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Steuerkatastrophe, wie lange darf Finanzamt sich Zeit nehmen?

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WiWi Gast

Steuerkatastrophe, wie lange darf Finanzamt sich Zeit nehmen?

Hallo zusammen,

ich habe es im Grunde vergeigt. Musste wegen Crypto meine Steuererklärung nachreichen, es sind 2017-2020. War mega komplex. Im Grunde ist das Ganze aus Unwissenheit passiert, da Crypto-zu-Crypto steuerpflichtig ist. Summen sind recht hoch. Es war auch meine erste Steuerklärung.

Nun bin ich schon 5 Monate am Zittern. Finanzamt (Frankfurt) sagt nichts und gibt nichts raus. Die Kanzlei war extrem teuer, hat ein Begleitschreiben erstellt und sich auch entschieden zu behaupten, dass das Zeug eh nicht zu versteuern sei.

Wie auch immer. Kann man irgendwie so etwas beschleunigen? Überlege auch die Kanzlei zu wechseln falls es Problem gibt, da das Schreiben schon etwas "provokant ist", wobei ich eig. hoffe, dass die wissen was die machen.

Das Ganze geht mir mega auf die Nerven und mit dem Tempo wird sich das noch Jahre hinziehen. Habe kein Problem einfach 50% abzugeben und sich da schnell zu einigen.

Jemand mit Erfahrungen da wie man so etwas möglichst schnell und friedlich auflöst? Da schlimmste ist eher, dass es sich hinzieht und ich auch nicht weiß wieviel Kohle am Ende übrig bleibt.

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WiWi Gast

Steuerkatastrophe, wie lange darf Finanzamt sich Zeit nehmen?

WiWi Gast schrieb am 12.04.2023:

Hallo zusammen,

ich habe es im Grunde vergeigt. Musste wegen Crypto meine Steuererklärung nachreichen, es sind 2017-2020. War mega komplex. Im Grunde ist das Ganze aus Unwissenheit passiert, da Crypto-zu-Crypto steuerpflichtig ist. Summen sind recht hoch. Es war auch meine erste Steuerklärung.

Nun bin ich schon 5 Monate am Zittern. Finanzamt (Frankfurt) sagt nichts und gibt nichts raus. Die Kanzlei war extrem teuer, hat ein Begleitschreiben erstellt und sich auch entschieden zu behaupten, dass das Zeug eh nicht zu versteuern sei.

Wie auch immer. Kann man irgendwie so etwas beschleunigen? Überlege auch die Kanzlei zu wechseln falls es Problem gibt, da das Schreiben schon etwas "provokant ist", wobei ich eig. hoffe, dass die wissen was die machen.

Das Ganze geht mir mega auf die Nerven und mit dem Tempo wird sich das noch Jahre hinziehen. Habe kein Problem einfach 50% abzugeben und sich da schnell zu einigen.

Jemand mit Erfahrungen da wie man so etwas möglichst schnell und friedlich auflöst? Da schlimmste ist eher, dass es sich hinzieht und ich auch nicht weiß wieviel Kohle am Ende übrig bleibt.

Abwarten das Finanzamt lässt sich nicht drücken. Es kann auch passieren das Du erstmal Zahlen musst wenn es zu lange dauert und das Geld dann später zurück kriegst.

Ich hatte den Spaß in der Vergangenheit auch schon mit anderen Veräußerungsgeschäften, Eskalation im Finanzamt bringt nichts, bei mir wurde etwa gewartet bis meine Sachbearbeiterin aus dem Krankenstand zurückkam, zwischenzeitlich musste ich aber Gewinne versteuern und hätte ich dies nicht getan wird eine Strafe fällig, die auch weiterhin Bestand hat, wenn man später recht bekommt.

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WiWi Gast

Steuerkatastrophe, wie lange darf Finanzamt sich Zeit nehmen?

Ruhig Blut und erstmal abwarten auf die Antwort. Schlimmstenfalls musst du halt nachzahlen. Hoffe du hast etwas Geld parat dafür.

Du hast ja schon einen Steuerberater/Anwalt eingeschaltet so wie sich das anhört.

Aber insgesamt stimm ich dir zu, dass es eine Sauerei ist, dass man von Crypto zu Crypto Steuern zahlen soll.
Find ich aber auch, dass es von Aktie zu Aktie eine Sauerei ist. So wird die Altersvorsorge erschwert und der Cryptohandel im Prinzip unterbunden, was vermutlich auch Sinn der Sache ist.

