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Krypto-Gewinn richtig versteuern

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WiWi Gast

Krypto-Gewinn richtig versteuern

Hallo zusammen,

ich arbeite mich zurzeit in Kryptowährung ein und verstehe die Versteuerung nicht ganz. Bisher konnte ich online auch keine detaillierte Antworten finden können, deswegen wollte ich mal hier fragen.

Über die Versteuerung von Krypto-Gewinn nur drei Infos finden können.

  1. bis 600€ im Jahr steuerfrei
  2. nach 1 Jahr Warten ist alles steuerfrei
  3. innerhalb 365 Jahre = 40% Steuer auf Gewinn

Meine Frage anhand eines Beispiels:
Beispiel: Ich habe am 1.1.2021 auf mein Binance/Coinbase etc. 100€ überwiesen. Das Geld habe ich sehr gut verteilt und in April ist meine Investition 400€ wert. Ich habe all meine Coins verkauft (Geld bleibt weiterhin in Wallet) und habe diese 400€ in Mai in ein anderes Coin investiert. Wieder hatte ich glück und meine Coins sind jetzt 2100€ wert in Februar 2022. An der Stelle habe ich all dieses Geld aus meinem digitalen Wallet auf mein Bankkonto gezogen.

  1. Zahle ich jetzt 40% Steuer jeweils auf die 300€ und 1700€ weil <1 Jahr?
  2. Ich zahle kein Steuer auf 2000€. Weil Jan 21 – Feb 22 > 1 Jahr?

Kann jemand bitte das erklären?
Vielen Dank im Voraus.

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Ceterum censeo

Krypto-Gewinn richtig versteuern

  1. Die Freigrenze von 600 € besteht. Hier ist allerdings zu beachten, dass der gesamte Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften steuerpflichtig ist, wenn dieser den Wert von 600 € im Kalenderjahr übersteigt.
  2. Grundsätzlich korrekt, sofern es sich bei deiner Tätigkeit noch um ein privates Veräußerungsgeschäft handelt. In anderen Fällen, wo z. B. aktives Mining betrieben wird, kann dies ganz anders aussehen.
  3. Die Angabe der 40% ist schlicht falsch, es wird immer dein persönlicher Einkommensteuersatz angelegt. Dieser bewegt sich in einem Intervall von 0 - 45%.

(4.) Der Zufluss auf dein Bankkonto ist hier erstmal zweitrangig. Deine "Wallet" ist hier (wie der Name nahelegt) als eine Art digitale Geldbörse zu sehen. Erhältst du hier eine Gutschrift aus dem Verkauf von Kryptowährungen o. Ä., ist dieser Vorgang maßgeblich für die steuerliche Einschätzung, hier insb. bzgl. der Fristberechnung. In deinem Beispiel müsstest du also grundsätzlich die Veräußerungsgewinne von 300 € in 2021 und die 1.700 € in 2022 der Besteuerung unterwerfen. Hierbei ist jedoch die erwähnte Freigrenze aus Punkt 1. zu beachten, die im Fallbeispiel zu einer Steuerfreiheit in 2021 führen könnte.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Krypto-Gewinn richtig versteuern

Nach Gesprächen mit StB, weil mich das Thema auch persönlich interessiert hat, hier die "richtige" Variante:

Nr.1 und 2 sind beide nicht korrekt.

Zu 1. Jeder Kauf eines Coins ( egal ob mit einem anderen Coin oder normaler Währung) gilt als Spekulation. Dh. der erste Kauf und Verkauf innerhalb eines Jahres auch wenn es nicht ausgezahlt wird ist ein steuerbarer und steuerpflichtiger Vorgang. die Freigrenze von 600 € ist hier zu berücksichtigen.
Veräußerungsgewinne werden mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert. Also genau wie ein extra Gewerbeeinkommen z.B,. Dieser liegt ganz bei deinem Einkommen!

Zu 2. Falls du den Coin über ein Jahr hältst und erst dann verkaufst (außerhalb der Spekulationsfrist) ist das Geschäft komplett steuerfrei. Dh. der Verkauf darf erst 1 Jahr später erfolgen. Auszahlung auf dein Bankkonto spielt keine Rolle.

antworten
bwlnothx

Krypto-Gewinn richtig versteuern

  1. Bei den 600 Euro handelt es sich um eine Freigrenze und keinen Freibetrag.
  2. Ja, du musst sowohl die 300 EUR als auch die 1700 EUR versteuern, da jeweils zwischen An- und Verkauf kein Kalenderjahr gelegen hat.
  3. Es wird mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert und nicht mit 40%.
antworten
WiWi Gast

Krypto-Gewinn richtig versteuern

habt ihr alle keine Wegwerf Emails, Broker in zweifelhaften Domizilen, Tumbler und local bitcoin?

antworten
WiWi Gast

Krypto-Gewinn richtig versteuern

OK Danke.

