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UG / GmbH aufgeben - Was passiert mit der Einlage (von der Gründung)

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R3pt|l3

UG / GmbH aufgeben - Was passiert mit der Einlage (von der Gründung)

Man möge mir verzeihen, wenn ich nicht die richtigen Worte im Titel/Betreff gewählt habe...

Mich würde interessieren was mit der Einlage, dem Startkapital, passiert, sofern man sich nach ein paar Jahren dazu entscheiden sollte die UG haftungsbeschränkt bzw. GmbH wieder aufzugeben?
KEINE Insolvenz!

Ist das Geld futsch oder kann ich mir das wieder ausbezahlen lassen?

Hintergrund:
Ich habe die ein oder andere Geschäftsidee und würde erstmal nebenberuflich starten.
Ob allein oder gleich mit einem weiteren Gesellschafter würde sich zeigen.

Je nachdem welche Geschäftsidee ich denn tatsächlich umsetze würde eine UG haftungsbeschränkt, welche später zur GmbH werden kann, zutreffen oder auch ein Einzelunternehmen.

Eine der Geschäftsideen könnte ich nicht allein durchführen, ich würde Personal oder einen weiteren Gesellschafter mit Kenntnissen benötigen.
Letzterer wäre mir dann lieber, da ich - wie geschrieben erstmal nebenberuflich - damit starten würde.
Der Bereich geht in Richtung Software-Entwicklung.
Dafür wäre dann eine UG haftungsbeschränkt bzw. GmbH.

Ein Einzelunternehmen scheue ich etwas da ich nicht meine persönliche Adresse überall angeben möchte, auch wenn ich das aus dem HomeOffice machen kann.
Dabei handelt es sich um Online-Schulungen.
Das würde zwar auch als freiberufliche Tätigkeit gehen, wenn es sich nur um Schulungen handeln würde, aber da ich weitere Hilfe auf dem Gebiet anbieten würde (als Dienstleistung), geht es eben nicht als freiberufliche Tätigkeit.

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WiWi Gast

UG / GmbH aufgeben - Was passiert mit der Einlage (von der Gründung)

Wenn aus der UG eine GmbH werden soll, dann bitte gleich GmbH gründen, die rückwirkende Prüfung der Jahresabschlüsse ist teuer. Mach halt nur 12,5k Cash/Stammkapital aufs Konto (haftest trotzdem für 25k privat, aber man braucht erstmal nur die Hälfte).

Bleibt Geld/Stammkapital übrig und das Unternehmen wird liquidiert, wird es dir entsprechend der Anteile zurücküberwiesen. Dauert aber und gibt ein paar Zwischenschritte.

Ich kann dir aber empfehlen, dich mal ordentlich beraten zu lassen. Ggf. ist ja "GmbH wird von UG gehalten um bei Exit erstmal nur Körperschaftsteuer und keine Einkommensteuer zu zahlen" was für dich.

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WiWi Gast

UG / GmbH aufgeben - Was passiert mit der Einlage (von der Gründung)

Wieso sollte das Geld denn futsch sein hä

Das ist eine Einlage, das Geld wird quasi nur für Rücklagensicherung geparkt. Aber da kann die bestimmt hier ein Accountant mehr zu sagen

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WiWi Gast

UG / GmbH aufgeben - Was passiert mit der Einlage (von der Gründung)

R3pt|l3 schrieb am 03.07.2021:

Man möge mir verzeihen, wenn ich nicht die richtigen Worte im Titel/Betreff gewählt habe...

Mich würde interessieren was mit der Einlage, dem Startkapital, passiert, sofern man sich nach ein paar Jahren dazu entscheiden sollte die UG haftungsbeschränkt bzw. GmbH wieder aufzugeben?
KEINE Insolvenz!

Ist das Geld futsch oder kann ich mir das wieder ausbezahlen lassen?

Hintergrund:
Ich habe die ein oder andere Geschäftsidee und würde erstmal nebenberuflich starten.
Ob allein oder gleich mit einem weiteren Gesellschafter würde sich zeigen.

Je nachdem welche Geschäftsidee ich denn tatsächlich umsetze würde eine UG haftungsbeschränkt, welche später zur GmbH werden kann, zutreffen oder auch ein Einzelunternehmen.