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WiWi Gast

Steuerkatastrophe, wie lange darf Finanzamt sich Zeit nehmen?

Dir bleibt nichts als abzuwarten erstmal. Es existieren keine Fristen innerhalb derer das FA Steuererklärungen bearbeiten muss. Fünf Monate sind nicht schön, eine rechtliche Handhabe hast du aber nicht eine Bearbeitung zu erzwingen. Allenfalls könntest du nach sechs Monaten Untätigkeitseinspruch einlegen (falls andere Nachfragen auch nichts bringen). Ob das deiner Sache dann hilfreich ist ist aber frglich.

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WiWi Gast

Steuerkatastrophe, wie lange darf Finanzamt sich Zeit nehmen?

Es gibt keine gesetzliche Frist, bis zu der das Finanzamt Steuererklärungen bearbeiten muss. Steuernachzahlungen und Steuerersrattungen werden aber zum Ausgleich ab einem gewissen Zeitpunkt verzinst. 5 Monate sind bei einem komplexeren Fall, bei dem für den Crypto-Teil sicherlich ein Spezialist innerhalb des Finanzamts hinzugezogen wird, keine lange Zeit. Ich hätte da eher mit einem Jahr gerechnet. Vielleicht auch länger, da die Finanzämter personell überkastet sind.

Du kannst natürlich die Karte spielen, dass das alles eh nicht steuerpflichtig ist und dann gegen den Bescheid Einspruch einlegen. Das kann dann viele Jahre dauern, bis es endgültig entschieden ist. Du kannst aber auch die Steuernachzahlung, nachdem du sie jetzt durch den Berater hast ausrechnen lassen, auch freiwiilig vorab bezahlen (um die Zinsen zu sparen). Was mich aber wundert: Warum fragst du ein Internet-Forum? Kann dir diese Fragen dein "extrem teurer" Steuerberater nicht beantworten?

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Ceterum censeo

Steuerkatastrophe, wie lange darf Finanzamt sich Zeit nehmen?

Lieber TE,
die Kanzlei sitzt nicht zufällig in der Friedrich-Ebert-Anlage? Ich hörte nur, die Kollegen dort vertreten diese Ansicht zuweilen. Ich persönlich teile diese zwar nicht, aber es sind genug Ansätze vorhanden, dass eine gerichtliche Überprüfung stattfinden vermag. Im individuellen Sachverhalt verlängert dies jedoch die Bearbeitungsdauer nicht unerheblich.

Zur Sache: Selbstverständlich ist auch der Tausch von Wirtschaftsgütern ein steuerpflichtiger Vorgang in unserem bestehenden Ertragsteuerrecht. Man kann zwar diskutieren, so man bei der Besteuerung ansetzen möchte, muss dann diese Entscheidung jedoch folgerichtig umsetzen. Andernfalls könnte das ganze System durch Bezahlung in Naturalien umgangen werden; "den Vermögensaufbau erschwert" hier übrigens jede Art der Besteuerung, werden so doch Geldmittel - egal in welcher Höhe - entzogen.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Steuerkatastrophe, wie lange darf Finanzamt sich Zeit nehmen?

Aber insgesamt stimm ich dir zu, dass es eine Sauerei ist, dass man von Crypto zu Crypto Steuern zahlen soll.
Find ich aber auch, dass es von Aktie zu Aktie eine Sauerei ist. So wird die Altersvorsorge erschwert und der Cryptohandel im Prinzip unterbunden, was vermutlich auch Sinn der Sache ist.

Findest du auch Steuern beim Verkauf von Crypto oder Aktien eine Sauerei? Wenn nein, kapiere ich es nicht.

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WiWi Gast

Steuerkatastrophe, wie lange darf Finanzamt sich Zeit nehmen?

Danke für die Tipps. Werde abwarten und Tee trinken. Ist eigentlich ein riesen Problem, dass das FA sich da einfach Mal auch ein Jahr ohne Konsequenzen Zeit nehmen darf. Verstehe da den Aufwand dahinter auch nicht, die bekommen einen Standard Bericht von Cointracking uns müssen nur sagen, ja das ist zu versteuern. Falls nein zumindest die Daten abfragen. Beides ist nicht passiert.

