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Wie Steuern berechnen für Tausch von Kryptowährungen untereinander?

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WiWi Gast

Wie Steuern berechnen für Tausch von Kryptowährungen untereinander?

Guten Morgen,

ich lese hier schon einige Zeit im Forum mit und habe auch schon die Suchfunktion bemüht um eine Antwort auf meine Frage zu finden, hatte dabei jedoch keinen Erfolg. Falls ich etwas übersehen habe, bitte ich dies zu entschuldigen.

Dass ich Gewinne aus Geschäften mit Kryptowährungen mit Haltedauer kleiner als ein Jahr versteuern muss ist mir bekannt. Dabei erziele ich Gewinne nicht nur bei Tausch von Euro in Krypto und zurück, sondern auch bei Tausch von Kryptowährungen untereinander. All diese Gewinne muss ich in meiner Einkommensteuererklärung angeben. Was mir noch nicht klar ist: wie berechne ich den Wert von bei Tausch von Kryptowährung zu Kryptowährung?
Vielleicht darf ich mein Anliegen anhand eines Beispiels erläutern.
Am 1. März 2021 kaufe ich für 1000 Euro Bitcoin und erhalte dafür 0,025 Bitcoin. Am 1. April 2021 tausche ich diese 0,025 Bitcoin in 0,3 Ethereum. Von diesen 0,3 Ethereum tausche ich 0,15 Ethereum am 1. Mai 2021 in 5 Neo. Am 1.6. 2021 tausch ich diese 5 Neo in 250 Cardano und halte diese dann länger als ein Jahr.

Wie bemesse ich, ob ich bei den jeweiligen Täuschen Gewinne erzielt habe und wie hoch diese sind? Muss ich, z.B. für mein Bitcointauschgeschäft, den Bitcoin zu Euro-Kurs am 1.3. mit dem am 1.4. vergleichen, obwohl bei dem Tausch am 1.4. ja ohne Beteiligung von Euro vollzogen habe? Und wie ist es bei dem Tauschgeschäft in und aus Neo, welche komplett ohne Euro-Grundlage stattfanden?

Ich möchte ganz einfach Gewinnangaben in Euro ermitteln, die ich in meine Steuererklärung eintragen kann - leider habe ich keinen blassen Schimmer wie das gehen soll. Kann mir jemand helfen?

Vielen Dank und viele Grüße
Daniel

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Ceterum censeo

Wie Steuern berechnen für Tausch von Kryptowährungen untereinander?

Die Lösung ist eigentlich recht einfach: Der Veräußerungserlös und gleichzeitig die Anschaffungskosten der neuen Kryptowährung bemessen sich nach dem "gemeinen Wert" des hingegebenen Wirtschaftsguts, in deinem Fall also der Kurs zum Tauschzeitpunkt. Es ist für die Haltedauer egal, ob du deine Bitcoin in Euro zurück tauscht oder gegen andere Kryptowährungen eintauscht, jeder Vorgang dieser Art unterbricht die Frist. Du musst hier daher ermitteln: Bitcoin-Kurs am 1.4. x 0,025 abzgl. deiner Anschaffungskosten (1.000 €) = Gewinn I.
Am 1. Mai: Etherum-Kurs x 0,15 abzgl. der Anschaffungskosten hierfür (1/2 des Bitcoin-Kurses am 1.4. x 0,025) = Gewinn II. Am 1. Juni entsprechend: Neo-Kurs (auch hier gibt es einen Börsenpreis) x 5 abzgl. der Anschaffungskosten hierfür (Etherum-Kurs am 1.5. x 0,15) = Gewinn III. Und so setzt es sich fort.
Ich hoffe, ich habe in diesem unübersichtlichen Beitrag jetzt keine Zahlen durcheinandergewürfelt, falls doch, bitte ich hier um Entschuldigung.
Solltest du noch Verständnisfragen haben, melde dich gerne.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Wie Steuern berechnen für Tausch von Kryptowährungen untereinander?

Ist diese Frist von einem Jahr Haltedauer und dann steuerfrei nicht schon vor langer Zeit abgeschafft worden?

WiWi Gast schrieb am 19.05.2021:

Dass ich Gewinne aus Geschäften mit Kryptowährungen mit Haltedauer kleiner als ein Jahr versteuern muss ist mir bekannt.

antworten
Ceterum censeo

Wie Steuern berechnen für Tausch von Kryptowährungen untereinander?

WiWi Gast schrieb am 20.05.2021:

Ist diese Frist von einem Jahr Haltedauer und dann steuerfrei nicht schon vor langer Zeit abgeschafft worden?

Bei Wertpapieren & Co.: Ja, bei sonstigen Wirtschaftsgütern (iSv § 23 EStG): Nein.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Wie Steuern berechnen für Tausch von Kryptowährungen untereinander?

Ceterum censeo schrieb am 21.05.2021:

WiWi Gast schrieb am 20.05.2021:

Ist diese Frist von einem Jahr Haltedauer und dann steuerfrei nicht schon vor langer Zeit abgeschafft worden?

Bei Wertpapieren & Co.: Ja, bei sonstigen Wirtschaftsgütern (iSv § 23 EStG): Nein.
Liebe Grüße

Weiß jemand, ob meine Altbestände an Kryptos bei einer möglichen zukünftigen Abschaffung der Steuerfreiheit nach einem Jahr dann auch versteuert werden müssen? Oder gilt für Altbestände dann trotzdem die Steuerfreiheit (für immer bis zum Verkauf) oder könnte ich die Bestände vor in Kraft treten des Gesetzes steuerfrei verkaufen und dann neu kaufen?

antworten
WiWi Gast

Wie Steuern berechnen für Tausch von Kryptowährungen untereinander?