Eine der Geschäftsideen könnte ich nicht allein durchführen, ich würde Personal oder einen weiteren Gesellschafter mit Kenntnissen benötigen.
Letzterer wäre mir dann lieber, da ich - wie geschrieben erstmal nebenberuflich - damit starten würde.
Der Bereich geht in Richtung Software-Entwicklung.
Dafür wäre dann eine UG haftungsbeschränkt bzw. GmbH.

Ein Einzelunternehmen scheue ich etwas da ich nicht meine persönliche Adresse überall angeben möchte, auch wenn ich das aus dem HomeOffice machen kann.
Dabei handelt es sich um Online-Schulungen.
Das würde zwar auch als freiberufliche Tätigkeit gehen, wenn es sich nur um Schulungen handeln würde, aber da ich weitere Hilfe auf dem Gebiet anbieten würde (als Dienstleistung), geht es eben nicht als freiberufliche Tätigkeit.

Das klingt für mich als wärst du ein Wiwi mit ner App-Idee. Wenn ja, dann lass es lieber

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WiWi Gast

UG / GmbH aufgeben - Was passiert mit der Einlage (von der Gründung)

R3pt|l3 schrieb am 03.07.2021:

Man möge mir verzeihen, wenn ich nicht die richtigen Worte im Titel/Betreff gewählt habe...

Mich würde interessieren was mit der Einlage, dem Startkapital, passiert, sofern man sich nach ein paar Jahren dazu entscheiden sollte die UG haftungsbeschränkt bzw. GmbH wieder aufzugeben?
KEINE Insolvenz!

Ist das Geld futsch oder kann ich mir das wieder ausbezahlen lassen?

Hintergrund:
Ich habe die ein oder andere Geschäftsidee und würde erstmal nebenberuflich starten.
Ob allein oder gleich mit einem weiteren Gesellschafter würde sich zeigen.

Je nachdem welche Geschäftsidee ich denn tatsächlich umsetze würde eine UG haftungsbeschränkt, welche später zur GmbH werden kann, zutreffen oder auch ein Einzelunternehmen.

Eine der Geschäftsideen könnte ich nicht allein durchführen, ich würde Personal oder einen weiteren Gesellschafter mit Kenntnissen benötigen.
Letzterer wäre mir dann lieber, da ich - wie geschrieben erstmal nebenberuflich - damit starten würde.
Der Bereich geht in Richtung Software-Entwicklung.
Dafür wäre dann eine UG haftungsbeschränkt bzw. GmbH.

Ein Einzelunternehmen scheue ich etwas da ich nicht meine persönliche Adresse überall angeben möchte, auch wenn ich das aus dem HomeOffice machen kann.
Dabei handelt es sich um Online-Schulungen.
Das würde zwar auch als freiberufliche Tätigkeit gehen, wenn es sich nur um Schulungen handeln würde, aber da ich weitere Hilfe auf dem Gebiet anbieten würde (als Dienstleistung), geht es eben nicht als freiberufliche Tätigkeit.

Zur Frage (keine rechtliche Beratung, sondern aus meiner Erfahrung):
Sobald die GmbH aufgegeben werden soll, muss ein Gesellschafterbeschluss gefasst werden (i.d.R. 3/4-Mehrheit). Gleichzeitig wird der Liquidator gewählt (oder auch mehrere). Dieser geht zum Notar und meldet die Auflösung beim Handelsregister an. Das wird dann im Register auch so vermerkt. Anschließend löst der Liquidator das laufende Geschäft auf, bezahlt die letzten Rechnungen und sammelt die letzten Forderungen ein. Außerdem wird der Gläubigeraufruf gestartet und das Sperrjahr beginnt. Sobald das Sperrjahr vorbei ist, wird das restliche Geld verteilt und dann geht‘s noch einmal zum Notar, denn der Schluss der Liquidation muss auch noch angemeldet werden.

Eines kann ich dir sagen: es kostet Zeit und viel Geld, denn die laufende Buchhaltung muss geführt werden, Steuererklärungen etc.

Könnte eher günstiger sein, die GmbH quasi als Mantel zu verkaufen.