Kurz jeder Kursgewinn auch wenn dieser nicht auf mein Bankkonto ausgezahlt wird und somit innerhalb meiner Wallet bleibt ist steuerpflichtig richtig?

Sprich Kursgewinn von 1.000€ innerhalb 6 Monate im tradingdepot liquidiert und 2 Tage im gleichen tradingdepot wieder eingesetzt ist steuerpflichtig??

antworten
bwlnothx

Krypto-Gewinn richtig versteuern

WiWi Gast schrieb am 01.03.2021:

OK Danke.

Kurz jeder Kursgewinn auch wenn dieser nicht auf mein Bankkonto ausgezahlt wird und somit innerhalb meiner Wallet bleibt ist steuerpflichtig richtig?

Sprich Kursgewinn von 1.000€ innerhalb 6 Monate im tradingdepot liquidiert und 2 Tage im gleichen tradingdepot wieder eingesetzt ist steuerpflichtig??

Ja, das ist korrekt. Auf die Auszahlung auf ein Bankkonto kommt es nicht an. Rein theoretisch könnten die Trades auch mit einem (Lombard-) Kredit finanziert sein. Dann würde ebenfalls kein Cash-Fluss stattfinden, obwohl natürlich ein Kursgewinn zu versteuern ist.

antworten
Ceterum censeo

Krypto-Gewinn richtig versteuern

WiWi Gast schrieb am 01.03.2021:

OK Danke.

Kurz jeder Kursgewinn auch wenn dieser nicht auf mein Bankkonto ausgezahlt wird und somit innerhalb meiner Wallet bleibt ist steuerpflichtig richtig?

Sprich Kursgewinn von 1.000€ innerhalb 6 Monate im tradingdepot liquidiert und 2 Tage im gleichen tradingdepot wieder eingesetzt ist steuerpflichtig??

Grundsätzlich ja.
Liebe Grüße

antworten
know-it-all

Krypto-Gewinn richtig versteuern

Ceterum censeo schrieb am 01.03.2021:

OK Danke.

Kurz jeder Kursgewinn auch wenn dieser nicht auf mein Bankkonto ausgezahlt wird und somit innerhalb meiner Wallet bleibt ist steuerpflichtig richtig?

Sprich Kursgewinn von 1.000€ innerhalb 6 Monate im tradingdepot liquidiert und 2 Tage im gleichen tradingdepot wieder eingesetzt ist steuerpflichtig??

Grundsätzlich ja.
Liebe Grüße

Interessantes Thema und - wie nicht anders zu erwarten - sehr sachkundige Antworten!

Eine Frage die sich mir (als Nicht-Betroffenen, aber dennoch Thema-Interessierten) stellt:
Resultiert denn aus diesen steuerpflichten Vorgängen (Spekulationsgewinne) auch die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung? In diesem Artikel
https://www.steuerverbund.de/steuertipps/einzelansicht/artikelansicht/wann-ist-die-abgabe-einer-steuererklaerung-pflicht/

ist dieser Fall nicht explizit als Auslöser für die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung aufgeführt. Denn per Definition sind solche Gewinne ja _keine_ Kapitalerträge, und sie unterliegen auch nicht der Abgeltungssteuer.

Mein Bauchgefühl sagt mir zwar, dass der TE den Gewinn auch versteuern muss... Aber andererseits wenn er nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet wäre, was gilt dann? Das setzt natürlich voraus, dass kein anderer Tatbestand (Steuerklasse <> I oder IV etc.) vorliegt, der zur Abgabepflicht führt.
Oder der Artikel oben ist nicht vollständig und auch realisierte Spekulationsgewinne lösen die Pflicht zur Abgabe aus!?

antworten
WiWi Gast

Krypto-Gewinn richtig versteuern

Sehr hilfreich! Und wie ist das mit FIFO/LIFO, wenn man beispielsweise seit Januar 2020 monatlich zugekauft hat und nun im März 2021 einen Teil des Gewinnes realisieren will ?

antworten
DerSportbwler

Krypto-Gewinn richtig versteuern

Ich bin immer wieder erstaunt. Die EZB ist dabei ihre eigene digitale Währung aufzubauen und komplett technokratisch an der Demokratie vorbei werden Systeme neu entworfen, aber die Coin-Käufer von heute dürfen schon kräftig zur Kasse gebeten werden.

Wie verhält es sich denn, wenn die Wallet im Ausland ist? Ich bin beim Anbieter kraken.com und deren Bank sitzt in Liechtenstein. Dort liegt zurzeit auch mein Depot gemischt aus Euros, Bitcoin, Cardano und Chainlink.

Wie will der Staat denn nachvollziehen, dass die Coins >1 Jahr gehalten wurden? Ich bekomme mit jedem Kauf eine Receipt als Mail mit einer Transaction-ID. Wenn ich jetzt anfange täglich 3 Coins zu traden wird das am Ende des Jahres ne Endlos-Liste, die im Finanzamt doch keiner freiwillig durchlesen will?

