DieManager von Morgen WiWi-TReFF.de - Zeitung & Forum für Wirtschaftsstudium & Karriere
PraktikumszeugnisNote 1

Schon wieder ein Praktikumszeugnis...

Autor
Beitrag
WiWi Gast

Schon wieder ein Praktikumszeugnis...

Hallo zusammen,

ich habe heute mein Zeugnis über ein mehrmonatiges Praktikum erhalten.
Ich bin der Ansicht, dass es ganz ordentlich ist, kenne mich jedoch mit den "bekannten Formulierungen" nicht so richtig gut aus und möchte mir daher noch ein paar Meinungen einholen.
Wie bereits gesagt, gehe ich davon aus, dass es sehr gut ist und wenn man beachtet, dass mir im Anschluss an das Praktikum eine Werkstudententätigkeit angeboten wurde, müssen meine Leistungen ja gut gewesen sein?!

Hier nun der wertende Teil des Zeugnisses:
"...
XY verfügt über ein profundes Fachwissen, welches sie effektiv und erfolgreich in der Praxis einsetzt. Sie nutzte alle gebotenen Möglichkeiten zur beruflichen Weiterbildung intensiv und erfolgreich. Durch ihre äußerst rasche Auffassungsgabe war XY sofort in der Lage, neue Entwicklungen zu überschauen und ihre Folgen präzise einzuschätzen. Auch in prekären Situationen bewies sie eine ganz beachtliche Weitsicht, die es ihr ermöglichte, immer zutreffend und zugleich verantwortungsvoll zu urteilen.

XY ist eine hervorragend engagierte Mitarbeiterin, die ihre Aufgaben jederzeit mit voller Einsatzbereitschaft erfolgreich erfüllte. Auch unter schwierigsten Arbeitsbedingungen bewältigte sie alle Aufgaben in hervorragender Weise.

Stets arbeitete XY äußerst umsichtig, sehr gewissenhaft und genau. Vertrauenswürdigkeit und absolute Zuverlässigkeit zeichneten ihren Arbeitsstil jederzeit aus. Selbst für schwierigste Problemstellungen fand und realisierte sie sehr effektive Lösungen und kam immer zu ausgezeichneten Arbeitsergebnissen. XY hat die ihr übertragenen Aufgaben stets zur vollsten Zufriedenheit erfüllt.

Mit allen Ansprechpartnern kam XY sehr gut zurecht und begegnete ihnen immer mit ihrer freundlichen, kooperativen und zuvorkommenden Art. Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Externen war jederzeit vorbildlich.

Der Praktikumsvertrag von XY endet mit Wirkung zum heutigen Tag. Es ist uns ein besonderes Anliegen, XY für ihre Mitarbeit unseren besonderen Dank auszuprechen. Für ihre berufliche und persönliche Zukunft wünschen wir ihr den verdienten Erfolg und persönlich alles Gute."

Ich bedanke mich schon im Voraus für alle hilfreichen Beurteilungen :-)

antworten
WiWi Gast

Re: Schon wieder ein Praktikumszeugnis...

ne 1!

antworten
WiWi Gast

Re: Schon wieder ein Praktikumszeugnis...

Ist ein super Zeugnis. Die wichtigen Dinge wie "zur vollsten Zufriedenheit" sind drin.

Ich finde es etwas zu ausschweifend und es mach ein wenig den Eindruck, als ob der Verfasser wirklich die ganze Bandbreite von möglichen Sätzen unterbringen wollte. Dafür kannst du aber nichts und es macht das Zeugnis auch nicht schlechter. Also freu dich über eine 1A Zeugnis!

antworten
WiWi Gast

Re: Schon wieder ein Praktikumszeugnis...

Vielen lieben Dank für die Bestätigung.

Ich habe die Formulierungen heute selbst bei Google gesucht und sie wirklich alle 1:1 auf der Seite Mediaintown gefunden. Lediglich zwei dieser Formulierungen stehen für eine 2, alle anderen Sätze lassen auf eine 1 schließen.
Wow, da kann ich mich ja wirklich freuen :-)

Danke, danke

antworten
PlusMinus

Re: Schon wieder ein Praktikumszeugnis...

Wirklich wahnsinns Zeugnis. Jedoch hatte ich ebenfalls den Eindruck, dass das ganze schon etwas übertrieben wirkt. Aber freu dich darüber, so ein Zeugnis hätte jeder gerne!

antworten
WiWi Gast

Re: Schon wieder ein Praktikumszeugnis...

