Anlagevermögen vorfinanzieren wegen Inflation?
Hallo,
ich bin angehender Tischlermeister und habe vor, mich zum Januar 2023 selbstständig zu machen.
Nun stelle ich mir folgende Fragen. Durch die aktuelle Inflation werden viele Werkzeuge und Maschinen teuerer.
Mein Vorhaben ist, zur Gründung etwa 5.000 Euro in Handmaschinen und ähnliches zu investieren. Bei dem Geld handelt es sich um bereits vorhandenes Eigenkapital.
ich frage mich, ob es schlauer ist, die Anlagen als "Neu" im Januar 2023 zu kaufen und ggf. in Kauf zu nehmen, dass diese dann deutlich teurer sind? Oder kaufe ich lieber jetzt bereits ein, kann dann aber nicht den vollen Betrag als Ausgabe anrechnen.
An diesem Punkt muss ich gestehen, dass ich noch nicht genau verstanden habe, welche Möglichkeiten ich dabei habe. Wird eine Maschine im Anlagevermögen dann nach AfA abgeschrieben und hätte somit bereits einen Wertverlust von 8 Monaten (Mai-Dezember 2022) auf beispielsweise 3 Jahre laut Afa? Oder wie kann ich diese Anlagen einbringen?
Am liebsten wäre mir natürlich zu sagen, dass ich die Dinge zum Aufbau des Unternehmens bereits eingekauft habe und vollständig als Ausgabe einbringen mag. Wäre das möglich? Dafür wäre Mai 2022 vermutlich aber zu früh?
Da ich als Tischler viele Ausgaben zu Beginn habe, möchte ich möglichst viele Ausgaben auch vollständig als Ausgabe definieren können. Sonst schieße ich mir da direkt am Anfang selber ins Knie. Ggf. muss ich dafür auch in Kauf nehmen, dass Dinge dann teurer sind. Aber bei 7% Inflation komme ich doch ins Nachdenken.
Und auf die kurze Zeit wäre eine Anlage (zum Beispiel als über ETFs) vermutlich eher riskoreich als risikofrei. Das Geld liegt also einfach nur rum und alles wird teurer.
Ein kleiner Punkt wäre noch, den ich aber für die Berechnung gerne vernachlässigen mag, dass viele Investitionen mit Lieferzeiten bis zu 6 Monaten verbunden sind. Das könnte ggf. als Argument spannend sein? Im Januar will ich schließlich nicht noch einmal 6 Monate warten.
Danke für alle Meinungen und Antworten. Zur Frage, wie ich kurzfristige Ausgaben dann langfristig ab Januar 2023 in das Unternehmen einfließen lassen kann, bin ich sehr offen für ausführliche Antworten.
Liebster Gruß!
Ps: Geplant ist ein Einzelunternhemen ohne Angestelle, offiziell angemeldet als Tischler über die HWK mit Meisterbrief.
Großmaschinen sind im Mietverhältnis bereits vorhanden und es geht eher um die EInrichtung meines Werkstattbereiches und Baustellengeräte.