DieManager von Morgen WiWi-TReFF.de - Zeitung & Forum für Wirtschaftsstudium & Karriere
SteuerangelegenheitenZweitwohnung

Absetzen von Fahrten zur Zweitwohnung trotz Homeoffice

Autor
Beitrag
WiWi Gast

Absetzen von Fahrten zur Zweitwohnung trotz Homeoffice

Hallo zusammen, vielleicht können mir die steuerlich bewanderten unter euch helfen: Ich habe eine beruflich veranlasste Zweitwohnung, bin aber durch Corona im Homeoffice. Ich fahre trotzdem 1 - 2 Mal im Monat zu meiner Zweitwohnung um nach dem Rechten zu sehen, Briefkasten zu leeren, Mülltonnen rausstellen und solche Sachen (und ein Tapetenwechsel ist im Dauerhomeoffice auch mal ganz nett). Kann ich diese Fahrten weiterhin absetzen? Bspw. weil sie zum Unterhalt der Wohnung nötig sind? Oder ginge das nur, wenn ich aktuell auch dort arbeiten würde?

Wirklich als Familienheimfahrt kann man sie ja nicht bezeichnen, aber eine Wohnung ein halbes Jahr leerstehen lassen ohne sich mal drum zu kümmern geht ja auch nicht.

antworten
Ceterum censeo

Absetzen von Fahrten zur Zweitwohnung trotz Homeoffice

Lieber TE,
im vorliegenden Sachverhalt sehe ich den Ansatz dieser Kosten als zumindest teilweise vertretbar an. Wenn es explizit aus privaten Gründen erfolgt, weil man mal "einen Tapetenwechsel" nötig hat, sehe ich einen Ansatz kritisch. Solange du aber aus vertretbaren Gründen die Wohnung aufzusuchen hast, z. B. Heizungssteuerung im Winter, regelmäßiges Lüften und Durchspülen der Wasserleitungen, Pflege und Instandhaltung der Haushaltsgegenstände, etc., könnte man diese Fahrtkosten unter die "Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft" (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 S. 4 EStG) subsumieren, welche bis zum Höchstbetrag von 1.000 Euro monatlich angesetzt werden können. Bewohnst du eine Mietwohnung gehört dies üblicherweise zu deinen mietvertraglichen (Neben-)Pflichten, steht die Zweitwohnung in deinem Eigentum, ist der Substanz- und Werterhalt dein geschütztes Grundrecht.
Unter Umständen mag die FinVerw dies zwar abweichend beurteilen, genug Argumente für einen Rechtsbehelf solltest du aber nun haben. ;-)
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Absetzen von Fahrten zur Zweitwohnung trotz Homeoffice

Danke für die fundierte Antwort. Auf die Idee es über die Aufwendungen für die Unterkunft abzusetzen bin ich nicht gekommen. Und da der Tapetenwechsel auch höchstens positiver Nebeneffekt ist und nicht im Vordergrund steht, hätte ich auch kein schlechtes Gewissen es so zu machen.

Ich bin auch Mieter und tatsächlich vertraglich bspw. zum Lüften verpflichtet.

Wenn ich alternativ vor Ort in der Wohnung arbeiten würde, könnte ich es wahrscheinlich trotzdem nicht als Heimfahrt ansetzen und würde eher den Verdacht aufwerfen, dass die Zweitwohnung der eigentliche Hauptwohnsitz ist, oder?

antworten
WiWi Gast

Absetzen von Fahrten zur Zweitwohnung trotz Homeoffice

Ceterum censeo schrieb am 08.04.2021:

