DieManager von Morgen WiWi-TReFF.de - Zeitung & Forum für Wirtschaftsstudium & Karriere
SelbstständigkeitPersonalberater

Vollzeit im Recruiting bei Konzern und nebenberuflich Personalberater? Darf man das?

Autor
Beitrag
WiWi Gast

Vollzeit im Recruiting bei Konzern und nebenberuflich Personalberater? Darf man das?

Hallo,
kurze Frage. Ich bin Recruiter im Konzern und überlege mir mein Gehalt aufzubessern, indem ich Personal vermittle an unterschiedliche Mittelständler in meiner Region.
Jetzt befürchte ich aber, dass ich da einen Konflikt mit meiner Vollzeit-Tätigkeit habe...wie seht ihr das? Ich habe da etwas bedenken. Normalerweise ist ja eine Nebentätigkeit kein Problem, ich habe im Grunde schon ein eigenes Start-Up, das Nebenbei gut läuft, dass ist aber fachlich komplett etwas anderes und somit kein Problem

Wie sind eure Meinungen? Konflikt mit meiner Tätigkeit im Unternehme als Selbständiger Personalberater/Vermittler?

antworten
WiWi Gast

Vollzeit im Recruiting bei Konzern und nebenberuflich Personalberater? Darf man das?

WiWi Gast schrieb am 24.07.2019:

Hallo,
kurze Frage. Ich bin Recruiter im Konzern und überlege mir mein Gehalt aufzubessern, indem ich Personal vermittle an unterschiedliche Mittelständler in meiner Region.
Jetzt befürchte ich aber, dass ich da einen Konflikt mit meiner Vollzeit-Tätigkeit habe...wie seht ihr das? Ich habe da etwas bedenken. Normalerweise ist ja eine Nebentätigkeit kein Problem, ich habe im Grunde schon ein eigenes Start-Up, das Nebenbei gut läuft, dass ist aber fachlich komplett etwas anderes und somit kein Problem

Wie sind eure Meinungen? Konflikt mit meiner Tätigkeit im Unternehme als Selbständiger Personalberater/Vermittler?

Was steht in deinem Arbeitsvertrag?

Für mich sind zum Beispiel alle Nebentätigkeiten verboten, die zu einen Interessenkonflikt beim Unternehmen führen könnten. Wenn du geeignete Kandidaten nicht deinem Unternehmen vermittelst, sondern anderen Unternehmen, dann ist dies ein Interessenkonflikt

antworten
WiWi Gast

Vollzeit im Recruiting bei Konzern und nebenberuflich Personalberater? Darf man das?

Was steht in deinem Arbeitsvertrag?

Für mich sind zum Beispiel alle Nebentätigkeiten verboten, die zu einen Interessenkonflikt beim Unternehmen führen könnten. Wenn du geeignete Kandidaten nicht deinem Unternehmen vermittelst, sondern anderen Unternehmen, dann ist dies ein Interessenkonflikt

--> in meinem Arbeitsvertrag steht kein Verbot einer solchen Tätigkeit und auch die Zielgruppe die ich bedienen möchte ist aus einer anderen Branche und es sind auch andere Profile, die für das jetzige Unternehmen nicht interessant sind. Aber das dem AG zu vermitteln ist schwierig und erfordert sozusagen blindes vertrauen. Aber auf der Anderen Seite nehme ich mir eine große Chance mein Gehalt deutlich aufzubessern weg. Kündigen möchte ich nicht, mir macht die Tätigkeit Spaß, das UN ist super und die Kollegen ebenfalls.

antworten
WiWi Gast

Vollzeit im Recruiting bei Konzern und nebenberuflich Personalberater? Darf man das?

WiWi Gast schrieb am 24.07.2019:

Was steht in deinem Arbeitsvertrag?

Für mich sind zum Beispiel alle Nebentätigkeiten verboten, die zu einen Interessenkonflikt beim Unternehmen führen könnten. Wenn du geeignete Kandidaten nicht deinem Unternehmen vermittelst, sondern anderen Unternehmen, dann ist dies ein Interessenkonflikt

--> in meinem Arbeitsvertrag steht kein Verbot einer solchen Tätigkeit und auch die Zielgruppe die ich bedienen möchte ist aus einer anderen Branche und es sind auch andere Profile, die für das jetzige Unternehmen nicht interessant sind. Aber das dem AG zu vermitteln ist schwierig und erfordert sozusagen blindes vertrauen. Aber auf der Anderen Seite nehme ich mir eine große Chance mein Gehalt deutlich aufzubessern weg. Kündigen möchte ich nicht, mir macht die Tätigkeit Spaß, das UN ist super und die Kollegen ebenfalls.

