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Arbeitslosengeld nach Studium und verkorkstem Berufsstart?

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WiWi Gast

Arbeitslosengeld nach Studium und verkorkstem Berufsstart?

Hallo,

hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld wenn man seine Stelle unmittelbar nach dem Studium noch während der Probezeit (6 Monate) selber kündigt?

Wenn ja welches ALG und was ist dabei zu beachten?

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WiWi Gast

Re: Arbeitslosengeld nach Studium und verkorkstem Berufsstart?

Soweit ich weiß, muss man in den letzten 24 Monaten mindestens 12 Monate lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Erst dann bekommt man Arbeitslosengeld II. Das erfüllst du nicht.

Wenn du selbst kündigst, bekommst du eine Sperre von 3 Monaten und musst auch deine Sozialversicherung (KV, PV, Rente) in dieser Zeit selbst bezahlen. Allerdings wird auch eine Prüfung der Gründe durchgeführt. In manchen Fällen, kann die Sperre erlassen werden. Ich weiß allerdings nicht, was als guter Grund für eine Selbstkündigung zählt.

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WiWi Gast

Re: Arbeitslosengeld nach Studium und verkorkstem Berufsstart?

Nein, höchstens auf Hartz4!!
ALG gibt es erst, wenn du mindestens 1 Jahr durchgehend gearbeitet hast.

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WiWi Gast

Re: Arbeitslosengeld nach Studium und verkorkstem Berufsstart?

Nein, hast du nicht. Du erfüllst die Kriterien nicht.
Ob du Hartz 4 bekommst, hängt u.a. davon ab, ob du in einer Bedarfsgemeinschaft (z.B. Eltern) lebst und wie viel Vermögen du hast.

Erstaunlicherweise bekommen sehr wenige Absolventen Hart 4, weil der Erstwohnsitz noch daheim ist.

Lustigerweise tauchen sie dann in keiner Arbeitslosenstatistik auf :)

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WiWi Gast

Re: Arbeitslosengeld nach Studium und verkorkstem Berufsstart?

Und was würde sich dabei ändern wenn man in der Probezeit gekündigt wird anstatt selber zu kündigen?

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WiWi Gast

Re: Arbeitslosengeld nach Studium und verkorkstem Berufsstart?

Nein, du hast weder Arbeitslosengeld I, noch irgendwelche Rentenansprüche.

Ob du Hartz 4 bekommen kannst, hängt davon ab, wie du lebst und was für Vermögen du hast. Kündigst du selbst, wird dir das Hartz aber in jedem Fall für ein paar Monate gesperrt.

Noch ein Insidertipp:
Bei Hartz 4 wäre ich vorsichtig. Wenn du keine Ausbildung oder Berufserfahrung nach dem Studium von mindestens 2 Jahren hast, wirst du nach ca. 1 Jahr INTERN als "Ungelernter" geführt. Akademiker ohne BE gibt es bei denen nicht. Das heißt, du bekommst alles aufgedrückt, was so geht. Je nachdem, wie überlastet dein Kundenbetreuer ist. Du solltest also innerhalb des Jahres etwas annehmen, was noch so halbwegs nach Büro aussieht und dich nicht auf eine bestimmte Ebene versteifen, sonst wird es eine böse Überraschung.

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WiWi Gast

Re: Arbeitslosengeld nach Studium und verkorkstem Berufsstart?

Warum solltest du Anspruch auf ALG I haben, wenn du noch nie wirklich gearbeitet hast?

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WiWi Gast

Re: Arbeitslosengeld nach Studium und verkorkstem Berufsstart?

Gute Gründe wären: Todesdrohungen, nachgewiesenes, extremes Mobbing... in der Realität hat man so gut wie keine Chance, wenn man nicht auf Psycho macht. Macht man aber auf Psycho, steht das für alle Zeit in der Krankenakte und wehe man will dann mal eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Lebensversicherung für den Hausbau abschließen..

Lounge Gast schrieb:

Soweit ich weiß, muss man in den letzten 24 Monaten
mindestens 12 Monate lang sozialversicherungspflichtig
beschäftigt gewesen sein. Erst dann bekommt man
Arbeitslosengeld II. Das erfüllst du nicht.

