Nebenberufliche Finanzberatung
Hallo zusammen,
vielleicht hat der/die ein oder andere hier ja Erfahrung in diesem Bereich und kann mir weiterhelfen:
Ich möchte nebenberuflich Privatleute in Finanzthemen beraten (Kapitalanlage, Vorsorge, Versicherungen, Haushaltspläne, …). Das Ganze soll ausschließlich auf Honorarbasis stattfinden, sprich keine Produktvermittlung und Provosionsverbot.
Meiner Auffassung nach wäre hier §34h GewO zutreffend ("Honorar-Finanzanlageberater" https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34h.html), allerdings beschränkt sich die Erlaubnis zur Beratung auf offene und geschlossene Fonds sowie wenige weitere Anlagen (§34f Abs. 1 Nr 1-3). Verstehe ich es richtig, dass ich, um bspw. Einzelaktien empfehlen zu dürfen, eine Erlaubnis der BaFin gemäß §32 KWG benötige?
Das kann doch nicht sein …
Kann mir da jemand Aufschluss geben und erklären, was ggf. die korrekte Berufsbezeichnung ist für das, was ich machen möchte?
Vielen Dank für eure Hilfe
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