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Promotionsrecht: FH Fulda darf als erste Fachhochschule den Doktortitel vergeben

Der Durchbruch im Hochschulsystem ist gelungen: Die erste deutsche Fachhochschule erhält das Promotionsrecht. Die Hochschule Fulda darf zukünftig ihre Studenten in den Sozialwissenschaften zum Doktor führen. Weitere Promotionsrechte für Wirtschaftswissenschaften und Informatik sind geplant.

Hochschule Fulda erhält Promotionsrecht: Wissenschaftsminister Boris Rhein (l.) und Hochschulpräsident Prof. Dr. Karim Khakzar

Promotionsrecht: FH Fulda darf als erste Fachhochschule den Doktortitel vergeben
Fulda, 02.11.2016 (ff) - Seit vielen Jahren forschen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAWs) sehr intensiv und erfolgreich. Die Forschung ist dabei durch einen hohen Anwendungsbezug gekennzeichnet. Im Gegensatz zu Universitäten durften HAWs allerdings bisher keinen eigenen Doktortitel an ihre Nachwuchswissenschaftler vergeben. Dies hat sich nun erstmalig in Deutschland geändert. Der hessische Wissenschaftsminister Boris Rhein hat  der Hochschule Fulda als bundesweit erste Fachhochschule das eigenständige Promotionsrecht für die Fachrichtung Sozialwissenschaften verliehen.

„Die Verleihung des eigenständigen Promotionsrechts stellt eine historische Entwicklung dar und dokumentiert einen wichtigen Meilenstein in der Entwicklung unserer Hochschule sowie aller hessischen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften. Wir haben uns auf diesen Schritt intensiv und lange vorbereitet und freuen uns, die sich daraus ergebenden Perspektiven und Entfaltungsmöglichkeiten für die Studierenden, unsere Hochschule und die Region gestalten zu können“, so Hochschulpräsident Prof. Dr. Karim Khakzar.

Qualität der Promotionen steht an erster Stelle
Bislang ist Hessen das einzige Bundesland, das seit Anfang 2016 den HAWs die Möglichkeit bietet, für forschungsstarke Fachrichtungen das eigenständige Promotionsrecht zu beantragen. Die Anforderungen an antragstellende Hochschulen und ihre Forschenden sind jedoch hoch. Mindestens 12 Professorinnen und Professoren der Fachrichtung müssen ihre Forschungsstärke über Publikationen sowie in der Vergangenheit eingeworbenen Drittmittel nachweisen. Darüber hinaus muss die Hochschule Verfahren und Strukturen zur Qualitätssicherung darlegen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Qualität der Promotionen in jedem Fall höchsten wissenschaftlichen Ansprüchen genügt.

„An unserer Hochschule wird seit langem eine national und international anerkannte sozialwissenschaftliche Forschung betrieben. In zahlreichen Studiengängen spielen die Themen Globalisierung, Europäische Integration und Interkulturalität eine gewichtige Rolle. Vor diesem Hintergrund ist es nur konsequent, wenn wir nunmehr Promovierende in eigener Hoheit betreuen und damit das Forschungsprofil unserer Hochschule insgesamt weiter stärken“, so Prof. Dr. Hans W. Platzer, Mitglied des Promotionszentrum und Mitverantwortlicher bei der Vorbereitung des Antrages.

Hessen nimmt Vorreiterrolle ein
Mit der Gesetzesänderung im Hessischen Hochschulgesetz (HHG) honoriert die Landesregierung die kontinuierliche Entwicklung der HAWs von reinen Lehrhochschulen in den siebziger Jahren hin zu wissenschaftlichen Hochschulen, in denen neben der praxisnahen Lehre auch die anwendungsorientierte Forschung zu den gesetzlichen Aufgaben zählt. Folgerichtig wurden die ehemaligen Fachhochschulen im neuen HHG daher auch umbenannt in „Hochschulen für Angewandte Wissenschaften“.

Seit vielen Jahren kämpfen HAWs bzw. FHs in ganz Deutschland für das eigenständige Promotionsrecht. Vertreter von Universitäten sahen dies stets als ein Privileg ihres Hochschultyps. Allerdings haben sich die Hochschulen und ihre Profile in den letzten Jahren sehr dynamisch weiterentwickelt und die Vorbehalte von einst gelten nicht mehr. In vielen Bereichen arbeiten Universitäten und HAWs im Rahmen kooperativer Promotionen sehr gut und erfolgreich zusammen. Allerdings funktioniert die Kooperation nicht überall problemlos. Darüber hinaus sind einige Forschungsgebiete an Universitäten gar nicht oder nur am Rande vertreten. Mit dem mutigen Vorstoß der hessischen Landesregierung sollen die Rahmenbedingungen für die anwendungsnahe Forschung an HAWs nun deutlich und nachhaltig verbessert werden. Hiervon profitieren nicht nur die Hochschulen selbst, sondern auch ihre Praxispartner, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) und soziale Einrichtungen.

