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Aktuar als Freiberufler

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Mathefreak

Aktuar als Freiberufler

Hat jemand Erfahrungen oder Tipps, ob man als beratender Aktuar Lebensversicherung finanzamtlich eine Anerkennung als Freiberufler bekommt (im Gegensatz zu einer gewerblichen Tätigkeit).
Kriterien sind in §18 EStG festgelegt:

Zu den freien Berufen zählen vor allem die sogenannten Katalogberufe:

Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte
Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte
Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten
Handelschemiker
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Beratende Volks- und Betriebswirte
Vereidigte Buchprüfer, Steuerbevollmächtigte
Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten
Journalisten, Bildberichterstatter
Dolmetscher, Übersetzer
Lotsen

Das Gesetz formuliert recht offen „und ähnliche Berufe“.

Mir geht es um konkrete Argument oder Beispiele, wie man diese Anerkennung bekommt. Keine Mutmaßungen oder eigene Interpretationen des Gesetzes.
Danke.

antworten
Ceterum censeo

Aktuar als Freiberufler

Schade, ich kann nur mit meiner eigenen Interpretation des Gesetzes bzw. meiner bescheidenen Subsumption. ;-)
Wenngleich ich hier eine klare Tendenz habe, erzähl mir doch zunächst einmal ein wenig. Was genau wäre Gegenstand der Tätigkeit? Wer wären die Kunden? Und warum ist dir die Freiberuflichkeit so wichtig?
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Aktuar als Freiberufler

Mathefreak schrieb am 18.09.2022:

Hat jemand Erfahrungen oder Tipps, ob man als beratender Aktuar Lebensversicherung finanzamtlich eine Anerkennung als Freiberufler bekommt (im Gegensatz zu einer gewerblichen Tätigkeit).
Kriterien sind in §18 EStG festgelegt:

Zu den freien Berufen zählen vor allem die sogenannten Katalogberufe:

Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte
Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte
Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten
Handelschemiker
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Beratende Volks- und Betriebswirte
Vereidigte Buchprüfer, Steuerbevollmächtigte
Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten
Journalisten, Bildberichterstatter
Dolmetscher, Übersetzer
Lotsen

Das Gesetz formuliert recht offen „und ähnliche Berufe“.

Mir geht es um konkrete Argument oder Beispiele, wie man diese Anerkennung bekommt. Keine Mutmaßungen oder eigene Interpretationen des Gesetzes.
Danke.

Hallo,
kurze Gegenfrage. Warum möchten Sie als Freiberufler eingestuft werden und nicht als Gewerbetreibender? Solange Sie keine GmbH haben ist es steuerlich quasi gleich. Da die Gewerbesteuer gegen die Einkommenssteuer gerechnet wird. Sofern Sie ein unternehmerisches Risiko tragen müssen, dann ist eine GmbH vielleicht sogar besser. Dann können Sie ihre Haftung auf die Einlage der GmbH (z.Bsp. 25000€) beschränken. Als Freiberufler müssten Sie schließlich nach meinem Wissen unbeschränkt haften. Es kann auch sein, dass ich daneben liege. Fragen Sie am Besten einen guten Steuerberater.

antworten
WiWi Gast

Aktuar als Freiberufler

Nicht der Thread Ersteller, aber warum ich Freiberufler sein wollte:

  • keine Gewerbesteuer
  • keine Doppelte Buchführung, nur EÜR
  • keine IHK Zwangsmitgliedschaft

WiWi Gast schrieb am 08.01.2023:

Mathefreak schrieb am 18.09.2022:

Hat jemand Erfahrungen oder Tipps, ob man als beratender Aktuar Lebensversicherung finanzamtlich eine Anerkennung als Freiberufler bekommt (im Gegensatz zu einer gewerblichen Tätigkeit).
Kriterien sind in §18 EStG festgelegt:

Zu den freien Berufen zählen vor allem die sogenannten Katalogberufe:

Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte
Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte
Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten
Handelschemiker
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Beratende Volks- und Betriebswirte
Vereidigte Buchprüfer, Steuerbevollmächtigte
Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten
Journalisten, Bildberichterstatter
Dolmetscher, Übersetzer
Lotsen

Das Gesetz formuliert recht offen „und ähnliche Berufe“.