Ceterum censeo schrieb am 20.05.2021:

Die Lösung ist eigentlich recht einfach: Der Veräußerungserlös und gleichzeitig die Anschaffungskosten der neuen Kryptowährung bemessen sich nach dem "gemeinen Wert" des hingegebenen Wirtschaftsguts, in deinem Fall also der Kurs zum Tauschzeitpunkt. Es ist für die Haltedauer egal, ob du deine Bitcoin in Euro zurück tauscht oder gegen andere Kryptowährungen eintauscht, jeder Vorgang dieser Art unterbricht die Frist. Du musst hier daher ermitteln: Bitcoin-Kurs am 1.4. x 0,025 abzgl. deiner Anschaffungskosten (1.000 €) = Gewinn I.
Am 1. Mai: Etherum-Kurs x 0,15 abzgl. der Anschaffungskosten hierfür (1/2 des Bitcoin-Kurses am 1.4. x 0,025) = Gewinn II. Am 1. Juni entsprechend: Neo-Kurs (auch hier gibt es einen Börsenpreis) x 5 abzgl. der Anschaffungskosten hierfür (Etherum-Kurs am 1.5. x 0,15) = Gewinn III. Und so setzt es sich fort.
Ich hoffe, ich habe in diesem unübersichtlichen Beitrag jetzt keine Zahlen durcheinandergewürfelt, falls doch, bitte ich hier um Entschuldigung.
Solltest du noch Verständnisfragen haben, melde dich gerne.
Liebe Grüße

Hi,
Danke für die Erklärung.

Leider verstehe ich es nicht.. 8x gelesen. Jeden Satz einzeln betrachtet, dann wieder zusammen.. Ich verstehe es nicht.

antworten
Ceterum censeo

Wie Steuern berechnen für Tausch von Kryptowährungen untereinander?

WiWi Gast schrieb am 21.05.2021:

Weiß jemand, ob meine Altbestände an Kryptos bei einer möglichen zukünftigen Abschaffung der Steuerfreiheit nach einem Jahr dann auch versteuert werden müssen? Oder gilt für Altbestände dann trotzdem die Steuerfreiheit (für immer bis zum Verkauf) oder könnte ich die Bestände vor in Kraft treten des Gesetzes steuerfrei verkaufen und dann neu kaufen?

Nein, garantieren kann dies niemand. Grundsätzlich gab es eine vergleichbare Regelung ja bis 2009 für Aktien&Co. (steuerfrei nach Ablauf der "Spekulationsfrist" von 1 Jahr). Hier sind zumindest bei Aktien die Alt-Anteile (Anschaffung vor 2009) auch immer noch "bestandsgeschützt", unterliegen also noch (!) der günstigen Altregelung. Ähnliches galt auch einmal für Fonds-Anteile, dieser Bestandschutz wurde jedoch im Rahmen der Reform des InvStG leider aufgehoben.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Wie Steuern berechnen für Tausch von Kryptowährungen untereinander?

Moin,

mir ist die Berechnung des Gewinns / Verlust aus dem Tausch von Kryptos auch nicht ganz klar.

Ich hab z.B. bei einem Kurs von 7000€ für 200€ 0.0286 Bitcoin gekauft. Am selben Tag habe ich davon 0.009 Bitcoin bei einem Kurs von nur noch 6800€ in Stellar getauscht. Das heißt für 61.2€. Da die Transaktion auch dauert waren die 1300 Stellar dann aber nur noch 58€ wert am Ende des Tausches.

Wie wird hier der Gewinn bzw. eher Verlust berechnet?

Und ist die Haltefrist, nach der der Gewinn steuerfrei ist 1 Jahr ab Tausch in Stellar oder hat sie sich nun auf 10 Jahre verlängert?

Vielen Dank für eine Erklärung!

antworten
Ceterum censeo

Wie Steuern berechnen für Tausch von Kryptowährungen untereinander?

WiWi Gast schrieb am 18.07.2021:

Moin,

mir ist die Berechnung des Gewinns / Verlust aus dem Tausch von Kryptos auch nicht ganz klar.

Ich hab z.B. bei einem Kurs von 7000€ für 200€ 0.0286 Bitcoin gekauft. Am selben Tag habe ich davon 0.009 Bitcoin bei einem Kurs von nur noch 6800€ in Stellar getauscht. Das heißt für 61.2€. Da die Transaktion auch dauert waren die 1300 Stellar dann aber nur noch 58€ wert am Ende des Tausches.

Wie wird hier der Gewinn bzw. eher Verlust berechnet?

Ich bin jetzt hier kein Experte im Bereich der Kryptowährungen, würde es aber so sehen:
Du hast die 0,009 Bitcoin für 63 € gekauft. Am selben Tag hast du diese gedanklich wieder verkauft für 61,20 €. Hierdurch hast du einen steuerwirksamen Geschäftsvorfall (innerhalb der Jahresfrist) realisiert und einen Verlust aus privaten Veräußerungsgeschäften in Höhe von 1,80 € erzielt.
Zeitgleich hast du 1300 Stellar für 61,20 € gekauft. Der Wertverlust ab diesem Zeitpunkt von 61,20 € auf 58 € ist hingegen noch nicht realisiert und daher nicht steuerwirksam.

