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Wahl der Steuerklasse nach der Heirat

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RUn

Wahl der Steuerklasse nach der Heirat

Hallo zusammen,

ich habe vor kurzem geheiratet und wir müssen die Steuerklasse von 1/1 auf 3/5 oder 4/4 ändern. Meine Frau hat einen Minijob und ich bin ein Doktorand mit TVL13/2. Anscheinend könnten wir zusätzliche 250€ plus Einkommen haben, wenn wir 3/5 wählen. Was müssen wir nach der Steuererklärung für die 250 € zurückzahlen? Lohnt es sich, 3/5 zu wählen, oder ist es besser, bei 4/4 zu bleiben?

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Ceterum censeo

Wahl der Steuerklasse nach der Heirat

Sofern ihr eine Steuererklärung erstellt (ohnehin Pflicht bei 3/5), ist es gehüpft wie gesprungen. Die Wahl der Steuerklasse bedingt nur den unterjährigen Lohnsteuerabzug, die tarifliche Einkommensteuer bleibt gleich.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Wahl der Steuerklasse nach der Heirat

Die Wahl der Steuerklasse hat keinen Einfluss auf die tatsächliche Steuerschuld. Am Jahresende wird es mit der Steuererklärung ausgeglichen.

Die Wahl der Steuerklasse hat nur Einfluss darauf, ob ihr während des Jahres mehr Netto habt oder eine höherer Steuererstattung habt.

Wir haben uns für das geringere Netto und die höhere Steuererstattung entschieden, damit wir nicht Gefahr laufen, dass mehr an Netto zu konsumieren. Zudem planen wir mit Nachwuchs, so dass wir das Nettoeinkommen (Grundlage für der Elterngeld) der Frau durch die passende Steuerklasse nach oben geschraubt haben.

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WiWi Gast

Wahl der Steuerklasse nach der Heirat

Ein paar Punkte

  • unterjährig mehr Netto habt ihr wahrscheinlich wenn ihr 3/5 macht mit dir 3
  • nach der jährlichen Steuererklärung habt ihr in Summe bei 3/5 4/4 oder 5/3 exakt das gleiche an Netto in der Tasche
  • da das Netto bei Lohnersatzleistungen (Elterngeld, ALG, etc) als Rechengrundlage herangezogen wird, lohnt es sich z.B. bei baldiger Schwangerschaft der Frau, dieser die LStKl 3 zu geben
antworten
WiWi Gast

Wahl der Steuerklasse nach der Heirat

RUn schrieb am 31.01.2022:

Hallo zusammen,

ich habe vor kurzem geheiratet und wir müssen die Steuerklasse von 1/1 auf 3/5 oder 4/4 ändern. Meine Frau hat einen Minijob und ich bin ein Doktorand mit TVL13/2. Anscheinend könnten wir zusätzliche 250€ plus Einkommen haben, wenn wir 3/5 wählen. Was müssen wir nach der Steuererklärung für die 250 € zurückzahlen? Lohnt es sich, 3/5 zu wählen, oder ist es besser, bei 4/4 zu bleiben?

Wie die Vorposter bereits erwähnt haben ist es egal, wenn ihr die Steuererklärung macht. Bei 3/5 gibt es für den einen mehr Netto während des Jahres, während ihr bei 4/4 nach der Steuererklärung die zu viel gezahlte Steuerlast zurückbekommt.

antworten
WiWi Gast

Wahl der Steuerklasse nach der Heirat

Lohnersatzleistungen hängen vom Netto ab. Daher kann die Wahl der Steuerklasse relevant sein (wer wird eher arbeitslos etc.)

antworten
WiWi Gast

Wahl der Steuerklasse nach der Heirat

Ich hätte da auch eine Frage. Ich fange jetzt an mit 4.000 Euro brutto. Meine Frau studiert noch 2 Jahre (reines Studium, keinerlei Einkommen).

Der Unterschied zwischen 4/4 und 3/5 ist hier gewaltig laut Brutto/Netto-Rechner, nämlich 2850 € netto (3/5) vs. 2540 € netto (4/4).

Da es ja anscheinend egal ist und man am Ende halt entweder nachzahlt oder zurückbekommt, lautet meine Frage: Was ist denn nun die reelle Steuerschuld bzw. das reelle netto und wie kriege ich das raus?

Sollte bei der Konstellation doch eigentlich straightforward zu beantworten sein: 4.000 Brutto fix, verheiratet, Alleinverdiener, Ehepartnerin Studentin.

antworten
WiWi Gast

Wahl der Steuerklasse nach der Heirat

WiWi Gast schrieb am 06.02.2022:

Ich hätte da auch eine Frage. Ich fange jetzt an mit 4.000 Euro brutto. Meine Frau studiert noch 2 Jahre (reines Studium, keinerlei Einkommen).