Lieber TE,
im vorliegenden Sachverhalt sehe ich den Ansatz dieser Kosten als zumindest teilweise vertretbar an. Wenn es explizit aus privaten Gründen erfolgt, weil man mal "einen Tapetenwechsel" nötig hat, sehe ich einen Ansatz kritisch. Solange du aber aus vertretbaren Gründen die Wohnung aufzusuchen hast, z. B. Heizungssteuerung im Winter, regelmäßiges Lüften und Durchspülen der Wasserleitungen, Pflege und Instandhaltung der Haushaltsgegenstände, etc., könnte man diese Fahrtkosten unter die "Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft" (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 S. 4 EStG) subsumieren, welche bis zum Höchstbetrag von 1.000 Euro monatlich angesetzt werden können. Bewohnst du eine Mietwohnung gehört dies üblicherweise zu deinen mietvertraglichen (Neben-)Pflichten, steht die Zweitwohnung in deinem Eigentum, ist der Substanz- und Werterhalt dein geschütztes Grundrecht.
Unter Umständen mag die FinVerw dies zwar abweichend beurteilen, genug Argumente für einen Rechtsbehelf solltest du aber nun haben. ;-)
Liebe Grüße

Ist damit die doppelte Haushaltsführung gemeint, die ja monatlich bis 1000 Euro begrenzt ist?

antworten
Ceterum censeo

Absetzen von Fahrten zur Zweitwohnung trotz Homeoffice

WiWi Gast schrieb am 09.04.2021:

Wenn ich alternativ vor Ort in der Wohnung arbeiten würde, könnte ich es wahrscheinlich trotzdem nicht als Heimfahrt ansetzen und würde eher den Verdacht aufwerfen, dass die Zweitwohnung der eigentliche Hauptwohnsitz ist, oder?

Sagen wir es mal so: Es wäre zumindest ein Indiz, welches man durch sachliche Gründe widerlegen kann. Ist das ganze Konstrukt der doppelten Haushaltsführung aber ohnehin stark auf Kante genäht, könnte ein pfiffiger Finanzbeamter hier zumindest unangehm werden. Wie ich auch Mandanten regelmäßig ermahnen muss: Man sollte schon etwas Maß halten; so manches Schlitzohr wurde schon von Iustitias harter bei selbigem gepackt. ;-)

WiWi Gast schrieb am 09.04.2021:

Ist damit die doppelte Haushaltsführung gemeint, die ja monatlich bis 1000 Euro begrenzt ist?

Ich weiß leider nicht genau, worauf du dich beziehst, aber ja, ich gehe hier von der doppelten Haushaltsführung aus.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Absetzen von Fahrten zur Zweitwohnung trotz Homeoffice

Könnte allerdings problematisch werden, wenn Du einen wöchentlichen Besuch Deiner Zweitwohnung "wegen Lüften" ansetzt, und Dein Vermieter gleichzeitig 5.000€ absetzen will wegen Beseitigung von Schimmelschäden auf Grund unzureichender Lüftung wegen Corona-bedingter Abwesenheit des Mieters ;-)

WiWi Gast schrieb am 09.04.2021:

Danke für die fundierte Antwort. Auf die Idee es über die Aufwendungen für die Unterkunft abzusetzen bin ich nicht gekommen. Und da der Tapetenwechsel auch höchstens positiver Nebeneffekt ist und nicht im Vordergrund steht, hätte ich auch kein schlechtes Gewissen es so zu machen.

Ich bin auch Mieter und tatsächlich vertraglich bspw. zum Lüften verpflichtet.

Wenn ich alternativ vor Ort in der Wohnung arbeiten würde, könnte ich es wahrscheinlich trotzdem nicht als Heimfahrt ansetzen und würde eher den Verdacht aufwerfen, dass die Zweitwohnung der eigentliche Hauptwohnsitz ist, oder?

antworten
WiWi Gast

Absetzen von Fahrten zur Zweitwohnung trotz Homeoffice

WiWi Gast schrieb am 09.04.2021:

Könnte allerdings problematisch werden, wenn Du einen wöchentlichen Besuch Deiner Zweitwohnung "wegen Lüften" ansetzt, und Dein Vermieter gleichzeitig 5.000€ absetzen will wegen Beseitigung von Schimmelschäden auf Grund unzureichender Lüftung wegen Corona-bedingter Abwesenheit des Mieters ;-)

WiWi Gast schrieb am 09.04.2021:

Danke für die fundierte Antwort. Auf die Idee es über die Aufwendungen für die Unterkunft abzusetzen bin ich nicht gekommen. Und da der Tapetenwechsel auch höchstens positiver Nebeneffekt ist und nicht im Vordergrund steht, hätte ich auch kein schlechtes Gewissen es so zu machen.

