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Führung eines Master-Titel nicht staatlich anerkannt

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WiWi Gast

Führung eines Master-Titel nicht staatlich anerkannt

Hallo zusammen,

ich hätte mal eine Frage bzgl. eines Master-Abschlusses, der im Ausland erworben wurde an einem Institut, welches nicht staatlich anerkannt ist.

Wenn derjenige den Zusatz dieses Instituts trägt, müsste er sich doch nicht strafbar machen (Titelmissbrauch)

Beispiel: Executive Master in Marketing (abc).

Denn der MBA an der renommierten Insead in Frankreich ist ja auch nicht staatlich anerkannt, aber in der Praxis.

Ist ein Master gesetzlich geschützt, wie Dr. ?

Vielen Dank für die Infos.

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WiWi Gast

Re: Führung eines Master-Titel nicht staatlich anerkannt

Durch das Tragen des "Titels" wird ein akademischer grad suggeriert, der nicht existent ist. Das Führen des "Titels" ist nicht rechtens, zumal es staatlich anerkannte Institute gibt, bei denen man hinter dem Grad bzw. dem Titel das Insititut nennen muss.

Ein Master bzw. generell akdamische Grade sind ebenso wie ein Dr. geschützt.

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WiWi Gast

Re: Führung eines Master-Titel nicht staatlich anerkannt

Dieser Executive Master oder Professional Master Quatsch ist natürlich kein echtes Studium und somit ist eine falsche Fürhung des Titels strafbar. Ich könnte mir vorstellen, dass ein rechtlicher Grenzfall ist, wenn man das Institut dahinter in Klammer führt...

Ob die INSEAD staatlich anerkannt ist weiß ich nicht, aber sie auf jeden Fall akkreditiert. Und zwar Tripple Crown! Und das zählt!

Falls es keine Akkreditierung gibt ist auch wichtig wie die Hochschule auf anabin eingestuft ist.

Lounge Gast schrieb:

Hallo zusammen,

ich hätte mal eine Frage bzgl. eines Master-Abschlusses, der
im Ausland erworben wurde an einem Institut, welches nicht
staatlich anerkannt ist.

Wenn derjenige den Zusatz dieses Instituts trägt, müsste er
sich doch nicht strafbar machen (Titelmissbrauch)

Beispiel: Executive Master in Marketing (abc).

Denn der MBA an der renommierten Insead in Frankreich ist ja
auch nicht staatlich anerkannt, aber in der Praxis.

Ist ein Master gesetzlich geschützt, wie Dr. ?

Vielen Dank für die Infos.

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WiWi Gast

Re: Führung eines Master-Titel nicht staatlich anerkannt

Es gibt mittlerweile viele nichtakademische Grade, die auf Visitenkarten geführt werden. Zum Beispiel: "Dipl. Betriebswirt Kfz-Gewerbe". Nach Aussage des Gebrauchtwagenverkäufers ist das eine berufliche Weiterbildung gewesen.

Lounge Gast schrieb:

Dieser Executive Master oder Professional Master Quatsch ist
natürlich kein echtes Studium und somit ist eine falsche
Fürhung des Titels strafbar. Ich könnte mir vorstellen, dass
ein rechtlicher Grenzfall ist, wenn man das Institut dahinter
in Klammer führt...

Ob die INSEAD staatlich anerkannt ist weiß ich nicht, aber
sie auf jeden Fall akkreditiert. Und zwar Tripple Crown! Und
das zählt!

Falls es keine Akkreditierung gibt ist auch wichtig wie die
Hochschule auf anabin eingestuft ist.

Lounge Gast schrieb:

Hallo zusammen,

ich hätte mal eine Frage bzgl. eines Master-Abschlusses,
der
im Ausland erworben wurde an einem Institut, welches nicht
staatlich anerkannt ist.

Wenn derjenige den Zusatz dieses Instituts trägt, müsste
er
sich doch nicht strafbar machen (Titelmissbrauch)

Beispiel: Executive Master in Marketing (abc).