Es lässt einen im Unklaren und man weiß nicht wie hoch die Steuerschuld am Ende ist. Spiele immer stärker mit dem Gedanke ganz weit wegzuziehen, weil ich das einfach nicht in Ordnung finde. Hatte schon die Hoffnung, dass man es Beschleunigen kann.

Du kannst natürlich die Karte spielen, dass das alles eh nicht steuerpflichtig ist und dann gegen den Bescheid Einspruch einlegen. Das kann dann viele Jahre dauern, bis es endgültig entschieden ist. Du kannst aber auch die Steuernachzahlung, nachdem du sie jetzt durch den Berater hast ausrechnen lassen, auch freiwiilig vorab bezahlen (um die Zinsen zu sparen). Was mich aber wundert: Warum fragst du ein Internet-Forum? Kann dir diese Fragen dein "extrem teurer" Steuerberater nicht beantworten?

Frage hier nach, weil ich nicht ganz zufrieden mit dem Verlauf bin und seine ursprüngliche Aussage war, dass es paar Monate Bearbeitungszeit dauern wird, da es eher ältere Jahre betrifft und das FA schon Interesse hat die älteren Steuerklärungen abzuschließen.

Findest du auch Steuern beim Verkauf von Crypto oder Aktien eine Sauerei? Wenn nein, kapiere ich es nicht.

Das ist zwar Offtopic aber mein persönlicher Kommentar dazu: Derzeitige Rechtslage versteuer nicht realisierte Gewinne. Ich gebe dazu zwei Beispiele:

  1. Man traded in der Regel z.B. BTC gegen USDT. Am 31.12.2021 hat man einen Gewinn von 100k
    der durch die Volatilität "schnell" entstanden ist. Nun will man das Ganze Auszahlen, aber das dauert da Börsen und Banken vorsichtig sind. Nun vergeht 1 Monat und genau in dem Zeitraum verliert USDT die Preisbindung zum Dollar und ist nichts mehr Wert. Folglich hat man 100k Schulden ohne Gewinn
  2. Analoges Beispiel, aber in dem Fall geht die Börse (FTX z.B.) pleite. Man hat zwar Gewinne laut Trading Historie und 100k Schulden aber Börsenpleiten oder verloren Coins kann man nicht von der Steuer abschreiben.

Die beiden Beispiele sind in der Tag keine Extremfälle da beides passieren kann und bereits passiert ist, FTX ist pleite gegangen und der regulierte Coin USDC hatte bereits ein Mal die Bindung zum Dollar verloren.

antworten
Ceterum censeo

Steuerkatastrophe, wie lange darf Finanzamt sich Zeit nehmen?

WiWi Gast schrieb am 13.04.2023:

Das ist zwar Offtopic aber mein persönlicher Kommentar dazu: Derzeitige Rechtslage versteuer nicht realisierte Gewinne. Ich gebe dazu zwei Beispiele:

  1. Man traded in der Regel z.B. BTC gegen USDT. Am 31.12.2021 hat man einen Gewinn von 100k
    der durch die Volatilität "schnell" entstanden ist. Nun will man das Ganze Auszahlen, aber das dauert da Börsen und Banken vorsichtig sind. Nun vergeht 1 Monat und genau in dem Zeitraum verliert USDT die Preisbindung zum Dollar und ist nichts mehr Wert. Folglich hat man 100k Schulden ohne Gewinn
  2. Analoges Beispiel, aber in dem Fall geht die Börse (FTX z.B.) pleite. Man hat zwar Gewinne laut Trading Historie und 100k Schulden aber Börsenpleiten oder verloren Coins kann man nicht von der Steuer abschreiben.

Die beiden Beispiele sind in der Tag keine Extremfälle da beides passieren kann und bereits passiert ist, FTX ist pleite gegangen und der regulierte Coin USDC hatte bereits ein Mal die Bindung zum Dollar verloren.

Ich muss hier doch noch einmal eingreifen, wird doch die Rechtslage schlicht falsch dargestellt.

Verlieren Wirtschaftsgüter nach Transaktion ihren Wert, so liegt das in der Natur der Sache und bedeutet daher nicht, dass nicht realisierte Gewinne besteuert werden. Diese Gewinne wurden ja gerade realisiert; uU entstehen kurz darauf Verluste, dies hat jedoch mit der ursprünglichen Transaktion erstmal wenig zu tun.
Und selbstverständlich können hier auch Verluste berücksichtigt werden, § 23 Abs. 3 S. 8 EStG regelt dies doch ganz klar.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Steuerkatastrophe, wie lange darf Finanzamt sich Zeit nehmen?