Ich bin auch Mieter und tatsächlich vertraglich bspw. zum Lüften verpflichtet.

Wenn ich alternativ vor Ort in der Wohnung arbeiten würde, könnte ich es wahrscheinlich trotzdem nicht als Heimfahrt ansetzen und würde eher den Verdacht aufwerfen, dass die Zweitwohnung der eigentliche Hauptwohnsitz ist, oder?

Wöchentlich wird einem das auch glaube ich keiner abnehmen. Ich bin 1 bis 2 Mal pro Monat gefahren, das würde ich auch genau so ansetzen.

Ich bin jetzt übrigens darüber gestolpert, dass man nach einem Monat Abwesenheit angeblich wieder die Verpflegungspauschale anwenden kann. Das muss ich aber noch verifizieren. Würde sich ja ansonsten lohnen entsprechenden zu planen.

antworten
Ceterum censeo

Absetzen von Fahrten zur Zweitwohnung trotz Homeoffice

WiWi Gast schrieb am 10.04.2021:

Ich bin jetzt übrigens darüber gestolpert, dass man nach einem Monat Abwesenheit angeblich wieder die Verpflegungspauschale anwenden kann. Das muss ich aber noch verifizieren. Würde sich ja ansonsten lohnen entsprechenden zu planen.

Wenn sich die Rechtslage nicht geändert hat, dürfte dies noch korrekt sein.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Absetzen von Fahrten zur Zweitwohnung trotz Homeoffice

Ceterum censeo schrieb am 11.04.2021:

WiWi Gast schrieb am 10.04.2021:

Ich bin jetzt übrigens darüber gestolpert, dass man nach einem Monat Abwesenheit angeblich wieder die Verpflegungspauschale anwenden kann. Das muss ich aber noch verifizieren. Würde sich ja ansonsten lohnen entsprechenden zu planen.

Wenn sich die Rechtslage nicht geändert hat, dürfte dies noch korrekt sein.
Liebe Grüße

Danke, dann kann es sich ja lohnen, sich daran auszurichten. Was gilt denn in dem Zusammenhang als ein Monat? Ein Kalendermonat? Vier Wochen? 31 Tage?

Wobei ich mir durchaus vorstellen könnte, dass das, wenn es noch gilt, dann bald irgendwann geändert wird. Wenn sich jetzt mehr Homeoffice durchsetzt bietet das ja sonst viele Möglichkeiten als Arbeitnehmer. Wobei ich mich auch nicht beschweren würde, wenn ich jedes Jahr nach den 3 Wochen Sommerurlaub noch eine Woche Homeoffice mache und dann wieder drei Monate Verpflegungsmehraufwand absetzen darf...

antworten
Ceterum censeo

Absetzen von Fahrten zur Zweitwohnung trotz Homeoffice

WiWi Gast schrieb am 11.04.2021:

Danke, dann kann es sich ja lohnen, sich daran auszurichten. Was gilt denn in dem Zusammenhang als ein Monat? Ein Kalendermonat? Vier Wochen? 31 Tage?

4 Wochen, 28 Tage, 1/13 Kalenderjahr. ;-)
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Absetzen von Fahrten zur Zweitwohnung trotz Homeoffice

Ceterum censeo schrieb am 11.04.2021:

Danke, dann kann es sich ja lohnen, sich daran auszurichten. Was gilt denn in dem Zusammenhang als ein Monat? Ein Kalendermonat? Vier Wochen? 31 Tage?

4 Wochen, 28 Tage, 1/13 Kalenderjahr. ;-)
Liebe Grüße

Danke

antworten
WiWi Gast

Absetzen von Fahrten zur Zweitwohnung trotz Homeoffice

Hallo zusammen,

ich bin in einer ähnlichen Lage. Wie sieht das denn aus wenn ich die Fahrten zum Unterhalt der Wohnung als Teil der Aufwendungen für die Unterkunft ansetze und dabei mehr als 4 Wochen nicht da war? Kann ich dann auch Verpflegungsmehraufwand ansetzen? Oder ginge das nur wenn ich dienstlich hin muss?

antworten
Ceterum censeo

Absetzen von Fahrten zur Zweitwohnung trotz Homeoffice

WiWi Gast schrieb am 23.10.2021:

Hallo zusammen,

ich bin in einer ähnlichen Lage. Wie sieht das denn aus wenn ich die Fahrten zum Unterhalt der Wohnung als Teil der Aufwendungen für die Unterkunft ansetze und dabei mehr als 4 Wochen nicht da war? Kann ich dann auch Verpflegungsmehraufwand ansetzen? Oder ginge das nur wenn ich dienstlich hin muss?