Ist ja fast ne größere Verar***e als Einkommen aus Pokerspielen zu versteuern.

antworten
WiWi Gast

Krypto-Gewinn richtig versteuern

Für eher kurzfristige Trades mit Haltedauer <1 Jahr kann es steuerlich Vorteilhaft sein die Aktie einer Börse wie Bitcoin Group zu kaufen, daher hier ja nur Kapitalertragsteuer anfällt.

antworten
Ceterum censeo

Krypto-Gewinn richtig versteuern

know-it-all schrieb am 01.03.2021:

Eine Frage die sich mir (als Nicht-Betroffenen, aber dennoch Thema-Interessierten) stellt:
Resultiert denn aus diesen steuerpflichten Vorgängen (Spekulationsgewinne) auch die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung? In diesem Artikel
https://www.steuerverbund.de/steuertipps/einzelansicht/artikelansicht/wann-ist-die-abgabe-einer-steuererklaerung-pflicht/

ist dieser Fall nicht explizit als Auslöser für die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung aufgeführt. Denn per Definition sind solche Gewinne ja _keine_ Kapitalerträge, und sie unterliegen auch nicht der Abgeltungssteuer.

Mein Bauchgefühl sagt mir zwar, dass der TE den Gewinn auch versteuern muss... Aber andererseits wenn er nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet wäre, was gilt dann? Das setzt natürlich voraus, dass kein anderer Tatbestand (Steuerklasse <> I oder IV etc.) vorliegt, der zur Abgabepflicht führt.
Oder der Artikel oben ist nicht vollständig und auch realisierte Spekulationsgewinne lösen die Pflicht zur Abgabe aus!?

Um es kurz zu machen: Die - ggf. in der Breite der Steuerberatung noch nicht angekomme - Besteuerung von Kryptowährungen ist im genannten Artikel offensichtlich schlicht ausgespart worden. Die Lösung auf die Frage ist aber recht einfach: Sobald die Freigrenze von 600 € Veräußerungsgewinn überschritten wird, besteht grundsätzlich eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung (da hiermit zeitgleich § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG erfüllt im Falle von Arbeitnehmern).

WiWi Gast schrieb am 01.03.2021:

Sehr hilfreich! Und wie ist das mit FIFO/LIFO, wenn man beispielsweise seit Januar 2020 monatlich zugekauft hat und nun im März 2021 einen Teil des Gewinnes realisieren will ?

Grundsätzlich pocht die Finanzverwaltung hier auf Anwendung des Fifo-Verfahrens und hat mEn auch gute Chancen, dass dies gerichtlich bestätigt würde. In deinem Fall wären daher erst 2-3 Monate außerhalb der genannten Frist.

DerSportbwler schrieb am 01.03.2021:

Wie verhält es sich denn, wenn die Wallet im Ausland ist? Ich bin beim Anbieter kraken.com und deren Bank sitzt in Liechtenstein. Dort liegt zurzeit auch mein Depot gemischt aus Euros, Bitcoin, Cardano und Chainlink.

Wie will der Staat denn nachvollziehen, dass die Coins >1 Jahr gehalten wurden? Ich bekomme mit jedem Kauf eine Receipt als Mail mit einer Transaction-ID. Wenn ich jetzt anfange täglich 3 Coins zu traden wird das am Ende des Jahres ne Endlos-Liste, die im Finanzamt doch keiner freiwillig durchlesen will?

Ich ziehe hier mal ganz plakativ den Vergleich zu regulären Finanzanlagen. Dort herrschte um die Jahrtausendwende auch noch die Meinung, die Erträge aus Wertpapieren in der Schweiz würde nie jemand finden und das Bankgeheimnis der Schweiz ewiglich währen. Im Jahr 2021 wissen wir hingegen, dass hier wohl der Wunsch Vater des Gedanken war. Und ja, im Zweifel schaut ein Finanzbeamter auch eine Liste mit 40.000 Datensätzen durch. Dank IDEA kann man sich dies heutzutage jedoch meist sparen und das ganze elektronisch auswerten.

Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Krypto-Gewinn richtig versteuern

DerSportbwler schrieb am 02.03.2021:

Ich bin immer wieder erstaunt. Die EZB ist dabei ihre eigene digitale Währung aufzubauen und komplett technokratisch an der Demokratie vorbei werden Systeme neu entworfen, aber die Coin-Käufer von heute dürfen schon kräftig zur Kasse gebeten werden.

Wie verhält es sich denn, wenn die Wallet im Ausland ist? Ich bin beim Anbieter kraken.com und deren Bank sitzt in Liechtenstein. Dort liegt zurzeit auch mein Depot gemischt aus Euros, Bitcoin, Cardano und Chainlink.

Wie will der Staat denn nachvollziehen, dass die Coins >1 Jahr gehalten wurden? Ich bekomme mit jedem Kauf eine Receipt als Mail mit einer Transaction-ID. Wenn ich jetzt anfange täglich 3 Coins zu traden wird das am Ende des Jahres ne Endlos-Liste, die im Finanzamt doch keiner freiwillig durchlesen will?

