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Probleme mit BerufseinstiegKV

Zwischen Studium und erstem Job: Arbeitslos melden oder Immatrikuliert bleiben?

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WiWi Gast

Zwischen Studium und erstem Job: Arbeitslos melden oder Immatrikuliert bleiben?

Hallo zusammen,

ich werde um den 20. September diesen Jahres meine Masterthesis abgeben, werde also passend zum Ende des aktuellen SS mein Studium beendet haben. Ich habe einen Arbeitsvertrag für ab dem 01.11. unterschrieben, da ich im Oktober noch einmal Urlaub machen wollte. Nun meine ich, zwei Möglichkeiten zu haben:

  1. Ich melde mich arbeitslos für den Zeitraum vom 21.09.-31.10. in der Hoffnung, dass mir die Krankenversicherung bezahlt wird. Ich habe in den letzten zwei Jahren lediglich auf 450? Basis gearbeitet und lebe mit meinem Partner zusammen (vollberufstätig). Ich habe daher wohl keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I und Hartz 4 ist ebenfalls fragwürdig, da Eheähnliche Gemeinschaft mit "zu gut" verdienendem Partner.

  2. Ich bin derzeit in zwei Studiengänge eingeschrieben, den einen werde wie gesagt abschließen, aus dem anderen werde ich mich (wegen Jobangebot) exmatrikulieren (ohne Abschluss). Es besteht die Möglichkeit, dass ich mich durch diesen zweiten Studiengang erst am 31.10. exmatrikuliere, so bekäme ich meinen Semesterbeitrag für das WS vollständig zurück und könnte weiterhin für diesen einen Monat in der Studentischen Krankenversicherung bleiben, die mich "nur" ~80? kostet.

Kann jemand, der bereits in einer ähnlichen Situation war, mir vielleicht etwas empfehlen? Gibt es irgendwelche Vor- oder Nachteile der beiden Optionen, die ich beachten sollte? Option 2 (erst am 31.10. exmatrikulieren) erscheint mir sinnvoller. Eigentlich geht es mir Hauptsächlich auch darum, dass ich keinesfalls diesen einen Monat ohne Krankenversicherung sein möchte bzw. auch nur ungern mehrere Hundert ? für die Krankenversicherung bezahlen möchte, wenn es nicht nötig ist.

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WiWi Gast

Re: Zwischen Studium und erstem Job: Arbeitslos melden oder Immatrikuliert bleiben?

Mal ganz ehrlich, du machst dir hier dermaßen Gedanken über einen Zeitraum von einem Monat. Wenn es sich um 3-6 Monate gehandelt hätte, würde ich ein solches Kopfzerbrechen verstehen, aber 1 Monat?

Wenn du schon in einem zweiten Studiengang eingeschrieben bist, dann ist mein Rat kurz und knapp. Bleib eingeschrieben bis zum 31.10. und lass dich dann exmatrikulieren. Warum?

Option 1 ist unpraktikbale, da du a) selbst schon sagst, dass du kein Anspruch auf Hartz IV bekommen könntest und b) du für Sozialhilfeunterstützung generell vermutlich keine Begründung finden wirst.

Die Beitragshöhe für die Krankenversicherung für Personen ohne Einkommen wird auf ein fiktives Mindesteinkommen von ~950 EUR hochgerechnet. D.h. zu zahlst im Monat mindestens ~135-140 EUR Krankenversicherungsbeitrag. Jetzt rechne das quer mit deinem Studiententarif von 80 EUR. Die Differenz ist deine Ersparnis, wenn du einfach nichts machst und dich zum 31.10. exmatrikulieren lässt.

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WiWi Gast

Re: Zwischen Studium und erstem Job: Arbeitslos melden oder Immatrikuliert bleiben?

Bis zum 19.10. hast du dann sowieso noch eine Krankenversicherung, weil in DE die KV automatisch und bei allen noch einen Monat weiterläuft. Von daher ist es dir überlassen, ob du dir den Stress antuen möchtest.

Ich persönlich würde es nicht machen und da extra zum Amt gehen. Da würde ich lieber die 10 Tage ohne Krankenversicherung verbringen. Außer du hast vor irgendwelche Extremsportarten in diesen Tagen zu machen, dann wäre das vielleicht schon eher ratsam. Ansonsten empfehle ich dir, dass du dich zurücklehnst und die freie Zeit genießt.

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WiWi Gast

Re: Zwischen Studium und erstem Job: Arbeitslos melden oder Immatrikuliert bleiben?

Wenn du dich arbeitslos meldest, kannst du dies mit oder ohne Bezügen tun. Allerdings kannst du dies grundsätzlich nur tun, wenn du auch an einer Vermittlung interessiert bist, und dann kann man dir Auflagen machen. Wir sich in der Vermittlung befindet darf zum Beispiel den Wohnort nicht ohne Abmeldung über einen längeren Zeitraum (bspw. Urlaub) verlassen. Auf der anderen Seite gilt ein nicht gemeldeter Zeitraum bei der Rentenklasse als "ungeklärt", du musst also bei der Rentenkasse irgendwann eine Erklärung abgeben, warum du in diesem Zeitraum nicht eingezahlt hast obwohl du nicht offiziell arbeitslos / -suchend warst.