Mir geht es um konkrete Argument oder Beispiele, wie man diese Anerkennung bekommt. Keine Mutmaßungen oder eigene Interpretationen des Gesetzes.
Danke.

Hallo,
kurze Gegenfrage. Warum möchten Sie als Freiberufler eingestuft werden und nicht als Gewerbetreibender? Solange Sie keine GmbH haben ist es steuerlich quasi gleich. Da die Gewerbesteuer gegen die Einkommenssteuer gerechnet wird. Sofern Sie ein unternehmerisches Risiko tragen müssen, dann ist eine GmbH vielleicht sogar besser. Dann können Sie ihre Haftung auf die Einlage der GmbH (z.Bsp. 25000€) beschränken. Als Freiberufler müssten Sie schließlich nach meinem Wissen unbeschränkt haften. Es kann auch sein, dass ich daneben liege. Fragen Sie am Besten einen guten Steuerberater.

antworten
WiWi Gast

Aktuar als Freiberufler

Die meisten Firmen und gerade im FS / Insurance Sektor lehnen Solo Freiberufler ab. Ohne GmbH geht da gar nichts. Schau dich mal bei den ITler um, die haben jede Menge Erfahrung mit Scheinselbstständigkeit.

antworten
WiWi Gast

Aktuar als Freiberufler

Warum die keine Freiberufler wollen hat nichts mit Scheinselbstständigkeit zu tun (wenn überhaupt müsste da der Freiberufler rechtlich für gerade stehen, nicht das auftragende Unternehmen, Das weiß schließlich nicht, ob der noch andere Auftraggeber hat). Hier gehts um Haftungsfragen. Wenn was ist, ist das bei GmbH für die Firma deutliich besser, als ein Freiberuler, bei dem nichts zu holen ist.

WiWi Gast schrieb am 08.01.2023:

Die meisten Firmen und gerade im FS / Insurance Sektor lehnen Solo Freiberufler ab. Ohne GmbH geht da gar nichts. Schau dich mal bei den ITler um, die haben jede Menge Erfahrung mit Scheinselbstständigkeit.

antworten
Ceterum censeo

Aktuar als Freiberufler

WiWi Gast schrieb am 10.01.2023:

Warum die keine Freiberufler wollen hat nichts mit Scheinselbstständigkeit zu tun (wenn überhaupt müsste da der Freiberufler rechtlich für gerade stehen, nicht das auftragende Unternehmen, Das weiß schließlich nicht, ob der noch andere Auftraggeber hat). Hier gehts um Haftungsfragen. Wenn was ist, ist das bei GmbH für die Firma deutliich besser, als ein Freiberuler, bei dem nichts zu holen ist.

Du bist tatsächlich so ziemlich der Erste, der in Haftungsfragen die GmbH bevorzugt. Je nach Ausstattung ist hier bei 25.000 Euro Ende - Konzept der beschränkten Haftung (daher rühren auch die erhöhten Anforderungen an Rechnungslegung und Transparenz). Einen Titel gegen eine Privatperson kann grundsätzlich 30 Jahre vollstreckt werden, unbeschränkt in das gesamte Vermögen. Hier sind die Chancen für den Gläubiger oftmals deutlich besser.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Aktuar als Freiberufler

Ich hatte da eigentlich etwas anderes im Kopf...

Ceterum censeo schrieb am 10.01.2023:

Warum die keine Freiberufler wollen hat nichts mit Scheinselbstständigkeit zu tun (wenn überhaupt müsste da der Freiberufler rechtlich für gerade stehen, nicht das auftragende Unternehmen, Das weiß schließlich nicht, ob der noch andere Auftraggeber hat). Hier gehts um Haftungsfragen. Wenn was ist, ist das bei GmbH für die Firma deutliich besser, als ein Freiberuler, bei dem nichts zu holen ist.

Du bist tatsächlich so ziemlich der Erste, der in Haftungsfragen die GmbH bevorzugt. Je nach Ausstattung ist hier bei 25.000 Euro Ende - Konzept der beschränkten Haftung (daher rühren auch die erhöhten Anforderungen an Rechnungslegung und Transparenz). Einen Titel gegen eine Privatperson kann grundsätzlich 30 Jahre vollstreckt werden, unbeschränkt in das gesamte Vermögen. Hier sind die Chancen für den Gläubiger oftmals deutlich besser.
Liebe Grüße

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