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PraktikumszeugnisSchlusssatz

Auf eine Bewerbung würden wir uns freuen.

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WiWi Gast

Auf eine Bewerbung würden wir uns freuen.

Kurzes Thema.
In meinem Abschlussgespräch (Senior Manager) wurde mit gesagt, dass momentan Anwerbestopp ist und ich deshalb keinen vorzeitig Arbeitsvertrag erhalten (Hat anscheinend mit dem Partner darüber geredet, für den Standort wurde auch die Online Stellenanzeige gelöscht, die normal durchgehend geschaltet ist), ich solle mich aber nach meinem Studium (1 Jahr) bewerben oder telefonisch melden. In meinem Zeugnis steht aber nur "wünschen für sein Studium und persönlich alles Gute".

  1. Kann es sein, dass das einfach nur verpennt wurde mit anzugeben oder wurde ich "abgewimmelt"

  2. Selbst wenn ich abgewimmelt wurde bzw. meine Leistungen dem nich entsprechen, kann ich gegenüber der HR die Forderung stellen, das mitein zu arbeiten, schließlich wurde mir das im Abschlussgespräch so zugetragen
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WiWi Gast

Re: Auf eine Bewerbung würden wir uns freuen.

Es ist Anwerbestopp! Damit kann Dir auch keiner ein Garantie für irgendwas geben und kein Vorgesetzter/HR wird Dir "in einem Jahr bekommen Sie einen Vertrag" oä unterschreiben.- Was wenn in einem Jahr immer noch Anwerbestopp ist?

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WiWi Gast

Re: Auf eine Bewerbung würden wir uns freuen.

Erstmal danke für dein wohl-strukturierten Beitrag.

Ich denke auch, du solltest das unbedingt einklagen!

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WiWi Gast

Re: Auf eine Bewerbung würden wir uns freuen.

Ich finde es schrecklich, wie sehr in diesem Forum Arbeitszeugnisse und ihre Formulierungen überbewertet werden. Leute, das sind Standardvorlagen!!!

Wenn ich dich richtig verstehe, willst du dich jetzt nicht dort bewerben, obwohl man dir mündlich genau das ans Herz gelegt hat, weil im Arbeitszeugnis keine Floskel dazu steht???
Meinst du der wird sich in einem (!) Jahr dein Arbeitszeugnis durchlesen, um herauszufinden, ob er dich für passend hält?! Wahrscheinlich werden die Leute (wenn der nicht mehr da ist, dann halt ein anderer aus der Abteilung) sich schon an dich erinnern!

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WiWi Gast

Re: Auf eine Bewerbung würden wir uns freuen.

Threadsteller hier

Ich hab mich die letzten Tage etwas mit dem Thema Abschlusszeugnis beschäftigt und der allgemeine Stellenwert sinkt wegen Gefälligkeitszeugnissen und Co. Worauf aber viele Personaler deshalb achten ist "Würden uns auf eine Bewerbung freuen", was soviel heißt wie "wir würden dich nach deinem Studium gerne übernehmen". Mündlich wurde mir ja gesagt das meine Bewerbung erwünscht ist, im Zeugnis steht aber nix davon.

Mir ging es zu keinem Zeitpunkt darum mich so in die Firma reinzuklagen (steht meines Erachtens auch nicht in meinem Beitrag) und auch nicht darum, dass man sich deshalb in 1 Jahr an mich erinnert. Mir geht es darum, dass in 1 Jahr vielleicht immer noch Anwerbestopp ist oder ich mich vielleicht unabhängig für eine andere Firma entscheide und mir diese meines Erachtens nach nicht unwesentliche Floskel in meinem Zeugnis fehlt (kann die Konkurrenz ja nicht wissen weshalb ich nicht genommen wurde).

Zusammengefasst:
Haltet ihr es für angebracht das ich beim HR anrufe und verlange das der Satz mit eingebaut wird oder ist das Konrinthenkackerei.

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WiWi Gast

Re: Auf eine Bewerbung würden wir uns freuen.

Hallo zuammen, ich habe eine ähnliche Frage. Ich war bei einer Tier 2 Beratung u. habe eine ähnliche Frage. Das Zeugnis gliedert sich in zwei Teile, bei der Detailbeurteilung habe ich fast überall 100% - jedoch gibt es auch 'besser als 100%'. Deswegen sieht das Zeugnis finde ich nicht so sehr gut aus. Ich hatte recht wenig mit meinem Mentor zu tun, was wohl der Grund für die Bewertung war. Er konnte meine Leistung schwer einschätzen, so mein Gefühl. Die restlichen Formulierungen gehen alle in Richtung 'stets zur vollen Zufriedenheit' - also Schulnote ~2. Am Ende steht dann, dass man sich über eine Bewebrung freuen würde. Wie denkt ihr darüber? Ich hatte das eigl. als 'Höflichkeit' abgestempelt, aber scheinbar ist das ja doch nicht unbedingt eine leere Floskel...

