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Bonuszahlung letztes Jahr alter AG - Steuererklärung dieses Jahr Lohnsteuerbescheinigung

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WiWi Gast

Bonuszahlung letztes Jahr alter AG - Steuererklärung dieses Jahr Lohnsteuerbescheinigung

Hallo zusammen,
Ich habe zum 01. Januar eine neue Stelle angefangen und noch eine Bonuszahlung vom alten Arbeitgeber in diesem Jahe bekommen.
Wie kann ich das in der Einkommensteuer berücksichtigen z.B. bei einer Steuersoftware wie WISO.
Ich muss ja ein Datum der Beschäftigung angeben das vor Jahresbeginn liegt.

Viele Grüße
S.

antworten
know-it-all

Bonuszahlung letztes Jahr alter AG - Steuererklärung dieses Jahr Lohnsteuerbescheinigung

Hallo,

Ich verstehe das Problem ehrlich gesagt nicht.
Du bekommst vom alten AG ebenfalls eine Lohnsteuerbescheinigung für 2022, auf der dann nur die Bonuszahlung und darauf abgeführte Lohnsteuer vermerkt ist. Diese übernimmst du als zusätzliche Lohnsteuerbescheinigung (die reguläre Bescheinigung von deinem jetztigen AG ergänzend) ebenfalls unter "Arbeitnehmer" in deine Steuererklärung.

Die Bescheinigung bekommst du voraussichtlich spätestens Anfang des kommenden Jahres per Post. Falls du keinen Ausdruck bekommst, muss dein alter AG die Daten trotzdem elektronisch an das Finanzamt übermitteln (ggf. ist das auch schon erfolgt, da das Arbeitsverhältnis ja nun endgültig abgeschlossen ist).
Von dort kannst du sie per Elster-Portal (erfordert ein Zertifikat und die Aktivierung des Belegabrufs) dann auch abrufen/einsehen bzw. direkt in deine Steuererklärung übernehmen.

Die einzelnen Zeilen, die der AG auf dieser Bescheinigung ausweisen muss, sind vom Gesetzgeber bzw. der Finanzverwaltung exakt vorgegeben - insofern sollte der Übertrag in deine Steuererklärung auch keine Herausforderung sein. Am einfachsten ist, wenn du den Belegabruf mit WISO einrichtest - dann musst die Zahlen nicht händisch eintippen.

antworten
Ceterum censeo

Bonuszahlung letztes Jahr alter AG - Steuererklärung dieses Jahr Lohnsteuerbescheinigung

Ich bin kein Experte in der Steuersoftware von WISO, aber die Angabe in der Einkommensteuererklärung bezieht sich mEn nur auf den "Bescheinigungszeitraum". Hat dein alter Arbeitgeber in diesem Jahr noch eine nachlaufende Zahlung verarbeitet, wird er dies in einer gesonderten Lohnsteuerbescheinigung für Zeitraum XX.XX.2022 sicherlich ordnungsgemäß aufführen und du gibst dies ganz regulär in deiner EStE an.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Bonuszahlung letztes Jahr alter AG - Steuererklärung dieses Jahr Lohnsteuerbescheinigung

Bitte nicht lachen: Ich gehöre zu den Leuten, die immer noch die Bögen für die Steuer per Hand ausfüllen (und arbeite sogar in der IT..). Zumindest auf den Bögen müssen die Felder, die sowieso ans Finanzamt übermittelt werden, gar nicht mehr ausgefüllt werden (sind ausgegraut). Ist das mit WISO tatsächlich anders?

Zur Ausgangsfrage: Ich bin 2020 unterjährig gewechselt und habe dann 2021 eine Bonuszahlung vom alten AG bekommen. Ich habe die Lohnsteuerbescheinigung, die ich vom alten AG bekommen habe (und die du auch kriegen solltest, siehe die anderen Poster), einfach beigelegt - dafür gab es dann sogar noch passiv-aggressives Gemecker vom Finanzamt, weil die eigentlich ja nur noch auf Anforderung Unterlagen haben wollen.

Zusammengefasst: Ich glaube auch, du hast überhaupt gar kein Problem...

antworten
know-it-all

Bonuszahlung letztes Jahr alter AG - Steuererklärung dieses Jahr Lohnsteuerbescheinigung

WiWi Gast schrieb am 22.12.2022:

Bitte nicht lachen: Ich gehöre zu den Leuten, die immer noch die Bögen für die Steuer per Hand ausfüllen (und arbeite sogar in der IT..).

Ich will niemanden missionieren, aber Steuererklärung auf Papier und Formularen ist ja mal sowas von gestern ... ;-)

Zumindest auf den Bögen müssen die Felder, die sowieso ans Finanzamt übermittelt werden, gar nicht mehr ausgefüllt werden (sind ausgegraut). Ist das mit WISO tatsächlich anders?

In Wiso erfasst du die Daten der Lohnsteuerbescheinigung vom AG (was per Belegabruf nur einige wenige Mausklicks sind..) schon allein aus dem Grund, damit dir das Programm den voraussichtlichen Erstattungsbetrag zuverlässig ausrechnen kann. Ob diese Daten tatsächlich mit der Steuererklärung nochmal an das FA übermittelt werden (da sie dort ja bereits vorliegen) da bin ich gar nicht so sicher.

Zur Ausgangsfrage: Ich bin 2020 unterjährig gewechselt und habe dann 2021 eine Bonuszahlung vom alten AG bekommen. Ich habe die Lohnsteuerbescheinigung, die ich vom alten AG bekommen habe (und die du auch kriegen solltest, siehe die anderen Poster), einfach beigelegt - dafür gab es dann sogar noch passiv-aggressives Gemecker vom Finanzamt, weil die eigentlich ja nur noch auf Anforderung Unterlagen haben wollen.

