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Selbstständigkeit - Wie Sparen?

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WiWi Gast

Selbstständigkeit - Wie Sparen?

Ich habe vor, mit ein paar Kommilitonen eine eigene Firma zu gründen. Immer wieder höre ich abstruse Geschichten, wie Leute alles über ihre Firma laufen lassen.
Wo kann man realistisch und legal über die Firma ein bisschen Geld sparen?

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WiWi Gast

Selbstständigkeit - Wie Sparen?

Scheinselbstständigkeit? Hoffe das ist ein Scherz..

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WiWi Gast

Selbstständigkeit - Wie Sparen?

WiWi Gast schrieb am 19.05.2019:

Scheinselbstständigkeit? Hoffe das ist ein Scherz..

Ich glaube eher der Post ist einfach missverständlich formuliert. Vermutlich wollen sie schon ein richtiges Unternehmen gründen, aber wenn man schon dabei ist kann man natürlich über solche, legalen, Dinge nachdenken.

Ohne aber genau zu wissen, was ihr machen wollt, kann man auch keine Tipps geben.

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WiWi Gast

Selbstständigkeit - Wie Sparen?

WiWi Gast schrieb am 19.05.2019:

Scheinselbstständigkeit? Hoffe das ist ein Scherz..

Ich glaube eher der Post ist einfach missverständlich formuliert. Vermutlich wollen sie schon ein richtiges Unternehmen gründen, aber wenn man schon dabei ist kann man natürlich über solche, legalen, Dinge nachdenken.

Ohne aber genau zu wissen, was ihr machen wollt, kann man auch keine Tipps geben.

Wir wollen wirklich ein Unternehmen gründen. Es wird um Dienstleistungen gehen.
Es geht nur darum, was man theoretisch absetzen kann.

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WiWi Gast

Selbstständigkeit - Wie Sparen?

WiWi Gast schrieb am 19.05.2019:

WiWi Gast schrieb am 19.05.2019:

Scheinselbstständigkeit? Hoffe das ist ein Scherz..

Ich glaube eher der Post ist einfach missverständlich formuliert. Vermutlich wollen sie schon ein richtiges Unternehmen gründen, aber wenn man schon dabei ist kann man natürlich über solche, legalen, Dinge nachdenken.

Ohne aber genau zu wissen, was ihr machen wollt, kann man auch keine Tipps geben.

Wir wollen wirklich ein Unternehmen gründen. Es wird um Dienstleistungen gehen.
Es geht nur darum, was man theoretisch absetzen kann.

Firmenwagen, VMA, Gehalt, Büroräume, Büromaterial, Tankkosten, Reparaturen, Handys, Laptop / PC / Bildschirme / Drucker, Büromöbel, Renovierungskosten, Reisen (insbesondere die Hotels & VMA), Steuerberater.. das sind mal so die legalen Dinge, die mir einfallen.

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WiWi Gast

Selbstständigkeit - Wie Sparen?

WiWi Gast schrieb am 19.05.2019:

Wir wollen wirklich ein Unternehmen gründen. Es wird um Dienstleistungen gehen.
Es geht nur darum, was man theoretisch absetzen kann.

Alle Arten von privat veranlaßten Aufwendungen, die sich - ggf. anteilig - gerade noch als Betriebsausgaben Deiner Unternehmung erklären lassen.

Gggf. kannste Dir vielleicht noch im Verwandten- und Bekanntenkreis Quittungen besorgen.

Andererseits ist es gut, hier nicht zu viele Mitwisser zu haben, um nicht später deswegen angreifbar zu sein (z. B. infolge Scheidung oder Trennung in einer Partnerschaft).

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WiWi Gast

Selbstständigkeit - Wie Sparen?

Habe mich letztes Jahr mit einer kleinen Beratung selbstständig gemacht. Für den TE und seine Mitstreiter wäre ein Steuerberater unabdingbar. Der weiß schon, welche privaten Ausgaben sich mit der Firma verrechnen lassen.