WiWi Gast schrieb am 13.04.2023:

Danke für die Tipps. Werde abwarten und Tee trinken. Ist eigentlich ein riesen Problem, dass das FA sich da einfach Mal auch ein Jahr ohne Konsequenzen Zeit nehmen darf. Verstehe da den Aufwand dahinter auch nicht, die bekommen einen Standard Bericht von Cointracking uns müssen nur sagen, ja das ist zu versteuern. Falls nein zumindest die Daten abfragen. Beides ist nicht passiert.

Es lässt einen im Unklaren und man weiß nicht wie hoch die Steuerschuld am Ende ist. Spiele immer stärker mit dem Gedanke ganz weit wegzuziehen, weil ich das einfach nicht in Ordnung finde. Hatte schon die Hoffnung, dass man es Beschleunigen kann.

Du hast doch über deinen Steuerberater an das Finanzamt kommuniziert, dass du eine Steuerpflicht anzweifelst. Das passt doch nicht damit zusammen, dass du eine schnelle Festlegung nach Standardmethoden willst. Wenn die Rechtslage noch nicht eindeutig geklärt ist, dauert das jetzt halt.

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WiWi Gast

Steuerkatastrophe, wie lange darf Finanzamt sich Zeit nehmen?

Verlieren Wirtschaftsgüter nach Transaktion ihren Wert, so liegt das in der Natur der Sache und bedeutet daher nicht, dass nicht realisierte Gewinne besteuert werden. Diese Gewinne wurden ja gerade realisiert; uU entstehen kurz darauf Verluste, dies hat jedoch mit der ursprünglichen Transaktion erstmal wenig zu tun.
Und selbstverständlich können hier auch Verluste berücksichtigt werden, § 23 Abs. 3 S. 8 EStG regelt dies doch ganz klar.

D.h. wenn man im Dezember 2021 100k Gewinn macht und im Januar 2022 100k Verlust muss man keine Steuern zahlen? Das würde ich stark bezweifeln. Was passiert wenn im Januar 2022 die Börse auf der das Geld ist pleite geht.

Die Gewinne sind m.M.n erst dann realisiert wenn man das Geld auf seinem Bankkonto hat. Solange es irgendwo auf einer nicht regulierten Börse in Coins rumliegt, ist es weit davon entfernt realisiert zu sein. Der Gesetzgeber sieht das natürlich anders, was aber nicht bedeutet, dass es "richtig" ist.

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Ceterum censeo

Steuerkatastrophe, wie lange darf Finanzamt sich Zeit nehmen?

WiWi Gast schrieb am 14.04.2023:

D.h. wenn man im Dezember 2021 100k Gewinn macht und im Januar 2022 100k Verlust muss man keine Steuern zahlen? Das würde ich stark bezweifeln.

§ 23 Abs. 3 S. 8 EStG regelt die Rechtslage doch klar: Ein Verlust aus privaten Veräußerungsgeschäften kann Gewinne aus solchen mindern, entweder im unmittelbar vorangegangenen oder in allen folgenden Veranlagungszeiträumen. Aus Unkenntnis geborene Zweifel ändern hieran nur wenig.

Die Gewinne sind m.M.n erst dann realisiert wenn man das Geld auf seinem Bankkonto hat. Solange es irgendwo auf einer nicht regulierten Börse in Coins rumliegt, ist es weit davon entfernt realisiert zu sein. Der Gesetzgeber sieht das natürlich anders, was aber nicht bedeutet, dass es "richtig" ist.

Wie verhält es sich, wenn du von deinen Gewinnen direkt einen neuen Tesla in Bitcoin bezahlst? Ultimative Steuergestaltung?
Zurecht merkst du jedoch an, dass die Ansicht des Gesetzgebers nicht zwangsläufig "richtig" ist. Deswegen befassen sich ja zahlreiche Stimmen im Schrifttum hiermit noch und nöcher. Ich kann dich hier nur einladen, einen qualifizierten Beitrag zu verfassen und so zum wissenschaftlichen Diskurs beizutragen.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Steuerkatastrophe, wie lange darf Finanzamt sich Zeit nehmen?

