Wenn du dir mal eine halbe Stunde Zeit nimmst und, beginnend mit einer google-Anfrage nach "Steuererklärung Umzug", dann findest du das sehr schnell selbst raus.
Für Deinen ersten Umzug 2013 in die WG kannst du normalerweise die mit dem Umzug verbundenen Kosten als Werbungskosten ansetzen. Sofern du keine Belege zu den Aufwendungen hast (bspw. Rechnungen vom Umzugsunternehmen) kannst du nur den Pauschalbetrag für Umzugskosten ansetzen, der beträgt knapp 700 EUR.
Die Kosten bzw. Pauschbetrag für den zweiten Umzug in 2014 kannst du nur steuerlich geltend machen wenn dieser Umzug jobbedingt ist. Das wird aber nur anerkannt, wenn sich bei unveränderter Arbeitsstätte dein täglicher Weg zur Arbeit wesentlich (=>1 Stunde) verkürzt. Alles andere ist Privatvergnügen und wird normal nicht anerkannt, was natürlich nicht heistl, dass man es nicht trotzdem versuchen kann anzugeben und vielleicht hast du Glück und der Finanzamtbeamte schaut nicht so genau hin. Das ist
Solltest du für diesen Umzug Belege haben (Umzugsunternehmen) kannst du die als solche ausgewiesenen Arbeits- und Anfahrtskosten ggf. auch als haushaltsnahe Dienstleistungen ansetzen (20% davon werden rückerstattet).
Lounge Gast schrieb:
Hallo,
ich habe 2013 meinen ersten Job bekommen und zu anfangs in
einer möbelierten WG gewohnt. 2014 habe ich meine eigene
Wohnung gemietet und bin "richtig" umgezogen.
Welche Kosten, die im Rahmen meines Umzuges entstanden sind,
kann ich steuerlich geltend machen?
Könnt ihr mir da weiterhelfen?
Danke!
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