Wenn du selbst kündigst, bekommst du eine Sperre von 3
Monaten und musst auch deine Sozialversicherung (KV, PV,
Rente) in dieser Zeit selbst bezahlen. Allerdings wird auch
eine Prüfung der Gründe durchgeführt. In manchen Fällen, kann
die Sperre erlassen werden. Ich weiß allerdings nicht, was
als guter Grund für eine Selbstkündigung zählt.

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WiWi Gast

Re: Arbeitslosengeld nach Studium und verkorkstem Berufsstart?

Die Sperre kriegste eigentlich nur bei so Sachen wie seelische Störungen erlassen, wenn sie vom Arzt dokumentiert wurden. Dann gibt's noch ein paar Einzelfälle wie z.B. auftretende Allergien wie gegen Mehlstaub bei einer Tätigkeit als Bäcker, aber das trifft alles nicht zu hier.

Lounge Gast schrieb:

Soweit ich weiß, muss man in den letzten 24 Monaten
mindestens 12 Monate lang sozialversicherungspflichtig
beschäftigt gewesen sein. Erst dann bekommt man
Arbeitslosengeld II. Das erfüllst du nicht.

Wenn du selbst kündigst, bekommst du eine Sperre von 3
Monaten und musst auch deine Sozialversicherung (KV, PV,
Rente) in dieser Zeit selbst bezahlen. Allerdings wird auch
eine Prüfung der Gründe durchgeführt. In manchen Fällen, kann
die Sperre erlassen werden. Ich weiß allerdings nicht, was
als guter Grund für eine Selbstkündigung zählt.

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MoralHazard

Re: Arbeitslosengeld nach Studium und verkorkstem Berufsstart?

wieso willst du selbst kündigen, ohne einen neuen Job gefunden zu haben? Such doch einfach nach einem Job und kündige nach der Unterschrift vom neuen Arbeitsvertrag.

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WiWi Gast

Re: Arbeitslosengeld nach Studium und verkorkstem Berufsstart?

Wie bereits oben erwähnt, Du hast keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld (I). Erst wenn Du nach deinem Studium mindestens 12 Monate (in einem Zeitraum von 24) beschäftigt warst, erhälst Du Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung.
Der einzige Unterschied in Deiner Fallkonstellation ist, dass Du bei eigener Kündigung zusätzlich 12 Wochen auf alle Ansprüche verzichten musst, weil Du grob versicherungswidrig gehandelt hast. Erlassen ist nicht, da braucht es echt grobe Kaliber.

Bleibt also ALG II oder Hartz IV. Hast Du hier einen Anspruch (weil kein Vermögen, Auto über 7500 Euro etc vorhanden ist), bekommst Du bei eigener Kündigung für 3 Monate 30% der Regelleistung (bei Alleinstehenden ~ 122 Euro) weniger, weil die Norm der Versicherungswidrigkeit transferiert wird und Dich somit für den gleichen Zeitraum bestraft. Wirst Du (ohne Angabe von Gründen) in der Probezeit gekündigt, stehen Dir also maximal 404 Euro / Monat zzgl. Miete zu.

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WiWi Gast

Re: Arbeitslosengeld nach Studium und verkorkstem Berufsstart?

Die Kündigung seitens des Arbeitgebers innerhalb der Probezeit müsste unschädlich sein. Immerhin hat dein Arbeitgeber ja ein Kündigungsrecht innerhalb der Probezeit und es braucht keine Begründung. Und der Arbeitgeber selber muss ja nicht Arbeitslosengeld beziehen. Also hat er nichts zu befürchten.

Allerdings würde ich davor warnen, mit dem AG zu "mauscheln". Es also so darzustellen, als hätte der AG dir gekündigt, obwohl in Wirklichkeit die Idee für eine Kündigung von deiner Seite ausging. Das Arbeitsamt stellt da einige Fragen zur Kündigung und da versuchen die auch herauszufinden, wer wirklich für die Kündigung verantwortlich war und nicht nur, wer rein formal wem gekündigt hat. Die Kündigung muss also wirklich vom Arbeitgeber her motiviert sein und nicht nur auf dem Papier.

Ich erstelle u. a. Lohnabrechnungen und Verdienstbescheinigungen bei Kündigung. Deshalb kenne ich mich ein wenig damit aus.

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