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Re: Existenzgründung nach Transferzeit - bekomme ich alg 1?

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WiWi Gast

Existenzgründung nach Transferzeit - bekomme ich alg 1?

Thema: Selbstständigkeit + ALG I

Hallo zusammen, ich hab ein wenig im Internet gelesen aber ich will mal einiges aus der realen Praxis hören.
Meine Firma hat viele MA entlassen, darunter mich. Ich bin Betriebswirt (4 Jahre Berufserfahrung im Bereich Finance Analyst/Master Studium Uni.)... Wir kriegen alle Abfindungen und wer will kann in eine Transfergesellschaft gehen (ich bin dabei, weil ich in der Transferzeit monatl. ca. 80%vom Netto ausgezahlt bekomme und dort 3 Monate angestellt bin. Diese 3 Monate nutze ich auch als intensive Vorbereitung zur Selbstständigkeit (plan ist Juni 2018).
Plan:
Bis 28.02 bin ich Angestellter
Ab 01.03.2018 für 3 Monate in einer Transfergesellschaft (bin dort angestellt, sitze aber zu Hause rum und bereite meine Selbstständigkeit vor, in der Transferzeit mache ich eine 3 wöchige berufl. Umqualifizierung ==> NEULAND!).
Ab 01.06 offiziell "arbeitslos" + Firmengründung will ich im Monat Juni machen.
Angenommen ich habe keine Aufträge in den ersten 6-12 Monaten.

  1. Bekomme ich ohne Probleme ALG I (60% vom Netto) während meiner Selbstständigkeit?
  2. Wenn ich 12 Monate keine Einnahmen habe, bekomme ich ich solange ALG I?
  3. Zwingen die MA aus dem Jobcenter mich z. B. woanders zu bewerben (alter Beruf) anstatt der Selbstständigkeit?
    Kann das Jobcenter zu mir sagen " Du bist gut qualifiziert, du findest auf dem Arbeitsmarkt schon was - lass das sein mit der Selbstständigkeit"

  4. wenn ich ein Vermögen während ALG I habe, kann mir das Vermögen weggenommen werden ? Das Vermögen möchte ich für meine Selbstständigkeit nutzen.

Bin für jeden Tipp dankbar. Hat noch jmd?

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WiWi Gast

Re: Existenzgründung nach Transferzeit - bekomme ich alg 1?

Also bzgl. des ALG I kenne ich mich nicht aus. Ich habe nur ALG II bezogen, aber was das Thema Selbstständigkeit und Jobcenter angeht, kann ich nur sagen, dass sie alles versuchen um dir das wieder auszureden und dich lieber wieder in deinen "alten" Job vermitteln wollen. Wahr zumindest bei mir so, obwohl, ohne jetzt in die Details zu gehen, deutlich besser für mich war Selbsständig zu werden, weil ich auf Grund einer Behinderung kaum Chancen als Angestellter hatte, mir aber eine Selbstständigkeit gesucht habe, bei der genau das nicht das Problem, sondern sogar ein Vorteil ist. Trotzdem nichts als Gegenwind vom Amt!

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WiWi Gast

Re: Existenzgründung nach Transferzeit - bekomme ich alg 1?

Das liegt aber auch daran, dass ca. 90% aller aus ALGII heraus Gründenden keine tragfähige Selbstständigkeit hinbekommen. Und warum sollte der Steuerzahler über ein Jahr und länger Gründungswillige subventionieren, wenn eine Arbeit auf dem 1.Arbeitsmarkt auch ohne Selbstständigkeit sofort möglich wäre (wenn wir Menschen mit Behinderungen etc. mal ausklammern), gerade wenn sie über einen guten Abschluss verfügen und Berufserfahrung haben? Das Jobcenter ist nun mal keine Förderbank sondern lediglich eine Grundstütze.
Ich habe meine Selbstständigkeit auch mit Kredit und ausdauernder Fördermittelakquise hochgezogen und das sollte auch der gängige Variante für Gründer sein.

WiWi Gast schrieb am 29.01.2018:

Also bzgl. des ALG I kenne ich mich nicht aus. Ich habe nur ALG II bezogen, aber was das Thema Selbstständigkeit und Jobcenter angeht, kann ich nur sagen, dass sie alles versuchen um dir das wieder auszureden und dich lieber wieder in deinen "alten" Job vermitteln wollen. Wahr zumindest bei mir so, obwohl, ohne jetzt in die Details zu gehen, deutlich besser für mich war Selbsständig zu werden, weil ich auf Grund einer Behinderung kaum Chancen als Angestellter hatte, mir aber eine Selbstständigkeit gesucht habe, bei der genau das nicht das Problem, sondern sogar ein Vorteil ist. Trotzdem nichts als Gegenwind vom Amt!

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WiWi Gast

Re: Existenzgründung nach Transferzeit - bekomme ich alg 1?