Im ersten Jahr habe ich die Ausgaben sehr niedrig gehalten, ich wusste ja noch nicht so genau wie sich das alles so finanziell entwickeln würde. Da ich mittlerweile ganz gut davon leben kann und umgezogen bin, habe ich einige private Ausgaben auf meine gewerblichen Ausgaben angerechnet. Das klassische Arbeitszimmer, Heizung/Strom/Wasser, der Stellplatz für das Auto, Telefon/Internet, Natürlich nicht komplett, sondern nur anteilig für das besagte Arbeitszimmer. Das ist allerdings mein Wohnzimmer, der größte Raum in meiner drei Zimmer Wohnung. Dazu habe ich ein Auto gewerblich geleast und meinen Privatwagen verkauft.

Aber auch einmalige Anschaffungen können ohne weiteres gewerblich beschaftft werden und auch privat genuztz werden. Der neue Laptop, die Kaffeemaschine und die Mikrowelle für die "Firmenküche". Meine Sessel und das Sofa sind mit dem Couchtisch ebenfalls über die Firma gekauft worden. Ich muss ja meinen potentiellen Kunden auch eine Sitzgelegenheit anbieten können. Und wenn ich mit meiner Freundin essen gehe, sind es natürklich auch "Geschäftsessen".

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WiWi Gast

Selbstständigkeit - Wie Sparen?

Allen möglichen FMCG Kram der im Office zum Einsatz kommen könnte und "Snacks" sollte man doch auch als Betriebsausgaben auslegen können oder?

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WiWi Gast

Selbstständigkeit - Wie Sparen?

du kannst alles absetzen was deinem Betrieb, Aufwand verursacht der im Zusammenhang mit deiner Gechäftstätigkeit steht.

Jetzt kannst du überlegen wie du das private Mittagessen oder Ausflug in den Süden als Geschäftsessen oder Geschäftsreise dem Fiskus verkaufst, weil dort ein Kundentreffen war o. ä.

Mit so etwas sind aber schon einige Leute auf die Schnautze gefallen. Du musst bedenken dass jeder Beleg 10 Jahre aufbewahrt werden muss. Das heißt du musst auch nach zehn Jahren noch genau wissen welche Geschichte du dir da ausgedacht hast um das private Essen als ein Geschäftsessen abzusetzen. Denn im falle einer Betriebsprüfung wirst du danach gefragt.

Wirst du dich mit deinen Geschäftspartnern uneinig, werden sie dich anschwärzen oder erpressen...

Wenn du also nicht genau weißt was du da tust, dann steck lieber die Energie in einen vernünftigen Businessplan statt Steuerhinterziehung. Denn hinterziehen kannst du nur das was du eingenommen hast!

antworten
WiWi Gast

Selbstständigkeit - Wie Sparen?

Deshalb bereits bei Ablage der Quittung im jährlichen Belegordner auf dem Bewirtungsbeleg Anlaß und bewirtete Personen vermerken ;-)

WiWi Gast schrieb am 19.05.2019:

du kannst alles absetzen was deinem Betrieb, Aufwand verursacht der im Zusammenhang mit deiner Gechäftstätigkeit steht.

Jetzt kannst du überlegen wie du das private Mittagessen oder Ausflug in den Süden als Geschäftsessen oder Geschäftsreise dem Fiskus verkaufst, weil dort ein Kundentreffen war o. ä.

Mit so etwas sind aber schon einige Leute auf die Schnautze gefallen. Du musst bedenken dass jeder Beleg 10 Jahre aufbewahrt werden muss. Das heißt du musst auch nach zehn Jahren noch genau wissen welche Geschichte du dir da ausgedacht hast um das private Essen als ein Geschäftsessen abzusetzen. Denn im falle einer Betriebsprüfung wirst du danach gefragt.

Wirst du dich mit deinen Geschäftspartnern uneinig, werden sie dich anschwärzen oder erpressen...

