Hier ein StB mit langjähriger Erfahrung. Ich habe schon einige Mandanten betreut, die während einer BP zu mir kamen. "Geschäftsessen mit der Freundin" nennt man Steuerhinterziehung. Die Betriebsprüfer kontaktieren in der heutigen Zeit immer häufiger und auch teils bei Bagatellfällen, die Steuerstrafstelle und dann hast du ein Steuerstrafverfahren an der Backe. Es läuft nicht mehr wie vor 15 Jahren.
Ein Arbeitszimmer muss in jedem Fall ein räumlich abgetrennter Raum im Haus oder in der Wohnung sein. Gängige BFH-Rechtsprechung, dass z.B. eine abgetrennte Arbeitsecke innerhalb des Wohnzimmers nicht ausreicht.
Und du hast recht, ein Firmenwagen mit der 1%-Regelung, kann schnell ein Verlustgeschäft werden. Bei einem hohen Anteil betrieblicher Nutzung macht ein Fahrtenbuch mehr Sinn.
Couch, Couchtisch usw. sind nur absetzbar, wenn diese in einem komplett eingerichteten Büro oder in deinem Empfangsbereich für Klienten stehen würden. Ansonsten ist das klar privat veranlasst bzw. der private Nutzenanteil dürfte überwiegen.
WiWi Gast schrieb am 20.05.2019:
Wenn dein Arbeitszimmer gleichzeitig dein privates Wohnzimmer ist, kannst du darauf doch nichts gelten machen - geht doch dann nicht als häusliches Arbeitszimmer durch.
Oder hab ich da was falsch verstanden?
WiWi Gast schrieb am 19.05.2019:
Habe mich letztes Jahr mit einer kleinen Beratung selbstständig gemacht. Für den TE und seine Mitstreiter wäre ein Steuerberater unabdingbar. Der weiß schon, welche privaten Ausgaben sich mit der Firma verrechnen lassen.
Im ersten Jahr habe ich die Ausgaben sehr niedrig gehalten, ich wusste ja noch nicht so genau wie sich das alles so finanziell entwickeln würde. Da ich mittlerweile ganz gut davon leben kann und umgezogen bin, habe ich einige private Ausgaben auf meine gewerblichen Ausgaben angerechnet. Das klassische Arbeitszimmer, Heizung/Strom/Wasser, der Stellplatz für das Auto, Telefon/Internet, Natürlich nicht komplett, sondern nur anteilig für das besagte Arbeitszimmer. Das ist allerdings mein Wohnzimmer, der größte Raum in meiner drei Zimmer Wohnung. Dazu habe ich ein Auto gewerblich geleast und meinen Privatwagen verkauft.
Aber auch einmalige Anschaffungen können ohne weiteres gewerblich beschaftft werden und auch privat genuztz werden. Der neue Laptop, die Kaffeemaschine und die Mikrowelle für die "Firmenküche". Meine Sessel und das Sofa sind mit dem Couchtisch ebenfalls über die Firma gekauft worden. Ich muss ja meinen potentiellen Kunden auch eine Sitzgelegenheit anbieten können. Und wenn ich mit meiner Freundin essen gehe, sind es natürlich auch "Geschäftsessen".
Nein du hast es richtig verstanden. So wie der selbstständige Berater es macht ist es illegal (auch wenn es gängige Praxis ist). Du kannst einen Raum als Arbeitszimmer deklarieren und entsprechend der Größe die anteiligen Miet/Wohnkosten steuerlich als Ausgabe für das Unternehmen geltend machen. Es muss dann aber natürlich auch als Arbeitszimmer genutzt werden und nicht als Wohnzimmer. In der Regel wird es aber nicht vom Finanzamt geprüft, wenn es glaubwürdig ist.
Unglaubwürdig ist es zum Beispiel, wenn man dann kein Raum mehr als Schlafzimmer übrig ist oder man zu viert in einer 3-Zimmer-Wohnung wohnt und ein Raum davon das Arbeitszimmer sein soll. Den größten Raum als Arbeitszimmer zu deklarieren, finde ich auch schon kritisch. Kann immer mal passieren, dass das Finanzamt Nachweise möchte.
Ansonsten kann man wie bereits angesprochen bei fast jedem Gewerbe einen Dienstwagen anschaffen. Da geht das Finanzamt aber automatisch davon aus, dass der auch privat genutzt wird, weswegen monatlich 1% des Brutto-Listenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden muss. Bei einem älteren Auto mit niedrigen Wartungskosten kann das auch schnell zum Verlustgeschäft werden.
Die vielen anderen Steuertricks von denen du hörst ("...wie Leute alles über ihre Firma laufen lassen.") sind alle nicht legal aber gängige Praxis. Vereinfacht gesagt geht es dabei möglichst viele Dinge die privat genutzt werden, als geschäftliche Ausgaben zu deklarieren (zum Beispiel wie der Berater sagt: Kaffeemaschine, Sofa, Restaurantbesuch).
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