Und ist die Haltefrist, nach der der Gewinn steuerfrei ist 1 Jahr ab Tausch in Stellar oder hat sie sich nun auf 10 Jahre verlängert?

Vielen Dank für eine Erklärung!

Die Haltefrist beträgt nach wie vor 1 Jahr. Eine Verlängerung auf 10 Jahre wird zwar diskutiert, ist aber noch nicht beschlossen. Die bestehende Regel für die Verlängerung der Spekulationsfrist ist mEn auf die gängigen Kryptowährungen in ihrer derzeitigen Form nicht anwendbar.
Liebe Grüße

antworten
AJ

Wie Steuern berechnen für Tausch von Kryptowährungen untereinander?

Ceterum censeo schrieb am 20.05.2021:

Die Lösung ist eigentlich recht einfach: Der Veräußerungserlös und gleichzeitig die Anschaffungskosten der neuen Kryptowährung bemessen sich nach dem "gemeinen Wert" des hingegebenen Wirtschaftsguts, in deinem Fall also der Kurs zum Tauschzeitpunkt. Es ist für die Haltedauer egal, ob du deine Bitcoin in Euro zurück tauscht oder gegen andere Kryptowährungen eintauscht, jeder Vorgang dieser Art unterbricht die Frist. Du musst hier daher ermitteln: Bitcoin-Kurs am 1.4. x 0,025 abzgl. deiner Anschaffungskosten (1.000 €) = Gewinn I.
Am 1. Mai: Etherum-Kurs x 0,15 abzgl. der Anschaffungskosten hierfür (1/2 des Bitcoin-Kurses am 1.4. x 0,025) = Gewinn II. Am 1. Juni entsprechend: Neo-Kurs (auch hier gibt es einen Börsenpreis) x 5 abzgl. der Anschaffungskosten hierfür (Etherum-Kurs am 1.5. x 0,15) = Gewinn III. Und so setzt es sich fort.
Ich hoffe, ich habe in diesem unübersichtlichen Beitrag jetzt keine Zahlen durcheinandergewürfelt, falls doch, bitte ich hier um Entschuldigung.
Solltest du noch Verständnisfragen haben, melde dich gerne.
Liebe Grüße

Eigentlich viel einfacher möglich.
Da gewinne mit Verlusten verrechnet werden können muss man eigentlich bloß Einsatz zum anfangen des Bezugs Jahres aufschreiben und Erlös am Ende( als Summe die man auszahlen würde) und dann bei jeder weiteren Einzahlung ein neues bezugsjahr einrichten. Ansonsten kann man auch beim Finanzamt um Beratung bitten, da ist man auch auf der sicheren Seite( alles Schriftlich beglaubigen lassen)

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Ceterum censeo

Wie Steuern berechnen für Tausch von Kryptowährungen untereinander?

AJ schrieb am 02.11.2021:

Eigentlich viel einfacher möglich.
Da gewinne mit Verlusten verrechnet werden können muss man eigentlich bloß Einsatz zum anfangen des Bezugs Jahres aufschreiben und Erlös am Ende( als Summe die man auszahlen würde) und dann bei jeder weiteren Einzahlung ein neues bezugsjahr einrichten. Ansonsten kann man auch beim Finanzamt um Beratung bitten, da ist man auch auf der sicheren Seite( alles Schriftlich beglaubigen lassen)

Entschuldigung, aber das ist schlicht falsch. Der Realisationszeitpunkt ist entscheidend.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Wie Steuern berechnen für Tausch von Kryptowährungen untereinander?

AJ schrieb am 02.11.2021:

Ceterum censeo schrieb am 20.05.2021:

Die Lösung ist eigentlich recht einfach: Der Veräußerungserlös und gleichzeitig die Anschaffungskosten der neuen Kryptowährung bemessen sich nach dem "gemeinen Wert" des hingegebenen Wirtschaftsguts, in deinem Fall also der Kurs zum Tauschzeitpunkt. Es ist für die Haltedauer egal, ob du deine Bitcoin in Euro zurück tauscht oder gegen andere Kryptowährungen eintauscht, jeder Vorgang dieser Art unterbricht die Frist. Du musst hier daher ermitteln: Bitcoin-Kurs am 1.4. x 0,025 abzgl. deiner Anschaffungskosten (1.000 €) = Gewinn I.
Am 1. Mai: Etherum-Kurs x 0,15 abzgl. der Anschaffungskosten hierfür (1/2 des Bitcoin-Kurses am 1.4. x 0,025) = Gewinn II. Am 1. Juni entsprechend: Neo-Kurs (auch hier gibt es einen Börsenpreis) x 5 abzgl. der Anschaffungskosten hierfür (Etherum-Kurs am 1.5. x 0,15) = Gewinn III. Und so setzt es sich fort.
Ich hoffe, ich habe in diesem unübersichtlichen Beitrag jetzt keine Zahlen durcheinandergewürfelt, falls doch, bitte ich hier um Entschuldigung.
Solltest du noch Verständnisfragen haben, melde dich gerne.
Liebe Grüße

Eigentlich viel einfacher möglich.
Da gewinne mit Verlusten verrechnet werden können muss man eigentlich bloß Einsatz zum anfangen des Bezugs Jahres aufschreiben und Erlös am Ende( als Summe die man auszahlen würde) und dann bei jeder weiteren Einzahlung ein neues bezugsjahr einrichten. Ansonsten kann man auch beim Finanzamt um Beratung bitten, da ist man auch auf der sicheren Seite( alles Schriftlich beglaubigen lassen)

Genau das auf keinen Fall machen. Das würde in den meisten Fällen einen Steuervorteile bedeuten.