Denn der MBA an der renommierten Insead in Frankreich
ist ja
auch nicht staatlich anerkannt, aber in der Praxis.

Ist ein Master gesetzlich geschützt, wie Dr. ?

Vielen Dank für die Infos.

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WiWi Gast

Re: Führung eines Master-Titel nicht staatlich anerkannt

Da würde ich ernsthaft in Erwägung ziehen ihn mal zu verklagen. Denn da wird eindeutig ein akademischer Grad zum eigenen beruflichen Vorteil vorgetäuscht!
Ich finde das sollte man mal ein Exempel statuieren. Genauso wie ich gerne mal die ganzen Heinis auf Xing abmahnen würde die ihr (BA) oder (FH) einfach mal so "vergessen".

Lounge Gast schrieb:

Es gibt mittlerweile viele nichtakademische Grade, die auf
Visitenkarten geführt werden. Zum Beispiel: "Dipl.
Betriebswirt Kfz-Gewerbe". Nach Aussage des
Gebrauchtwagenverkäufers ist das eine berufliche
Weiterbildung gewesen.

Lounge Gast schrieb:

Dieser Executive Master oder Professional Master Quatsch
ist
natürlich kein echtes Studium und somit ist eine falsche
Fürhung des Titels strafbar. Ich könnte mir vorstellen,
dass
ein rechtlicher Grenzfall ist, wenn man das Institut
dahinter
in Klammer führt...

Ob die INSEAD staatlich anerkannt ist weiß ich nicht, aber
sie auf jeden Fall akkreditiert. Und zwar Tripple Crown!
Und
das zählt!

Falls es keine Akkreditierung gibt ist auch wichtig wie
die
Hochschule auf anabin eingestuft ist.

Lounge Gast schrieb:

Hallo zusammen,

ich hätte mal eine Frage bzgl. eines
Master-Abschlusses,
der
im Ausland erworben wurde an einem Institut,
welches nicht
staatlich anerkannt ist.

Wenn derjenige den Zusatz dieses Instituts trägt,
müsste
er
sich doch nicht strafbar machen (Titelmissbrauch)

Beispiel: Executive Master in Marketing (abc).

Denn der MBA an der renommierten Insead in Frankreich
ist ja
auch nicht staatlich anerkannt, aber in der Praxis.

Ist ein Master gesetzlich geschützt, wie Dr. ?

Vielen Dank für die Infos.

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WiWi Gast

Re: Führung eines Master-Titel nicht staatlich anerkannt

Es gab an den FHs auch mal eine Zeit, wo sich die Absolventen den Abschlussgrad selbst aussuchen konnten. Also z.B. Dipl.-Ing. oder Dipl.-Ing.(FH). Die meisten haben dann die erstgenannte Option gewählt. Ist schon länger her.

Lounge Gast schrieb:

Da würde ich ernsthaft in Erwägung ziehen ihn mal zu
verklagen. Denn da wird eindeutig ein akademischer Grad zum
eigenen beruflichen Vorteil vorgetäuscht!
Ich finde das sollte man mal ein Exempel statuieren. Genauso
wie ich gerne mal die ganzen Heinis auf Xing abmahnen würde
die ihr (BA) oder (FH) einfach mal so "vergessen".

Lounge Gast schrieb:

Es gibt mittlerweile viele nichtakademische Grade, die auf
Visitenkarten geführt werden. Zum Beispiel: "Dipl.
Betriebswirt Kfz-Gewerbe". Nach Aussage des
Gebrauchtwagenverkäufers ist das eine berufliche
Weiterbildung gewesen.

Lounge Gast schrieb:

Dieser Executive Master oder Professional Master
Quatsch
ist
natürlich kein echtes Studium und somit ist eine
falsche
Fürhung des Titels strafbar. Ich könnte mir
vorstellen,
dass
ein rechtlicher Grenzfall ist, wenn man das Institut
dahinter
in Klammer führt...

Ob die INSEAD staatlich anerkannt ist weiß ich
nicht, aber
sie auf jeden Fall akkreditiert. Und zwar Tripple
Crown!
Und
das zählt!