Wenn du also nicht genau weißt was du da tust, dann steck lieber die Energie in einen vernünftigen Businessplan statt Steuerhinterziehung. Denn hinterziehen kannst du nur das was du eingenommen hast!

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WiWi Gast

Selbstständigkeit - Wie Sparen?

Wenn dein Arbeitszimmer gleichzeitig dein privates Wohnzimmer ist, kannst du darauf doch nichts gelten machen - geht doch dann nicht als häusliches Arbeitszimmer durch.

Oder hab ich da was falsch verstanden?

WiWi Gast schrieb am 19.05.2019:

Habe mich letztes Jahr mit einer kleinen Beratung selbstständig gemacht. Für den TE und seine Mitstreiter wäre ein Steuerberater unabdingbar. Der weiß schon, welche privaten Ausgaben sich mit der Firma verrechnen lassen.

Im ersten Jahr habe ich die Ausgaben sehr niedrig gehalten, ich wusste ja noch nicht so genau wie sich das alles so finanziell entwickeln würde. Da ich mittlerweile ganz gut davon leben kann und umgezogen bin, habe ich einige private Ausgaben auf meine gewerblichen Ausgaben angerechnet. Das klassische Arbeitszimmer, Heizung/Strom/Wasser, der Stellplatz für das Auto, Telefon/Internet, Natürlich nicht komplett, sondern nur anteilig für das besagte Arbeitszimmer. Das ist allerdings mein Wohnzimmer, der größte Raum in meiner drei Zimmer Wohnung. Dazu habe ich ein Auto gewerblich geleast und meinen Privatwagen verkauft.

Aber auch einmalige Anschaffungen können ohne weiteres gewerblich beschaftft werden und auch privat genuztz werden. Der neue Laptop, die Kaffeemaschine und die Mikrowelle für die "Firmenküche". Meine Sessel und das Sofa sind mit dem Couchtisch ebenfalls über die Firma gekauft worden. Ich muss ja meinen potentiellen Kunden auch eine Sitzgelegenheit anbieten können. Und wenn ich mit meiner Freundin essen gehe, sind es natürklich auch "Geschäftsessen".

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WiWi Gast

Selbstständigkeit - Wie Sparen?

WiWi Gast schrieb am 19.05.2019:

Habe mich letztes Jahr mit einer kleinen Beratung selbstständig gemacht. Für den TE und seine Mitstreiter wäre ein Steuerberater unabdingbar. Der weiß schon, welche privaten Ausgaben sich mit der Firma verrechnen lassen.

Im ersten Jahr habe ich die Ausgaben sehr niedrig gehalten, ich wusste ja noch nicht so genau wie sich das alles so finanziell entwickeln würde. Da ich mittlerweile ganz gut davon leben kann und umgezogen bin, habe ich einige private Ausgaben auf meine gewerblichen Ausgaben angerechnet. Das klassische Arbeitszimmer, Heizung/Strom/Wasser, der Stellplatz für das Auto, Telefon/Internet, Natürlich nicht komplett, sondern nur anteilig für das besagte Arbeitszimmer. Das ist allerdings mein Wohnzimmer, der größte Raum in meiner drei Zimmer Wohnung. Dazu habe ich ein Auto gewerblich geleast und meinen Privatwagen verkauft.

Aber auch einmalige Anschaffungen können ohne weiteres gewerblich beschaftft werden und auch privat genuztz werden. Der neue Laptop, die Kaffeemaschine und die Mikrowelle für die "Firmenküche". Meine Sessel und das Sofa sind mit dem Couchtisch ebenfalls über die Firma gekauft worden. Ich muss ja meinen potentiellen Kunden auch eine Sitzgelegenheit anbieten können. Und wenn ich mit meiner Freundin essen gehe, sind es natürklich auch "Geschäftsessen".

An deiner Stelle würde ich mir schleunigst einen Steuerberater suchen und das ganze prüfen lassen, ggf. zurechtbiegen. Ansonsten wirst du der Betriebsprüfung nicht standhalten. Denkst du wirklich der nette Herr vom Finanzamt wird dir dein Wohnzimmer und die Mikrowelle so durchgehen lassen?