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WiWi Gast

Wie Steuern berechnen für Tausch von Kryptowährungen untereinander?

Aber auch nach einem Tausch von Kryptowährungen untereinander wird doch kein Gewinn realisiert? Der Gewinn ist doch nur im Buch. Wenn ich nach vielem hin und her Bitcoin halte und der Kurs dann um 50% einbricht und ich diesen Verlust nicht realisiere, darf ich daraus ja auch keinen Steuervorteil ziehen. Das die Frist sich immer wieder verlängert, kann ich daher auch nicht recht nachvollziehen.

Jede Kryptowährung hat das Potential jeder Zeit drastisch im Wert zu verlieren. Relativ stabil ist nur der Euro, die steuern werden ja auch in Euro bezahlt. Anders wäre es vielleicht, wenn man die Steuern in Kryptowährung bezahlen würde.

Aber ich würde es recht anmaßend finden, wenn ich mir für 200 Euro ein Handy kaufe, gegen einen Fernseher tausche und diesen wiederum gegen ein gebrauchtes Auto und das gegen ein Wohnmobil und der Staat dann erwartet, dass ich die Wertsteigerung jeder Transaktion steuerlich abführe. Zumal immer die Option besteht, dass das Wohnmobil kaputt geht und ich nur 200 Euro dafür bekomme. Wenn ich es für 3000 Euro verkaufe, ist klar, dass auch auf 2800 Euro steuern gezahlt werden müssten, aber ohne Verkauf kein Gewinn.

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WiWi Gast

Wie Steuern berechnen für Tausch von Kryptowährungen untereinander?

WiWi Gast schrieb am 21.04.2022:

Aber auch nach einem Tausch von Kryptowährungen untereinander wird doch kein Gewinn realisiert? Der Gewinn ist doch nur im Buch. Wenn ich nach vielem hin und her Bitcoin halte und der Kurs dann um 50% einbricht und ich diesen Verlust nicht realisiere, darf ich daraus ja auch keinen Steuervorteil ziehen. Das die Frist sich immer wieder verlängert, kann ich daher auch nicht recht nachvollziehen.

Jede Kryptowährung hat das Potential jeder Zeit drastisch im Wert zu verlieren. Relativ stabil ist nur der Euro, die steuern werden ja auch in Euro bezahlt. Anders wäre es vielleicht, wenn man die Steuern in Kryptowährung bezahlen würde.

Aber ich würde es recht anmaßend finden, wenn ich mir für 200 Euro ein Handy kaufe, gegen einen Fernseher tausche und diesen wiederum gegen ein gebrauchtes Auto und das gegen ein Wohnmobil und der Staat dann erwartet, dass ich die Wertsteigerung jeder Transaktion steuerlich abführe. Zumal immer die Option besteht, dass das Wohnmobil kaputt geht und ich nur 200 Euro dafür bekomme. Wenn ich es für 3000 Euro verkaufe, ist klar, dass auch auf 2800 Euro steuern gezahlt werden müssten, aber ohne Verkauf kein Gewinn.

Natürlich musst du bei diesen Tauschgeschäften ebenfalls Steuern bezahlen. Ob du das anmaßend findest oder nicht kannst du gerne dem Finanzamt mitteilen.

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WiWi Gast

Wie Steuern berechnen für Tausch von Kryptowährungen untereinander?

WiWi Gast schrieb am 21.04.2022:

Aber auch nach einem Tausch von Kryptowährungen untereinander wird doch kein Gewinn realisiert? Der Gewinn ist doch nur im Buch. Wenn ich nach vielem hin und her Bitcoin halte und der Kurs dann um 50% einbricht und ich diesen Verlust nicht realisiere, darf ich daraus ja auch keinen Steuervorteil ziehen. Das die Frist sich immer wieder verlängert, kann ich daher auch nicht recht nachvollziehen.

Jede Kryptowährung hat das Potential jeder Zeit drastisch im Wert zu verlieren. Relativ stabil ist nur der Euro, die steuern werden ja auch in Euro bezahlt. Anders wäre es vielleicht, wenn man die Steuern in Kryptowährung bezahlen würde.

Aber ich würde es recht anmaßend finden, wenn ich mir für 200 Euro ein Handy kaufe, gegen einen Fernseher tausche und diesen wiederum gegen ein gebrauchtes Auto und das gegen ein Wohnmobil und der Staat dann erwartet, dass ich die Wertsteigerung jeder Transaktion steuerlich abführe. Zumal immer die Option besteht, dass das Wohnmobil kaputt geht und ich nur 200 Euro dafür bekomme. Wenn ich es für 3000 Euro verkaufe, ist klar, dass auch auf 2800 Euro steuern gezahlt werden müssten, aber ohne Verkauf kein Gewinn.

Deine Meinung ist leider falsch. Es gelten steuerlich die Tauschgrundsätze und somit Realisation (und Versteuerung) zum gemeinen Wert. Wenn du ein Handy kaufst und es dann immer wieder eintauscht, musst du die ggf. aus jedem Tauschvorgang entstehenden Gewinne versteuern (sofern die Freigrenze des § 23 III EStG überschritten wurde). In der Praxis mag das dann zT. anders gehandhabt werden, ist dann aber ggf. leichtfertige Steuerverkürzung/Steuerhinterziehung.