„Wir gehen davon aus, dass wir das eigenständige Promotionsrecht auch in weiteren Fachrichtungen erhalten werden, so z.B. in den Gesundheits- und Pflegewissenschaften sowie in der Sozialen Arbeit. Weitere Pläne gibt es für die Informatik und die Wirtschaftswissenschaften“, kündigte Hochschulpräsident Khakzar bereits an. „Ich erhoffe mir davon auch einen Reputationsgewinn für die gesamte Hochschule und den Hochschulstandort Fulda. Wir werden in jedem Fall für Studierende sowie Professorinnen und Professoren noch attraktiver“, freut sich Khakzar.

Leser-Kommentare

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WiWi Gast

Leserkommentare: Promotionsrecht: FH Fulda darf als erste Fachhochschule den Doktortitel vergeben

Hab bisher einige FHs kennengelernt und kann nur sagen: Gute Nacht. Die Doktorinflation wird kommen und den Titel vollkommen entwerten

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WiWi Gast

Re: Promotionsrecht: FH Fulda darf als erste Fachhochschule den Doktortitel vergeben

Sozialarbeiter als Doktoren? Ich wäre dafür, dass jeder automatisch Doktor wird. Jetzt geht es mit diesem Bildungssystem tatsächlich den Bach runter.

WiWi Gast schrieb am 21.06.2017:

Das Promotionsrecht für FHs soll nicht für alle Fachbereiche gelten, sondern nur für die besonders Forschungsstarken. Der Dr.-Ing. ist da wohl eher unwahrscheinlich, weil die TUs in diesem Bereich bestimmt besser aufgestellt sind. Die FH in Wiesbaden darf jetzt zum Beispiel die Sozialarbeiter mit einem eigenen Dr. ausstatten!

WiWi-Treff Leser schrieb:

Ob Meisterwerke wirklich nur an den Unis entstehen? Ein Blick
auf den Status Quo lässt mich das bezweifeln.

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WiWi Gast

Re: Promotionsrecht: FH Fulda darf als erste Fachhochschule den Doktortitel vergeben

Das Promotionsrecht für FHs soll nicht für alle Fachbereiche gelten, sondern nur für die besonders Forschungsstarken. Der Dr.-Ing. ist da wohl eher unwahrscheinlich, weil die TUs in diesem Bereich bestimmt besser aufgestellt sind. Die FH in Wiesbaden darf jetzt zum Beispiel die Sozialarbeiter mit einem eigenen Dr. ausstatten!

WiWi-Treff Leser schrieb:

Ob Meisterwerke wirklich nur an den Unis entstehen? Ein Blick
auf den Status Quo lässt mich das bezweifeln.

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WiWi Gast

Re: Promotionsrecht: FH Fulda darf als erste Fachhochschule den Doktortitel vergeben

Ob Meisterwerke wirklich nur an den Unis entstehen? Ein Blick auf den Status Quo lässt mich das bezweifeln.

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WiWi Gast

Re: Promotionsrecht: FH Fulda darf als erste Fachhochschule den Doktortitel vergeben

Habe schon mehrere Doktorarbeiten gelesen bei deren Analyse die Frage aufkommt, ob diese Arbeiten einen Titel rechtfertigen. Außerdem werden auch sicherlich manche FHs die notwendigen (Forschungs)ressourcen für die Vergabe solcher Titel aufbringen können. Wo liegt das Problem?

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WiWi Gast

Re: Promotionsrecht: FH Fulda darf als erste Fachhochschule den Doktortitel vergeben

Jetzt geht das deutsche Bildungssystem endgültig den Bach herunter... FHs haben definitiv ihre Berechtigung und einige leisten auch gute Arbeit in ihrem speziellen Bereich. Aber eine Vergabe vom Doktorgrad kann doch nicht ernst gemeint sein.

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WiWi Gast

Re: Promotionsrecht: FH Fulda darf als erste Fachhochschule den Doktortitel vergeben

Gute Nacht deutsches Bildungssystem. Erst Bologna und jetzt das. Als nächstes dürfen Meisterschulen auch noch Doktorgrade vergeben?!

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