Ist ja fast ne größere Verar***e als Einkommen aus Pokerspielen zu versteuern.

An deiner Stelle würde ich mir mal den Fall Hoeneß angucken. Währungsspekulation mit vielen Trades bei einer Bank im Ausland.

Bei dir auch noch wunderbar durch emails dokumentiert.

antworten
know-it-all

Krypto-Gewinn richtig versteuern

Ceterum censeo schrieb am 02.03.2021:

Um es kurz zu machen: Die - ggf. in der Breite der Steuerberatung noch nicht angekomme - Besteuerung von Kryptowährungen ist im genannten Artikel offensichtlich schlicht ausgespart worden. Die Lösung auf die Frage ist aber recht einfach: Sobald die Freigrenze von 600 € Veräußerungsgewinn überschritten wird, besteht grundsätzlich eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung (da hiermit zeitgleich § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG erfüllt im Falle von Arbeitnehmern).

Danke Dir! Klingt plausibel :)

antworten
WiWi Gast

Krypto-Gewinn richtig versteuern

Also kann ich mir jetzt Bitcoin-Anteile kaufen, diese ein Jahr halten, dann verkaufen und muss den Erlös nicht versteuern, auch wenn er größer als 600€ ist?

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WiWi Gast

Krypto-Gewinn richtig versteuern

Wer Kryptogewinne versteuert ist selber Schuld.

antworten
WiWi Gast

Krypto-Gewinn richtig versteuern

Erstmal muss mann Gewinn erzielen bevor man an die Steuer denkt. Daran scheiterts bei solchen Geschäften doch schon zumeist, meine Freunde.

antworten
WiWi Gast

Krypto-Gewinn richtig versteuern

DerSportbwler schrieb am 02.03.2021:

Ich bin immer wieder erstaunt. Die EZB ist dabei ihre eigene digitale Währung aufzubauen und komplett technokratisch an der Demokratie vorbei werden Systeme neu entworfen, aber die Coin-Käufer von heute dürfen schon kräftig zur Kasse gebeten werden.

Wie verhält es sich denn, wenn die Wallet im Ausland ist? Ich bin beim Anbieter kraken.com und deren Bank sitzt in Liechtenstein. Dort liegt zurzeit auch mein Depot gemischt aus Euros, Bitcoin, Cardano und Chainlink.

Wie will der Staat denn nachvollziehen, dass die Coins >1 Jahr gehalten wurden? Ich bekomme mit jedem Kauf eine Receipt als Mail mit einer Transaction-ID. Wenn ich jetzt anfange täglich 3 Coins zu traden wird das am Ende des Jahres ne Endlos-Liste, die im Finanzamt doch keiner freiwillig durchlesen will?

Ist ja fast ne größere Verar***e als Einkommen aus Pokerspielen zu versteuern.

Klar ist die Chance erwischt zu werden erstmal gering.
Crypto Wallets sind ja per Definition sehr anonym und die meisten Broker sitzen im Ausland.

Allerdings wirst du ja irgendwann den Gewinn aus deinen Crypto Geschäften auch in reguläres Geld überführen wollen. Ansonsten bringt dir kein Guthaben im Wallet ja nichts. Und spätestens wenn du dir das Geld auf ein gewöhnliches Konto innerhalb der EU überweisen lässt, wird das auffallen.
Und dann musst du einen Nachweis erbringen, woher das Geld stammt. Kannst du das nicht oder gibst zu, dass das die Einnahmen aus unversteuerten Quellen stammen, dann hat dich das Finanzamt richtig am Haken. Neben der Zahlung der offenen Steuern kommt dann eine Strafanzeige mind. wegen Steuerhinterziehung auf dich zu.

Und ich bin mir ziemlich sicher, dass man da bei den ersten größeren Fällen wieder ein Exempel statuieren wird, nur um Nachahmer abzuschrecken.

antworten
WiWi Gast

Krypto-Gewinn richtig versteuern

WiWi Gast schrieb am 02.03.2021:

DerSportbwler schrieb am 02.03.2021:

Ich bin immer wieder erstaunt. Die EZB ist dabei ihre eigene digitale Währung aufzubauen und komplett technokratisch an der Demokratie vorbei werden Systeme neu entworfen, aber die Coin-Käufer von heute dürfen schon kräftig zur Kasse gebeten werden.

Wie verhält es sich denn, wenn die Wallet im Ausland ist? Ich bin beim Anbieter kraken.com und deren Bank sitzt in Liechtenstein. Dort liegt zurzeit auch mein Depot gemischt aus Euros, Bitcoin, Cardano und Chainlink.