Vor kurzem erging auch ein Urteil des FG Kölns (Az 14 K 1178/20) in dem festgestellt wurde, dass Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen (auch bei unterjährigem Tausch) einkommensteuerpflichtig sind.

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WiWi Gast

Wie Steuern berechnen für Tausch von Kryptowährungen untereinander?

WiWi Gast schrieb am 21.04.2022:

Aber auch nach einem Tausch von Kryptowährungen untereinander wird doch kein Gewinn realisiert? Der Gewinn ist doch nur im Buch. Wenn ich nach vielem hin und her Bitcoin halte und der Kurs dann um 50% einbricht und ich diesen Verlust nicht realisiere, darf ich daraus ja auch keinen Steuervorteil ziehen. Das die Frist sich immer wieder verlängert, kann ich daher auch nicht recht nachvollziehen.

Jede Kryptowährung hat das Potential jeder Zeit drastisch im Wert zu verlieren. Relativ stabil ist nur der Euro, die steuern werden ja auch in Euro bezahlt. Anders wäre es vielleicht, wenn man die Steuern in Kryptowährung bezahlen würde.

Aber ich würde es recht anmaßend finden, wenn ich mir für 200 Euro ein Handy kaufe, gegen einen Fernseher tausche und diesen wiederum gegen ein gebrauchtes Auto und das gegen ein Wohnmobil und der Staat dann erwartet, dass ich die Wertsteigerung jeder Transaktion steuerlich abführe. Zumal immer die Option besteht, dass das Wohnmobil kaputt geht und ich nur 200 Euro dafür bekomme. Wenn ich es für 3000 Euro verkaufe, ist klar, dass auch auf 2800 Euro steuern gezahlt werden müssten, aber ohne Verkauf kein Gewinn.

Deine Meinung ist leider falsch. Es gelten steuerlich die Tauschgrundsätze und somit Realisation (und Versteuerung) zum gemeinen Wert. Wenn du ein Handy kaufst und es dann immer wieder eintauscht, musst du die ggf. aus jedem Tauschvorgang entstehenden Gewinne versteuern (sofern die Freigrenze des § 23 III EStG überschritten wurde). In der Praxis mag das dann zT. anders gehandhabt werden, ist dann aber ggf. leichtfertige Steuerverkürzung/Steuerhinterziehung.

Vor kurzem erging auch ein Urteil des FG Kölns (Az 14 K 1178/20) in dem festgestellt wurde, dass Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen (auch bei unterjährigem Tausch) einkommensteuerpflichtig sind.

Dieser Kläger hatte aber Bitcoin, hat sie getauscht, hatte am Ende wieder Bitcoin und hat diese auch innerhalb von einem Jahr verkauft und damit Gewinne realisiert. Mir ging es aber darum, das keine Gewinne innerhalb eines Jahre realisiert werden. Wovon soll man denn die Steuern zahlen, wenn man keine Gewinne realisiert?

antworten
Ceterum censeo

Wie Steuern berechnen für Tausch von Kryptowährungen untereinander?

WiWi Gast schrieb am 21.04.2022:

Aber auch nach einem Tausch von Kryptowährungen untereinander wird doch kein Gewinn realisiert? Der Gewinn ist doch nur im Buch. Wenn ich nach vielem hin und her Bitcoin halte und der Kurs dann um 50% einbricht und ich diesen Verlust nicht realisiere, darf ich daraus ja auch keinen Steuervorteil ziehen. Das die Frist sich immer wieder verlängert, kann ich daher auch nicht recht nachvollziehen.

Jede Kryptowährung hat das Potential jeder Zeit drastisch im Wert zu verlieren. Relativ stabil ist nur der Euro, die steuern werden ja auch in Euro bezahlt. Anders wäre es vielleicht, wenn man die Steuern in Kryptowährung bezahlen würde.

Aber ich würde es recht anmaßend finden, wenn ich mir für 200 Euro ein Handy kaufe, gegen einen Fernseher tausche und diesen wiederum gegen ein gebrauchtes Auto und das gegen ein Wohnmobil und der Staat dann erwartet, dass ich die Wertsteigerung jeder Transaktion steuerlich abführe. Zumal immer die Option besteht, dass das Wohnmobil kaputt geht und ich nur 200 Euro dafür bekomme. Wenn ich es für 3000 Euro verkaufe, ist klar, dass auch auf 2800 Euro steuern gezahlt werden müssten, aber ohne Verkauf kein Gewinn.

Deine Meinung ist leider falsch. Es gelten steuerlich die Tauschgrundsätze und somit Realisation (und Versteuerung) zum gemeinen Wert. Wenn du ein Handy kaufst und es dann immer wieder eintauscht, musst du die ggf. aus jedem Tauschvorgang entstehenden Gewinne versteuern (sofern die Freigrenze des § 23 III EStG überschritten wurde). In der Praxis mag das dann zT. anders gehandhabt werden, ist dann aber ggf. leichtfertige Steuerverkürzung/Steuerhinterziehung.

Vor kurzem erging auch ein Urteil des FG Kölns (Az 14 K 1178/20) in dem festgestellt wurde, dass Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen (auch bei unterjährigem Tausch) einkommensteuerpflichtig sind.

Dieser Kläger hatte aber Bitcoin, hat sie getauscht, hatte am Ende wieder Bitcoin und hat diese auch innerhalb von einem Jahr verkauft und damit Gewinne realisiert.

