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Rechnung an Auftraggeber mit verringertem Tagessatz?

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Mischpult

Rechnung an Auftraggeber mit verringertem Tagessatz?

Hallo,

ich arbeite im Audiobereich freiberuflich und habe durch Corona mit einem meiner größeren Auftragsgeber einen verminderten Tagessatz vereinbart.
Anstatt von 380€ verrechne ich nur 320€ pro Tag, der Betrag variiert leider auch noch auch ein wenig, je nachdem wie lange so ein Arbeitstag ist.

Damit dem Auftraggeber auch jedesmal bewusst vor Augen geführt wird, wie viel Geld ich ihm schenke, habe ich den Rabatt immer auf der Rechnung aufgeführt, anstatt den einfachen Weg zu gehen und einfach nur +-320€ zu verlangen.

Hier aber der Knackpunkt, da es keine glatte Prozentzahl abziehen, habe ich auf der Rechnung meinen normalen Tagessatz aufgelistet und dann unten einfach die ausgerechnete Differenz abgezogen.

Das wird natürlich jetzt für den Auftraggeber etwas unachvollziehbar, wenn er die einzelnen Tage nach prüft, weil ich wie gesagt nicht jeden Tag gleich viel verdiene.

Also zwei Punkte:

  1. Er hätte jetzt gerne den Rabatt gestrichen und einfach nur den verringerten Tagessatz auf der Rechnung. Weil er es angeblich nicht durchschaut und sein Steuerberater auch nicht verstehen würde.

  2. Außerdem meinte er noch dass die Rabattsummen evtl. dem Finanzamt nicht gefallen könnten, deshalb solle ich sie auch lieber weg lassen. Meiner Meinung nach spielt das keine Rolle, da einem aufmerksamen Prüfer ja so und so sofort ins Auge fällt, dass meine Tagessätze verringert wurden und er sich dort dann festbeissen könnte, falls es daran überhaupt was auszusetzen gibt.

Mein Steuerberater hat aktuell keine Zeit. Deshalb mal hier in die Runde gefragt, wie schätzt ihr das ganze ein?

Danke für die Aufmerksamkeit, ich hoffe mich verständlich ausgedrückt zu haben

Mischpult

antworten
Ceterum censeo

Rechnung an Auftraggeber mit verringertem Tagessatz?

Warum soll das ganze nicht nachvollziehbar sein? Erkläre es deinem Auftraggeber oder mach es auf der Rechnung entsprechend kenntlich, sollte kein Hexenwerk sein.

Aber weder für den Steuerberater der Gegenseite, noch für das Finanzamt sollte dies ein Problem sein, vorausgesetzt, der Nachlass hatte betriebliche Gründe. Wenn dein Auftraggeber hingegen deine Schwester oder die GmbH deines Schwiegervaters ist, dann könnten hier tatsächlich problematische Fallgestaltungen entstehen.
Liebe Grüße

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