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WiWi Gast

Selbstständigkeit - Wie Sparen?

WiWi Gast schrieb am 20.05.2019:

Wenn dein Arbeitszimmer gleichzeitig dein privates Wohnzimmer ist, kannst du darauf doch nichts gelten machen - geht doch dann nicht als häusliches Arbeitszimmer durch.

Oder hab ich da was falsch verstanden?

WiWi Gast schrieb am 19.05.2019:

Habe mich letztes Jahr mit einer kleinen Beratung selbstständig gemacht. Für den TE und seine Mitstreiter wäre ein Steuerberater unabdingbar. Der weiß schon, welche privaten Ausgaben sich mit der Firma verrechnen lassen.

Im ersten Jahr habe ich die Ausgaben sehr niedrig gehalten, ich wusste ja noch nicht so genau wie sich das alles so finanziell entwickeln würde. Da ich mittlerweile ganz gut davon leben kann und umgezogen bin, habe ich einige private Ausgaben auf meine gewerblichen Ausgaben angerechnet. Das klassische Arbeitszimmer, Heizung/Strom/Wasser, der Stellplatz für das Auto, Telefon/Internet, Natürlich nicht komplett, sondern nur anteilig für das besagte Arbeitszimmer. Das ist allerdings mein Wohnzimmer, der größte Raum in meiner drei Zimmer Wohnung. Dazu habe ich ein Auto gewerblich geleast und meinen Privatwagen verkauft.

Aber auch einmalige Anschaffungen können ohne weiteres gewerblich beschaftft werden und auch privat genuztz werden. Der neue Laptop, die Kaffeemaschine und die Mikrowelle für die "Firmenküche". Meine Sessel und das Sofa sind mit dem Couchtisch ebenfalls über die Firma gekauft worden. Ich muss ja meinen potentiellen Kunden auch eine Sitzgelegenheit anbieten können. Und wenn ich mit meiner Freundin essen gehe, sind es natürlich auch "Geschäftsessen".

Nein du hast es richtig verstanden. So wie der selbstständige Berater es macht ist es illegal (auch wenn es gängige Praxis ist). Du kannst einen Raum als Arbeitszimmer deklarieren und entsprechend der Größe die anteiligen Miet/Wohnkosten steuerlich als Ausgabe für das Unternehmen geltend machen. Es muss dann aber natürlich auch als Arbeitszimmer genutzt werden und nicht als Wohnzimmer. In der Regel wird es aber nicht vom Finanzamt geprüft, wenn es glaubwürdig ist.

Unglaubwürdig ist es zum Beispiel, wenn man dann kein Raum mehr als Schlafzimmer übrig ist oder man zu viert in einer 3-Zimmer-Wohnung wohnt und ein Raum davon das Arbeitszimmer sein soll. Den größten Raum als Arbeitszimmer zu deklarieren, finde ich auch schon kritisch. Kann immer mal passieren, dass das Finanzamt Nachweise möchte.

Ansonsten kann man wie bereits angesprochen bei fast jedem Gewerbe einen Dienstwagen anschaffen. Da geht das Finanzamt aber automatisch davon aus, dass der auch privat genutzt wird, weswegen monatlich 1% des Brutto-Listenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden muss. Bei einem älteren Auto mit niedrigen Wartungskosten kann das auch schnell zum Verlustgeschäft werden.

Die vielen anderen Steuertricks von denen du hörst ("...wie Leute alles über ihre Firma laufen lassen.") sind alle nicht legal aber gängige Praxis. Vereinfacht gesagt geht es dabei möglichst viele Dinge die privat genutzt werden, als geschäftliche Ausgaben zu deklarieren (zum Beispiel wie der Berater sagt: Kaffeemaschine, Sofa, Restaurantbesuch).

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WiWi Gast

Selbstständigkeit - Wie Sparen?

