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Verlust der unbeschränkte Steuerpflicht

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WiWi Gast

Verlust der unbeschränkte Steuerpflicht

Hallo an alle hier anwesenden Steuerberater ;)

Muss ich bei einem 2 jährigen Auslandsstudium befürchten die unbeschränkte Steuerpflicht zu verlieren. Das hätte ja Auswirkungen auf den Aufbau des Verlustvortrages richtig?
Man könnte die aufgelaufenen Werbungskosten ja nur noch im Jahr des Abfluss geltend machen...

Wohnsitz in Deutschland + Krankenversicherung war die ganze Zeit gegeben.

Danke!

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WiWi Gast

Verlust der unbeschränkte Steuerpflicht

WiWi Gast schrieb am 01.03.2021:

Hallo an alle hier anwesenden Steuerberater ;)

Muss ich bei einem 2 jährigen Auslandsstudium befürchten die unbeschränkte Steuerpflicht zu verlieren. Das hätte ja Auswirkungen auf den Aufbau des Verlustvortrages richtig?
Man könnte die aufgelaufenen Werbungskosten ja nur noch im Jahr des Abfluss geltend machen...

Wohnsitz in Deutschland + Krankenversicherung war die ganze Zeit gegeben.

Danke!

Bin zwar kein Steuerberater, aber wenn du einen steuerrechtlichen Wohnsitz (Möglichkeit der Nutzung, bzw. keine längerfristige Vermietung an Dritte) in DE hast, bist du auch während des Studiums im Ausland unbeschränkt Steuerpflichtig. Nachzulesen in 1 EstG ivm. 8 AO

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Ceterum censeo

Verlust der unbeschränkte Steuerpflicht

Kurz vorab: Werbungskosten können ausschließlich (in deinem Fall) im Jahr des Abflusses erklärt werden. Deswegen rate ich zur rwegelmäßigen Anfertigung der notwendigen Erklärungen.

Zu deiner Fragestellung: Ausnahmsweise spare ich mir hier meinen Sermon steuerlichen Grundlagenwissens und mache es ganz kurz: Ich sehe hier wenig Risikopotential. Solange du im Inland (vermutlich bei deinen Eltern) gemeldet warst und diese über Weihnachten besucht und in deinem Kinderzimmer genächtigt hast, liegt weiterhin eine unbeschränkte Steuerpflicht im Inland vor (ganz plakativ gesprochen).
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Verlust der unbeschränkte Steuerpflicht

Ceterum censeo schrieb am 02.03.2021:

Kurz vorab: Werbungskosten können ausschließlich (in deinem Fall) im Jahr des Abflusses erklärt werden. Deswegen rate ich zur rwegelmäßigen Anfertigung der notwendigen Erklärungen.

Danke! Da habe ich mich oben unklar ausgedrückt, natürlich mache ich für jedes Jahr die Erklärung.
Ich meinte, dass bei Wegfall der unbeschränkten Steuerpflicht kein Verlustvotrag möglich wäre.

Zu deiner Fragestellung: Ausnahmsweise spare ich mir hier meinen Sermon steuerlichen Grundlagenwissens und mache es ganz kurz: Ich sehe hier wenig Risikopotential. Solange du im Inland (vermutlich bei deinen Eltern) gemeldet warst und diese über Weihnachten besucht und in deinem Kinderzimmer genächtigt hast, liegt weiterhin eine unbeschränkte Steuerpflicht im Inland vor (ganz plakativ gesprochen).
Liebe Grüße

Den Sachverhalt ohne Kenntnis der tatsächlichen Sachlage erstaunlich treffend erfasst ;)

Danke für die Klarstellung!

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