WiWi Gast schrieb am 07.05.2020:
Huhu,
A wohnhaft in Schweden hat in seinem Betriebsvermögen Aktien. Die Aktien befindet sich im Depot bei der Deutschen Bank in Frankfurt am Main.
A veräußert die Aktien mit einem Gewinn von 200.000 EUR.
Ist A beschränkt einkommensteuerpflichtig in der BRD?
Danke!
wenn Beteiligung unter 1 %: keine beschränkte Steuerpflicht. Ich sehe keine Vorschrift im § 49 EStG, die hier greifen könnte. § 49 Abs. 1 Nr. 5 bezieht sich nicht auf Veräußerungsgewinne und § 49 Abs. 1 Nr. 2e) nur bei Anteilen i.S.d. § 17 EStG (Beteiligung größer/gleich 1%). Inländische Betriebsstätte sehe ich hier ebenfalls nicht, jedenfalls gibt es hierfür nicht genug Infos.
antworten