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WiWi Gast

Re: Auf eine Bewerbung würden wir uns freuen.

Warum macht ihr euch über so einen Schwachsinn Gedanken? Wenn einem potentiellen Arbeitgeber wirklich wichtig sein sollte, wie ihr euch bei euren vorherigen Tätigkeiten angestellt habt, dann wird er einfach dort anrufen und nachfragen. Zeugnisse kann man getrost vergessen. Erst recht dieses Rumgeklaube mit "'zur vollen Zufriedenheit' ist nur eine Zwei, 'zur vollsten' wäre dann die Eins" ist einfach albern. Vor allem da die deutsche Sprache kein "vollstes" kennt, weswegen einige Unternehmen, die Wert auf ihren guten Ruf legen, das schon aus Prinzip nicht schreiben.

Ich stell es mir aber sehr amüsant vor, wenn der TE zu seinem alten Arbeitgeber geht und sagt, dass er die Formulierung gern drin hätte... Entweder brechen die in lautes (höhnisches) Gelächter aus oder sie schicken dich einfach so zum Teufel.

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WiWi Gast

Re: Auf eine Bewerbung würden wir uns freuen.

Und das schreibst du weil du dich auskennst oder weil das deine persönliche Meinung ist?

Das Zeugnisse angefochten werden interessiert die Fachabteilung vll nicht (warum auch) aber fürs HR ist es business as casual und spätestens wenn du dich bei deinem Wunscharbeitgeber bewirbst und der hat 30/40/50 Bewerbungen auf dem Tisch liegen, siebt er nach solchen Kriterien bevor du überhaupt die Chance hast die vorzustellen.

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WiWi Gast

Re: Auf eine Bewerbung würden wir uns freuen.

Was Dir mündlich alles versprochen/zugesichert wird, kann man vergessen.
Mir wurde auch in Auswahlverfahren/VGs soviel versprochen:
z.B.:
Wir melden uns ganz bestimmt bei Ihnen in nächsten 14 Tagen - nichts! (auf Nachfrage meinerseits weiß keiner Bescheid oder ist keiner da)
Wir schicken Ihnen den Arbeitsvertrag in der nächsten Woche zu - nichts! (auf Nachfrage hat man sich für einen anderen Kandidaten entschieden)
...
usw.

Auf mündliche Versprechen oder Aussagen kann man sich leider nicht mehr verlassen (selbst bei tradionellen Familienunternehmen). Es wird freundlich gelächelt und getan, aber in Wirklichkeit ist der Bewerber nur lästig und Bittsteller. Und wenn ein entsprechende Formulierung nicht im Zeugnis steht, sollte man sich seinen Teil denken ... Dann war das Absicht und so gewollt! Wenn dann der Bewerber nachhakt oder darauf besteht, gibt es nur Ärger und Probleme, dann kann man eine Karriere dort vergessen.

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WiWi Gast

Re: Auf eine Bewerbung würden wir uns freuen.

Es gibt KEINEN Anspruch/kein Vorrecht auf eine Position, egal was und wer Dir da was zugesagt/versprochen hat.
Eine entsprechende Foskel mit einer Bewerbung gehört auch nicht ins Praktikumszeugnis, dort werden nur die Arbeits- und Sozialleistungen bewertet. Wenn Du wirklich so super bist, wirst Du mit Sicherheit in irgendeine interne Datenbank kommen und dann sogar entsprechend von der Firma selbst kontaktiert (gute Leute vergißt man nicht).
Vielleicht entspricht Dein Selbstbild nicht der Realität...?

Was mir auch schon zu denken gibt: Eine Dauer-Online-Anzeige. Selbst wenn sie jetzt gelöscht bzw. nicht erscheint, werden sich zig Bewerber im Laufe der Zeit gemeldet haben. Und keiner ist geeignet? Das würde mir zu denken geben.

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WiWi Gast

Re: Auf eine Bewerbung würden wir uns freuen.

  1. Es geht hier nicht um eine bevorzugte Einstellung und auch nicht um eine Übernahmegarantie, es geht darum, dass im Bewerbungsgespräch etwas wiedergegeben wurde was nicht dem Zeugnis entspricht. Sowas hat nichts mit Anspruch auf Einstellung zutun sondern sowas ist STANDARD in Zeugnissen.

Viel Glück =3
Viel Glück und alles Gute = 2
Viel Glück und alles Gute, über eine Bewerbung würden wir uns freuen = 1

  1. Wenn die Firma ihn hintenrum nicht haben möchte, würde ich erst recht darauf bestehen.

  2. Daueranzeigen sind für Big4 gerade in Tax/Audit normal, da nicht "Die Eine" stelle zu vergeben ist sondern dauerhaft Leute gesucht werden.