Es muss nicht explizit im Arbeitsvertrag stehen, denn aus dem Gesetz lässt sich die Genehmigungspflicht auch herleiten.

antworten
Ceterum censeo

Vollzeit im Recruiting bei Konzern und nebenberuflich Personalberater? Darf man das?

WiWi Gast schrieb am 24.07.2019:

--> in meinem Arbeitsvertrag steht kein Verbot einer solchen Tätigkeit und auch die Zielgruppe die ich bedienen möchte ist aus einer anderen Branche und es sind auch andere Profile, die für das jetzige Unternehmen nicht interessant sind. Aber das dem AG zu vermitteln ist schwierig und erfordert sozusagen blindes vertrauen. Aber auf der Anderen Seite nehme ich mir eine große Chance mein Gehalt deutlich aufzubessern weg. Kündigen möchte ich nicht, mir macht die Tätigkeit Spaß, das UN ist super und die Kollegen ebenfalls.

Auch ohne Klausel im Arbeitsvertrag sehe ich die Nebentätigkeit kritisch. Wenn du durch deine Tätigkeit "schutzwürdige Interessen" deines Arbeitgebers beeinträchtigst (Tätigkeit für Mitbewerber z. B.), sich deine Nebentätigkeit auf dein bestehendes Arbeitsverhältnis negativ auswirkt oder du durch deine Nebentätigkeit die Arbeitszeiten des ArbZG überschreitest, kann dein Arbeitgeber einen berechtigten Anspruch auf Unterlassen der Nebentätigkeit haben (und arbeitsrechtlich durchsetzen).
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Vollzeit im Recruiting bei Konzern und nebenberuflich Personalberater? Darf man das?

Also wenn du jetzt sagen wir mal in deinem Nebenjob nur Ingenieure vermitteln würdest und in deinem Hauptjob für einen Kosmetikkonzern arbeiten würdest, dürfte das doch okay gehen. Schon vom reinen Menschenverstand her müßte der Konzern da nichts gegen haben. Aber wenn es darum geht, Chemiker oder so zu vermitteln, dann sehe ich da schon Interessenkonflikte. Dass du zum Beispiel den vom Konzern abgewiesenen Koandidaten dann Jobs bei deinen Kunden zuschusterst zum Beispiel.

antworten
WiWi Gast

Vollzeit im Recruiting bei Konzern und nebenberuflich Personalberater? Darf man das?

WiWi Gast schrieb am 14.03.2021:

Also wenn du jetzt sagen wir mal in deinem Nebenjob nur Ingenieure vermitteln würdest und in deinem Hauptjob für einen Kosmetikkonzern arbeiten würdest, dürfte das doch okay gehen. Schon vom reinen Menschenverstand her müßte der Konzern da nichts gegen haben. Aber wenn es darum geht, Chemiker oder so zu vermitteln, dann sehe ich da schon Interessenkonflikte. Dass du zum Beispiel den vom Konzern abgewiesenen Koandidaten dann Jobs bei deinen Kunden zuschusterst zum Beispiel.

So einfache ist das leider nicht. Es geht ja nicht nur um die Interessenkonflikte der eigentlichen Tätigkeit. Es geht auch um die Arbeitszeit etc. Beim konkreten Beispiel: Könnte der TE seine Tätigkeit komplett außerhalb seiner Arbeitszeit ausüben? Und so Fragen gibt es viele. Daneben das Arbeitszeitgesetz, dessen Maximalzeiten und Mindestruhepausen eingehalten werden müssen.

antworten
WiWi Gast

Vollzeit im Recruiting bei Konzern und nebenberuflich Personalberater? Darf man das?

WiWi Gast schrieb am 14.03.2021:

Also wenn du jetzt sagen wir mal in deinem Nebenjob nur Ingenieure vermitteln würdest und in deinem Hauptjob für einen Kosmetikkonzern arbeiten würdest, dürfte das doch okay gehen. Schon vom reinen Menschenverstand her müßte der Konzern da nichts gegen haben. Aber wenn es darum geht, Chemiker oder so zu vermitteln, dann sehe ich da schon Interessenkonflikte. Dass du zum Beispiel den vom Konzern abgewiesenen Koandidaten dann Jobs bei deinen Kunden zuschusterst zum Beispiel.

So einfache ist das leider nicht. Es geht ja nicht nur um die Interessenkonflikte der eigentlichen Tätigkeit. Es geht auch um die Arbeitszeit etc. Beim konkreten Beispiel: Könnte der TE seine Tätigkeit komplett außerhalb seiner Arbeitszeit ausüben? Und so Fragen gibt es viele. Daneben das Arbeitszeitgesetz, dessen Maximalzeiten und Mindestruhepausen eingehalten werden müssen.