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know-it-all

Re: Zwischen Studium und erstem Job: Arbeitslos melden oder Immatrikuliert bleiben?

In Deutschland gilt seit einigen Jahren eine Krankenversicherungspflicht. Die Krankenkassen sind angehalten, deren Einhaltung zu überwachen. D.h. üblicherweise kommt man aus dem Versichertenverhältnis in einer Krankenkasse nur heraus, wenn man eine nachfolgende Versicherung/Krankenkassenmitgliedschaft vorweisen kann.

Diese Kontrolle ist nach meinem Kenntnisstand auch recht engmaschig, so dass es gar nicht so leicht ist, in D ohne Krankenversicherung dazustehen.
Dass eine Krankenversicherung für einen Unverheirateten ohne eigenes Einkommen nicht die Welt kostet, wurde im 2.Beitrag bereits vorgerechnet.

Lounge Gast schrieb:

Bis zum 19.10. hast du dann sowieso noch eine
Krankenversicherung, weil in DE die KV automatisch und bei
allen noch einen Monat weiterläuft. Von daher ist es dir
überlassen, ob du dir den Stress antuen möchtest.

Ich persönlich würde es nicht machen und da extra zum Amt
gehen. Da würde ich lieber die 10 Tage ohne
Krankenversicherung verbringen. Außer du hast vor
irgendwelche Extremsportarten in diesen Tagen zu machen, dann
wäre das vielleicht schon eher ratsam. Ansonsten empfehle ich
dir, dass du dich zurücklehnst und die freie Zeit genießt.

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WiWi Gast

Re: Zwischen Studium und erstem Job: Arbeitslos melden oder Immatrikuliert bleiben?

Er kann nicht einfach so 10 Tage ohne Krankenversicherung herumbaumeln. In Deutschland gibt es eine Pflicht zur Krankenversicherung, weswegen er für die 10 Tage dann auch zahlen muss. AUCH im Nachhinein! Die Frage an der Stelle ist nur noch wie viel. Wurde aber im 2. Post ja schon genau beschrieben.

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WiWi Gast

Re: Zwischen Studium und erstem Job: Arbeitslos melden oder Immatrikuliert bleiben?

Hier der TE

Danke für die Antworten! Ich werde dann einfach den einen Monat noch immatrikuliert bleiben, das scheint mir das einfachste zu sein.

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WiWi Gast

Re: Zwischen Studium und erstem Job: Arbeitslos melden oder Immatrikuliert bleiben?

Hallo,

mein duales Studium läuft mit Kolloquium am 30.06 aus. Ich plane einen neuen Job zum 01.08 und wollte mich für ein wenig Entspannung für den Juli arbeitslos melden.

Ergeben sich hieraus irgendwelche Nachteile, weil ich dann 1 Monat arbeitslos war, z. B. bei irgendwelchen Sozialversicherungen, weil es einen Monat Unterbrechung gab oder ähnliches?

Viele Grüße

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WiWi Gast

Re: Zwischen Studium und erstem Job: Arbeitslos melden oder Immatrikuliert bleiben?

Wieso willst du dich denn überhaupt arbeitslos melden?
Hartz IV? Wegen einem Monat? Und was ist daran entspannt?

Entscheidend ist, dass du dich bei deiner Krankenversicherung selbst versicherst.

Lounge Gast schrieb:

Hallo,

mein duales Studium läuft mit Kolloquium am 30.06 aus. Ich
plane einen neuen Job zum 01.08 und wollte mich für ein wenig
Entspannung für den Juli arbeitslos melden.

Ergeben sich hieraus irgendwelche Nachteile, weil ich dann 1
Monat arbeitslos war, z. B. bei irgendwelchen
Sozialversicherungen, weil es einen Monat Unterbrechung gab
oder ähnliches?

Viele Grüße

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WiWi Gast

Re: Zwischen Studium und erstem Job: Arbeitslos melden oder Immatrikuliert bleiben?

Ich wollte gerne einen Monat Pause machen, bevor ich in einen neuen Job einsteige.
Finanzielle Verpflichtungen hab ich dennoch, die ich natürlich auch aus Ersparten zahlen könnte, aber, wenn es ALG gibt, warum nicht?
Der Aufwand ist, laut Agentur für Arbeit, gering, da man sich nur am ersten Tag der "Arbeitslosigkeit" nur kurz persönlich im Amt melden muss.

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WiWi Gast

Re: Zwischen Studium und erstem Job: Arbeitslos melden oder Immatrikuliert bleiben?

Aufwand gering?? Guter Witz! Was man da an Stress hat, ist ein Monat ALG nicht wert meiner Meinung nach. Die wollen im nachhinein dann noch etliche Bescheinigungen und du musst in der Zeit immer erreichbar sein. Reisen geht da nicht, wenn man es genau nimmt...

antworten
WiWi Gast

Re: Zwischen Studium und erstem Job: Arbeitslos melden oder Immatrikuliert bleiben?

a) Anrecht auf Arbeitslosengeld I hast du nicht

b) Ob du Anrecht auf Hartz 4 hast, müsste geprüft werden. In der Regel nicht, denn du überbrückst ja nur und bist nicht wirklich suchend

c) In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht. Das heißt, selbst, wenn du dich nicht meldest, bist du versichert und musst irgendwann nachbezahlen. Das hat schon vielen das Genick gebrochen.

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