Mit dem frechen Schreiben und dem Zurückweisen dürfte es zumindest für eine Selbstanzeige oder strafmindernde Gründe vorbei sein.

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WiWi Gast

Steuerkatastrophe, wie lange darf Finanzamt sich Zeit nehmen?

Du hast doch über deinen Steuerberater an das Finanzamt kommuniziert, dass du eine Steuerpflicht anzweifelst. Das passt doch nicht damit zusammen, dass du eine schnelle Festlegung nach Standardmethoden willst. Wenn die Rechtslage noch nicht eindeutig geklärt ist, dauert das jetzt halt.

Das verstehe ich schon, jedoch hätte ich gedacht und erwartet, dass man mit der Person die das bearbeitet zumindest reden kann bzw. den Stand erfahren kann. Telefonisch bekommt man die Aussage, dass die Bearbeitungszeit aktuell für ALLE bei 7 Monaten ist. Das passt nicht zusammen. Wenn das FA kommunizieren würde, dass es aus den und den Gründen länger dauert, dann wäre es ja in Ordnung. Vielleicht könnte ich dann auch sagen, dass ich keinen Rechtsstreit suche und wir einfach der Einschätzung des FA folgen. Aktuell ist aber einfach Stille, kein Kontakt möglich. Hab das Gefühl mit einer Blackbox zu kommunizieren.

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WiWi Gast

Steuerkatastrophe, wie lange darf Finanzamt sich Zeit nehmen?

Bin kein Steuerberater, wäre mir aber sehr sicher, dass Cryptotransaktionen private Veräusserungsgeschäfte sind, wie alles, dass nicht spezifischer geregelt ist. Damit gilt, Veräusserungswert - Anschaffungskosten = Gewinn/ Verlust und der ist einkommenssteuerpflichtig sofern man die Freigrente überschreitet.

Es ist egal, was du bei der Veräußerung erhältst, du musst es zum Tageskurs in Euro umrechnen. Genauso funktioniert es bei Fremdwährungsgeschäften ja auch. Wenn ich mit Euros USD kaufe und diese später in CHF "tausche", dann veräussere ich die USD zum Wert der in Euro umgerechneten CHF.

Mir fiele kein wirkliches Argument ein, warum es bei Cryptos nicht so sein sollte. Immerhin gilt dadurch auch eine Spekulationsfrist von 1 Jahr

Ist eigentlich einfach, was es aber bei vielen kleinteiligen Transaktionen wirklich fies machen kann, ist dass dabei das FIFO-Prinzip zu beachten sein müsste. Könnte mir vorstellen, dass man darüber mit dem FA sprechen kann.

Es spielt auch keine Rolle, wo und auf welchen Konten deine Cryptos liegen. Entscheidend ist einzig, dass ein Veräusserungsgeschäft stattgefunden hat.

Und wenn man am 31.12 steuerlich relevante Transaktionen durchführt, sollte man wissen was man tut. Dass private Steuern jeweils für das Kalenderjahr anfallen, ist ja nichts Neues.

WiWi Gast schrieb am 14.04.2023:

Verlieren Wirtschaftsgüter nach Transaktion ihren Wert, so liegt das in der Natur der Sache und bedeutet daher nicht, dass nicht realisierte Gewinne besteuert werden. Diese Gewinne wurden ja gerade realisiert; uU entstehen kurz darauf Verluste, dies hat jedoch mit der ursprünglichen Transaktion erstmal wenig zu tun.
Und selbstverständlich können hier auch Verluste berücksichtigt werden, § 23 Abs. 3 S. 8 EStG regelt dies doch ganz klar.

D.h. wenn man im Dezember 2021 100k Gewinn macht und im Januar 2022 100k Verlust muss man keine Steuern zahlen? Das würde ich stark bezweifeln. Was passiert wenn im Januar 2022 die Börse auf der das Geld ist pleite geht.

Die Gewinne sind m.M.n erst dann realisiert wenn man das Geld auf seinem Bankkonto hat. Solange es irgendwo auf einer nicht regulierten Börse in Coins rumliegt, ist es weit davon entfernt realisiert zu sein. Der Gesetzgeber sieht das natürlich anders, was aber nicht bedeutet, dass es "richtig" ist.

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WiWi Gast

Steuerkatastrophe, wie lange darf Finanzamt sich Zeit nehmen?

