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Eigens "Ding" starten. Freelance bzw. Startup. ALG 1

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WiWi Gast

Eigens "Ding" starten. Freelance bzw. Startup. ALG 1

Hallo zusammen,

ich überlege schon seit längerem mein eigenes Unternehmen zu gründen oder auch als Freelancer anzufangen. Paar Daten zu mir: bin 30 und fest angestellt und habe 4 Jahre BE.

Was passiert wenn man als Freelancer irgendwo anfängt und nach einem Projekt z.B. 3 Monate ersteinmal nichts mehr findet? Kriegt man dann ALG 1?

Gleiche Frage zum Unternehmen. Wenn man ein Unternehmen aufbauen will hat man nicht immer sofort Einkünfte. In wie weit kann man zumindest das erste Jahr durch ALG überbrücken ?

Ich weiß vermutliche zwei eher Blöde Fragen. Aber ich habe nicht so viel Kapital aufgesammelt. so dass ich lange von Leben könnte. Als Freelancer ist glaube ich das ganze noch nicht so problematisch. Wenn man kann Projekt findet würde ich mich dann wieder bei einem Unternehmen bewerben.

Eigenes StartUP - hier würde ich Mal behaupten wird es echt schwierig - da man dann sein eigenes Geld sowohl in die Firma und in den Lebensunterhalt stecken muss.

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WiWi Gast

Re: Eigens "Ding" starten. Freelance bzw. Startup. ALG 1

Also der erste Schritt in die Selbsständigkeit ist "Selbstständigkeit", womit ich meine dass du deine Fragen bzgl. der Beziehung von ALG, und auch anderer finanzieller Unterstüztungen für Gründer, auch durch eine kurze online Rescherche beantworten könntest. Da gibt es nun wirklich genug im Netz.

Ich bin selbst Freiberufler und normalerweise überbrückt man seine Leerlaufzeiten mit dem Geld, das man bei anderern Projekten verdient hat. Soetwas sollte man entsprechend immer in seine Stundensatz, bereits im Vorfeld, mit einbeziehen.

Mir stellt sich auch die Frage, was genau du unter "Start-up" verstehst. Es gibt sehr viele Dinge mit denen man Gründen kann und entsprechend weit ist die Spanne der möglichen Kosten. Das hängt ganz von deiner Idee ab.

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WiWi Gast

Re: Eigens "Ding" starten. Freelance bzw. Startup. ALG 1

Zu Anfang meiner Selbstständigkeit hatte ich mehrere Nebenjobs, teilweise in der Küche, im Handel, als Reinigungskraft usw.

Der Vorteil ist daran, dass Du immer genug Geld verdienst um zumindestens mal die Krankenkasse + paar kleinere Kosten zu decken.

Wenn du dann mal irgendwann 25 Mille überschuss auf dem Konto hast, kannst du ganz in Ruhe mit dem Mist aufhören und dich ausschließlich auf die Selbstständigkeit konzentrieren.

Desweiteren Rate ich Dir, dich kündigen zu lassen, ALG 1 zu beantragen und beim Arbeitsamt einen Gründerzuschuss zu beantragen. So bekommst du die ersten 6 Monate, unabhängig davon, ob Du nun viel- oder wenig mit deiner Selbstständigkeit verdienst, deinen ALG 1 Satz + 300€ für den Krankenkassenbeitrag.

Wichtig ist, dass du für dass Arbeitsamt einen Businessplan vorlegst, der von deinem Steuerberater abgesegnet wurde. Nur dann hast du die Chance auf Genehemigung. Bei mir hat der ganze Prozess damals exakt 2 Wochen gedauert.

Ich hoffe Dir etwas geholfen zu haben.