Exakt. Zudem kann man es nur wiederholen. Es braucht keine Klausel. Das Verbot kommt aus dem Gesetz bzw. die Genehmigungspflicht.

antworten
WiWi Gast

Vollzeit im Recruiting bei Konzern und nebenberuflich Personalberater? Darf man das?

1) Aus dem Gesetz heraus ergibt sich, dass so eine Tätigkeit auch ohne Klausel Meldepflichtig ist und der Arbeitgeber wird sie dir vermutlich verbieten.

2) Hast du dich per Vertrag verpflichtet deine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen. Bezweifelt der Arbeitgeber, dass du das 100% noch kannst, kann er ebenfalls verbieten.

3) Meldest du es nicht und es fliegt auf, bist du deinen A-Job los und bekommst vielleicht auch noch eine Anzeige und eine Klage reingedrückt.

antworten

Artikel zu Personalberater

BDU-Studie: Vergütung in der Personalberatung 2012

Unternehmensberater Honorar Consultants

Die durchschnittliche Gesamtvergütung pro Jahr von Personalberatern auf der Partnerebene bewegt sich zwischen 173.000 Euro in kleineren Beratungsgesellschaften unter 1 Million Euro Umsatz und knapp 336.000 Euro bei den größeren Personalberatungen mit mehr als fünf Millionen Euro Umsatz.

BDU-Studie »Personalberatung in Deutschland 2009/10« - Personalberater wieder im Aufwind

Ein grünes Schild mit sechs weißen Männchen.

Nach einem kräftigen Umsatzrückgang im Jahr 2009 sehen sich die deutschen Personalberater im laufenden Jahr wieder im Aufwind. 2009 war der Umsatz in der Personalberatungsbranche noch um rund 26 Prozent von 1,49 Milliarden Euro im Jahr 2008 auf 1,1 Milliarden Euro gesunken.

Kampf um Talente führt zu Rekordumsätzen der Personalberater

Hochspringende Niketurnschuhe.

Der Umsatz in der Personalberatungsbranche ist im Jahr 2007 um 19 Prozent gestiegen und hat mit nunmehr 1,37 Milliarden Euro (2006: 1,15 Mrd. Euro) einen neuen Höchststand erreicht.

Gründungsradar: TU München, Oldenburg und HHL Leipzig sind "Gründerunis"

Gründungsradar 2018: Eine keimende grüne Pflanze symbolisert die Gründung eines Startup-Unternehmens.

Studenten, die eine Zukunft als Gründer oder Gründerin einschlagen wollen, sollten hier studieren: An der Technischen Universität München, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg und HHL Leipzig Graduate School of Management wird am besten für eine Unternehmensgründung ausgebildet. Das zeigt der aktuelle vierte Gründungsradar des Stifterverbandes zur Gründungskultur an Hochschulen in Deutschland.

EXIST-Gründerstipendium

EXIST-Gründerstipendium: Eine Möwe fliegt über dem blauen Meer und symolisiert die Freiheit eines selbstständigen Unternehmers.

Das EXIST Gründerstipendium fördert innovative Unternehmensgründungen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Maximal für die Dauer eines Jahres werden die Lebenshaltungskosten mit bis zu 2.500 Euro monatlich finanziert. Das Stipendium richtet sich an Wissenschaftler, Hochschulabsolventen und Studierende.

E-Book: Steuer-Tipps für die Existenzgründung

Cover Steuer-Tipps für die Existenzgründung

Schon bei der Gründung eines Unternehmens sind steuerliche Aspekte wichtig. Der Steuerwegweiser "Steuer-Tipps für die Existenzgründung" für junge Unternehmerinnen und Unternehmer beantwortet steuerliche Fragen auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Die Broschüre ist im März 2018 erschienen und kann im Internet auf den Seiten des Finanzministeriums NRW kostenlos heruntergeladen werden.

Startup-Dashboard "startupnation-deutschland.de"

Der Startup-Verband und McKinsey stellen unter www.startupnation-deutschland.de ein Startup-Dashboard kostenlos zur Verfügung. Das Dashboard misst und zeigt die Leistungsfähigkeit deutscher Startups. Indikatoren dafür sind unter anderem die Zahl an Unicorns, das Exit-Gesamtvolumen und der Anteil der Startup-Unternehmensbewertungen am Bruttoinlandsprodukt. "Startup Nation Deutschland: Statusanalyse. Entwicklungspotenziale.

E-Learning: Existenzgründung für Gründerinnen

Eine junge Frau auf der Mitte einer Treppe blickt in die Ferne.

