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Steuern Krypto - BISON

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WiWi Gast

Steuern Krypto - BISON

Hallo Zusammen,

ich mache gerade meien Steuererklärung fertig und stehe bei dem Thea Kryptowährung auf dem Schlauch. Im Jahr 2020 habe ich diese über BISON gehandelt. Dazu gibt es ja gölücklicherweise einen Steuerrreport. Jetzt habe ich diesen geöffnet und zu meinem Erstaunen festgestellt, dass mein realisierter Gewinn/Verlsut nach dem FIFO Verfahren anscheinend nur 32€ beträgt.

Wenn ich mir jedoch den realiserten Gewinn angucke, dann steht dort die Summe von 2500€ (jedoch ist dieser aus 2020 und 2021).

Die 32€ reichen dem Finanzamt somit doch nicht? Was muss ich machen um wirklich den rechtlich gültigen Betrag anzugeben?

Danke

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Ceterum censeo

Steuern Krypto - BISON

Gehe (in der App) auf Einstellungen -> Info-Report -> vorläufiger Steuerreport 2021. Wenn dir dieser vorliegt und einen Wert von 2.468 Euro ausweist,r lege dich beruhigt wieder hin. Falls nicht, melde dich nochmal oder kontaktiere den Kundenservice.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Steuern Krypto - BISON

Ceterum censeo schrieb am 03.05.2021:

Gehe (in der App) auf Einstellungen -> Info-Report -> vorläufiger Steuerreport 2021. Wenn dir dieser vorliegt und einen Wert von 2.468 Euro ausweist,r lege dich beruhigt wieder hin. Falls nicht, melde dich nochmal oder kontaktiere den Kundenservice.
Liebe Grüße

Danke :) es ist in der Tat so, dass im vorläufigen Report für das Jahr 2021 der ganze Restgewinn angezeigt wird was ich relativ seltsam finde. Ja, ich habe kurz vor dem letzten "Dip" verkauft das war aber ungefähr die Hälfte von dem genannten Gewinn. Wie auch immer....

die 32€ haben also seine RIchtigkeit und ich interpretiere das so, dass ich unter dem Aspekt FIFO im Steuerjahr 2020 einfach "Glück" gehabt habe, dafür wird mein Steuerjahr 2021 "relativ teuer" bis jetzt....denn wenn ich es richtig verstanden habe setzt das Finanzamt entweder oder FIFO bzw. LIFO an. Es geht nicht, wechselnd pro Jahr(?)

Das ist jetzt absolut nicht fachmännisch ausgedrückt aber vom Sinn her korrekt?

Muss bzw. sollte ich dann für das Steuerjahr 2020 überhaupt die 32€ angeben oder muss ich das nicht? Ich frage bzgl. der Freigrenze bei privaten Veräußerungsgeschäften von bis zu 600€.

Schönen Abend

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Ceterum censeo

Steuern Krypto - BISON

WiWi Gast schrieb am 03.05.2021:

die 32€ haben also seine RIchtigkeit und ich interpretiere das so, dass ich unter dem Aspekt FIFO im Steuerjahr 2020 einfach "Glück" gehabt habe, dafür wird mein Steuerjahr 2021 "relativ teuer" bis jetzt....denn wenn ich es richtig verstanden habe setzt das Finanzamt entweder oder FIFO bzw. LIFO an. Es geht nicht, wechselnd pro Jahr(?)

Das ist jetzt absolut nicht fachmännisch ausgedrückt aber vom Sinn her korrekt?

In etwa. Es wird grundsätzlich das Fifo-Verfahren angewendet, genauere Bewertungsvorschriften für Kryptowährungen gibt derzeit weder das Gesetz, noch die Finanzverwaltung vor. Frei nach Gusto hin und her wechseln, kann man jedoch nicht, das gewählte Verfahren ist grundsätzlich beizubehalten.

Muss bzw. sollte ich dann für das Steuerjahr 2020 überhaupt die 32€ angeben oder muss ich das nicht? Ich frage bzgl. der Freigrenze bei privaten Veräußerungsgeschäften von bis zu 600€.

2020 liegst du unter der Freigrenze, hast also keine Steuerbelastung und musst diesen Betrag auch nicht erklären. 2021 hingegen liegst du deutlich hierüber und musst deinen gesamten Veräußerungsgewinn erklären, sofern du die Haltedauer von einem Jahr unterschreitest.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Steuern Krypto - BISON

Ceterum censeo schrieb am 04.05.2021:

WiWi Gast schrieb am 03.05.2021:

die 32€ haben also seine RIchtigkeit und ich interpretiere das so, dass ich unter dem Aspekt FIFO im Steuerjahr 2020 einfach "Glück" gehabt habe, dafür wird mein Steuerjahr 2021 "relativ teuer" bis jetzt....denn wenn ich es richtig verstanden habe setzt das Finanzamt entweder oder FIFO bzw. LIFO an. Es geht nicht, wechselnd pro Jahr(?)

Das ist jetzt absolut nicht fachmännisch ausgedrückt aber vom Sinn her korrekt?

In etwa. Es wird grundsätzlich das Fifo-Verfahren angewendet, genauere Bewertungsvorschriften für Kryptowährungen gibt derzeit weder das Gesetz, noch die Finanzverwaltung vor. Frei nach Gusto hin und her wechseln, kann man jedoch nicht, das gewählte Verfahren ist grundsätzlich beizubehalten.

Muss bzw. sollte ich dann für das Steuerjahr 2020 überhaupt die 32€ angeben oder muss ich das nicht? Ich frage bzgl. der Freigrenze bei privaten Veräußerungsgeschäften von bis zu 600€.

2020 liegst du unter der Freigrenze, hast also keine Steuerbelastung und musst diesen Betrag auch nicht erklären. 2021 hingegen liegst du deutlich hierüber und musst deinen gesamten Veräußerungsgewinn erklären, sofern du die Haltedauer von einem Jahr unterschreitest.
Liebe Grüße

Vielen Dank :) wieder etwas gelernt

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