Und zum anderen Kommentator:
Erstens wird bei einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln eben NICHT der Jahresabschluss geprüft, sondern NUR die Bilanz.
Und zweitens gibt es andere Wege, um eine Umwandlung herbeizuführen, ganz ohne Wirtschaftsprüfer.

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R3pt|l3

UG / GmbH aufgeben - Was passiert mit der Einlage (von der Gründung)

WiWi Gast schrieb am 04.07.2021:

Wenn aus der UG eine GmbH werden soll, dann bitte gleich GmbH gründen, die rückwirkende Prüfung der Jahresabschlüsse ist teuer. Mach halt nur 12,5k Cash/Stammkapital aufs Konto (haftest trotzdem für 25k privat, aber man braucht erstmal nur die Hälfte).

Private Haftung?
Dachte eine GmbH haftet nicht privat?!

WiWi Gast schrieb am 04.07.2021:

Bleibt Geld/Stammkapital übrig und das Unternehmen wird liquidiert, wird es dir entsprechend der Anteile zurücküberwiesen. Dauert aber und gibt ein paar Zwischenschritte.

Hmm, vll. verstehe ich es nicht, aber mit dem Geld würde ja erstmal nicht gewirtschaftet werden.
Also wäre es ja zu 100% verfügbar und ausbezahlbar, bei einer Auflösung.

WiWi Gast schrieb am 04.07.2021:

Ich kann dir aber empfehlen, dich mal ordentlich beraten zu lassen. Ggf. ist ja "GmbH wird von UG gehalten um bei Exit erstmal nur Körperschaftsteuer und keine Einkommensteuer zu zahlen" was für dich.

Wenn, dann komme ich logischerweise nicht um eine Beratung drum herum.
Vorher wollte und möchte ich mich eben schon informieren.

WiWi Gast schrieb am 04.07.2021:

Das klingt für mich als wärst du ein Wiwi mit ner App-Idee. Wenn ja, dann lass es lieber

Ist keine App-Idee, aber warum sollte ich e lieber sein lassen?

WiWi Gast schrieb am 04.07.2021:

Eines kann ich dir sagen: es kostet Zeit und viel Geld, denn die laufende Buchhaltung muss geführt werden, Steuererklärungen etc.

Das es Geld kostet ist mir klar, mit Buchhaltung kenne ich mich aber soweit aus.

Hmm, dann muss ich mir noch einmal Gedanken machen, ob ich die Geschäftsidee mit der UG/GmbH machen wollte oder doch lieber die andere Geschäftsidee wo ein Einzelunternehmen reichen würde.

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WiWi Gast

UG / GmbH aufgeben - Was passiert mit der Einlage (von der Gründung)

Auch bei einer GmbH lauern Fallstricke in Bezug auf Haftung.
Was ich mit den Kosten sagen wollte: In der Praxis spricht man davon, dass die Liquidation einer UG/GmbH gut und gerne mal um die 3.000 Euro kostet. Außerdem wäre dein Geld für die Dauer (Sperrjahr, geh aber eher von bis zu 18 Monate aus) blockiert. Schneller kommst du an dein Geld i.d.R. nicht ran.

Auch sehe ich bei einer App eher wenig Sinn für eine „haftungsbefreiende“ GmbH als Vehikel, denn wo lauert das Risiko? Denn ich gehe nicht davon aus, dass du irgendwelche hochsicherheitsrelevante Programme für Banken, Patientendaten und co. programmieren wirst? Auch lässt sich ein Großteil der Haftung vertraglich deutlich reduzieren.

Und noch ein Tipp:
Sei dir sehr sicher mit wem du eine Kapitalgesellschaft gründest und verzichte auf das Musterprotokoll. Kostet zwar wenige hundert Euro mehr, sparst dir aber im Fall einer „Scheidung“ oder sonstige Auseinandersetzungen das mehrfache an Gerichts- und Anwaltskoten.

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R3pt|l3

UG / GmbH aufgeben - Was passiert mit der Einlage (von der Gründung)

Was habt ihr immer mit der "App"?!

Ich habe zwar weder geschrieben, dass ich eine App programmieren werde, noch dass ich dies nicht tun werde.
Es handelt sich aber nicht um eine App in dem Sinne!