Der vielbekannte Prinz Marcus hat eine Haftstrafe verbüßen müssen, weil er sämtliche Kosten seiner vielen Luxusfahrzeuge ohne Anrechnung einer Privatnutzung als Betriebsausgaben geltend gemacht hat.

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WiWi Gast

Selbstständigkeit - Wie Sparen?

Man kann darauf wetten, daß bei Kleinstbetriebe rein rechnerisch nur alle 92 Jahre eine Betriebsprüfung stattfindet.

Zudem kann man sich bemühen, auffällige Positionen wie private Aufwendungen in der Anlage EÜR in Gemeinposten wie dem Materialaufwand zu verstecken, so daß die Schwellwerte der Algorithmen des Finanzamtscomputers nicht tangiert werden wie beispielsweise in kritischen Bereichen wie Bewirtung, Repräsentation oder Kfz-Kosten.

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WiWi Gast

Selbstständigkeit - Wie Sparen?

Hier ein StB mit langjähriger Erfahrung. Ich habe schon einige Mandanten betreut, die während einer BP zu mir kamen. "Geschäftsessen mit der Freundin" nennt man Steuerhinterziehung. Die Betriebsprüfer kontaktieren in der heutigen Zeit immer häufiger und auch teils bei Bagatellfällen, die Steuerstrafstelle und dann hast du ein Steuerstrafverfahren an der Backe. Es läuft nicht mehr wie vor 15 Jahren.

Ein Arbeitszimmer muss in jedem Fall ein räumlich abgetrennter Raum im Haus oder in der Wohnung sein. Gängige BFH-Rechtsprechung, dass z.B. eine abgetrennte Arbeitsecke innerhalb des Wohnzimmers nicht ausreicht.

Und du hast recht, ein Firmenwagen mit der 1%-Regelung, kann schnell ein Verlustgeschäft werden. Bei einem hohen Anteil betrieblicher Nutzung macht ein Fahrtenbuch mehr Sinn.

Couch, Couchtisch usw. sind nur absetzbar, wenn diese in einem komplett eingerichteten Büro oder in deinem Empfangsbereich für Klienten stehen würden. Ansonsten ist das klar privat veranlasst bzw. der private Nutzenanteil dürfte überwiegen.

WiWi Gast schrieb am 20.05.2019:

Wenn dein Arbeitszimmer gleichzeitig dein privates Wohnzimmer ist, kannst du darauf doch nichts gelten machen - geht doch dann nicht als häusliches Arbeitszimmer durch.

Oder hab ich da was falsch verstanden?

WiWi Gast schrieb am 19.05.2019:

Habe mich letztes Jahr mit einer kleinen Beratung selbstständig gemacht. Für den TE und seine Mitstreiter wäre ein Steuerberater unabdingbar. Der weiß schon, welche privaten Ausgaben sich mit der Firma verrechnen lassen.

Im ersten Jahr habe ich die Ausgaben sehr niedrig gehalten, ich wusste ja noch nicht so genau wie sich das alles so finanziell entwickeln würde. Da ich mittlerweile ganz gut davon leben kann und umgezogen bin, habe ich einige private Ausgaben auf meine gewerblichen Ausgaben angerechnet. Das klassische Arbeitszimmer, Heizung/Strom/Wasser, der Stellplatz für das Auto, Telefon/Internet, Natürlich nicht komplett, sondern nur anteilig für das besagte Arbeitszimmer. Das ist allerdings mein Wohnzimmer, der größte Raum in meiner drei Zimmer Wohnung. Dazu habe ich ein Auto gewerblich geleast und meinen Privatwagen verkauft.

Aber auch einmalige Anschaffungen können ohne weiteres gewerblich beschaftft werden und auch privat genuztz werden. Der neue Laptop, die Kaffeemaschine und die Mikrowelle für die "Firmenküche". Meine Sessel und das Sofa sind mit dem Couchtisch ebenfalls über die Firma gekauft worden. Ich muss ja meinen potentiellen Kunden auch eine Sitzgelegenheit anbieten können. Und wenn ich mit meiner Freundin essen gehe, sind es natürlich auch "Geschäftsessen".