Mir ging es aber darum, das keine Gewinne innerhalb eines Jahre realisiert werden. Wovon soll man denn die Steuern zahlen, wenn man keine Gewinne realisiert?

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Ceterum censeo

Wie Steuern berechnen für Tausch von Kryptowährungen untereinander?

WiWi Gast schrieb am 21.04.2022:

Dieser Kläger hatte aber Bitcoin, hat sie getauscht, hatte am Ende wieder Bitcoin und hat diese auch innerhalb von einem Jahr verkauft und damit Gewinne realisiert. Mir ging es aber darum, das keine Gewinne innerhalb eines Jahre realisiert werden. Wovon soll man denn die Steuern zahlen, wenn man keine Gewinne realisiert?

Jeder Tauschvorgang innerhalb der Jahresfrist ist hier grundsätzlich steuerwirksam, unabhängig, ob nun als Gegenleistung Fiatgeld, Kryptowährungen oder faule Eier vereinbart werden.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Wie Steuern berechnen für Tausch von Kryptowährungen untereinander?

WiWi Gast schrieb am 21.04.2022:

Aber auch nach einem Tausch von Kryptowährungen untereinander wird doch kein Gewinn realisiert? Der Gewinn ist doch nur im Buch. Wenn ich nach vielem hin und her Bitcoin halte und der Kurs dann um 50% einbricht und ich diesen Verlust nicht realisiere, darf ich daraus ja auch keinen Steuervorteil ziehen. Das die Frist sich immer wieder verlängert, kann ich daher auch nicht recht nachvollziehen.

Jede Kryptowährung hat das Potential jeder Zeit drastisch im Wert zu verlieren. Relativ stabil ist nur der Euro, die steuern werden ja auch in Euro bezahlt. Anders wäre es vielleicht, wenn man die Steuern in Kryptowährung bezahlen würde.

Aber ich würde es recht anmaßend finden, wenn ich mir für 200 Euro ein Handy kaufe, gegen einen Fernseher tausche und diesen wiederum gegen ein gebrauchtes Auto und das gegen ein Wohnmobil und der Staat dann erwartet, dass ich die Wertsteigerung jeder Transaktion steuerlich abführe. Zumal immer die Option besteht, dass das Wohnmobil kaputt geht und ich nur 200 Euro dafür bekomme. Wenn ich es für 3000 Euro verkaufe, ist klar, dass auch auf 2800 Euro steuern gezahlt werden müssten, aber ohne Verkauf kein Gewinn.

Deine Meinung ist leider falsch. Es gelten steuerlich die Tauschgrundsätze und somit Realisation (und Versteuerung) zum gemeinen Wert. Wenn du ein Handy kaufst und es dann immer wieder eintauscht, musst du die ggf. aus jedem Tauschvorgang entstehenden Gewinne versteuern (sofern die Freigrenze des § 23 III EStG überschritten wurde). In der Praxis mag das dann zT. anders gehandhabt werden, ist dann aber ggf. leichtfertige Steuerverkürzung/Steuerhinterziehung.

Vor kurzem erging auch ein Urteil des FG Kölns (Az 14 K 1178/20) in dem festgestellt wurde, dass Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen (auch bei unterjährigem Tausch) einkommensteuerpflichtig sind.

Dieser Kläger hatte aber Bitcoin, hat sie getauscht, hatte am Ende wieder Bitcoin und hat diese auch innerhalb von einem Jahr verkauft und damit Gewinne realisiert. Mir ging es aber darum, das keine Gewinne innerhalb eines Jahre realisiert werden. Wovon soll man denn die Steuern zahlen, wenn man keine Gewinne realisiert?

Wie gesagt, hier kommen die seit jeher geltenden Tauschgrundsätzen zur Anwendung (s. auch § 6 Abs. 6 S. 1 EStG). Du realisierst bei jedem Tauschvorgang ggf. steuerlich einen Gewinn, da du ein Wirtschaftsgut (bspw. Bitcoin) mit urspr. Anschaffungskosten von bspw. 100 EUR gegen ein anderes tauscht (bspw. Ethereum) und zum Tauschzeitpunkt Bitcoin 110 EUR wert sind. Die Anschaffungskosten für Ethereum sind dann entsprechend 110 EUR. Somit realisierst du einen Gewinn von 10 EUR. Du kannst dann Ethereum iWv. bspw. 3 EUR verkaufen (angenommen durchschnittlicher ESt-Belastung iHv. 30%) und damit dann die ESt-Zahllast von 3 EUR bezahlen.

Ich hab mir jetzt extra nochmal die Mühe gemacht und die Entscheidungsgründe des Urteils angeschaut. Ab Tz. 75ff. kannst du die Entscheidungsgründe des Gerichts bzgl. Gewinn bei Tausch nachvollziehen. "Im Falle des Tauschs ist Veräußerungspreis der Wert des als Gegenleistung erworbenen Tauschgegenstands am Tag der Veräußerung; entsprechendes gilt für die Ermittlung der Anschaffungskosten im Fall der Anschaffung im Wege des Tauschs.". Unter Tz. 81 findest du eine Tabelle wie sich der Veräußerungsgewinn, z.B. realisiert durch Tausch Ethereum in Monero, zusammensetzt (Gewinn iHv. 1.014.481,83 EUR).

Ob du in deinem Fall jetzt beim jeweiligen Tausch Gewinne realisiert hast oder nicht kann ich nicht beantworten, das musst du dir selber mit den jeweiligen Tageskursen ausrechnen.