Ich bin mir nicht sicher, ob ich die Frage richtig verstehe. Wenn du länger als 4 Wochen nicht am Ort deiner Zweitwohnung warst, beginnt die Frist des Verpflegungsmehraufwands grundsätzlich von vorne. Wenn du jedoch deine Zweitwohnung zum Zwecke des Unterhalts aufsuchst, aus privaten Gründen nun aber zwei Wochen dort bleibst, sehe ich wenig Gründe für einen Ansatz als Werbungskosten.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Absetzen von Fahrten zur Zweitwohnung trotz Homeoffice

setze die Kosten an, füge ein Begleitschreiben bei, warum Du die Kosten angesetzt hast ... wenn es in der Erklärung drin steht wird man dir keinen Vorwurf machen können

Wenn Du Glück hast, prüft das Finanzamt nicht mal das was im Begleitschreiben steht.

antworten
WiWi Gast

Absetzen von Fahrten zur Zweitwohnung trotz Homeoffice

Ceterum censeo schrieb am 24.10.2021:

Hallo zusammen,

ich bin in einer ähnlichen Lage. Wie sieht das denn aus wenn ich die Fahrten zum Unterhalt der Wohnung als Teil der Aufwendungen für die Unterkunft ansetze und dabei mehr als 4 Wochen nicht da war? Kann ich dann auch Verpflegungsmehraufwand ansetzen? Oder ginge das nur wenn ich dienstlich hin muss?

Ich bin mir nicht sicher, ob ich die Frage richtig verstehe. Wenn du länger als 4 Wochen nicht am Ort deiner Zweitwohnung warst, beginnt die Frist des Verpflegungsmehraufwands grundsätzlich von vorne. Wenn du jedoch deine Zweitwohnung zum Zwecke des Unterhalts aufsuchst, aus privaten Gründen nun aber zwei Wochen dort bleibst, sehe ich wenig Gründe für einen Ansatz als Werbungskosten.
Liebe Grüße

Im Prinzip war das meine Frage, allerdings nicht für zwei Wochen. Ich war meistens für ein bis zwei Nächte vor Ort, ein bisschen Zeit braucht man ja. Der Zweck der Anwesenheit ist der Wohnungsunterhalt (vor allem Lüften, da sie da etwas anfällig ist, aber auch Rohre durchspülen, Kontrolle auf Schäden, Mülltonnen raussetzen, Heizungswartung, Schornsteinfeger, etc.).

Mein Steuerprogramm kennt jetzt keinen Verpflegungsmehraufwand nach dauer der Abwesenheit mehr, sondern nur noch nach An-/Abreisetag oder vollem Tag vor Ort mit 12 bzw. 24 €. Bei einer Übernachtung alle zwei Wochen wären das ja auch schon 150 € über 3 Monate, bei zwei Übernachtungen sind es 300 €. Keine riesigen Summen, aber Kleinvieh macht ja bekanntlich auch Mist.

antworten
WiWi Gast

Absetzen von Fahrten zur Zweitwohnung trotz Homeoffice

WiWi Gast schrieb am 24.10.2021:

setze die Kosten an, füge ein Begleitschreiben bei, warum Du die Kosten angesetzt hast ... wenn es in der Erklärung drin steht wird man dir keinen Vorwurf machen können

Wenn Du Glück hast, prüft das Finanzamt nicht mal das was im Begleitschreiben steht.

