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Selbstständigkeit für Zeit zum lernen

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WiWi Gast

Selbstständigkeit für Zeit zum lernen

Da ich von meinem gelernten Beruf genug habe und auch gefeuert wurde, habe ich beschlossen Programmieren zu lernen (großer Begriff, ich weiß), ich sitze jetzt seit ca. einem Monat dran (mit vernünftigem Zeitplan, es läuft wie geplant) und stehe nächsten Monat vor dem Problem der Arbeitslosigkeit und dem damit verbundenen Zeitaufwand.

Da ich plane mich später generell selbstständig zu machen und auch ein "gutes" Geldpolster habe, stelle ich mir die Frage, ob es sich lohnt wenn ich jetzt schon ein Kleingewerbe anmelde, somit der Arbeitslosigkeit "entgehe", die Zeit, wie jetzt schon, ins lernen investiere und dadurch 1-2 Jahre nur mit lernen verbringe. Mir kam die Idee erst vor ein-zwei Stunden, aber wenn ich Freibeträge und Mindestbeiträge bei der Krankenkasse angucke (ich verzeichne ja keinen Gewinn, aber auch keine generelle Geschäftstätigkeit) ist es über den Zeitraum tragbar.
Was sind hier Fallstricke die teuer zu stehen kommen könnten?

Mir geht es hauptsächlich um den Zeitgewinn, ich höre überall wo ich frage Aussagen wie "Ich musste 15-20 Bewerbungen pro Woche schreiben" und "Wenn du überall die gleiche Bewerbung hinschickst musst du evtl. zu einer Maßnahme".
Gibt es andere Möglichkeiten viel Zeit zu gewinnen die evtl. weniger/nichts kosten, meine größte Sorge ist die Krankenkasse, da ich von Leuten gehört habe die 700€+ im monat zahlen mussten, damit halte ich nur rund 1 Jahr durch.

Danke im voraus :)

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WiWi Gast

Selbstständigkeit für Zeit zum lernen

Kannst du ALG I beantragen? Dann wäre erst mal deine Finanzierung und deine Versicherung geklärt? Gleichzeitig könntest du dir deine Selbstständigkeit in Ruhe aufbauen. In der Regel lassen einen die von der Arbeitsagentur in den ersten Monaten auch erst mal in Ruhe sich umschauen. Wenn es die Möglichkeit einer Fortbildung in deinem Bereich gibt, können die Kosten dafür unter Umständen auch von der Agentur übernommen werden. Es gibt auch Beratung zum Aufbau einer Selbstständigkeit so weit ich weiß.

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WiWi Gast

Selbstständigkeit für Zeit zum lernen

Die Höhe der KK Beiträge bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbsständigen, wird anhand der Einkünfte der Selbsständigkeit nach der letzten Einkommensteuererklärung berechnet. Mindestbeitrag bei Einkünften bis ca. 1000 Euro, liegt bei 200 Euro, ...., geht dann hoch bis zum möglichen Höchstbetrag von ca. 800 Euro bei ca. 4000 Euro Einkünften. Bei Neugründung wird der Betrag anhand der Selbstauskunft gegenüber der KK festgelegt. Du musst die Selbsständigkeit deiner KK mitteilen und ein entsprechendes Formular mit deiner geschätzten Arbeitszeit und vorraussichtlichem Einkommen ausfüllen. Daran werden dann bis zur Vorlage des ersten Einkomenssteuerbescheids (selbsständig jährlich bei der KK abzugeben, sonst automatische Einstufung zum Höchstbeitrag) deine Beiträge festgelegt. Mit dem neuen Bescheid und der Neuberechnung könnten natürlich auch Nachzahlungen an Beiträgen möglich sein, falls du mehr Verdient hast als gedacht.

WiWi Gast schrieb am 19.05.2021:

Da ich von meinem gelernten Beruf genug habe und auch gefeuert wurde, habe ich beschlossen Programmieren zu lernen (großer Begriff, ich weiß), ich sitze jetzt seit ca. einem Monat dran (mit vernünftigem Zeitplan, es läuft wie geplant) und stehe nächsten Monat vor dem Problem der Arbeitslosigkeit und dem damit verbundenen Zeitaufwand.

Da ich plane mich später generell selbstständig zu machen und auch ein "gutes" Geldpolster habe, stelle ich mir die Frage, ob es sich lohnt wenn ich jetzt schon ein Kleingewerbe anmelde, somit der Arbeitslosigkeit "entgehe", die Zeit, wie jetzt schon, ins lernen investiere und dadurch 1-2 Jahre nur mit lernen verbringe. Mir kam die Idee erst vor ein-zwei Stunden, aber wenn ich Freibeträge und Mindestbeiträge bei der Krankenkasse angucke (ich verzeichne ja keinen Gewinn, aber auch keine generelle Geschäftstätigkeit) ist es über den Zeitraum tragbar.
Was sind hier Fallstricke die teuer zu stehen kommen könnten?