Als Nachtrag: das FG Köln Urteil ist bei BFH anhängig, somit noch nicht endgültig rechtskräftig (IX R 3/22).

antworten
Ceterum censeo

Wie Steuern berechnen für Tausch von Kryptowährungen untereinander?

Dieser Kläger hatte aber Bitcoin, hat sie getauscht, hatte am Ende wieder Bitcoin und hat diese auch innerhalb von einem Jahr verkauft und damit Gewinne realisiert. Mir ging es aber darum, das keine Gewinne innerhalb eines Jahre realisiert werden. Wovon soll man denn die Steuern zahlen, wenn man keine Gewinne realisiert?

Hier ist etwas schief gelaufen, der vorstehende Beitrag ist selbstverständlich nicht von mir, ich habe hier lediglich den vorstehenden Beitrag (technisch) falsch zitiert. Ich bitte um Entschuldigung.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Wie Steuern berechnen für Tausch von Kryptowährungen untereinander?

Ergänzend einfach mal ins bmf-schreiben zu kryptos und da bei Tausch als Realisierungstatbestand schauen.

antworten
WiWi Gast

Wie Steuern berechnen für Tausch von Kryptowährungen untereinander?

Hallo zusammen,

ich hätte mal eine kleine Verständnisfrage.
Wenn ich eine Kryptowährung für eine andere Tausche, dann ist der Geschäftsvorfall steuerlich relevant. Zu beachten ist dabei die Jahresfrist sowie 600€ Grenze, das ist mir klar.

Wenn ich jetzt folgenden Fall habe:
Ich kaufe mir am 1.2.23 mit Euro ETH.
Mit den ETH kaufe ich mir bzw. tausche diese am 1.5.23 gegen die Kryptowährung X.
Dabei wurde mit den ETH im Rahmen des Tausches ein Gewinn von ca. 35€ realisiert. Wie gesagt, ist steuerpflichtig aber zunächst uninteressant, da weit unter den 600€.
Wenn ich jetzt die Kryptowährung X länger als ein Jahr halte und diese so im Wert steigt, dass ein potenzieller Gewinn die 600€ Grenze übersteigen würde, würde dies eine Auswirkung auf die bisherigen 35€ Gewinn haben und würde es diesen Gewinn quasi dementsprechend verändern oder müsste ich die Kryptowährung X erst einmal verkaufen, um einen neuen Gewinn zu realisieren und damit steuerlich relevant zu werden?

Mir geht es als grundsätzlich darum, steht jeder Tausch/Verkauf für sich selbst oder hängen diese miteinander zusammen? Also können künftige Gewinne noch Auswirkungen auf bereits im Vorfeld realisierte Gewinne haben und quasi bspw. aus den bisher realisierten 35€ auf ein Mal 1000€ Steuerpflicht machen?

antworten
Ceterum censeo

Wie Steuern berechnen für Tausch von Kryptowährungen untereinander?

WiWi Gast schrieb am 23.05.2023:

Hallo zusammen,

ich hätte mal eine kleine Verständnisfrage.
Wenn ich eine Kryptowährung für eine andere Tausche, dann ist der Geschäftsvorfall steuerlich relevant. Zu beachten ist dabei die Jahresfrist sowie 600€ Grenze, das ist mir klar.

Wenn ich jetzt folgenden Fall habe:
Ich kaufe mir am 1.2.23 mit Euro ETH.
Mit den ETH kaufe ich mir bzw. tausche diese am 1.5.23 gegen die Kryptowährung X.
Dabei wurde mit den ETH im Rahmen des Tausches ein Gewinn von ca. 35€ realisiert. Wie gesagt, ist steuerpflichtig aber zunächst uninteressant, da weit unter den 600€.
Wenn ich jetzt die Kryptowährung X länger als ein Jahr halte und diese so im Wert steigt, dass ein potenzieller Gewinn die 600€ Grenze übersteigen würde, würde dies eine Auswirkung auf die bisherigen 35€ Gewinn haben und würde es diesen Gewinn quasi dementsprechend verändern oder müsste ich die Kryptowährung X erst einmal verkaufen, um einen neuen Gewinn zu realisieren und damit steuerlich relevant zu werden?

Mir geht es als grundsätzlich darum, steht jeder Tausch/Verkauf für sich selbst oder hängen diese miteinander zusammen? Also können künftige Gewinne noch Auswirkungen auf bereits im Vorfeld realisierte Gewinne haben und quasi bspw. aus den bisher realisierten 35€ auf ein Mal 1000€ Steuerpflicht machen?

Es ist stets das Kalenderjahr (sowie die Grundlagen der Realisation) zu betrachten. Betrug der Gewinn aus genannten Tatbestand nur 35 Euro, so verbleibt er steuerfrei. Die Anschaffung (durch Tausch) der Kryptowährung X ist wieder ein neuer Vorgang. Überschreitest du hier die Haltedauer, so erfolgt auch hier keine Besteuerung.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Wie Steuern berechnen für Tausch von Kryptowährungen untereinander?

Ceterum censeo schrieb am 24.05.2023:

Hallo zusammen,

ich hätte mal eine kleine Verständnisfrage.
Wenn ich eine Kryptowährung für eine andere Tausche, dann ist der Geschäftsvorfall steuerlich relevant. Zu beachten ist dabei die Jahresfrist sowie 600€ Grenze, das ist mir klar.