Nein du hast es richtig verstanden. So wie der selbstständige Berater es macht ist es illegal (auch wenn es gängige Praxis ist). Du kannst einen Raum als Arbeitszimmer deklarieren und entsprechend der Größe die anteiligen Miet/Wohnkosten steuerlich als Ausgabe für das Unternehmen geltend machen. Es muss dann aber natürlich auch als Arbeitszimmer genutzt werden und nicht als Wohnzimmer. In der Regel wird es aber nicht vom Finanzamt geprüft, wenn es glaubwürdig ist.

Unglaubwürdig ist es zum Beispiel, wenn man dann kein Raum mehr als Schlafzimmer übrig ist oder man zu viert in einer 3-Zimmer-Wohnung wohnt und ein Raum davon das Arbeitszimmer sein soll. Den größten Raum als Arbeitszimmer zu deklarieren, finde ich auch schon kritisch. Kann immer mal passieren, dass das Finanzamt Nachweise möchte.

Ansonsten kann man wie bereits angesprochen bei fast jedem Gewerbe einen Dienstwagen anschaffen. Da geht das Finanzamt aber automatisch davon aus, dass der auch privat genutzt wird, weswegen monatlich 1% des Brutto-Listenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden muss. Bei einem älteren Auto mit niedrigen Wartungskosten kann das auch schnell zum Verlustgeschäft werden.

Die vielen anderen Steuertricks von denen du hörst ("...wie Leute alles über ihre Firma laufen lassen.") sind alle nicht legal aber gängige Praxis. Vereinfacht gesagt geht es dabei möglichst viele Dinge die privat genutzt werden, als geschäftliche Ausgaben zu deklarieren (zum Beispiel wie der Berater sagt: Kaffeemaschine, Sofa, Restaurantbesuch).

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WiWi Gast

Selbstständigkeit - Wie Sparen?

WiWi Gast schrieb am 19.05.2019:

Habe mich letztes Jahr mit einer kleinen Beratung selbstständig gemacht. Für den TE und seine Mitstreiter wäre ein Steuerberater unabdingbar. Der weiß schon, welche privaten Ausgaben sich mit der Firma verrechnen lassen.

Im ersten Jahr habe ich die Ausgaben sehr niedrig gehalten, ich wusste ja noch nicht so genau wie sich das alles so finanziell entwickeln würde. Da ich mittlerweile ganz gut davon leben kann und umgezogen bin, habe ich einige private Ausgaben auf meine gewerblichen Ausgaben angerechnet. Das klassische Arbeitszimmer, Heizung/Strom/Wasser, der Stellplatz für das Auto, Telefon/Internet, Natürlich nicht komplett, sondern nur anteilig für das besagte Arbeitszimmer. Das ist allerdings mein Wohnzimmer, der größte Raum in meiner drei Zimmer Wohnung. Dazu habe ich ein Auto gewerblich geleast und meinen Privatwagen verkauft.

Aber auch einmalige Anschaffungen können ohne weiteres gewerblich beschaftft werden und auch privat genuztz werden. Der neue Laptop, die Kaffeemaschine und die Mikrowelle für die "Firmenküche". Meine Sessel und das Sofa sind mit dem Couchtisch ebenfalls über die Firma gekauft worden. Ich muss ja meinen potentiellen Kunden auch eine Sitzgelegenheit anbieten können. Und wenn ich mit meiner Freundin essen gehe, sind es natürklich auch "Geschäftsessen".

Das funktioniert exakt so lange, bis das Finanzamt unangemeldet zur Prüfung vor der Tür steht und dann das "Wohnzimmer" betritt. Und - jetzt halt dich fest - das tun sie auch. Aus diesem Grund hat mein Steuerberater (mit dem ich damals schon Abi gemacht hatte) auch eindringlich davor gewarnt, diese Absetzorgie zu versuchen.

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