Wie will der Staat denn nachvollziehen, dass die Coins >1 Jahr gehalten wurden? Ich bekomme mit jedem Kauf eine Receipt als Mail mit einer Transaction-ID. Wenn ich jetzt anfange täglich 3 Coins zu traden wird das am Ende des Jahres ne Endlos-Liste, die im Finanzamt doch keiner freiwillig durchlesen will?

Ist ja fast ne größere Verar***e als Einkommen aus Pokerspielen zu versteuern.

An deiner Stelle würde ich mir mal den Fall Hoeneß angucken. Währungsspekulation mit vielen Trades bei einer Bank im Ausland.

Bei dir auch noch wunderbar durch emails dokumentiert.

Wenn der Sportbwler aus der Sportwelt Vergleiche ranzieht :))))
erinnert mich an meinen Vater der immer nur dann gesprächsbereit ist wenn es um Fußball geht 😊😊

antworten
WiWi Gast

Krypto-Gewinn richtig versteuern

WiWi Gast schrieb am 02.03.2021:

Allerdings wirst du ja irgendwann den Gewinn aus deinen Crypto Geschäften auch in reguläres Geld überführen wollen. Ansonsten bringt dir kein Guthaben im Wallet ja nichts. Und spätestens wenn du dir das Geld auf ein gewöhnliches Konto innerhalb der EU überweisen lässt, wird das auffallen.
Und dann musst du einen Nachweis erbringen, woher das Geld stammt. Kannst du das nicht oder gibst zu, dass das die Einnahmen aus unversteuerten Quellen stammen, dann hat dich das Finanzamt richtig am Haken. Neben der Zahlung der offenen Steuern kommt dann eine Strafanzeige mind. wegen Steuerhinterziehung auf dich zu.

Hier der Betroffene!

ich hatte nicht erwartet dass so ausführliche Antworten kommen werden, danke erst mal an euch alle.

An der Stelle würde ich die sinnvolle Anschlussfrage fragen: Kann ich dem Finanzamt meine Ein-/Auszahlungen als Nachweis zeigen? (z.B. dass aus meinem 1000€ nach einer Periode (>1 Jahr) 2000€ geworden ist). Wie macht ihr das bisher? Ich meine für 5-10€ wäre das wahrscheinlich nicht so dramatisch aber bei drei- oder vierstelligen Beträgen wäre es natürlich wichtig, damit man (wie der Wiwi-Gast geschrieben hat) nicht wie Al Capone verfolgt wird.

antworten
WiWi Gast

Krypto-Gewinn richtig versteuern

Wer hat denn bitte kein Gewinn mit Krypto die letzten Jahre gemacht?

WiWi Gast schrieb am 02.03.2021:

Erstmal muss mann Gewinn erzielen bevor man an die Steuer denkt. Daran scheiterts bei solchen Geschäften doch schon zumeist, meine Freunde.

antworten
DerSportbwler

Krypto-Gewinn richtig versteuern

Es geht mir weniger darum keine Steuern zahlen zu wollen, sondern dass die (meine) Bereitschaft doch dramatisch sinkt bei solch inkohärenten Vorgehen. Bitcoin und die komplette Idee dahinter als Staat belächeln, aber trotzdem gerne komplett zuschlagen.

Warum Bitcoin dann nicht als Anlageobjekt gilt und mit KapSt statt persönlichem ESt-Satz versteuert werden müsste, habe ich noch nicht verstanden.

Wenn Steuern als "Lenkungssteuern" (siehe Tabaksteuer oder Mineralölsteuer) zu weniger Konsum dessen, was besteuert wird, führen soll, dann müsste nach der Logik die ESt auf nichtselbständige Arbeit gen Null gehen. Und doch bin ich zurzeit genau im Sweetspot von 70-80k p.a., wo die Beitragsbemessungsgrenzen komplett greifen und meine Abgabenlast prozentual am höchsten ist. Wahrscheinlich deshalb der "Rant" von oben. Führt auch am Thema vorbei, aber wirklich Hand und Fuß haben die Regeln meiner Meinung nach nicht.

Jetzt muss ich abwägen, ob es sich bei hohen Kursen lohnt 42% Steuern auf den Gewinn zu zahlen oder die Coins zunächst 1 Jahr zu halten und womöglich geringeren Kurs zu haben, aber dafür keine Steuern zu zahlen. Und bis dahin gibt es wahrscheinlich schon neue Gesetze.

antworten
WiWi Gast

Krypto-Gewinn richtig versteuern

WiWi Gast schrieb am 02.03.2021:

Allerdings wirst du ja irgendwann den Gewinn aus deinen Crypto Geschäften auch in reguläres Geld überführen wollen. Ansonsten bringt dir kein Guthaben im Wallet ja nichts. Und spätestens wenn du dir das Geld auf ein gewöhnliches Konto innerhalb der EU überweisen lässt, wird das auffallen.
Und dann musst du einen Nachweis erbringen, woher das Geld stammt. Kannst du das nicht oder gibst zu, dass das die Einnahmen aus unversteuerten Quellen stammen, dann hat dich das Finanzamt richtig am Haken. Neben der Zahlung der offenen Steuern kommt dann eine Strafanzeige mind. wegen Steuerhinterziehung auf dich zu.

