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Promotion, PHD & DBAExterne Promotion

Leitlinien zur externen Promotion von Wirtschafts- und Hochschulverbänden

Promotionen in Kooperation von promotionsberechtigten Hochschulen und Unternehmen werden als externe Promotion bezeichnet. Der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft, die Hochschulrektorenkonferenz und die führenden Wirtschaftsverbände BDA und BDI haben eine gemeinsame Position zu diesen Promotion mit externem Arbeitsvertrag veröffentlicht.

Auf einer Tafel steht das Wort externe Promotion.

Leitlinien zur externen Promotion von Wirtschafts- und Hochschulverbänden
Personen, die selbständig forschend zu Problemlösungen beitragen, sind in der modernen Wissensgesellschaft in vielen Bereichen gefragt. Sie finden Arbeit sowohl in der öffentlich geförderten Forschung und in den Forschungseinrichtungen von Unternehmen, als auch in vielen Führungspositionen in Wirtschaft und Gesellschaft. Der erfolgreiche Abschluss einer Promotion an einer promotionsberechtigten Hochschule bildet den Nachweis dieser Fähigkeit. Promovierte leisten durch die Vorlage einer wissenschaftlichen Arbeit einen eigenen Beitrag zur Forschung, „der die Grenzen des Wissens erweitert und einer nationalen und internationalen Begutachtung durch Fachwissenschaftler standhält.“ Diese Einordnung des „Qualifikationsrahmens für deutsche Hochschulabschlüsse“ von Februar 2017 unterstreicht, dass Promotionsverfahren allein in den Händen der promotionsberechtigten Hochschulen  liegen.

Die seit Jahrzehnten bewährte Kooperation zwischen Hochschulen und Unternehmen hat eine hohe Bedeutung für den Innovationsstandort Deutschland. Die Zusammenarbeit findet vielerorts auch im Rahmen von Promotionen statt, bei denen sich wissenschaftliche Fragestellungen der promotionsberechtigten Hochschulen und Forschungsinteressen eines Unternehmens verbinden. Die Unternehmen beteiligen sich häufig u.a. an der Finanzierung der Promotionsprojekte, beispielsweise indem sie die Doktorand/innen für die Zeit der Promotion im Unternehmen beschäftigen (Promotion mit externem Arbeitsvertrag).

Folgende Vorteile einer solchen Promotion lassen sich festhalten:

Die nachfolgenden Grundsätze definieren diese Rollen und bilden so die Leitplanken erfolgreicher Zusammenarbeit:

Darüber hinaus trägt eine enge und kontinuierliche Abstimmung zwischen promotionsberechtigter Hochschule, Unternehmen und Promovierenden wesentlich dazu bei, Konflikte zu vermeiden und die wissenschaftliche Qualität unternehmensnaher Promotionen zu sichern.