UG / GmbH aufgeben - Was passiert mit der Einlage (von der Gründung)
Man möge mir verzeihen, wenn ich nicht die richtigen Worte im Titel/Betreff gewählt habe...
Mich würde interessieren was mit der Einlage, dem Startkapital, passiert, sofern man sich nach ein paar Jahren dazu entscheiden sollte die UG haftungsbeschränkt bzw. GmbH wieder aufzugeben?
KEINE Insolvenz!
Ist das Geld futsch oder kann ich mir das wieder ausbezahlen lassen?
Hintergrund:
Ich habe die ein oder andere Geschäftsidee und würde erstmal nebenberuflich starten.
Ob allein oder gleich mit einem weiteren Gesellschafter würde sich zeigen.
Je nachdem welche Geschäftsidee ich denn tatsächlich umsetze würde eine UG haftungsbeschränkt, welche später zur GmbH werden kann, zutreffen oder auch ein Einzelunternehmen.
Eine der Geschäftsideen könnte ich nicht allein durchführen, ich würde Personal oder einen weiteren Gesellschafter mit Kenntnissen benötigen.
Letzterer wäre mir dann lieber, da ich - wie geschrieben erstmal nebenberuflich - damit starten würde.
Der Bereich geht in Richtung Software-Entwicklung.
Dafür wäre dann eine UG haftungsbeschränkt bzw. GmbH.
Ein Einzelunternehmen scheue ich etwas da ich nicht meine persönliche Adresse überall angeben möchte, auch wenn ich das aus dem HomeOffice machen kann.
Dabei handelt es sich um Online-Schulungen.
Das würde zwar auch als freiberufliche Tätigkeit gehen, wenn es sich nur um Schulungen handeln würde, aber da ich weitere Hilfe auf dem Gebiet anbieten würde (als Dienstleistung), geht es eben nicht als freiberufliche Tätigkeit.