WiWi Gast schrieb am 14.04.2023:

D.h. wenn man im Dezember 2021 100k Gewinn macht und im Januar 2022 100k Verlust muss man keine Steuern zahlen? Das würde ich stark bezweifeln. Was passiert wenn im Januar 2022 die Börse auf der das Geld ist pleite geht.

Die Gewinne sind m.M.n erst dann realisiert wenn man das Geld auf seinem Bankkonto hat. Solange es irgendwo auf einer nicht regulierten Börse in Coins rumliegt, ist es weit davon entfernt realisiert zu sein. Der Gesetzgeber sieht das natürlich anders, was aber nicht bedeutet, dass es "richtig" ist.

Du gehst davon aus, dass Tauschgeschäft in andere "Coins" keine Realisation darstellt. Das ist natürlich unvertretbar, sonst würde sich jeder seine Aktiengewinne in Gold auszahlen lassen. Wenn du den Tausch in andere Coins als Transaktion wie bei Auszahlung in Bankguthaben siehst, wird die Erklärung von Ceterum Censeo vielleicht klarer.

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WiWi Gast

Steuerkatastrophe, wie lange darf Finanzamt sich Zeit nehmen?

WiWi Gast schrieb am 14.04.2023:

Verlieren Wirtschaftsgüter nach Transaktion ihren Wert, so liegt das in der Natur der Sache und bedeutet daher nicht, dass nicht realisierte Gewinne besteuert werden. Diese Gewinne wurden ja gerade realisiert; uU entstehen kurz darauf Verluste, dies hat jedoch mit der ursprünglichen Transaktion erstmal wenig zu tun.
Und selbstverständlich können hier auch Verluste berücksichtigt werden, § 23 Abs. 3 S. 8 EStG regelt dies doch ganz klar.

D.h. wenn man im Dezember 2021 100k Gewinn macht und im Januar 2022 100k Verlust muss man keine Steuern zahlen? Das würde ich stark bezweifeln. Was passiert wenn im Januar 2022 die Börse auf der das Geld ist pleite geht.

Die Gewinne sind m.M.n erst dann realisiert wenn man das Geld auf seinem Bankkonto hat. Solange es irgendwo auf einer nicht regulierten Börse in Coins rumliegt, ist es weit davon entfernt realisiert zu sein. Der Gesetzgeber sieht das natürlich anders, was aber nicht bedeutet, dass es "richtig" ist.

In anderen Worten, wenn du 10y einen kummulierenden ETF hälst, dort 100% Rendite erwirtschaftest und diesen dann in einen ausschüttenden Money Market Fonds "umtauscht", willst du auf den Gewinn keine Steuer zahlen?

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WiWi Gast

Steuerkatastrophe, wie lange darf Finanzamt sich Zeit nehmen?

WiWi Gast schrieb am 14.04.2023:

Verlieren Wirtschaftsgüter nach Transaktion ihren Wert, so liegt das in der Natur der Sache und bedeutet daher nicht, dass nicht realisierte Gewinne besteuert werden. Diese Gewinne wurden ja gerade realisiert; uU entstehen kurz darauf Verluste, dies hat jedoch mit der ursprünglichen Transaktion erstmal wenig zu tun.
Und selbstverständlich können hier auch Verluste berücksichtigt werden, § 23 Abs. 3 S. 8 EStG regelt dies doch ganz klar.

D.h. wenn man im Dezember 2021 100k Gewinn macht und im Januar 2022 100k Verlust muss man keine Steuern zahlen? Das würde ich stark bezweifeln. Was passiert wenn im Januar 2022 die Börse auf der das Geld ist pleite geht.

Die Gewinne sind m.M.n erst dann realisiert wenn man das Geld auf seinem Bankkonto hat. Solange es irgendwo auf einer nicht regulierten Börse in Coins rumliegt, ist es weit davon entfernt realisiert zu sein. Der Gesetzgeber sieht das natürlich anders, was aber nicht bedeutet, dass es "richtig" ist.

Das stimmt so nicht. Gewinne sind nicht erst realisiert, wenn dafür Fiatwährung auf das Konto eingeht, sondern sobald eine Transaktion passiert. Natürlich zählt dazu auch eine Transaktion von einem Coin zum anderen un Ähnliches. Wie du auf deine Interpretation einer Realisierung kommst, ist schleierhaft

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WiWi Gast

Steuerkatastrophe, wie lange darf Finanzamt sich Zeit nehmen?