Mir geht es hauptsächlich um den Zeitgewinn, ich höre überall wo ich frage Aussagen wie "Ich musste 15-20 Bewerbungen pro Woche schreiben" und "Wenn du überall die gleiche Bewerbung hinschickst musst du evtl. zu einer Maßnahme".
Gibt es andere Möglichkeiten viel Zeit zu gewinnen die evtl. weniger/nichts kosten, meine größte Sorge ist die Krankenkasse, da ich von Leuten gehört habe die 700€+ im monat zahlen mussten, damit halte ich nur rund 1 Jahr durch.

Danke im voraus :)

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WiWi Gast

Selbstständigkeit für Zeit zum lernen

WiWi Gast schrieb am 19.05.2021:

Kannst du ALG I beantragen? Dann wäre erst mal deine Finanzierung und deine Versicherung geklärt? Gleichzeitig könntest du dir deine Selbstständigkeit in Ruhe aufbauen. In der Regel lassen einen die von der Arbeitsagentur in den ersten Monaten auch erst mal in Ruhe sich umschauen. Wenn es die Möglichkeit einer Fortbildung in deinem Bereich gibt, können die Kosten dafür unter Umständen auch von der Agentur übernommen werden. Es gibt auch Beratung zum Aufbau einer Selbstständigkeit so weit ich weiß.

ALG I zu beantragen, würde bedeuten, dass der TE massiv unter Druck gesetzt werden würde, sich zu bewerben. Mal stärker. Mal schwächer. Mit etwas Pech bekommt er auch mal mehrere Wochen Bewerbungstraining reingedrückt. Muss aber nicht. Kommt auch darauf an, was für eine Vorbildung der TE wirklich hat, wie berufserfahren er ist und ob er leicht und schnell vermittelbar wäre in seinem Stammberuf. Da will er aber nicht mehr hin, was er aber nicht kommunizieren darf. Der Druck bei ALG I wäre damit vermutlich ungeheuer hoch und er verbraucht diesen Joker, wenn er nach der Lernphase wirklich erst suchen muss, denn den Anspruch hat er 3 Jahre. Braucht er ihn auf, hat er später nichts mehr.

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WiWi Gast

Selbstständigkeit für Zeit zum lernen

WiWi Gast schrieb am 19.05.2021:

Kannst du ALG I beantragen? Dann wäre erst mal deine Finanzierung und deine Versicherung geklärt? Gleichzeitig könntest du dir deine Selbstständigkeit in Ruhe aufbauen. In der Regel lassen einen die von der Arbeitsagentur in den ersten Monaten auch erst mal in Ruhe sich umschauen. Wenn es die Möglichkeit einer Fortbildung in deinem Bereich gibt, können die Kosten dafür unter Umständen auch von der Agentur übernommen werden. Es gibt auch Beratung zum Aufbau einer Selbstständigkeit so weit ich weiß.

Ob die einen in Ruhe lassen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Einen Pfleger, der total gesucht wird, lassen sie keine Woche in Ruhe. Einen Manager, wo Bewerbungsvorgänge schon mal 5 Monate dauern, schon eher. Beim TE klint es nach Lehrberuf jenseits der BWL und da wird das nicht so gemütlich.

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WiWi Gast

Selbstständigkeit für Zeit zum lernen

Beim TE klint es nach Lehrberuf jenseits der BWL und da wird das nicht so gemütlich.

das stimmt, deshalb nervt es mich, ich hab meine 7 Jahre Erfahrung, für mein Alter (25) hab ich auch schon einiges an Erfahrung, Verkaufsgebiet im B2B von 2 Bundesländern alleine, danach ein eigenes Team mit 20 Leuten zur Lagerhaltung und Verladung (international), ich war leider zu gut.

Wenn es die Möglichkeit einer Fortbildung in deinem Bereich gibt, können die Kosten dafür unter Umständen auch von der Agentur übernommen werden.

Hab ich nebenbei mal im Gespräch fallen lassen, da hieß es die Möglichkeit gibt es erst wenn die Notwendigkeit besteht, leider ist die Notwendigkeit nicht gegeben

Die Höhe der KK Beiträge bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbsständigen, wird anhand der Einkünfte der Selbsständigkeit nach der letzten Einkommensteuererklärung berechnet.

