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Unternehmen gründen nebenberuflich

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Schlaumsi

Unternehmen gründen nebenberuflich

Hallo liebe Mitglieder,

ich möchte ein Beratungsunternehmen als Einzelunternehmer gründen. Es wird interessierten Firmen beratende und linguistische Unterstützung sowie interkulturelle Verhandlungstaktik im internationalen Handelsverkehr bieten.
Mein Plan und meine zu klärenden Fragen:

Ich bin Bundesbeamter und möchte diese Tätigkeit nebenberuflich ausüben. Die Tätigkeit kollidiert in keinster Weise mit meinen hauptberuflichen Verpflichtungen und Ansprüchen.
Ich bin bezüglich Krankenversicherung über die freie Heilfürsorge des Bundes versichert. Betriebswirtschaftlich und steuerrechtlich bin ich ziemlich unbelastet.

Plan:

Gründung eines Unternehmens
Erstellung eines Internetauftritts dieses Unternehmens.
wöchentlicher Zeitansatz 4 Stunden
geplante Einnahmen im ersten Jahr nach Gründung 4 000 Euro
ich habe derzeit zwei Unternehmen, welche meine Dienstleistung in Anspruch nehmen werden
die Dienstleistung wird in einem Beratungsvertrag festgehalten und auf Honorarbasis vergütet
Ich habe einen abtrennten Büroraum um meine Tätigkeit durchzuführen.

Fragen:

Welche Unternehmensform ist die hier zu wählende? (teilselbstständig, freiberuflich, UG, GbR.......)
Wie wird die gebotene Dienstleistung umsatzsteuertechnisch bewertet, weil es ist ja nichts Erfassbares?
Wie werden die Einnahmen einkommenssteuermäßig eingestuft und bewertet?
Sind betriebsbedingte Ausgaben wie Fahrtkosten von den Einnahmen abziehbar?
Mit welchen Steuern muss geechnet werden?
Wird mir bei Gründung oder nach dem ersten Geschäftsjahr eine Gewinnprognose erstellt auf welche ich Steuern zahlen muss, obwohl die Einnahmen noch nicht zugeflossen sind?

Soweit erstmal und schonmal vielen Dank fürs Lesen.

antworten
listrea

Unternehmen gründen nebenberuflich

Schlaumsi schrieb am 25.02.2022:

Fragen:

Welche Unternehmensform ist die hier zu wählende? (teilselbstständig, freiberuflich, UG, GbR.......)
Wie wird die gebotene Dienstleistung umsatzsteuertechnisch bewertet, weil es ist ja nichts Erfassbares?
Wie werden die Einnahmen einkommenssteuermäßig eingestuft und bewertet?
Sind betriebsbedingte Ausgaben wie Fahrtkosten von den Einnahmen abziehbar?
Mit welchen Steuern muss geechnet werden?
Wird mir bei Gründung oder nach dem ersten Geschäftsjahr eine Gewinnprognose erstellt auf welche ich Steuern zahlen muss, obwohl die Einnahmen noch nicht zugeflossen sind?

Soweit erstmal und schonmal vielen Dank fürs Lesen.

Das ist relativ einfach. Wenn es sich um eine reine Beratungsleistung handelt, bist du Freiberufler und kannst dich von der Gewerbesteuer befreien lassen. Da das alles im kleinen Rahmen läuft, kannst du auch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, also bist nicht Umsatzsteuerpflichtig. Das mit dem "nicht Erfasstes" verstehe ich nicht. Du musst schon Rechnungen schreiben.
Kapitalgesellschaften o.ä. ergeben keinen Sinn, da sie nur aufwand mit sich bringen (Buchführung, Kosten), die man schlicht nicht braucht.

Die Umsätze werden auf deinen Bruttolohn aus nichtselbstständiger Arbeit aufgeschlagen (abzüglich Kosten) und das Finanzamt errechnet dann für das Jahr deine Gesamteinkommenssteuer (+ Kirchensteuer) auf Basis der Einnahmen aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit. Die Sozialversicherungen laufen normal über deinen Hauptjob - da passiert nichts.
In der Regel teilst du dem Finanzamt anfangs mit, welches deine erwarteten Gewinne für das Geschäftsjahr sind und zahlst dann quartalsweise Einkommenssteuer. Dies kann jederzeit geändert werden.

Wenn die Einnahmen längerfristig sehr niedrig sind, kann man auch einfach daraus nen Minijob machen. Dann spart man sich das alles und zahlst gar keine Steuer.

Ich habe beides mehrere Jahre damals während meiner Anstellung im öffentlichen Dienst gehabt.

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