gast

Re: Mindestlohn für Praktikanten

Schon hart, Überbrückungspraktika oder Praktika im Gap Year werden damit sehr unwahrscheinlich in Zukunft. Finde ich äußerst fragwürdig.

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WiWi Gast

Re: Mindestlohn für Praktikanten

ist der mindestlohn von der kompletten zeitdauer abhängig oder vom arbeitsvertrag? ich werde ein 3 monatiges praktikum machen und danach 3 monate bachelor. also eigentlich6 monate. nur in 3 monate x 2 aufgesplittet. also habe ich keinen anspruch auf mindestlohn?

antworten
Ein KPMGler

Re: Mindestlohn für Praktikanten

Ich verstehe die Frage komplett gar nicht!
Was ist ein 3-monatiger Bachelor?

Lounge Gast schrieb:

ist der mindestlohn von der kompletten zeitdauer abhängig
oder vom arbeitsvertrag? ich werde ein 3 monatiges praktikum
machen und danach 3 monate bachelor. also eigentlich6 monate.
nur in 3 monate x 2 aufgesplittet. also habe ich keinen
anspruch auf mindestlohn?

antworten
WiWi Gast

Re: Mindestlohn für Praktikanten

3 monate normales praktikum im unternehmen, und dann anschließend 3 monate die bachelorthesis in dem unternehmen.

antworten
Ein KPMGler

Re: Mindestlohn für Praktikanten

Aha?
keine Ahnung!

Wie ist das für ein Vertrag, den Du für die zweite Phase hast? Ein separater Praktikumsvertrag mit fester Vergütung?
Dann gilt da auch die 1500EUR-Vergütung?

Ansonsten? einfach mal bei HR anrufen.

Lounge Gast schrieb:

3 monate normales praktikum im unternehmen, und dann
anschließend 3 monate die bachelorthesis in dem unternehmen.

antworten
WiWi Gast

Re: Mindestlohn für Praktikanten

Hat eigentlich schon wer das Gesetz wirklich durchgelesen? Unglaublich wie viel Halbwissen hier verbreitet wird. Aber Hauptsache 8,50 ? pro Stunde... =)

"§ 22
Persönlicher Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Praktikantinnen und Praktikanten im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes gelten als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes, es sei denn, dass sie

  1. ein Praktikum verpflichtend auf Grund einer schulrechtlichen Bestimmung, einer Ausbildungsordnung, einer hochschulrechtlichen Bestimmung oder im Rahmen einer Ausbildung an einer gesetzlich geregelten Berufsakademie leisten,

  2. ein Praktikum von bis zu drei Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums leisten,

  3. ein Praktikum von bis zu drei Monaten begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung leisten, wenn nicht zuvor ein solches Praktikumsverhältnis mit demselben Ausbildenden bestanden hat, oder

  4. an einer Einstiegsqualifizierung nach § 54a des Dritten Buches Sozialgesetzbuch oder an einer Berufsausbildungsvorbereitung nach §§ 68 bis 70 des Berufsbildungsgesetzes teilnehmen.

Praktikantin oder Praktikant ist unabhängig von der Bezeichnung des Rechtsverhältnisses, wer sich nach der tatsächlichen Ausgestaltung und Durchführung des Vertragsverhältnisses für eine begrenzte Dauer zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Erfahrungen einer bestimmten betrieblichen Tätigkeit zur Vorbereitung auf eine berufliche Tätigkeit unterzieht, ohne dass es sich dabei um eine Berufsausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder um eine damit vergleichbare praktische Ausbildung handelt."

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/milog/gesamt.pdf

Der Mindestlohn greift also nicht bei Pflichtpraktika und auch nicht bei Praktika unter 3 Monaten, sofern ihr noch eingeschrieben seid. Ansonsten greift er bei jedem Praktikum. Ganz egal wann der Vertrag unterschrieben wurde. Passt das Unternehmen den Vertrag nicht an, macht es sich strafbar. Die Strafzahlungen sind ziemlich hoch und euer Mindestlohnanspruch verfällt auch nicht nach wenigen Monaten. Ihr könntet also nach eurem Praktikum euer Recht einklagen. Natürlich seid ihr dann unten durch... aber bei Geld hört die Freundschaft ja schließlich auf!

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Bateman

Re: Mindestlohn für Praktikanten

..oder in Kurzform:

"Der allgemeine Mindestlohn gilt nicht für:

o Pflichtpraktika
o Freiwilligen Orientierungspraktika bis zu drei Monaten
o Freiwilligen berufs- / hochschulausbildungsbegleitenden Praktika bis zu drei Monaten"

Und:
"Nach einem Bachelor-Abschluss ist in der Regel die fachliche Orientierungsphase abgeschlossen (vgl. BT-Drs. 18/2145 S. 23). Eine Ausnahme vom Mindestlohn nach § 22 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 MiLoG dürfte es insofern regelmäßig nicht geben.
Prüfungen des Einzelfalls sind davon unbenommen."

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WiWi Gast

Re: Mindestlohn für Praktikanten

Einklagen würde ich aber nur wirklich dann, wenn es sich lohnt.

Vitamin B könnte man doch als wichtiger ansehen, als dass man z.B. sechs Monate Praktikum von September 2014 bis Februar 2015 macht und in den letzten zwei Monaten weiterhin effektiv für 4-5?/Std. arbeitet. In solchen Fällen geh ich auch davon aus, dass zumindest KMUs selbst die genaue Rechtslage nicht kennen.

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WiWi Gast

Re: Mindestlohn für Praktikanten

Bump

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