Das ist dann aber Steuerhinterziehung, wenn man wissentlich etwas falsch abgibt.

antworten
WiWi Gast

Absetzen von Fahrten zur Zweitwohnung trotz Homeoffice

WiWi Gast schrieb am 24.10.2021:

setze die Kosten an, füge ein Begleitschreiben bei, warum Du die Kosten angesetzt hast ... wenn es in der Erklärung drin steht wird man dir keinen Vorwurf machen können

Wenn Du Glück hast, prüft das Finanzamt nicht mal das was im Begleitschreiben steht.

Das ist dann aber Steuerhinterziehung, wenn man wissentlich etwas falsch abgibt.

Wenn das im Begleitschreiben drinsteht - wie soll es dann Steuerhinterziehung sein ?

Das Finanzamt kann das Begleitschreiben ja lesen - am besten Du kennzeichnest über Deiner Unterschrift den Hinweis "siehe Begleitschreiben."

Mittlerweile ist es oft so, dass das Finanzamt eine elektronische Prüfung über die Erklärung laufen läßt; nur das, was die elektronische Prüfung als prüfwürdig ausweist, wird geprüft, alles andere DARF der zuständige Bearbeiter (jedenfalls in manchen Bundesländern) nicht prüfen.

antworten
WiWi Gast

Absetzen von Fahrten zur Zweitwohnung trotz Homeoffice

wo liegt das Problem hier?

Ich habe auch eine Zweitwohnung, in der ich 1 Woche im Monat bin (manchmal 2, manchmal ganzen Monat nicht da), und die restliche Zeit arbeite ich von zuhause.
Bedeutet das ich kann die Miete und Fahrten nicht absetzen?
Ist es nicht vorteilhaft fürs Finanzamt, weil ich weniger Fahrten absetzen werde?

antworten
Ceterum censeo

Absetzen von Fahrten zur Zweitwohnung trotz Homeoffice

WiWi Gast schrieb am 24.10.2021:

Mittlerweile ist es oft so, dass das Finanzamt eine elektronische Prüfung über die Erklärung laufen läßt; nur das, was die elektronische Prüfung als prüfwürdig ausweist, wird geprüft, alles andere DARF der zuständige Bearbeiter (jedenfalls in manchen Bundesländern) nicht prüfen.

Aus eigenem Interesse: Woher hast du diese Info? Ich möchte es nicht rundherum ausschließen, es wäre mir jedoch neu und würde mich stark verwundern.
Liebe Grüße

antworten
Ceterum censeo

Absetzen von Fahrten zur Zweitwohnung trotz Homeoffice

WiWi Gast schrieb am 24.10.2021:

Im Prinzip war das meine Frage, allerdings nicht für zwei Wochen. Ich war meistens für ein bis zwei Nächte vor Ort, ein bisschen Zeit braucht man ja. Der Zweck der Anwesenheit ist der Wohnungsunterhalt (vor allem Lüften, da sie da etwas anfällig ist, aber auch Rohre durchspülen, Kontrolle auf Schäden, Mülltonnen raussetzen, Heizungswartung, Schornsteinfeger, etc.).

Mein Steuerprogramm kennt jetzt keinen Verpflegungsmehraufwand nach dauer der Abwesenheit mehr, sondern nur noch nach An-/Abreisetag oder vollem Tag vor Ort mit 12 bzw. 24 €. Bei einer Übernachtung alle zwei Wochen wären das ja auch schon 150 € über 3 Monate, bei Angaben ei Übernachtungen sind es 300 €. Keine riesigen Summen, aber Kleinvieh macht ja bekanntlich auch Mist.

Mit einer guten Begründung und bei bescheiden Beträgen ist der Ansatz mEn durchaus möglich. Umso wagemutiger deine Angaben jedoch werden, desto wahrscheinlicher klopft der Fiskus das Ganze einmal ab.
Liebe Grüße

antworten

Artikel zu Zweitwohnung

Die richtige Zweitwohnung finden

Ein Schlüsselbund.

Berufliche Veränderungen bedingen oft einen Arbeitsplatz in einer anderen Stadt. Ledigen Berufstätigen fällt es dann meist leichter, umzuziehen und eine neue Umgebung als Zuhause anzunehmen. Anders sieht es jedoch aus, wenn Familie, Kinder oder andere Verpflichtungen im Wohnort bestehen. Dann kann es sinnvoll sein, eine Zweitwohnung in der neuen Stadt zu nehmen und zu pendeln.

Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig

Grundsteuer: Ein neugebautes Einfamilienhaus.

Die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer sind verfassungswidrig. Das Festhalten am Hauptfeststellungszeitpunkt von 1964 führt zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen. Mit dieser Begründung hat das Bundesverfassungsgerichts die Vorschriften mit Urteil vom 10. April 2018 (1 BvL 11/14, 1 BvR 889/12, 1 BvR 639/11, 1 BvL 1/15, 1 BvL 12/14) für verfassungswidrig erklärt und bestimmt, dass der Gesetzgeber spätestens bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu treffen hat.

Soli-Ende: Es geht auch ohne Solidaritätszuschlag

Kommentar zum Solidaritätszuschlag vom INSM-Geschäftsführer Hubertus Pellengahr

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags debattiert am 27. Juni 2018 über die Zukunft des Solidaritätszuschlags. Im Zentrum steht dabei die Frage, ob der „Soli“, wie von der Bundesregierung geplant, auch nach 2020 weiter erhoben werden darf und ob die geplante Beibehaltung ab 2021 für Jahreseinkommen über 61.000 Euro verfassungskonform ist.

Bitcoin-Gewinne: Nach Höhenflug droht Ärger mit Finanzamt

Zwei Bitcoin-Münzen auf einer beleuteten Computer-Tastatur.

Für viele Anleger in Kryptowährungen wie den Bitcoin oder Ethereum sprudelten im vergangenen Jahr die Gewinne. Wer die Bitcoin-Gewinne aus dem Jahr 2017 bei der Einkommensteuer nicht ordnungsgemäß versteuert, dem droht Ärger mit dem Finanzamt. Erst nach einer Haltedauer von einem Jahr unterliegen Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen nicht mehr der Steuerpflicht. Gewinne aus dem Bitcoin-Mining sind ebenfalls steuerpflichtig,

Berufseinstieg: Von Anfang an Steuern sparen

Kreise-Schriftzug "STEUERN SPAREN" auf einer schwarzen Tafel.

Berufsanfänger haben viele Möglichkeiten, von Anfang an Steuern zu sparen. Zusammen mit steuertipps.de hilft WiWi-TReFF, dass möglichst viel vom hart verdienten Geld in den eigenen Taschen bleibt.

Auslandsreisekosten 2017: Neue Spesensätze & Pauschalen für Auslandsdienstreisen

Ab 2017 gelten neue Spesensätze und Pauschalbeträge für Dienstreisen ins Ausland. Das Bundesfinanzministerium hat dazu die Regeln für die steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen veröffentlicht.

Steuererklärung: Wie Studenten die Kosten im Studium absetzen

Steuererklärung: Das Bild zeigt ein Gebäude mit der Aufschrift Universität, einen Studierenden und ein Formular für die Steuererklärung.

Auf Studierende zukommen im Studium etliche Kosten zu. Von der Miete für die Studentenwohnung bis hin zu Ausgaben für die Fachliteratur oder den Computer. Können Studentinnen und Studenten ihre Aufwendungen steuerlich absetzen? Lohnt es sich für Studierende, eine Steuererklärung einzureichen?

Broschüre »Steuern von A bis Z«

Screenshot vom Cover der Broschüre "Einkommensteuer und Lohnsteuer" vom Bundesministerium der Finanzen (BMF).

Die neue Broschüre »Steuern von A bis Z« des Bundesministeriums der Finanzen von 2017 gibt einen Überblick der verschiedenen Steuerarten in Deutschland und erläutert, was besteuert wird und wer welche Steuern zahlt.

Guthabenkarte vom Chef: Mehr Netto vom Bruttogehalt

Steuertipps: Prepaid-Guthabenkarten vom Arbeitgeber

Eine Win-win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Immer mehr Unter-nehmen überreichen ihren Mitarbeitern Prepaid-Guthabenkarten. Auf diese zahlt der Chef einen Betrag ein, der die sogenannte Freigrenze für Sachbezüge in Höhe von monatlich 44 Euro nicht übersteigt. Der Vorteil: Das Geld, über das der Arbeitnehmer dank seiner Karte frei verfügen kann, ist steuer- und abgabenfrei. Doch wie funktioniert das Modell und was ist dabei zu beachten?