Wie verhält es sich, wenn du von deinen Gewinnen direkt einen neuen Tesla in Bitcoin bezahlst? Ultimative Steuergestaltung?
Zurecht merkst du jedoch an, dass die Ansicht des Gesetzgebers nicht zwangsläufig "richtig" ist. Deswegen befassen sich ja zahlreiche Stimmen im Schrifttum hiermit noch und nöcher. Ich kann dich hier nur einladen, einen qualifizierten Beitrag zu verfassen und so zum wissenschaftlichen Diskurs beizutragen.
Liebe Grüße

Ja das ist schon alles richtig. Sollte nicht das Ziel der Diskussion sein, weil es eben als Privates Veräußerungsgeschäft klassifiziert wird. Verstehe nicht, warum hier ganz gern den "Staat" verteidigen. Es geht übrigens auch anders und besser, Österreich versteuert eben nur realisierte Gewinne. Auch der Vergleich mit Aktien hinkt, da dort die Steuer deutlich niedriger ist. Am Ende ist nur aus meiner Sicht die einzige Problematik, dass es eben kein wirklich Gewinn ist - solange er in Crypto Form dar liegt. Es sind da einfach zu viele Risiken die dazu führen, dass man unter Umständen, auch mit besten Wissen und Gewissen, keinen Gewinn macht (z.B. durch Pleite von FTX) und trotzdem Steuern zahlen muss.

In anderen Worten, wenn du 10y einen kummulierenden ETF hälst, dort 100% Rendite erwirtschaftest und diesen dann in einen ausschüttenden Money Market Fonds "umtauscht", willst du auf den Gewinn keine Steuer zahlen?

Wie oben gesagt, man kann es nicht mit Aktien vergleichen. Wobei hier du den Spezialfall der kommulierenden ETF hast. Wobei auch hier. Am Ende wird es ja eh besteuert, wenn du eben deine Money Market Fonds in Euro umwandelst oder was kaufen willst. Also sehe es halb so wild. Solange es am Ende keine Schlupflöcher hat. Übrigens wenn du ein Coin kaufst und ein Jahr hälst ist es Steuerfrei. Also aus meiner Sicht gibt es keinen sachlich Grund dafür.

Mit dem frechen Schreiben und dem Zurückweisen dürfte es zumindest für eine Selbstanzeige oder strafmindernde Gründe vorbei sein.

Dann hat die Kanzlei Mist gebaut, wenn das so ist kann man wohl nichts mehr machen.

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WiWi Gast

Steuerkatastrophe, wie lange darf Finanzamt sich Zeit nehmen?

WiWi Gast schrieb am 14.04.2023:

Mit dem frechen Schreiben und dem Zurückweisen dürfte es zumindest für eine Selbstanzeige oder strafmindernde Gründe vorbei sein.

Ganz deiner Meinung!
In deinem Fall handelt es sich auch nicht einfach nur um die Abgabe der fristgerechten Steuererklärung ,sondern evtl noch um Steuerhinterziehung/leichtfertige Verkürzung. Da wirst du zu gegebener Zeit noch ein Schreiben der Straf und Bußgeldsachstelle bekommen.
Deine Anwälte/StB haben mit ihrem Schreiben nicht dazu beigetragen, dass du das Kapital schnell schließen kannst.

antworten
WiWi Gast

Steuerkatastrophe, wie lange darf Finanzamt sich Zeit nehmen?

WiWi Gast schrieb am 14.04.2023:

Ja das ist schon alles richtig. Sollte nicht das Ziel der Diskussion sein, weil es eben als Privates Veräußerungsgeschäft klassifiziert wird. Verstehe nicht, warum hier ganz gern den "Staat" verteidigen. Es geht übrigens auch anders und besser, Österreich versteuert eben nur realisierte Gewinne. Auch der Vergleich mit Aktien hinkt, da dort die Steuer deutlich niedriger ist.

Wir verteidigen nicht den Staat, wir legen die aktuelle Rechtslage dar.

Wenn du wissen möchtest, wie wir uns die Steuerpolitik wünschen, musst du danach fragen. Dann kommen auch andere Antworten.

antworten
WiWi Gast

Steuerkatastrophe, wie lange darf Finanzamt sich Zeit nehmen?

