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Folgen der Scheinselbstständigkeit für Auftragnehmer?

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WiWi Gast

Folgen der Scheinselbstständigkeit für Auftragnehmer?

Hey,

Immer wieder hört man von der Bredouille der Selbstständigen, als Scheinselbstständiger eingestufft zu werden. Die Umstände, das Wie, Warum und Weshalb ist unwichtig. Wichtig ist nur, dass es ein nicht zu unterschätzendes Risiko sein kann.

Ich würde gerne verstehen, welche Folgen es gerade für den Auftragnehmer (AN) haben kann, wenn es zu so einer Einstufung im nachhinein kommt.
Ich habe dazu viele Artikel gefunden, die die Folgen für den Auftraggeber (AG) beschreiben, aber die meisten Fragen der AN unbeantwortet lassen.

Meine Überlegungen:

Der AG muss die gesamten SV Beiträger nachzahlen.
Was bedeutet das für den AN? Schließlich hat dieser bisdato die SV Beiträge selbst gezahlt und das in voller Höhe, also AN + AG Anteil.
Bekommt er dann den AN Anteil zurück?
An wen werden die Beiträge nachgezahlt?
Was wenn man Privat verischert war, nun aber in die GKV einzustufen ist? Die GKV müste ja dann die Beiträge auch rückwirkend einfordern?
Was passiert mit den Gesundheitsleistungen die von der PKV bereits beglichen sind?

Umsatzsteuer: Der AG kann diese vom AN zurückfordern, kann das der AN auch vom Finanzamt?

Als Arbeitnehmer steht einem Urlaub und Krankengeld zu. Kann man diese Ansprüche nachfordern?
Arbeitsmittel, die man selbst finanzieren musste, kann man die Kosten ebenfalls einfordern?

Ist man letztendlich unbefristet angestellt, rückwirkend ab Projektbeginn?

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WiWi Gast

Folgen der Scheinselbstständigkeit für Auftragnehmer?

Gutes Thema. Beispiel: Ein Bekannter war nebenher als Dozent tätig. Dann nach Jahren kommt ein Brief der Rentenversicherung mit bitte um Selbsteinschätzung. Der Brief ist gespickt von schwierigen Wertungsbegriffen, wer jetzt unvorsichtig antwortet bekommt einen Verwaltungsakt von dem man nicht mehr wegkommt weil angeblich alles zugegeben wurde.

Besser gleich zum Fachanwalt, noch besser: Selbständigkeit aufgeben weil die sind hier doch nur Prügelsäcke.

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WiWi Gast

Folgen der Scheinselbstständigkeit für Auftragnehmer?

Deine Fragen kann dir niemand beantworten außer den Zuständigen der Sozialversicherungen. Auch Anwälte nicht. Also dort anrufen .... die andere Seite macht dann eine Gesprächsnotiz und ermittelt von Amts wegen oder so gegen dich ; )

antworten
WiWi Gast

Folgen der Scheinselbstständigkeit für Auftragnehmer?

WiWi Gast schrieb am 06.04.2019:

Deine Fragen kann dir niemand beantworten außer den Zuständigen der Sozialversicherungen. Auch Anwälte nicht. Also dort anrufen .... die andere Seite macht dann eine Gesprächsnotiz und ermittelt von Amts wegen oder so gegen dich ; )

Es liegt ja nichts konkretes vor, deswegen will ich auch kein Geld für eine Beratung ausgeben, es interessiert mich nur und ich habe gehofft, jemand kennt sich damit aus.

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WiWi Gast

Folgen der Scheinselbstständigkeit für Auftragnehmer?

SV kann nicht nicht "nachgezahlt" werden, da es ja keinen BruttoLOHN gab.

antworten
WiWi Gast

Folgen der Scheinselbstständigkeit für Auftragnehmer?

? Bei "Schein"selbständigkeit war es ja eben doch Lohn, der nur anders genannt wurde.

WiWi Gast schrieb am 07.04.2019:

SV kann nicht nicht "nachgezahlt" werden, da es ja keinen BruttoLOHN gab.

antworten
Ceterum censeo

Folgen der Scheinselbstständigkeit für Auftragnehmer?

WiWi Gast schrieb am 07.04.2019:

SV kann nicht nicht "nachgezahlt" werden, da es ja keinen BruttoLOHN gab.

Da geht wieder jemand völlig fehl in seiner Annahme. Da empfehle ich doch erst einmal, sich das relevante Fachwissen anzueignen, bevor man solche Beiträge verfasst.
Liebe Grüße

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