Existenzgründung nach Transferzeit - bekomme ich alg 1?
Thema: Selbstständigkeit + ALG I
Hallo zusammen, ich hab ein wenig im Internet gelesen aber ich will mal einiges aus der realen Praxis hören.
Meine Firma hat viele MA entlassen, darunter mich. Ich bin Betriebswirt (4 Jahre Berufserfahrung im Bereich Finance Analyst/Master Studium Uni.)... Wir kriegen alle Abfindungen und wer will kann in eine Transfergesellschaft gehen (ich bin dabei, weil ich in der Transferzeit monatl. ca. 80%vom Netto ausgezahlt bekomme und dort 3 Monate angestellt bin. Diese 3 Monate nutze ich auch als intensive Vorbereitung zur Selbstständigkeit (plan ist Juni 2018).
Plan:
Bis 28.02 bin ich Angestellter
Ab 01.03.2018 für 3 Monate in einer Transfergesellschaft (bin dort angestellt, sitze aber zu Hause rum und bereite meine Selbstständigkeit vor, in der Transferzeit mache ich eine 3 wöchige berufl. Umqualifizierung ==> NEULAND!).
Ab 01.06 offiziell "arbeitslos" + Firmengründung will ich im Monat Juni machen.
Angenommen ich habe keine Aufträge in den ersten 6-12 Monaten.
- Bekomme ich ohne Probleme ALG I (60% vom Netto) während meiner Selbstständigkeit?
- Wenn ich 12 Monate keine Einnahmen habe, bekomme ich ich solange ALG I?
-
Zwingen die MA aus dem Jobcenter mich z. B. woanders zu bewerben (alter Beruf) anstatt der Selbstständigkeit?
Kann das Jobcenter zu mir sagen " Du bist gut qualifiziert, du findest auf dem Arbeitsmarkt schon was - lass das sein mit der Selbstständigkeit" - wenn ich ein Vermögen während ALG I habe, kann mir das Vermögen weggenommen werden ? Das Vermögen möchte ich für meine Selbstständigkeit nutzen.
Bin für jeden Tipp dankbar. Hat noch jmd?
antworten