IHK-Merkblatt „Steuerfreier Ersatz von Reisekosten“

Ein Schild für die Business und First Class im Flughafen Münster/Osnabrück.

Das Online-Merkblatt „Steuerfreier Ersatz von Reisekosten“ der Industrie- und Handelskammer (IHK) Stuttgart liefert einen kompakten Überblick über die Reisekosten, die der Arbeitgeber steuerfrei absetzen kann.

BMF-Broschüre: Einkommensteuer und Lohnsteuer

Screenshot vom Cover der Broschüre "Einkommensteuer und Lohnsteuer" vom Bundesministerium der Finanzen (BMF).

Die Broschüre »Einkommensteuer und Lohnsteuer« vom Bundesministerium der Finanzen ist ein praktisches Nachschlagewerk, das umfassende Informationen zur Einkommensteuer und zur Lohnsteuer bereithält. Im Oktober 2017 wurde die Broschüre »Einkommensteuer und Lohnsteuer« aktualisiert und neu aufgelegt.

Finanzstarke Zukunft: Steuern sparen 2018

Auf Geldscheinen und einem Zettel zur Einkommenssteuererklärung liegen Würfel, die die Worte: Gehälter und Marketing ergeben.

Auch im Jahr 2017 wurde in Deutschland wieder der eine oder andere Steuersünder „enttarnt“, der sich auf nicht ganz legale Weise einen Vorteil gegenüber dem Fiskus verschafft hat. Das muss aber nicht sein, denn in der Praxis lassen sich Steuern im Jahr 2018 an vielen Stellen einsparen. Wie das genau geht und was dabei zu beachten ist, zeigt der folgende Artikel. Die gute Nachricht vorweg: Auf unzähligen Papierkram kann getrost verzichtet werden.

Bundesfinanzhof: Kosten für Erststudium steuerlich absetzbar

Anwalt, Recht und Gesetz - Das  Paragrafenzeichen einer Schreibmaschine ist angeschlagen.

Berufstätige können die Kosten für ein Erststudium steuerlich absetzen, falls bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt mit einem neuen Urteil entschieden.

Steuer- und Abgabenbelastung 2014 in Deutschland, Österreich und Schweiz stabil

Formular vom Finanzamt zur Einkommensteuererklärung.

Der Anteil von Steuern und Abgaben an den Gesamtarbeitskosten ist in Deutschland 2014 im Vergleich zum Vorjahr stabil geblieben. Das Einkommen eines unverheirateten Angestellten ohne Kind wurde durchschnittlich mit 49,3 Prozent belastet, das waren 0,09 Prozentpunkte mehr als 2013. Dies geht aus der OECD-Studie “Taxing Wages 2015” hervor, die den Steuerkeil für acht Familienkonstellationen modellhaft berechnet.

Auslandssemester oder Auslandsstudium: Wie und was kann ich von der Steuer absetzen?

Auslandsstudium von der Steuer absetzen: Big Ben und Buckingham Palace an der Themse in London.

Auslandserfahrung gilt nach wie vor als ein Schlüssel für späteren beruflichen Erfolg. Gerade in den Wirtschafts- und IT-Studienfächern setzen Studenten deshalb auf Auslandssemester. Ein kleiner Teil geht dabei noch einen Schritt weiter – und studiert komplett im Ausland. Aufgrund der Bedeutung, welche der Auslandserfahrung in Wirtschaftskreisen immer wieder beigemessen wird, zieht es von den mehr als 2,8 Millionen Studenten in Deutschland jedes Jahr knapp 140.000 ins Ausland. So viele Auslandsstudenten sind es doch am Ende gar nicht. Wer dieses Argument aus dem Hut zieht, darf zwei Punkte nicht vergessen.

Antworten auf Absetzen von Fahrten zur Zweitwohnung trotz Homeoffice

Als WiWi Gast oder Login

Forenfunktionen

Kommentare 20 Beiträge

Diskussionen zu Zweitwohnung

Weitere Themen aus Steuerangelegenheiten