Google mal "Gründerzuschuss".
Wenn das AA zustimmt, kannst du für 6 Monate das ALG während deiner Selbstständigkeit beziehen. Und evtl danach noch für weitere 3 Monate 300 Euro Zuschuss zu den Sozialversicherungskosten.

Aber: es ist eine KANN-Leistung, sie müssen das nicht machen. Das AA vermittelt lieber in Jobs als in die Selbstständigkeit. Wenn sie deinen Antrag stattgeben, wirst du aber nicht mit Jobangeboten "belästigt". Für den Antrag brauchst du einen ausführlichen Businessplan, auf Monatsbasis für 3 Jahre, und ein belastbares Konzept sollte es schon auch sein.

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WiWi Gast

Re: Existenzgründung nach Transferzeit - bekomme ich alg 1?

ALG 1 ist eine Versicherungsleistung WiWi. Dir kann also kein anderes Vermögen weggenommen werden.

Ich kenne mich im ALG 1 Bereich nicht so gut aus. Kann aber zu ALG 2 was beitragen. Freie Berufswahl ist ein Grundrecht. Das JC kann dich nicht daran hindern selbstständig tätig zu sein. Ergänzende Leistungen beziehst du natürlich weiterhin sofern dein Einkommen aus der Selbstständig Kritik nicht reicht. Was meinst du wovon 90% der Dönerbuden, usw. leben? Das JC wird vielleicht versuchen dich davon anzubringen, aber auf Grund des Grundgesetzes haben sie keine rechtliche Handhabe.

Gast schrieb am 29.01.2018:

Thema: Selbstständigkeit + ALG I

Hallo zusammen, ich hab ein wenig im Internet gelesen aber ich will mal einiges aus der realen Praxis hören.
Meine Firma hat viele MA entlassen, darunter mich. Ich bin Betriebswirt (4 Jahre Berufserfahrung im Bereich Finance Analyst/Master Studium Uni.)... Wir kriegen alle Abfindungen und wer will kann in eine Transfergesellschaft gehen (ich bin dabei, weil ich in der Transferzeit monatl. ca. 80%vom Netto ausgezahlt bekomme und dort 3 Monate angestellt bin. Diese 3 Monate nutze ich auch als intensive Vorbereitung zur Selbstständigkeit (plan ist Juni 2018).
Plan:
Bis 28.02 bin ich Angestellter
Ab 01.03.2018 für 3 Monate in einer Transfergesellschaft (bin dort angestellt, sitze aber zu Hause rum und bereite meine Selbstständigkeit vor, in der Transferzeit mache ich eine 3 wöchige berufl. Umqualifizierung ==> NEULAND!).
Ab 01.06 offiziell "arbeitslos" + Firmengründung will ich im Monat Juni machen.
Angenommen ich habe keine Aufträge in den ersten 6-12 Monaten.

  1. Bekomme ich ohne Probleme ALG I (60% vom Netto) während meiner Selbstständigkeit?
  2. Wenn ich 12 Monate keine Einnahmen habe, bekomme ich ich solange ALG I?
  3. Zwingen die MA aus dem Jobcenter mich z. B. woanders zu bewerben (alter Beruf) anstatt der Selbstständigkeit?
    Kann das Jobcenter zu mir sagen " Du bist gut qualifiziert, du findest auf dem Arbeitsmarkt schon was - lass das sein mit der Selbstständigkeit"

  4. wenn ich ein Vermögen während ALG I habe, kann mir das Vermögen weggenommen werden ? Das Vermögen möchte ich für meine Selbstständigkeit nutzen.

Bin für jeden Tipp dankbar. Hat noch jmd?

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WiWi Gast

Re: Existenzgründung nach Transferzeit - bekomme ich alg 1?

hallo,
danke für eure antworten. Ich sehe das auch so, dass ich frei entscheiden darf, was ich beruflich machen möchte. In die Staatskasse hab ich genug eingezahlt!

mir reicht ALG I für max 12 Monate ohne diese 300 EUR Bonus. Das ist die Zeit, wo ich sehen werde, ob meine Firma Aussicht auf Erfolg hat.

Hintergrund ist, dass ich zwar EK habe, jedoch dieses Geld in meinen zukünftigen Beruf investieren möchte (Fortbildung!, Marketing, Homepage, Reisekosten, Logo etc., Home-Office) ==> Ich möchte Auslandsimmobilienmakler werden. Bin eigentlich Master of Science mit Schwerpunkt Finance/Controlling.

Die Angst habe ich auch, dass sie versuchen werden mir die Selbstständigkeit wegzureden.

Im Internet steht, dass wenn ich dem Amt zur Verfügung stehe und höchstens 15 h pro Woche für die Selbstständigkeit investiere, ALG I beziehen darf.
Ich glaube die werden mich jedoch echt nerven...
Ich weiss aber nicht wie das gehen soll... das ist doch voll unglaubwürdig, dass jmd in der Selbstständigkeit nicht mehr als 15h arbeitet... so steht es aber im Gestz haha

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