Ceterum censeo schrieb am 23.05.2019:
Weiterhin werden hier verschiedene "Spitzensteuersätze" verglichen und der oft proklamierte Wert von ~56k ist grundfalsch. Der tatsächliche Spitzensteuersatz beginnt bei 265.327 € (2019er Tarif).
Zumal vielen anscheinend auch der Unterschied zwischen Bruttogehalt und zu versteuerndem Einkommen nicht klar ist.
Danke für deine übrigen Ausführungen. Du könntest auch mit meinem Username posten ;-)
Anderer Gast schrieb:
Die Überstunden würden ausbezahlt mit Deinem Grenzsteuersatz versteuert werden, der bei Steuerklasse 1 oder 4 infolge des Umstands, daß das Einkommen, bei dem der Spitzensteuersatz anfällt während 25 Jahren
Wenn man ein bisschen mitdenkt, konnte man die Ausgangsfrage auch so lesen, dass der TE aufgrund des unterjährigen Berufseinstiegs, eben nur ein anteiliges Jahresgehalt bezieht und deswegen auch nicht in den Bereich des Spitzensteuersatzes hineinfällt.
Das führt dann logischerweise zu geringen Steuerabzügen bei zusätzlich ausbezahlten Gehaltsbestandteilen.
"in der Busy Season" heißt dann vermutlich irgendwann im Herbst (Oktober?).
Selbst wenn also die Steuer-Abzüge auf der Gehaltsabrechnung zunächst hoch sind, da die Kalkulation immer von einem über das Jahr gleichmäßig verteilten Einkommen ausgeht, so bekommt man in der Situation selbst durch Abgabe einer "leeren" Steuererklärung einiges wieder.
@TE: auch wenn hier vielleicht manche meinen, möchte ich dich der Illusion berauben, dass das Bruttogehalt eines Berufseinsteigers bei den Big4 schon im Bereich des Spitzensteuersatzes liegt. Da fehlt schon noch ein Stückchen....
Dafür darfst du wohl volle SV-Abzüge auch auf zusätzliche Gehaltsbestandteile bezahlen (~20%), denn auch die Beitragsbemessungsgrenzen liegen wahrscheinlich oberhalb des Gehalts. In Summe ist die Grenzbelastung also schon recht hoch und "unangenehm".
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