@Was Dir mündlich alles versprochen wurde
Alles was vor dem Arbeitsvertrag abläuft ist Höflichkeit, auf ein sachgerechtes Zeugnis hat man als Arbeitnehmer Anspruch. Die Frage ist lediglich ob sowas auch Bestand hat (immerhin stellt das Weglassen ja erstmal nichts negatives dar)

Lounge Gast schrieb:

Es gibt KEINEN Anspruch/kein Vorrecht auf eine Position, egal
was und wer Dir da was zugesagt/versprochen hat.
Eine entsprechende Foskel mit einer Bewerbung gehört auch
nicht ins Praktikumszeugnis, dort werden nur die Arbeits- und
Sozialleistungen bewertet. Wenn Du wirklich so super bist,
wirst Du mit Sicherheit in irgendeine interne Datenbank
kommen und dann sogar entsprechend von der Firma selbst
kontaktiert (gute Leute vergißt man nicht).
Vielleicht entspricht Dein Selbstbild nicht der Realität...?

Was mir auch schon zu denken gibt: Eine Dauer-Online-Anzeige.
Selbst wenn sie jetzt gelöscht bzw. nicht erscheint, werden
sich zig Bewerber im Laufe der Zeit gemeldet haben. Und
keiner ist geeignet? Das würde mir zu denken geben.

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WiWi Gast

Re: Auf eine Bewerbung würden wir uns freuen.

Lounge Gast schrieb:

  1. Es geht hier nicht um eine bevorzugte Einstellung und auch
    nicht um eine Übernahmegarantie, es geht darum, dass im
    Bewerbungsgespräch etwas wiedergegeben wurde was nicht dem
    Zeugnis entspricht. Sowas hat nichts mit Anspruch auf
    Einstellung zutun sondern sowas ist STANDARD in Zeugnissen.

Viel Glück =3
Viel Glück und alles Gute = 2
Viel Glück und alles Gute, über eine Bewerbung würden wir uns
freuen = 1
-> Wer so etwas schreibt, zeigt, dass er keine Ahnung von dem Thema
(Arbeits-)Zeugnis hat!!! Wer schreibt denn "Glück" in das Zeugnis? Was ist mit Erfolg?
Und dann diese Benotung! Es tut mir leid, aber ich habe einige Erfahrungen
mit dem Erstellen von Zeugnissen, aber was deiner Meinung "Standard" ist,
entspricht nicht dem "Zeugnis-Standard".
Und wo bleibt das Wort "weiterhin"? Hattest Du bisher kein "Glück"/keinen Erfolg?

  1. Wenn die Firma ihn hintenrum nicht haben möchte, würde ich
    erst recht darauf bestehen.
    -> Und wie soll das gehen? Verklagen??? Es liegt nichts schriftlich vor und
    mündliche Aussagen zählen nicht. Wenn das schon so los geht, ist das Verhältnis schon mehr als angespannt.

  2. Daueranzeigen sind für Big4 gerade in Tax/Audit normal, da
    nicht "Die Eine" stelle zu vergeben ist sondern
    dauerhaft Leute gesucht werden.
    -> Aber nicht für ein und die selbe Position an einem Standort (dafür
    kann man nur einen Bewerber auswählen).
    Schon mal darüber nachgedacht, dass man die Anzeige gelöscht hat, weil
    man inzwischen den Kandiaten gefunden hat und Dich nicht informiert hat?

@Was Dir mündlich alles versprochen wurde
Alles was vor dem Arbeitsvertrag abläuft ist Höflichkeit, auf
ein sachgerechtes Zeugnis hat man als Arbeitnehmer Anspruch.
Die Frage ist lediglich ob sowas auch Bestand hat (immerhin
stellt das Weglassen ja erstmal nichts negatives dar)
-> Ah was? Weglassen ist nichts Negatives? Die Formulierungen im
Zeugnis sind bewusst gewählt!!! Auch das Weglassen!

Für mich macht das Ganze einen unreifen Eindruck. Weil das Zeugnis bzw.
die Formulierungen nicht irgendwelchen "Standards" (woher?) entsprechen, soll das entsprechend geändert werden.
Ich hoffe nur, dass sich der Threadersteller sich seiner Weisheiten auch 100% sicher ist, sonst ist die Tür zum Unternehmen erst mal zu. Zeugnisse sind bewusst formuliert (incl. Weglassen und Umschreibungen) und den Anspruch auf ein sehr gutes Zeugnis gibt es nicht.

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WiWi Gast

Re: Auf eine Bewerbung würden wir uns freuen.

KPMG stellt also genau einen Prüfungsassistenten im Corporate in Stuttgart ein? Die Deutsche bank nur einen Kreditrisikoanalysten?

Kann ja nur eine Stelle geben :D

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