Soweit bin ich inzwischen auch gekommen, hab auch gelernt, dass ich nicht unbedingt eine AL- / oder Rentenversicherung benötige, da steige ich heute aber nochmal tiefer ein.

Gestern habe ich noch den Begriff Liebhaberei kennengelernt, dies sollte aber kein Problem sei, da ich meine Fortschritte nachweisen kann, ich mache zwar noch keinen Gewinn, eine fehlende Absicht kann man mir dann wahrscheinlich jedoch nicht unterstellen.
Heute werde ich noch gucken ob ein Privatgrundstück problemlos als Adresse für das Kleingewerbe angegeben werden kann, sollte es eigentlich, wenn ich an unsere Friseurin im Dorf denke.

Aber was wenn ich noch nie eine Einkommenssteuererklärung gemacht habe, muss ich die dann nachholen bevor ich anfangen kann?

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WiWi Gast

Selbstständigkeit für Zeit zum lernen

WiWi Gast schrieb am 20.05.2021:

Beim TE klint es nach Lehrberuf jenseits der BWL und da wird das nicht so gemütlich.

das stimmt, deshalb nervt es mich, ich hab meine 7 Jahre Erfahrung, für mein Alter (25) hab ich auch schon einiges an Erfahrung, Verkaufsgebiet im B2B von 2 Bundesländern alleine, danach ein eigenes Team mit 20 Leuten zur Lagerhaltung und Verladung (international), ich war leider zu gut.

Wenn es die Möglichkeit einer Fortbildung in deinem Bereich gibt, können die Kosten dafür unter Umständen auch von der Agentur übernommen werden.

Hab ich nebenbei mal im Gespräch fallen lassen, da hieß es die Möglichkeit gibt es erst wenn die Notwendigkeit besteht, leider ist die Notwendigkeit nicht gegeben

Die Höhe der KK Beiträge bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbsständigen, wird anhand der Einkünfte der Selbsständigkeit nach der letzten Einkommensteuererklärung berechnet.

Soweit bin ich inzwischen auch gekommen, hab auch gelernt, dass ich nicht unbedingt eine AL- / oder Rentenversicherung benötige, da steige ich heute aber nochmal tiefer ein.

Gestern habe ich noch den Begriff Liebhaberei kennengelernt, dies sollte aber kein Problem sei, da ich meine Fortschritte nachweisen kann, ich mache zwar noch keinen Gewinn, eine fehlende Absicht kann man mir dann wahrscheinlich jedoch nicht unterstellen.
Heute werde ich noch gucken ob ein Privatgrundstück problemlos als Adresse für das Kleingewerbe angegeben werden kann, sollte es eigentlich, wenn ich an unsere Friseurin im Dorf denke.

Aber was wenn ich noch nie eine Einkommenssteuererklärung gemacht habe, muss ich die dann nachholen bevor ich anfangen kann?

  1. Es ist nicht eine Einkommenssteuererklärung sondern der Einkommenssteuerbescheid, den du hast wenn du deine Steuererklärung gemacht hast. Und nachdem du schon gearbeitet hast, gehe ich doch stark davon aus, dass du in deinem Leben schonmal eine Steuererklärung abgegeben hast.
  2. Es geht immer nach dem letzten vorliegenden Einkommenssteuerbescheid, wenn du keinen hast, bzw. bisher nicht selbsständig warst, geht das nach der bereits geschielderten Selbsteinschätzung was die KK Beiträge betrifft. Solange, bis du einen neuen Einkommenssteuerbescheid hast.
  3. Kleingewerbe kann an jeder Gewerblichen/Privatenaddresse angegeben werden, solange du keinen Acker angibst.
  4. Programmieren wird häufig als freiberuflich eingestufft (muss aber nicht, kompliziertes nicht eindeutiges Thema)
antworten
WiWi Gast

Selbstständigkeit für Zeit zum lernen

Und nachdem du schon gearbeitet hast, gehe ich doch stark davon aus, dass du in deinem Leben schonmal eine Steuererklärung abgegeben hast.

.. nein hab ich nicht. Hatte bis jetzt immer sehr kurze Wege zur Arbeit die ich mit Fahrrad gemeistert habe und hätte wahrscheinlich zahlen dürfen.
Mit der KK hab ich aber gestern telefoniert, da gucke ich demnächst wo ich von der Preis-Leistung am besten hinkomme. Generell wurde mir gesagt rechnen die erst nach Schätzungen und dann wird im nächsten Jahr mit reellen Zahlen abgeglichen.

Programmieren wird häufig als freiberuflich eingestufft (muss aber nicht, kompliziertes nicht eindeutiges Thema)

interessant, das vereinfacht es zum Teil. Werde da nochmal genauer reingucken.