Der Unterschied zwischen 4/4 und 3/5 ist hier gewaltig laut Brutto/Netto-Rechner, nämlich 2850 € netto (3/5) vs. 2540 € netto (4/4).

Da es ja anscheinend egal ist und man am Ende halt entweder nachzahlt oder zurückbekommt, lautet meine Frage: Was ist denn nun die reelle Steuerschuld bzw. das reelle netto und wie kriege ich das raus?

Sollte bei der Konstellation doch eigentlich straightforward zu beantworten sein: 4.000 Brutto fix, verheiratet, Alleinverdiener, Ehepartnerin Studentin.

So einfach ist das nicht zu beantworten, weil die tarifliche Einkommensteuer auf Basis des zu versteuernden Einkommens berechnet wird, welches vom Bruttoeinkommen erheblich abweicht (durch Abzug von Vorsorgeaufwendungen, Werbungskosten etc.). Wenn die Frau aber wirklich überhaupt kein Einkommen hat dürfte bei 3/5 eigentlich keine nennenswerte Nachzahlung kommen.

antworten
know-it-all

Wahl der Steuerklasse nach der Heirat

WiWi Gast schrieb am 06.02.2022:

So einfach ist das nicht zu beantworten, weil die tarifliche Einkommensteuer auf Basis des zu versteuernden Einkommens berechnet wird, welches vom Bruttoeinkommen erheblich abweicht (durch Abzug von Vorsorgeaufwendungen, Werbungskosten etc.). Wenn die Frau aber wirklich überhaupt kein Einkommen hat dürfte bei 3/5 eigentlich keine nennenswerte Nachzahlung kommen.

So ist es. Wobei ich glaube wenn das Einkommen, wie hier im Fall, sich komplett zu 100% auf einen Ehepartner beschränkt, könnte es auch bei Steuerklasssenkombination 3/5 noch eine Rückerstattung zu viel gezahlter Steuer geben.

Ansonsten sind deine Ausführungen korrekt. Im Grunde muss der TE sein eigenes zu versteuerndes Einkommen ausrechnen, dann nochmal den Steuerfreibetrag der Partnerin abziehen (?), und für den verbleibenden Betrag in einer Steuertabelle für den Splittingtarif nachschauen und dort die tatsächliche Steuerlast ermitteln.

antworten
WiWi Gast

Wahl der Steuerklasse nach der Heirat

Dazu gibt es einen tollen Rechner des sogenannten Faktors.
Bald wird es eh nur noch die Klasse 4/4 mit Faktor geben, alles andere wird abgeschafft (was bei vielen mit 3/5 dann unterjaehrig wirkliche Probleme aufwerfen wird.. aber selber schuld).
Den Faktor bekommst du mit dem Faktor Rechner von „sis“ raus. Mal „sis Faktor berechnen“ bei Google eingeben und sich durch klicken. Wird aber wohl um die 0,7 sein bei dir.

WiWi Gast schrieb am 06.02.2022:

Ich hätte da auch eine Frage. Ich fange jetzt an mit 4.000 Euro brutto. Meine Frau studiert noch 2 Jahre (reines Studium, keinerlei Einkommen).

Der Unterschied zwischen 4/4 und 3/5 ist hier gewaltig laut Brutto/Netto-Rechner, nämlich 2850 € netto (3/5) vs. 2540 € netto (4/4).

Da es ja anscheinend egal ist und man am Ende halt entweder nachzahlt oder zurückbekommt, lautet meine Frage: Was ist denn nun die reelle Steuerschuld bzw. das reelle netto und wie kriege ich das raus?

Sollte bei der Konstellation doch eigentlich straightforward zu beantworten sein: 4.000 Brutto fix, verheiratet, Alleinverdiener, Ehepartnerin Studentin.

antworten
know-it-all

Wahl der Steuerklasse nach der Heirat

WiWi Gast schrieb am 07.02.2022:

Dazu gibt es einen tollen Rechner des sogenannten Faktors.
Bald wird es eh nur noch die Klasse 4/4 mit Faktor geben, alles andere wird abgeschafft (was bei vielen mit 3/5 dann unterjaehrig wirkliche Probleme aufwerfen wird.. aber selber schuld).
Den Faktor bekommst du mit dem Faktor Rechner von „sis“ raus. Mal „sis Faktor berechnen“ bei Google eingeben und sich durch klicken. Wird aber wohl um die 0,7 sein bei dir.