Wenn ich jetzt folgenden Fall habe:
Ich kaufe mir am 1.2.23 mit Euro ETH.
Mit den ETH kaufe ich mir bzw. tausche diese am 1.5.23 gegen die Kryptowährung X.
Dabei wurde mit den ETH im Rahmen des Tausches ein Gewinn von ca. 35€ realisiert. Wie gesagt, ist steuerpflichtig aber zunächst uninteressant, da weit unter den 600€.
Wenn ich jetzt die Kryptowährung X länger als ein Jahr halte und diese so im Wert steigt, dass ein potenzieller Gewinn die 600€ Grenze übersteigen würde, würde dies eine Auswirkung auf die bisherigen 35€ Gewinn haben und würde es diesen Gewinn quasi dementsprechend verändern oder müsste ich die Kryptowährung X erst einmal verkaufen, um einen neuen Gewinn zu realisieren und damit steuerlich relevant zu werden?

Mir geht es als grundsätzlich darum, steht jeder Tausch/Verkauf für sich selbst oder hängen diese miteinander zusammen? Also können künftige Gewinne noch Auswirkungen auf bereits im Vorfeld realisierte Gewinne haben und quasi bspw. aus den bisher realisierten 35€ auf ein Mal 1000€ Steuerpflicht machen?

Es ist stets das Kalenderjahr (sowie die Grundlagen der Realisation) zu betrachten. Betrug der Gewinn aus genannten Tatbestand nur 35 Euro, so verbleibt er steuerfrei. Die Anschaffung (durch Tausch) der Kryptowährung X ist wieder ein neuer Vorgang. Überschreitest du hier die Haltedauer, so erfolgt auch hier keine Besteuerung.
Liebe Grüße

Hallo, lieben Dank für die Antwort und viele Grüße!

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WiWi Gast

Wie Steuern berechnen für Tausch von Kryptowährungen untereinander?

Ceterum censeo schrieb am 20.05.2021:

Die Lösung ist eigentlich recht einfach: Der Veräußerungserlös und gleichzeitig die Anschaffungskosten der neuen Kryptowährung bemessen sich nach dem "gemeinen Wert" des hingegebenen Wirtschaftsguts, in deinem Fall also der Kurs zum Tauschzeitpunkt. Es ist für die Haltedauer egal, ob du deine Bitcoin in Euro zurück tauscht oder gegen andere Kryptowährungen eintauscht, jeder Vorgang dieser Art unterbricht die Frist. Du musst hier daher ermitteln: Bitcoin-Kurs am 1.4. x 0,025 abzgl. deiner Anschaffungskosten (1.000 €) = Gewinn I.
Am 1. Mai: Etherum-Kurs x 0,15 abzgl. der Anschaffungskosten hierfür (1/2 des Bitcoin-Kurses am 1.4. x 0,025) = Gewinn II. Am 1. Juni entsprechend: Neo-Kurs (auch hier gibt es einen Börsenpreis) x 5 abzgl. der Anschaffungskosten hierfür (Etherum-Kurs am 1.5. x 0,15) = Gewinn III. Und so setzt es sich fort.
Ich hoffe, ich habe in diesem unübersichtlichen Beitrag jetzt keine Zahlen durcheinandergewürfelt, falls doch, bitte ich hier um Entschuldigung.
Solltest du noch Verständnisfragen haben, melde dich gerne.
Liebe Grüße

Hallo Ceterum Censeo,

danke. Wenn Du sagst "Am 1. Mai: Etherum-Kurs x 0,15 abzgl. der Anschaffungskosten hierfür (1/2 des Bitcoin-Kurses am 1.4. x 0,025) = Gewinn II.",
meinst Du dann mit dem "Ethereum-Kurs" den Kurs von ETH in EUR, oder?
Dann wäre bei jedem Tauschgeschäft der Anschaffungswert direkt in EUR zu ermitteln.
Welcher EUR-Kurs muss dann herangezogen werden? Der von derselben Plattform?

Danke und viele Grüße

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WiWi Gast

Wie Steuern berechnen für Tausch von Kryptowährungen untereinander?

Wenn man ehrlich ist, weiß es aktuell am Ende niemand. Es gab zwar das BMF Schreiben, aber es ist durchaus nicht vollkommen transparent. Es gibt keine zertifizierte Software etc. pp. Zusätzlich sind die Daten vieler Börsen nicht sauber.

Wie auch immer, soweit mir bekannt ist, werden die Steuerberichte von gängigen Anbietern akzeptiert - Cointracking, Accounting, Koinly. Wobei man am Ende nicht weiß ob die 100% korrekt rechnen.

Jedes Tauschgeschäft (Spot) ist relevant wenn man innerhalb eines Jahres tradet und wird als private Veräußerung gewertet und unterliegt dem Einkommensteuersatz.
Gewinne aus Future/Margin Trading unterliegen der Kapitalertragssteuer.

Das Ganze wird schnell kompliziert wenn man z.B. Coin für BTC kauft und dann COIN z.B. für ETH veräußert. Total unklar ist welcher Wechselkurs wo genommen wird und insbesondere wenn das Zeug illiquide ist....

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WiWi Gast

Wie Steuern berechnen für Tausch von Kryptowährungen untereinander?

Sehr nützliche Diskussion. Danke!

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Steuerfrage

WiWi Gast

Nicht ganz. Hierbei musst du beachten das deine Währung nur vom 01.04. steuerfrei sind. Somit ist der Gewinn von den 10.000 steuef ...

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