Die sehr umfassenden E-Learning-Kurse zur Existenzgründung der Hochschule Karlsruhe bieten nützliches Wissen für den Start in die Existenzgründung. Das E-Learning-Angebot ist kostenlos.

Freelancer: Sind IT-Berater und IT-Entwickler selbstständig?

IT-Freelancer: Rechtsgutachten zum arbeitsrechtlichen Status

Externe IT-Berater oder IT-Entwickler werden oft als Spezialisten für IT-Projekte eingesetzt. Die unklare Rechtslage bei freien Mitarbeitern - den sogenannten Freelancern - bremst nach Meinung vom Digitalverband Bitkom die Digitalisierung aus. Der Heidelberger Arbeitsrechtsexperte Professor Dr. Markus Stoffels fordert daher eine klare rechtliche Abgrenzung von festen und freien Mitarbeitern in der IT. Für den Branchenverband hat er ein Rechtsgutachten zu IT-Freelancern verfasst.

Ratgeber für Büros: Akten richtig aufbewahren und vernichten

Mehrere schwarze Aktenordner mit der Buchführung vergangener Jahre stehen nebeneinander.

Das papierlose Büro bleibt vielerorts Wunschdenken. Viele Dokumente werden weiterhin in physischer Form aufbewahrt und nehmen entsprechend Platz in Anspruch. Damit die Aufbewahrung korrekt gelingt, braucht es ein durchdachtes System und geeignete Räume. Gleichzeitig sind beim Vernichten von Akten wesentliche Punkte zu beachten. Bei einem Verstoß gegen die DSGVO drohen ansonsten sogar Bußgelder.

16. startsocial Wettbewerb 2019

startsocial Businessplan-Wettbewerb 2018

Vom 6. Mai bis zum 7. Juli 2019 kann sich beim bundesweiten Startsocial Wettbewerb jedes Projekt bewerben, das an der nachhaltigen Lösung eines sozialen Problems arbeitet. startsocial ist ein bundesweiter Wettbewerb zur Förderung des ehrenamtlichen sozialen Engagements. Im Vordergrund steht der Wissenstransfer zwischen Wirtschaft und sozialer Projektarbeit. Unter dem Motto „Hilfe für Helfer“ unterstützt startsocial regelmäßig 100 soziale Initiativen durch viermonatige Beratungsstipendien.

Broschüre: Vorbereitung auf das Bankgespräch

Vorbereitung auf das Bankgespräch: Lloyds Bank Filiale von außen.

Die Bank gehört für beinahe jedes Unternehmen zu den wichtigsten Geschäftspartnern. Schließlich sind eine ausreichende Finanzausstattung sowie eine Reihe weiterer Finanzdienstleistungen aus dem Geschäftsalltag nicht wegzudenken. Dennoch fühlen sich gerade bei Finanzierungsfragen viele Unternehmen im Umgang mit der Bank unsicher. Die Broschüren "Vorbereitung auf das Bankgespräch" vom Bundesverband deutscher Banken e.V. liefert wichtige Tipps und Informationen, um Finanzierungsvorhaben im Bankgespräch erfolgreich zu präsentieren.

Unternehmensbörse »nexxt-change«

Unternehmensnachfolge: Unternehmensbörse nexxt-change

Unternehmensnachfolge leicht gemacht: Aus mehr als 10.000 stets aktuell gehaltenen Inseraten können sowohl Existenzgründer als auch Unternehmer auf der Suche nach einem Nachfolger passende Profile auswählen. Ab dem 1. Mai ist die Plattform auch für ausländische Partner geöffnet.

Broschüre: Unternehmensnachfolge - Die optimale Planung

Broschüre Unternehmensnachfolge Planung

Die Broschüre »Unternehmensnachfolge« vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie bietet zahlreiche Informationen und praktische Tipps für Unternehmer und ihre Nachfolger sowie einen Schritt für Schritt Plan zur erfolgreichen Unternehmensnachfolge.

Gründungsradar: Spitzenunis für Gründer sind TU und HS München, Uni Lüneburg und HHL Leipzig

Studenten, die eine Zukunft als Gründer oder Gründerin einschlagen wollen, sollten hier studieren: An der Technischen Universität München, Hochschule München, Leuphana Universität Lüneburg und HHL Leipzig Graduate School of Management wird am besten für eine Unternehmensgründung ausgebildet. Das zeigt der aktuelle Gründungsradar des Stifterverbandes zur Gründungskultur an Hochschulen in Deutschland.

Antworten auf Vollzeit im Recruiting bei Konzern und nebenberuflich Personalberater? Darf man das?

Als WiWi Gast oder Login

Forenfunktionen

Kommentare 9 Beiträge

Diskussionen zu Personalberater

Weitere Themen aus Selbstständigkeit