Mein jetziger Plan wird sein mich auf ein Kleingewerbe (oder Freiberufler, da muss ich mich noch besser in die Sparte reinlesen) selbstständig zu machen und um den Großteil der Kosten abzudecken nebenbei einen Minijob zu nehmen, ich denke damit werde ich die meiste Zeit mit den wenigsten Kosten rausholen.

Ich danke für die Hilfe. :)

antworten
WiWi Gast

Selbstständigkeit für Zeit zum lernen

WiWi Gast schrieb am 21.05.2021:

Und nachdem du schon gearbeitet hast, gehe ich doch stark davon aus, dass du in deinem Leben schonmal eine Steuererklärung abgegeben hast.

.. nein hab ich nicht. Hatte bis jetzt immer sehr kurze Wege zur Arbeit die ich mit Fahrrad gemeistert habe und hätte wahrscheinlich zahlen dürfen.
Mit der KK hab ich aber gestern telefoniert, da gucke ich demnächst wo ich von der Preis-Leistung am besten hinkomme. Generell wurde mir gesagt rechnen die erst nach Schätzungen und dann wird im nächsten Jahr mit reellen Zahlen abgeglichen.

Find ich jetzt schon etwas seltsam. Ist ja nicht nur der Weg zur Arbeit den man geltent machen kann. Aber nun gut, du wirst es schon wissen. Als Selbstständiger ist man übrigens zur jährlichen Abgabe der Steuererklärung in digitaler Form verpflichtet. Egal, wie viel Umsatz man gemacht hat. Also auch wenn der null war.

Programmieren wird häufig als freiberuflich eingestufft (muss aber nicht, kompliziertes nicht eindeutiges Thema)

interessant, das vereinfacht es zum Teil. Werde da nochmal genauer reingucken.

Mein jetziger Plan wird sein mich auf ein Kleingewerbe (oder Freiberufler, da muss ich mich noch besser in die Sparte reinlesen) selbstständig zu machen und um den Großteil der Kosten abzudecken nebenbei einen Minijob zu nehmen, ich denke damit werde ich die meiste Zeit mit den wenigsten Kosten rausholen.

Ich danke für die Hilfe. :)

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WiWi Gast

Selbstständigkeit für Zeit zum lernen

Nur, um das richtig zu stellen: es gibt kein "Kleingewerbe". Du kannst ein Gewerbe anmelden und dann - abhängig vom Umsatz - die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen :-)

antworten
Ceterum censeo

Selbstständigkeit für Zeit zum lernen

WiWi Gast schrieb am 21.05.2021:

Nur, um das richtig zu stellen: es gibt kein "Kleingewerbe". Du kannst ein Gewerbe anmelden und dann - abhängig vom Umsatz - die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen :-)

Würde mich hier nicht anschließen. Ein Kleingewerbe ist ein Unternehmen iSv § 1 Abs. 2 2. Alt. HGB. Nur, um das richtig zu stellen. ;-)
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Selbstständigkeit für Zeit zum lernen

Ceterum censeo schrieb am 21.05.2021:

WiWi Gast schrieb am 21.05.2021:

Nur, um das richtig zu stellen: es gibt kein "Kleingewerbe". Du kannst ein Gewerbe anmelden und dann - abhängig vom Umsatz - die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen :-)

Würde mich hier nicht anschließen. Ein Kleingewerbe ist ein Unternehmen iSv § 1 Abs. 2 2. Alt. HGB. Nur, um das richtig zu stellen. ;-)
Liebe Grüße

Ich denke er meinte damit nur, dass es im steuerrechtlichen Sinne kein Kleingewerbe gibt.

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WiWi Gast

Selbstständigkeit für Zeit zum lernen

Wie wäre es, wenn du dich arbeitslos meldest, damit du

  • A: keine Rentenlücken bildest
  • B: deine Krankenversicherung bezahlt wird

Sowohl der Anfangsbeitrag als auch die meisten Antworten darauf verdeutlichen - mal wieder - wie unwissend und naiv viele hier sind. Studiert, habt aber keine Ahnung wie das System funktioniert, und dürft wählen gehen......

antworten
WiWi Gast

Selbstständigkeit für Zeit zum lernen

Der TE hat offensichtlich wenig Ahnung. Da solltet ihr mit euren Posts vielleicht auch Pädagogisch/Didaktisch etwas Einfühlungsvermögen zeigen und ihn nicht noch zusätzlich verwirren in dem ihr Gesetzestexte ohne weitere Erklärung was denn nun was genau ist, und was ihn denn jetzt betrifft, zitiert. Das verwirrt nur unnötig mehr.

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