Falls es keine Akkreditierung gibt ist auch wichtig
wie
die
Hochschule auf anabin eingestuft ist.

Lounge Gast schrieb:

Hallo zusammen,

ich hätte mal eine Frage bzgl. eines
Master-Abschlusses,
der
im Ausland erworben wurde an einem Institut,
welches nicht
staatlich anerkannt ist.

Wenn derjenige den Zusatz dieses Instituts
trägt,
müsste
er
sich doch nicht strafbar machen
(Titelmissbrauch)

Beispiel: Executive Master in Marketing (abc).

Denn der MBA an der renommierten Insead in
Frankreich
ist ja
auch nicht staatlich anerkannt, aber in der
Praxis.

Ist ein Master gesetzlich geschützt, wie Dr. ?

Vielen Dank für die Infos.

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WiWi Gast

Re: Führung eines Master-Titel nicht staatlich anerkannt

Hi,

wie sieht es eigentlich mit den Master-Titeln von den Schweizer Management Instituten aus. Bei xing nennen die sich doch alle Executive Master in Sales. Das haben die doch auch bestimmt auf Ihrer Visitenkarte. Machen die sich strafbar?

antworten
WiWi Gast

Re: Führung eines Master-Titel nicht staatlich anerkannt

Wenn die Institute nicht bei anabin auftauchen bzw. dort als H- eingestuft sind, dann schon!
Wie erwähnt wird hier ein nicht-vorhandener akademischer Abschluss zum beruflichen Vorteil vorgetäuscht, was einer Straftat entspricht.

Lounge Gast schrieb:

Hi,

wie sieht es eigentlich mit den Master-Titeln von den
Schweizer Management Instituten aus. Bei xing nennen die sich
doch alle Executive Master in Sales. Das haben die doch auch
bestimmt auf Ihrer Visitenkarte. Machen die sich strafbar?

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WiWi Gast

Re: Führung eines Master-Titel nicht staatlich anerkannt

Man muss sich dazu einfach mal die Gesetzeslage anschauen:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__132a.html

§132a StGB
"Wer unbefugt inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."

Und ganz wichtig zu aktuellen Thema:
"Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind."

Das heißt, wer vortäuscht einen akademischen Titel zu haben, der macht sich genauso strafbar. Auch wenn man dieses "Exeuctive" davor schreibt, denn man gauckelt vor einen Master zu haben.

Es gab da auch schon Urteile mit folgendem Wortlaut, noch zu Diplomm natürlich:
"...dies gilt auch für die Führung von Bezeichnungen, die akademischen Graden zum Verwechseln ähnlich sind. Dies ist in dem Sinne zu verstehen, dass gegenüber Dritten der Anschein erweckt werden kann, es handele sich um einen akademischen Grad... ,?Diplom? bzw. ?Dipl.? implizieren, wenn sie neben dem Namen geführt werden, in jedem Fall einen akademischen Grad. Das Hinzufügen der Abkürzung des verleihenden Weiterbildungsinstituts als Klammerzusatz ist nicht geeignet, eine Verwechslung mit einem akademischen Grad auszuschließen."

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WiWi Gast

Re: Führung eines Master-Titel nicht staatlich anerkannt

das thema passt gut zu einer "guten" tat von mir :-)

ich bin durch zufall bei einer internercherche auf die internetseite einer bildungseinrichtung (ich bleibe mal diskret und nenne nur den raum duisburg/essen) gestoßen, auf der sich eine person der studienberatung als "Dipl.-Betriebswirt (VWA)" ausgab. ich habe darauf hin eine email mit dem verweis auf § 132a stgb an die bildungseinrichtung geschrieben und siehe da, ca. zwei wochen später stand vor dem namen der person nur noch "Betriebswirt (VWA)".

das ganze hatte zwar irgendwie den nachgeschmack einer hexenjagd, aber gerade im bildungswesen fande ich den titelschwindel schon oberdreist!

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