Artikel zu Insolvenzrecht
Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) wird von den Experten positiv angenommen. Die Instrumente des ESUG hätten die Erwartungen der befragten Teilnehmer erfüllt. Dennoch wünschen sich die Experten ein europaweites vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren, zeigen die Umfrageergebnisse der aktuellen Studie ESUG-Studie 2016 der Heidelberger gemeinnützigen Gesellschaft für Unternehmensrestrukturierung (HgGUR) und der Unternehmensberatung Roland Berger.
Sanierungs- und Insolvenzexperten stellen dem deutschen Insolvenzrecht drei Jahre nach der Reform ein überwiegend gutes Zeugnis aus. Einschätzungen ausländischer Experten fallen kritischer aus, wie die aktuelle „Insolvenz-Studie 2015“ der Wirtschaftskanzlei Noerr und der Unternehmensberatung McKinsey & Company zeigt.
Im vierten Jahr nach der Einführung nehmen die Erfahrung im Umgang mit ESUG Insolvenzrecht zu. Über 90 Prozent der Befragten haben 2014 in ein bis fünf Insolvenzfällen das ESUG angewendet. Das ESUG kommt bei den Insolvenzexperten gut an. Das Insolvenzkonzept und die Insolvenzplanung sind wichtige Erfolgsfaktoren. Die größte Hürde ist die Antragstellung mit einem vollständigen Sanierungskonzept.
Zwei Jahre Praxiserfahrung mit dem ESUG: Die neuen gesetzlichen Regelungen des Gesetzes zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen erhöhen die Erfolgsaussichten bei Unternehmenssanierungen. Erweiterte Mitbestimmungsrechte für die Gläubiger halten Dreiviertel der Sanierungsexperten für wichtig.
In der ESUG-Studie befragte Roland Berger 2.100 Entscheider zum neuen Insolvenzrecht. Rund 90 Prozent der Befragten sehen ihre Erwartungen erfüllt. Die Schutzschirmverfahren werden gut angenommen, doch die Verfahren werden komplexer und die Gläubiger kritischer. Die Unternehmensinsolvenzen steigen in Deutschland leicht, dennoch stellen wenige einen Antrag auf Eigenverwaltung.
Die Unternehmenssanierung über das Schutzschirmverfahren setzt eine Bescheinigung der Sanierungseignung voraus. Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater und sein Fachverband Sanierungs- und Insolvenzberatung haben einen Leitfaden zur Struktur eines Grobkonzeptes im Rahmen des Schutzschirmverfahrens veröffentlicht.
Studenten, die eine Zukunft als Gründer oder Gründerin einschlagen wollen, sollten hier studieren: An der Technischen Universität München, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg und HHL Leipzig Graduate School of Management wird am besten für eine Unternehmensgründung ausgebildet. Das zeigt der aktuelle vierte Gründungsradar des Stifterverbandes zur Gründungskultur an Hochschulen in Deutschland.
Das EXIST Gründerstipendium fördert innovative Unternehmensgründungen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Maximal für die Dauer eines Jahres werden die Lebenshaltungskosten mit bis zu 2.500 Euro monatlich finanziert. Das Stipendium richtet sich an Wissenschaftler, Hochschulabsolventen und Studierende.
Schon bei der Gründung eines Unternehmens sind steuerliche Aspekte wichtig. Der Steuerwegweiser "Steuer-Tipps für die Existenzgründung" für junge Unternehmerinnen und Unternehmer beantwortet steuerliche Fragen auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Die Broschüre ist im März 2018 erschienen und kann im Internet auf den Seiten des Finanzministeriums NRW kostenlos heruntergeladen werden.
Der Startup-Verband und McKinsey stellen unter www.startupnation-deutschland.de ein Startup-Dashboard kostenlos zur Verfügung. Das Dashboard misst und zeigt die Leistungsfähigkeit deutscher Startups. Indikatoren dafür sind unter anderem die Zahl an Unicorns, das Exit-Gesamtvolumen und der Anteil der Startup-Unternehmensbewertungen am Bruttoinlandsprodukt. "Startup Nation Deutschland: Statusanalyse. Entwicklungspotenziale.
Die sehr umfassenden E-Learning-Kurse zur Existenzgründung der Hochschule Karlsruhe bieten nützliches Wissen für den Start in die Existenzgründung. Das E-Learning-Angebot ist kostenlos.
Externe IT-Berater oder IT-Entwickler werden oft als Spezialisten für IT-Projekte eingesetzt. Die unklare Rechtslage bei freien Mitarbeitern - den sogenannten Freelancern - bremst nach Meinung vom Digitalverband Bitkom die Digitalisierung aus. Der Heidelberger Arbeitsrechtsexperte Professor Dr. Markus Stoffels fordert daher eine klare rechtliche Abgrenzung von festen und freien Mitarbeitern in der IT. Für den Branchenverband hat er ein Rechtsgutachten zu IT-Freelancern verfasst.
Das papierlose Büro bleibt vielerorts Wunschdenken. Viele Dokumente werden weiterhin in physischer Form aufbewahrt und nehmen entsprechend Platz in Anspruch. Damit die Aufbewahrung korrekt gelingt, braucht es ein durchdachtes System und geeignete Räume. Gleichzeitig sind beim Vernichten von Akten wesentliche Punkte zu beachten. Bei einem Verstoß gegen die DSGVO drohen ansonsten sogar Bußgelder.
Vom 6. Mai bis zum 7. Juli 2019 kann sich beim bundesweiten Startsocial Wettbewerb jedes Projekt bewerben, das an der nachhaltigen Lösung eines sozialen Problems arbeitet. startsocial ist ein bundesweiter Wettbewerb zur Förderung des ehrenamtlichen sozialen Engagements. Im Vordergrund steht der Wissenstransfer zwischen Wirtschaft und sozialer Projektarbeit. Unter dem Motto „Hilfe für Helfer“ unterstützt startsocial regelmäßig 100 soziale Initiativen durch viermonatige Beratungsstipendien.
Die Bank gehört für beinahe jedes Unternehmen zu den wichtigsten Geschäftspartnern. Schließlich sind eine ausreichende Finanzausstattung sowie eine Reihe weiterer Finanzdienstleistungen aus dem Geschäftsalltag nicht wegzudenken. Dennoch fühlen sich gerade bei Finanzierungsfragen viele Unternehmen im Umgang mit der Bank unsicher. Die Broschüren "Vorbereitung auf das Bankgespräch" vom Bundesverband deutscher Banken e.V. liefert wichtige Tipps und Informationen, um Finanzierungsvorhaben im Bankgespräch erfolgreich zu präsentieren.