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Selbständig machen als Maler und Lackierer Arbeitnehmer nicht EU Bürger

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Flashdance

Selbständig machen als Maler und Lackierer Arbeitnehmer nicht EU Bürger

Guten Tag zusammen,

seit längerem spielen mein Cousin und ich mit den Gedanken uns selbstständig zu machen. Er ist ausgelernter Maler und Lackierer (Meisterbrief vorhanden). Ich selbst bin ausgelernter Bürokaufmann. Gerne würden wir bei der Firmengründung einen Bekannten aus Bosnien einstellen der in diesem Bereich tätig ist. Weiß jemand von euch wie hier der genaue Ablauf ist mit Arbeitnehmer aus einem nicht EU Land?

Liebe Grüße

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WiWi Gast

Selbständig machen als Maler und Lackierer Arbeitnehmer nicht EU Bürger

Holt euch am besten einen Steuerberater.

Flashdance schrieb am 24.05.2022:

Guten Tag zusammen,

seit längerem spielen mein Cousin und ich mit den Gedanken uns selbstständig zu machen. Er ist ausgelernter Maler und Lackierer (Meisterbrief vorhanden). Ich selbst bin ausgelernter Bürokaufmann. Gerne würden wir bei der Firmengründung einen Bekannten aus Bosnien einstellen der in diesem Bereich tätig ist. Weiß jemand von euch wie hier der genaue Ablauf ist mit Arbeitnehmer aus einem nicht EU Land?

Liebe Grüße

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WiWi Gast

Selbständig machen als Maler und Lackierer Arbeitnehmer nicht EU Bürger

Flashdance schrieb am 24.05.2022:

Guten Tag zusammen,

seit längerem spielen mein Cousin und ich mit den Gedanken uns selbstständig zu machen. Er ist ausgelernter Maler und Lackierer (Meisterbrief vorhanden). Ich selbst bin ausgelernter Bürokaufmann. Gerne würden wir bei der Firmengründung einen Bekannten aus Bosnien einstellen der in diesem Bereich tätig ist. Weiß jemand von euch wie hier der genaue Ablauf ist mit Arbeitnehmer aus einem nicht EU Land?

Liebe Grüße

Es wird eine Arbeitserlaubnis benötigt. Für Westbalkan wurde die Übergangsregelung bis Ende 2023 verlängert. Also muss der Kollege zum Amt und sich eine Erlaubnis holen

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WiWi Gast

Selbständig machen als Maler und Lackierer Arbeitnehmer nicht EU Bürger

WiWi Gast schrieb am 24.05.2022:

Flashdance schrieb am 24.05.2022:

Guten Tag zusammen,

seit längerem spielen mein Cousin und ich mit den Gedanken uns selbstständig zu machen. Er ist ausgelernter Maler und Lackierer (Meisterbrief vorhanden). Ich selbst bin ausgelernter Bürokaufmann. Gerne würden wir bei der Firmengründung einen Bekannten aus Bosnien einstellen der in diesem Bereich tätig ist. Weiß jemand von euch wie hier der genaue Ablauf ist mit Arbeitnehmer aus einem nicht EU Land?

Liebe Grüße

Es wird eine Arbeitserlaubnis benötigt. Für Westbalkan wurde die Übergangsregelung bis Ende 2023 verlängert. Also muss der Kollege zum Amt und sich eine Erlaubnis holen

bei dem mangel an fachkräften sollte das eigentlich kein problem sein.

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WiWi Gast

Selbständig machen als Maler und Lackierer Arbeitnehmer nicht EU Bürger

In welchem Bereich ist der Bekannte aus Bosnien tätig? Bei Firmengründungen? Büroarbeit? Malerarbeiten? Das ist bei deinem Satzbau offen und auch offen ist, warum ihr diesen Bekannten einstellen wollt.

Malerarbeiten macht ja vor allem dein Meisterkollege. Für weitere operative Angestellte braucht ihr überhaupt erst mal genügend Kundschaft.
Büroarbeiten wirst wohl du machen - wo ich mich auch frage wie das genau funktionieren soll. Bei einem Malerbetrieb mit 1-2 Malern und guter Auftragsauslastung ist das ein 450€ Job für wenige Stunden.

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WiWi Gast

Selbständig machen als Maler und Lackierer Arbeitnehmer nicht EU Bürger

Der Bosnier, wir wohl auch Maler sein, so wie ich das verstanden habe. Die werden sich schon Gedanken gemacht haben, wie sie sich organisieren.

WiWi Gast schrieb am 25.05.2022:

In welchem Bereich ist der Bekannte aus Bosnien tätig? Bei Firmengründungen? Büroarbeit? Malerarbeiten? Das ist bei deinem Satzbau offen und auch offen ist, warum ihr diesen Bekannten einstellen wollt.

Malerarbeiten macht ja vor allem dein Meisterkollege. Für weitere operative Angestellte braucht ihr überhaupt erst mal genügend Kundschaft.
Büroarbeiten wirst wohl du machen - wo ich mich auch frage wie das genau funktionieren soll. Bei einem Malerbetrieb mit 1-2 Malern und guter Auftragsauslastung ist das ein 450€ Job für wenige Stunden.

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WiWi Gast

Selbständig machen als Maler und Lackierer Arbeitnehmer nicht EU Bürger

Natürlich werden die sich Gedanken gemacht haben. Aber das heißt nicht, dass man sich die richtigen Gedanken macht oder die richtigen Schlüsse zieht.
Deswegen ist es ein berechtigter Hinweis, dass für einen neuen Malerbetrieb mit direkt zwei zu entlohnenden Malern nicht unbedingt direkt ausreichend Kunden aufploppen. Genau so wichtig ist der Hinweis, dass die Arbeit des TE sich auf derart wenige Stunden belaufen wird, dass das kaum mehr als ein Minijob neben seinem Hauptjob sein kann.

WiWi Gast schrieb am 25.05.2022:

Der Bosnier, wir wohl auch Maler sein, so wie ich das verstanden habe. Die werden sich schon Gedanken gemacht haben, wie sie sich organisieren.

WiWi Gast schrieb am 25.05.2022:

In welchem Bereich ist der Bekannte aus Bosnien tätig? Bei Firmengründungen? Büroarbeit? Malerarbeiten? Das ist bei deinem Satzbau offen und auch offen ist, warum ihr diesen Bekannten einstellen wollt.

Malerarbeiten macht ja vor allem dein Meisterkollege. Für weitere operative Angestellte braucht ihr überhaupt erst mal genügend Kundschaft.
Büroarbeiten wirst wohl du machen - wo ich mich auch frage wie das genau funktionieren soll. Bei einem Malerbetrieb mit 1-2 Malern und guter Auftragsauslastung ist das ein 450€ Job für wenige Stunden.

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