WiWi Gast schrieb am 14.04.2023:

WiWi Gast schrieb am 14.04.2023:

Mit dem frechen Schreiben und dem Zurückweisen dürfte es zumindest für eine Selbstanzeige oder strafmindernde Gründe vorbei sein.

Ganz deiner Meinung!
In deinem Fall handelt es sich auch nicht einfach nur um die Abgabe der fristgerechten Steuererklärung ,sondern evtl noch um Steuerhinterziehung/leichtfertige Verkürzung. Da wirst du zu gegebener Zeit noch ein Schreiben der Straf und Bußgeldsachstelle bekommen.
Deine Anwälte/StB haben mit ihrem Schreiben nicht dazu beigetragen, dass du das Kapital schnell schließen kannst.

Muss die evtl wechseln. Weiß halt nicht ob ich die Erklärung für 2021 mit der Kanzlei machen soll. Da das Finanzamt nicht antwortet, kann ich es nicht einschätzen, ob es wirklich schiefgegangen ist. Evtl wollte die Kanzlei sich auch etwas Arbeit schaffen.

Ja man kann sagen vergeigt. Strafe wäre blöd, aber auch das wäre mir fast lieber als das es sich ewig hinzieht.

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WiWi Gast

Steuerkatastrophe, wie lange darf Finanzamt sich Zeit nehmen?

Der Steuerberater muss seinen Mandanten auf die Tatsache hinweisen, dass die Rechtslage (z. B. ob Kryptowährungen überhaupt ein Wirtschaftsgut sind) strittig ist und ihm raten, gegen die Auffassung des Finanzamts Einspruch einzulegen. Sonst müsste er bzw. seine Haftpflichtversicherung dem Mandanten den Schaden ersetzen, wenn sich später herausstellen sollte, dass die Vorgänge gar nicht steuerpflichtig gewesen sind.

Mittlerweile ist die Frage aber durch BFH Urteil v. 14.02.2023 - IX R 3/22 endgültig geklärt. Ich würde dir daher raten, mit der Veranlagungsstelle des Finanzamts zu sprechen und den Steuerbetrag einfach vor Zugang des Bescheids zu zahlen. Das spart dir Zinsen und der Fall ist dann gedanklich für dich erledigt.

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Soli-Ende: Es geht auch ohne Solidaritätszuschlag

Kommentar zum Solidaritätszuschlag vom INSM-Geschäftsführer Hubertus Pellengahr

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags debattiert am 27. Juni 2018 über die Zukunft des Solidaritätszuschlags. Im Zentrum steht dabei die Frage, ob der „Soli“, wie von der Bundesregierung geplant, auch nach 2020 weiter erhoben werden darf und ob die geplante Beibehaltung ab 2021 für Jahreseinkommen über 61.000 Euro verfassungskonform ist.

Berufseinstieg: Von Anfang an Steuern sparen

Kreise-Schriftzug "STEUERN SPAREN" auf einer schwarzen Tafel.

Berufsanfänger haben viele Möglichkeiten, von Anfang an Steuern zu sparen. Zusammen mit steuertipps.de hilft WiWi-TReFF, dass möglichst viel vom hart verdienten Geld in den eigenen Taschen bleibt.

Auslandsreisekosten 2017: Neue Spesensätze & Pauschalen für Auslandsdienstreisen

Ab 2017 gelten neue Spesensätze und Pauschalbeträge für Dienstreisen ins Ausland. Das Bundesfinanzministerium hat dazu die Regeln für die steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen veröffentlicht.

Steuererklärung: Wie Studenten die Kosten im Studium absetzen

Steuererklärung: Das Bild zeigt ein Gebäude mit der Aufschrift Universität, einen Studierenden und ein Formular für die Steuererklärung.

Auf Studierende zukommen im Studium etliche Kosten zu. Von der Miete für die Studentenwohnung bis hin zu Ausgaben für die Fachliteratur oder den Computer. Können Studentinnen und Studenten ihre Aufwendungen steuerlich absetzen? Lohnt es sich für Studierende, eine Steuererklärung einzureichen?

Antworten auf Steuerkatastrophe, wie lange darf Finanzamt sich Zeit nehmen?

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2 Kommentare

Steuerfrage

WiWi Gast

Nicht ganz. Hierbei musst du beachten das deine Währung nur vom 01.04. steuerfrei sind. Somit ist der Gewinn von den 10.000 steuef ...

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