Ist ne eins, aber "nur" ein Praktikumszeugnis. Also bitte nicht überbewerten, bei der Jobsuche später wird es nicht so unglaublich relevant sein.

antworten
WiWi Gast

Re: Schon wieder ein Praktikumszeugnis...

WiWi Gast

Re: Schon wieder ein Praktikumszeugnis...

Danke, danke :-)

Ich freue mich auch wahnsinnig darüber.

Liebe Grüße

antworten

Artikel zu Note 1

Arbeitszeugnis – versteckte Formulierungen

Arbeitszeugnis mit Checkliste und Lupe

Es gibt eine Menge von Formulierungen und Redewendungen, die in Arbeitszeugnissen immer wieder vorkommen. Offensichtlich ist der wohlwollende Klang, dennoch verbergen sich dahinter verschiedene Beurteilungen, die in Schulnoten übersetzbar sind. Diese Zeugnissprache ist für viele nicht einfach entschlüsselbar. Die Wahrheits- und Wohlwollenspflicht hat dazu geführt, dass eine geheime Zeugnissprache entstanden ist. Im Teil 2 zeigt der WiWi-Treff, hinter welchen Arbeitszeugnis-Formulierungen sich welche Noten verstecken.

Freeware: Arbeitszeugnis

Freeware Arbeitszeugnis

Zeugnis per Mausklick: Mit dem kostenlosen Tool »PC-Arbeitszeugnis« werden die einzelnen mit Schulnoten bewerteten Kompetenzen zu einem kompletten Text verarbeitet. Sehr geeignet für alle, die ihr Praktikumszeugnis selber schreiben dürfen.

Arbeitszeugnis: Verschlüsselte Formulierung im Zeugnis

Der Kopf einer Frau mit kurzen Haaren und pinkem Lippenstift hinter einer verregneten Scheibe.

Was Formulierungen im Arbeitszeugnis wirklich bedeuten, ist vielen unklar. Der „geheime“ Code führt immer wieder zu Diskussionen und Klagen rund ums Thema Arbeitszeugnis. Was darf der Arbeitgeber, was nicht? Negative Formulierungen haben im Arbeitszeugnis nichts zu suchen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Formulierung „kennengelernt“ bewertet und nicht als negativ eingestuft.

Gesamtnote im Arbeitszeugnis: "befriedigend" als Leistungsbeurteilung im Zeugnis gut genug

Eine Null und eine Drei aus schwarzen Punkten geschrieben.

Jeder hat nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnis Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Die Formulierungen drücken in der Regel die Einstufung in ein Schulnotensystem aus. „Zur vollen Zufriedenheit“ ist mit der Note befriedigend gleichzusetzen. Das Bundesarbeitsgericht hat dies bestätigt. Entspricht das der Ansicht des Arbeitnehmers nicht, muss er darlegen, dass die Beurteilung unzutreffend ist.

Arbeitszeugnis: Arbeitgeber zu Dankes-Formulierungen nicht verpflichtet

Viele Arbeitnehmer finden in ihren Arbeitszeugnissen Dankes-Formulierungen und Glückwünsche für die weitere Zukunft. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat allerdings entschieden, dass der Arbeitgeber zu solchen Formulierungen denen persönliche Empfindungen vorrangehen nicht verpflichtet ist.

Arbeitszeugnis – arbeitsrechtliche Grundlagen

Arbeitszeugnis mit Checkliste und Lupe

Das Arbeitszeugnis bescheinigt Arbeitnehmern ihre Leistungen und Fähigkeiten – es zeigt sowohl die fachlichen als auch die sozialen Kompetenzen. Gerade wenn es um die Formulierungen im Arbeitszeugnis geht, kommt es zu Meinungsverschiedenheiten. Im ersten Teil zeigt der WiWi-Treff auf welche arbeitsrechtliche Grundlagen ein Arbeitszeugnis beruht und gibt einen ersten Überblick.

Freeware: Arbeitszeugnis-Generator

Arbeitszeugnis mit Checkliste und Lupe

Der kostenlose Arbeitszeugnis-Generator ermöglicht die Erstellung detaillierter Arbeitszeugnisse nach Schulnoten, die sodann in ein Textverarbeitungsprogramm übernommen werden können.

Antworten auf Schon wieder ein Praktikumszeugnis...

Als WiWi Gast oder Login

Forenfunktionen

Kommentare 8 Beiträge

Diskussionen zu Note 1

Weitere Themen aus Praktikumszeugnis