Hier der Betroffene!

ich hatte nicht erwartet dass so ausführliche Antworten kommen werden, danke erst mal an euch alle.

An der Stelle würde ich die sinnvolle Anschlussfrage fragen: Kann ich dem Finanzamt meine Ein-/Auszahlungen als Nachweis zeigen? (z.B. dass aus meinem 1000€ nach einer Periode (>1 Jahr) 2000€ geworden ist). Wie macht ihr das bisher? Ich meine für 5-10€ wäre das wahrscheinlich nicht so dramatisch aber bei drei- oder vierstelligen Beträgen wäre es natürlich wichtig, damit man (wie der Wiwi-Gast geschrieben hat) nicht wie Al Capone verfolgt wird.

Am besten dein Finanzamt nach den Nachweisen fragen. Theoretisch ist das nicht möglich, da jede Transaktion relevant ist, nicht nur die Fiat Anteile (Also wenn du zB. mit mehreren coins gewinne erzielt hast).

antworten
Ceterum censeo

Krypto-Gewinn richtig versteuern

DerSportbwler schrieb am 02.03.2021:

Es geht mir weniger darum keine Steuern zahlen zu wollen, sondern dass die (meine) Bereitschaft doch dramatisch sinkt bei solch inkohärenten Vorgehen. Bitcoin und die komplette Idee dahinter als Staat belächeln, aber trotzdem gerne komplett zuschlagen.

Herrlich, bei soviel Wissenslücken bekomme ich direkt Frühlingsgefühle, kann ich mich doch direkt daran machen, einem Laien unser schönes Steuerrecht etwas näher zu bringen. ;-)

Zunächst einmal sollte man hier verstehen, dass das Steuerrecht grundsätzlich nicht wertet und Erträge in gut und böse unterteilt. Die Besteuerung orientiert sich grundsätzlich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und zieht entsprechend solche Beträge heran, die ebenjene erhöhen. Dies führt zur erheiternden Situation, dass ein Rauschgifthändler oder ein Auftragsmörder sich regelmäßig zusätzlich der Steuerhinterziehung strafbar macht, da hier die entsprechenden Erträge der - zwar illegalen, aber nichtsdestotrotz steuerpflichtigen - gewerblichen Tätigkeit nicht versteuert werden.

Warum Bitcoin dann nicht als Anlageobjekt gilt und mit KapSt statt persönlichem ESt-Satz versteuert werden müsste, habe ich noch nicht verstanden.

Eine Besteuerung mit dem niedrigen Kapitalertragsteuersatz wäre nicht sachgerecht, dient dieser doch primär dazu, die Steuerbelastung auf Ebene des Investitionsobjekts entsprechend zu berücksichtigen und eine unzulässige Doppelbelastung zu vermeiden (wie das Teileinkünfteverfahren). Die aktuelle Ausgestaltung des KESt-Systems ist zwar auch nicht einwandfrei, dies wird jedoch nicht dadurch geheilt, dass noch mehr Sachverhalte unzulässig gering besteuert werden. Es gibt kein gleiches Recht im Unrecht, wie der Jurist zu sagen pflegt.

Wenn Steuern als "Lenkungssteuern" (siehe Tabaksteuer oder Mineralölsteuer) zu weniger Konsum dessen, was besteuert wird, führen soll, dann müsste nach der Logik die ESt auf nichtselbständige Arbeit gen Null gehen. Und doch bin ich zurzeit genau im Sweetspot von 70-80k p.a., wo die Beitragsbemessungsgrenzen komplett greifen und meine Abgabenlast prozentual am höchsten ist. Wahrscheinlich deshalb der "Rant" von oben. Führt auch am Thema vorbei, aber wirklich Hand und Fuß haben die Regeln meiskner Meinung nach nicht.

Hier ist trennscharf zwischen steuerlichen Lenkungsnormen und den allgemeinen Fiskalzwecknormen zu unterscheiden. Während erstere tatsächlich eine Verhaltensänderung der Steuerpflichtigen fördern sollen, dienen letztere primär der Erzielung von Einnahmen und der gerechten Lastenverteilung. Dementsprechend soll ein jeder nach seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zur Besteuerung herangezogen werden und zusätzlich, wenn er sich "unerwünscht" verhält.
So oft ich selbst steuerliche Regelungen (professionell) kritisiere, so wenig käme es mir in den Sinn, diesen zu unterstellen, weder "Hand noch Fuß" zu haben. ;-)
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Krypto-Gewinn richtig versteuern

Spätestens wenn ihr hinter schwedischen Gardinen sitzt habt ihr genug Zeit drüber nachzudenken, wie es richtig versteuert hättet werden müssen.

antworten
WiWi Gast

Krypto-Gewinn richtig versteuern

Ceterum censeo schrieb am 03.03.2021:

Hier ist trennscharf zwischen steuerlichen Lenkungsnormen und den allgemeinen Fiskalzwecknormen zu unterscheiden. Während erstere tatsächlich eine Verhaltensänderung der Steuerpflichtigen fördern sollen, dienen letztere primär der Erzielung von Einnahmen und der gerechten Lastenverteilung. Dementsprechend soll ein jeder nach seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zur Besteuerung herangezogen werden und zusätzlich, wenn er sich "unerwünscht" verhält.
So oft ich selbst steuerliche Regelungen (professionell) kritisiere, so wenig käme es mir in den Sinn, diesen zu unterstellen, weder "Hand noch Fuß" zu haben. ;-)
Liebe Grüße

Love it. Kann man Bücher von dir kaufen?

antworten
WiWi Gast

Krypto-Gewinn richtig versteuern

WiWi Gast schrieb am 02.03.2021:

Klar ist die Chance erwischt zu werden erstmal gering.
Crypto Wallets sind ja per Definition sehr anonym und die meisten Broker sitzen im Ausland.

Allerdings wirst du ja irgendwann den Gewinn aus deinen Crypto Geschäften auch in reguläres Geld überführen wollen. Ansonsten bringt dir kein Guthaben im Wallet ja nichts. Und spätestens wenn du dir das Geld auf ein gewöhnliches Konto innerhalb der EU überweisen lässt, wird das auffallen.
Und dann musst du einen Nachweis erbringen, woher das Geld stammt. Kannst du das nicht oder gibst zu, dass das die Einnahmen aus unversteuerten Quellen stammen, dann hat dich das Finanzamt richtig am Haken. Neben der Zahlung der offenen Steuern kommt dann eine Strafanzeige mind. wegen Steuerhinterziehung auf dich zu.

Und ich bin mir ziemlich sicher, dass man da bei den ersten größeren Fällen wieder ein Exempel statuieren wird, nur um Nachahmer abzuschrecken.

Dieses hier. Schon aus dem Bekanntenkreis mitbekommen, dass das Finanzamt angeklopft hat, weil ein höherer Betrag eingegangen ist.

antworten
WiWi Gast

Krypto-Gewinn richtig versteuern

Wichtigste Punkte:

  • Jede Transaktion dokumentieren.
  • Bei Haltedauer unter 1 Jahr: Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften in der Steuerklärung in die Anlage "Sonstige Einkünfte" (SO) eintragen.

Ich habe unter bitcoin-fifo-fuers-finanzamt bei biallo eine gute Zusammenfassung gefunden.

antworten
WiWi Gast

Krypto-Gewinn richtig versteuern

WiWi Gast schrieb am 03.03.2021:

Wichtigste Punkte:

  • Jede Transaktion dokumentieren.
  • Bei Haltedauer unter 1 Jahr: Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften in der Steuerklärung in die Anlage "Sonstige Einkünfte" (SO) eintragen.

Ich habe unter bitcoin-fifo-fuers-finanzamt bei biallo eine gute Zusammenfassung gefunden.

Die Transaktionen werden doch automatisch dokumentieren? Sollen die Zusammenfassungen dann postalisch per Post erfolgen? Mir wurde immer gesagt, dass man postalische Sendungen vermeiden soll bis das Finanzamt diese anfordert

antworten
WiWi Gast

Krypto-Gewinn richtig versteuern

Bitcoin (bzw. Krypto) bietet genug Möglichkeiten die Gewinne steuerfrei zu realisieren. ;-)

antworten
WiWi Gast

Krypto-Gewinn richtig versteuern

WiWi Gast schrieb am 03.03.2021:

Wichtigste Punkte:

  • Jede Transaktion dokumentieren.
  • Bei Haltedauer unter 1 Jahr: Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften in der Steuerklärung in die Anlage "Sonstige Einkünfte" (SO) eintragen.

Ich habe unter bitcoin-fifo-fuers-finanzamt bei biallo eine gute Zusammenfassung gefunden.

Die Transaktionen werden doch automatisch dokumentieren? Sollen die Zusammenfassungen dann postalisch per Post erfolgen? Mir wurde immer gesagt, dass man postalische Sendungen vermeiden soll bis das Finanzamt diese anfordert

Druck dir die Transaktionsbestätigungen per PDF aus und speicher sie ab.
Ich habe eine Exceltabelle mit jedem Trade und den PDFs als Nachweis.

Meine Cryptos halte ich immer +1 Jahr - daher steuerfrei.
Falls das Finanzamt trotzdem nachfragen sollte, bin ich fähig die Transaktionen in Summe und einzeln nachvollziehbar vorzulegen.

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know-it-all

Krypto-Gewinn richtig versteuern

WiWi Gast schrieb am 03.03.2021:

Ceterum censeo schrieb am 03.03.2021:

Liebe Grüße

Love it. Kann man Bücher von dir kaufen?