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WiWi Gast

Re: Eigens "Ding" starten. Freelance bzw. Startup. ALG 1

Weiterer Tipp aus eigener Erfahrung: 4-Stunden-Startup (Ja es gibt auch ein Buch, das so heißt).
Du machst ja keinerlei Angaben zu dem was du machst oder machen möchtest bzw. was du kannst, aber vielleicht lohnt sich ein Blick in dieses Buch mal. Im Prinzip geht es darum mit möglichst wenig Kapital nebenberuflich zu gründen, eben in den 4 Stunden zwischen Arbeit und Schlafengehen. Erfordert viel Disziplin, aber machbar.
Eine andere Alternative wäre eine "abgesicherte Gründung" (Franchise), da gibt es unterschiedlichste zB. Finanzberater (Horbach, MLP, Tecis etc.) aber auch tatsächlich Shop/Food-Ketten.

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WiWi Gast

Re: Eigens "Ding" starten. Freelance bzw. Startup. ALG 1

bin zwar nicht der TE aber der Buchtipp klingt gut. thx

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WiWi Gast

Re: Eigens "Ding" starten. Freelance bzw. Startup. ALG 1

Du scheinst eine Selbständigkeit als Freelancer im Kopf zu haben die nach Leiharbeit klingt. Vorsicht! Versuch von dem Gedanken deiner vergüteten Arbeitsstunde wegzukommen. Ein Startup zu gründen muss nicht viel Geld erfordern. Vor allem im Internet gibt es massig dieser 4h Dinger die man neben dem Job antesten und Schritt für Schritt ausbauen kann. Da kann schon ein Nischenprodukt reichen, dass man in China günstig in großen Mengen kauft und über amazon und ebay anbietet.

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WiWi Gast

Re: Eigens "Ding" starten. Freelance bzw. Startup. ALG 1

Um deine Fragen zu beantworten:

  1. Wenn du als Freelancer selbstständig bist, bekommst du natürlich kein Arbeitslosengeld für die Zeiten, wenn dich kein Auftraggeber bucht.
  2. Wenn du leistungsberechtigt bist, also dein AG dich kündigt, kannst du den "Gründerzuschuss" beantragen. Die AAgentur entscheidet, ob du das bekommst, es ist eine freiwillige Leistung. Meistens wollen die, dass du dir wieder einen angestelltenjob suchst. Um den zu beantragen, brauchst du einen Businessplan, und jemand muss die "Tragfähigkeit" bestätigen. Dafür solltest du lieber zu einer IHK gehen oder wenn du freiberuflich tätig wirst zur entsprechenden Stelle zB der Uni. Bekommst du den Zuschuss bist du 6 Monate abgesichert. 6 Monate sind aber nicht viel Zeit, ein Geschäft aufzubauen.
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WiWi Gast

Re: Eigens "Ding" starten. Freelance bzw. Startup. ALG 1

WiWi Gast schrieb am 02.10.2017:

  1. Wenn du leistungsberechtigt bist, also dein AG dich kündigt, kannst du den "Gründerzuschuss" beantragen. Die AAgentur entscheidet, ob du das bekommst, es ist eine freiwillige Leistung. Meistens wollen die, dass du dir wieder einen angestelltenjob suchst. Um den zu beantragen, brauchst du einen Businessplan, und jemand muss die "Tragfähigkeit" bestätigen. Dafür solltest du lieber zu einer IHK gehen oder wenn du freiberuflich tätig wirst zur entsprechenden Stelle zB der Uni. Bekommst du den Zuschuss bist du 6 Monate abgesichert. 6 Monate sind aber nicht viel Zeit, ein Geschäft aufzubauen.

Das wurde allerdings deutlich abgespeckt. Zentral ist der Restanspruch auf ALG 1 von 5 Monaten für den Gründungszuschuss. Im Überblick:

  • Restanspruch auf ALG 1 von 5 Monaten
  • 6 Monate ALG 1 + 300 EUR / ca. 1.500 EUR
  • danach bis zu 9 Monate 300 EUR
  • guter Businessplan extrem wichtig
  • kein Anspruch sondern Ermessenssache!

Noch ein Tipp bei Anspruch auf ALG 2 kann mit einem Einstiegsgeld gefördert werden. IdR. erst für ein halbes und max. für 2 Jahre. Gefördert wird max. mit Regelsatz also gut 400 EUR.

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