Man gründet ja eine GmbH um nicht mit dem Privatvermögen zu haften, sollte einmal etwas sein (was man nicht ausschließen kann).

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WiWi Gast

UG / GmbH aufgeben - Was passiert mit der Einlage (von der Gründung)

R3pt|l3 schrieb am 05.07.2021:

Was habt ihr immer mit der "App"?!

Ich habe zwar weder geschrieben, dass ich eine App programmieren werde, noch dass ich dies nicht tun werde.
Es handelt sich aber nicht um eine App in dem Sinne!

Man gründet ja eine GmbH um nicht mit dem Privatvermögen zu haften, sollte einmal etwas sein (was man nicht ausschließen kann).

Konkretisierung 12,5k/25k: bei der Gründung legst du nur die 12,5k cash rein. Damit kann die GmbH zB einen Computer kaufen usw. oder eben auch eine entwicklungsleistung für zB 50k in Auftrag geben. Die GmbH haftet also für 50k, du als 100%gesellschafter nur für 25k, die du zur Gründung auf das geschäftskonto überwiesen haben solltest (dann ist die Haftung erst beschränkt).

Von außen gesehen heißt GmbH = da stehen mindestens 25k als "haftungsmasse" zur Verfügung.

Wenn du also nur 12,5k cash einlegst, musst du im Zweifel den Rest zu den 25k ausgleichen.

Das Buch "Geschäftsführer für dummies" oder "GmbH gründen für dummies" (oder so ähnlich, weiß ich nicht mehr genau) kann ich empfehlen und spart so ein paar beratungsstunden. An unis gibts oft gründerberatung, da würd ich auch mal hingehen.

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WiWi Gast

UG / GmbH aufgeben - Was passiert mit der Einlage (von der Gründung)

Wenn das Einzelunternehmen nur aufgrund der Adresse rausfällt: Für Geschäftsadressen gibt es Dienstleister, bieten idR. auch virtuelle Büros u.ä. an. Evntl. hat ja hier jemand Erfahrungen damit gemacht und kann was zur Zuverlässigkeit einzelner Anbieter sagen. Kosten liegen sicherlich unter denen der Bücher einer GmbH.

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WiWi Gast

UG / GmbH aufgeben - Was passiert mit der Einlage (von der Gründung)

R3pt|l3 schrieb am 05.07.2021:

Was habt ihr immer mit der "App"?!

Ich habe zwar weder geschrieben, dass ich eine App programmieren werde, noch dass ich dies nicht tun werde.
Es handelt sich aber nicht um eine App in dem Sinne!

Man gründet ja eine GmbH um nicht mit dem Privatvermögen zu haften, sollte einmal etwas sein (was man nicht ausschließen kann).

Dann halt „Programmieren“.
Aber ich merke jetzt leider, dass ich meine kostbare Zeit genommen habe, um dir einige wertvolle Tipps mit auf den Weg zu geben. Und dann kommt kein Zeichen des Dankes, nichts. Sondern stattdessen teils patzige Antworten. Echt schade.

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WiWi Gast

UG / GmbH aufgeben - Was passiert mit der Einlage (von der Gründung)

Geheimtipp: Verkaufe die UG / GmbH und zahle möglichst wenig ein, damit da nut die nötigen Einlagen drin sein. JA leute kaufen als welchen gründen auch immer sogar verschuldete UG's ohne Gewinn und ohne Geschäftsmodell...

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WiWi Gast

UG / GmbH aufgeben - Was passiert mit der Einlage (von der Gründung)

WiWi Gast schrieb am 05.07.2021:

Geheimtipp: Verkaufe die UG / GmbH und zahle möglichst wenig ein, damit da nut die nötigen Einlagen drin sein. JA leute kaufen als welchen gründen auch immer sogar verschuldete UG's ohne Gewinn und ohne Geschäftsmodell...

Die werden dann als Mantel für teilweise zwielichtige Geschäfte genutzt.
Je länger es eine UG/GmbH schon gibt, desto besser für solche Zwecke. Ob die überhaupt ein Geschäftsmodell und Cashflow haben, spielt da keine Rolle.
Die wollen nur eine Unternehmensgeschichte und BWA für 2-3 Jahre haben. Damit wirkt das nach außen hin dann als "seriös".

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