Informationssystem - Promotion für FH-Absolventen
Auch FH-Absolventen können promovieren. In Deutschland haben Fachhochschulen zwar grundsätzlich kein eigenes Promotionsrecht. Den FH-Absolventen ist der Weg zur Promotion jedoch keineswegs verwehrt.
Informationssystem - Promotion für FH-Absolventen
Alle 16 Ländergesetze sehen vor, dass die Promotionsordnungen der Universitäten besonders befähigte FH-Absolventen zur Promotion zulassen können. Die Kriterien, die dabei an die Fachhochschulabschlüsse der promotionswilligen Kandidaten angelegt werden, sind jedoch bundesweit sehr unterschiedlich. Vor der Zulassung zum eigentlichen Promotionsstudium ist meist erst eine sogenannte Qualifizierungsphase zu durchlaufen, deren Dauer und Inhalt von jeder einzelnen Promotionsordnung anders definiert wird.
Die Vielfalt der Bestimmungen ergibt sich vor allem daraus, dass die Gestaltung der Promotionsordnungen weder landes- noch universitätseinheitlich ist, sondern vielmehr den einzelnen Fakultäten obliegt. Das Informationssystem »Promotion für FH-Absolventen« hilft, sich einen Überblick zu verschaffen. Folgende Bereiche geben Auskunft rund um die Fragen der Promotion von FH-Absolventen:
- Überblick über die rechtliche Situation zur Promotion für FH-Absolventen
- Zulassungsbestimmungen zu Promontion im Einzelnen
- Bisherige Zulassungspraxis
- Finanzierungsmöglichkeiten der Promotion
- Linksammlung zur Promotion von FH-Absolventen
- Erfahrungsaustausch im Internetforum