Eigene Studienarbeiten: Verfügungsrecht Arbeitgeber?
Hallo,
ich war Student an einer privaten Hochschule. Gemäß meinem Arbeitsvertrag sollte ich 18 € pro Stunde verdienen, jedoch wurden mir die Studiengebühren vom Lohn abgezogen, sodass ich bei durchschnittlich 26 Wochenstunden nur etwa 800 € netto erhalten habe. Entsprechend dem Arbeitsvertrag habe ich selbst die Studiengebühren getragen und nicht mein Arbeitgeber (allerdings hat der AG die Studiengebühren an die Hochschule abgeführt).
Obwohl mein Arbeitgeber gelegentlich meine akademischen Arbeiten durchgesehen hat, enthalten sie keine Informationen bezüglich des Unternehmens, für das ich arbeite.
Zudem existiert kein Vertrag, der besagt, dass meine akademischen Arbeiten dem AG gehören.
Ferner wurden die akademischen Arbeiten außerhalb meiner Arbeitszeit erstellt und ich erhielt keine Bezahlung dafür.
Nun möchte mein AG, dass ich sämtliche bisher verfassten Hausarbeiten, Fallstudien und auch meine Bachelorarbeit im Firmennetzwerk für alle Mitarbeiter zugänglich mache.
Obwohl ich bereit bin, nur meinem Chef sämtliche Arbeiten zur Verfügung zu stellen, möchte ich dies nicht für alle Mitarbeiter tun, zumal eine weitere Verbreitung dadurch nicht ausgeschlossen ist.
Besitze ich in dieser Situation das Recht, selbst zu entscheiden, mit wem ich meine Arbeiten teile, oder hat mein AG plötzlich neuerdings Verfügungsgewalt über meine akademischen Arbeiten, die in keinerlei Bezug zum Unternehmen stehen?
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