Also wie gesagt - die Lohnsteuerbescheinigungen, die man vom AG bekommt, sind eigentlich nur eine Kopie der ohnehin digital an das FA übermittelten Daten. Insofern ist von allen Papierbelegen wirklich das der Letzte, den das FA zur Bearbeitung der Steuererklärung nochmal anfordern würde.

Zusammengefasst: Ich glaube auch, du hast überhaupt gar kein Problem...

Steuererklären ist alles eine Sache der Übung. Mir hat das vor 15 Jahren mal ein sachkundiges Familienmitglied erklärt und seitdem mach ich meine Steuererklärung selbst. Ich nutze dafür immer schon Wiso, aber das geht eigentlich auch mit dem kostenlosen Elster-Programm wohl recht einfach.

antworten
WiWi Gast

Bonuszahlung letztes Jahr alter AG - Steuererklärung dieses Jahr Lohnsteuerbescheinigung

Herzlichen Dank für die ausführliche Antwort, know-it-all! Ich muss mich wohl wirklich mal aufraffen, von Papier und Formularen auf dieses neumodische Zeugs umzusteigen ;-)

know-it-all schrieb am 23.12.2022:

Bitte nicht lachen: Ich gehöre zu den Leuten, die immer noch die Bögen für die Steuer per Hand ausfüllen (und arbeite sogar in der IT..).

Ich will niemanden missionieren, aber Steuererklärung auf Papier und Formularen ist ja mal sowas von gestern ... ;-)

Zumindest auf den Bögen müssen die Felder, die sowieso ans Finanzamt übermittelt werden, gar nicht mehr ausgefüllt werden (sind ausgegraut). Ist das mit WISO tatsächlich anders?

In Wiso erfasst du die Daten der Lohnsteuerbescheinigung vom AG (was per Belegabruf nur einige wenige Mausklicks sind..) schon allein aus dem Grund, damit dir das Programm den voraussichtlichen Erstattungsbetrag zuverlässig ausrechnen kann. Ob diese Daten tatsächlich mit der Steuererklärung nochmal an das FA übermittelt werden (da sie dort ja bereits vorliegen) da bin ich gar nicht so sicher.

Zur Ausgangsfrage: Ich bin 2020 unterjährig gewechselt und habe dann 2021 eine Bonuszahlung vom alten AG bekommen. Ich habe die Lohnsteuerbescheinigung, die ich vom alten AG bekommen habe (und die du auch kriegen solltest, siehe die anderen Poster), einfach beigelegt - dafür gab es dann sogar noch passiv-aggressives Gemecker vom Finanzamt, weil die eigentlich ja nur noch auf Anforderung Unterlagen haben wollen.

Also wie gesagt - die Lohnsteuerbescheinigungen, die man vom AG bekommt, sind eigentlich nur eine Kopie der ohnehin digital an das FA übermittelten Daten. Insofern ist von allen Papierbelegen wirklich das der Letzte, den das FA zur Bearbeitung der Steuererklärung nochmal anfordern würde.

Zusammengefasst: Ich glaube auch, du hast überhaupt gar kein Problem...

Steuererklären ist alles eine Sache der Übung. Mir hat das vor 15 Jahren mal ein sachkundiges Familienmitglied erklärt und seitdem mach ich meine Steuererklärung selbst. Ich nutze dafür immer schon Wiso, aber das geht eigentlich auch mit dem kostenlosen Elster-Programm wohl recht einfach.

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WiWi Gast

Bonuszahlung letztes Jahr alter AG - Steuererklärung dieses Jahr Lohnsteuerbescheinigung

Ganz einfach - der Bonus ist in demjenigen Kalenderjahr steuerpflichtig, in dem er Dir ausgezahlt wird. Beispiel: der Bonus für das Geschäftsjahr 2021 wird in 2022 ermittelt und ausgezahlt und ist in 2022 steuerpflichtig. Relevant ist das Kalenderjahr des Zahlungseingangs. Wo ist das Problem dabei?

Ceterum censeo: ich empfehle den elektronischen Belegabruf vom Finanzamt, per ELSTER, WiSo-Steuersoftware (< 40 € p.a.) o.ä.). Dann wird‘s „automatisch“ so wie von mir beschrieben in der Steuererklärung berücksichtigt.

antworten
Ceterum censeo

Bonuszahlung letztes Jahr alter AG - Steuererklärung dieses Jahr Lohnsteuerbescheinigung

WiWi Gast schrieb am 25.12.2022:

Ganz einfach - der Bonus ist in demjenigen Kalenderjahr steuerpflichtig, in dem er Dir ausgezahlt wird. Beispiel: der Bonus für das Geschäftsjahr 2021 wird in 2022 ermittelt und ausgezahlt und ist in 2022 steuerpflichtig. Relevant ist das Kalenderjahr des Zahlungseingangs. Wo ist das Problem dabei?

Ceterum censeo: ich empfehle den elektronischen Belegabruf vom Finanzamt, per ELSTER, WiSo-Steuersoftware (< 40 € p.a.) o.ä.). Dann wird‘s „automatisch“ so wie von mir beschrieben in der Steuererklärung berücksichtigt.

Das ist ein ganz lieber Tipp, besten Dank dafür. Für den Laien empfehle ich auch derart niedrigschwellige Lösungen, für anspruchsvolle Anwender sind diese leider nur bedingt geeignet.
Liebe Grüße

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