[+1] Aber vielleicht kann man es ja schon. Wer weiß schon wer sich hinter dem Nick versteckt :)

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Blockchain und Ethereum: Ist Ethereum der neue Coin-Shootingstar?

Das Bild zeigt einen Bitcoin. Kryptowährung wie Bitcoin und Ethereum basieren auf einer Blockchain-Technologie.

Wer in den letzten Monaten Nachrichten lesen wollte, kam an den Begriffen Blockchain, Kryptowährung und auch Ethereum im Prinzip nicht vorbei. Die Welle der Krypto-Coins hat Deutschland in einem Zug eingenommen und immer mehr Menschen wittern ihre Chance auf das große Geld. Doch was genau ist eigentlich eine Blockchain? Und ist Ethereum nicht die viel bessere Alternative gegenüber dem Bitcoin? Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit dem Thema und zeigt wichtige Details auf.

BITCRIME - Virtueller Finanzkriminalität auf der Spur

BITCRIME Forschung Virtuelle-Finanzkriminalität

Die Gebrauch von virtuellen Währungen wie "Bitcoins" nimmt deutlich zu. Weil direkt gehandelt wird, entziehen sich diese Geschäfte weitgehend staatlichen Eingriffen. Dies macht virtuelle Währungen für Akteure der organisierten Finanzkriminalität attraktiv. Im Forschungsprojekt BITCRIME werden an der Universität Münster nun Präventions- und Verfolgungsstrategien entwickelt. Das Vorhaben hat ein Volumen von 2,4 Millionen Euro.

Was sind Bitcoin ATMs und warum ist die Währung so beliebt?

Bitcoin ATM: Das Bild zeigt einen Bitcoin auf einem Stapel Münzen.

Bitcoin ist längst viel mehr als nur ein Phänomen. Seitdem die erste Kryptowährung 2009 auf den Markt kam, wuchs sie nach und nach in ungeahnte Höhen. Und noch immer lohnen sich die Investments in die Währung. Der ROI betrug Anfang April über 5.260 Prozent. Dank der positiven Entwicklung interessieren sich immer mehr Menschen für die digitalen Coins und möchten bequem am Bankautomaten abheben. Durch Bitcoin ATMs ist das längst möglich.

Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig

Grundsteuer: Ein neugebautes Einfamilienhaus.

Die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer sind verfassungswidrig. Das Festhalten am Hauptfeststellungszeitpunkt von 1964 führt zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen. Mit dieser Begründung hat das Bundesverfassungsgerichts die Vorschriften mit Urteil vom 10. April 2018 (1 BvL 11/14, 1 BvR 889/12, 1 BvR 639/11, 1 BvL 1/15, 1 BvL 12/14) für verfassungswidrig erklärt und bestimmt, dass der Gesetzgeber spätestens bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu treffen hat.

Soli-Ende: Es geht auch ohne Solidaritätszuschlag

Kommentar zum Solidaritätszuschlag vom INSM-Geschäftsführer Hubertus Pellengahr

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags debattiert am 27. Juni 2018 über die Zukunft des Solidaritätszuschlags. Im Zentrum steht dabei die Frage, ob der „Soli“, wie von der Bundesregierung geplant, auch nach 2020 weiter erhoben werden darf und ob die geplante Beibehaltung ab 2021 für Jahreseinkommen über 61.000 Euro verfassungskonform ist.

Berufseinstieg: Von Anfang an Steuern sparen

Kreise-Schriftzug "STEUERN SPAREN" auf einer schwarzen Tafel.

Berufsanfänger haben viele Möglichkeiten, von Anfang an Steuern zu sparen. Zusammen mit steuertipps.de hilft WiWi-TReFF, dass möglichst viel vom hart verdienten Geld in den eigenen Taschen bleibt.

Auslandsreisekosten 2017: Neue Spesensätze & Pauschalen für Auslandsdienstreisen

Ab 2017 gelten neue Spesensätze und Pauschalbeträge für Dienstreisen ins Ausland. Das Bundesfinanzministerium hat dazu die Regeln für die steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen veröffentlicht.

Steuererklärung: Wie Studenten die Kosten im Studium absetzen

Steuererklärung: Das Bild zeigt ein Gebäude mit der Aufschrift Universität, einen Studierenden und ein Formular für die Steuererklärung.

Auf Studierende zukommen im Studium etliche Kosten zu. Von der Miete für die Studentenwohnung bis hin zu Ausgaben für die Fachliteratur oder den Computer. Können Studentinnen und Studenten ihre Aufwendungen steuerlich absetzen? Lohnt es sich für Studierende, eine Steuererklärung einzureichen?

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Kommentare 33 Beiträge

Diskussionen zu Bitcoin

2 Kommentare

Steuerfrage

WiWi Gast

Nicht ganz. Hierbei musst du beachten das deine Währung nur vom 01.04. steuerfrei sind. Somit ist der Gewinn von den 10.000 steuef ...

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