Nimm doch den "offiziellen" Rechner vom BMF: https://www.bmf-steuerrechner.de

Dort trägt man einfach Person mit einem Bruttogehalt von 48.000 € ein, Person B mit einem Bruttogehalt von 1 € (0 ist nicht erlaubt). Die übrigen Werte habe ich mal unverändert gelassen. Das würde bedeuten, dass nur die 1.000€ Werbekostenpauschale angesetzt werden.

Der Rechner rechnet dann aus (für 2022)...

voraussichtliche Einkommensteuer beider Ehegatten / Lebenspartner: 4.130,00 Euro
Summe der errechneten Lohnsteuern beider Ehegatten / Lebenspartner (bei Steuerklasse IV / IV, ohne Faktor): 7.885,00 Euro
Aus Ihren Angaben wurde der folgende Faktor errechnet: 0,523

Unten die Vergleiche für die Steuerklassenkombinationen III/V, V/III und IV/IV ohne und mit Faktor

Fazit:
Steuerklasse III/V führt zu einem Lohnsteuerabzug von 4.140€, also 10€ mehr als die voraussichtliche Einkommenssteuer
Bei Steuerklasse IV/IV mit Faktor 0,523 werden nur 4.123€ vom Lohn einbehalten. Nach Steuererklärung muss man 7€ an das Finanzamt zurücküberweisen.

Nebenbei beantwortet der Rechner auch die oben gestellte Frage nach der tatsächlichen Einkommenssteuer, wenn man als Alleinverdiener in einer Ehe 48.000€ brutto verdient: 4.130 €.

antworten
RUn

Wahl der Steuerklasse nach der Heirat

know-it-all schrieb am 07.02.2022:

Dazu gibt es einen tollen Rechner des sogenannten Faktors.
Bald wird es eh nur noch die Klasse 4/4 mit Faktor geben, alles andere wird abgeschafft (was bei vielen mit 3/5 dann unterjaehrig wirkliche Probleme aufwerfen wird.. aber selber schuld).
Den Faktor bekommst du mit dem Faktor Rechner von „sis“ raus. Mal „sis Faktor berechnen“ bei Google eingeben und sich durch klicken. Wird aber wohl um die 0,7 sein bei dir.

Nimm doch den "offiziellen" Rechner vom BMF: https://www.bmf-steuerrechner.de

Dort trägt man einfach Person mit einem Bruttogehalt von 48.000 € ein, Person B mit einem Bruttogehalt von 1 € (0 ist nicht erlaubt). Die übrigen Werte habe ich mal unverändert gelassen. Das würde bedeuten, dass nur die 1.000€ Werbekostenpauschale angesetzt werden.

Der Rechner rechnet dann aus (für 2022)...

voraussichtliche Einkommensteuer beider Ehegatten / Lebenspartner: 4.130,00 Euro
Summe der errechneten Lohnsteuern beider Ehegatten / Lebenspartner (bei Steuerklasse IV / IV, ohne Faktor): 7.885,00 Euro
Aus Ihren Angaben wurde der folgende Faktor errechnet: 0,523

Unten die Vergleiche für die Steuerklassenkombinationen III/V, V/III und IV/IV ohne und mit Faktor

Fazit:
Steuerklasse III/V führt zu einem Lohnsteuerabzug von 4.140€, also 10€ mehr als die voraussichtliche Einkommenssteuer
Bei Steuerklasse IV/IV mit Faktor 0,523 werden nur 4.123€ vom Lohn einbehalten. Nach Steuererklärung muss man 7€ an das Finanzamt zurücküberweisen.

Nebenbei beantwortet der Rechner auch die oben gestellte Frage nach der tatsächlichen Einkommenssteuer, wenn man als Alleinverdiener in einer Ehe 48.000€ brutto verdient: 4.130 €.

Ich danke Ihnen. Das war sehr hilfreich!

antworten
WiWi Gast

Wahl der Steuerklasse nach der Heirat

Kannst du paar Sätze mehr zu dem Optimieren des Elterngeldes sagen? Ich rechne auch gerade 5/4 vs 4/4 durch und würde zwar über 900€ an Solidaritätszuschlag zahlen, dafür aber 1500€ mehr Elterngeld erhalten. Theoretisch mit bisschen hin und her wechseln 600€ mehr im Jahr oder übersehe ich etwas? Unser Gehaltsverhältnis ist 70/30

WiWi Gast schrieb am 01.02.2022:

Die Wahl der Steuerklasse hat keinen Einfluss auf die tatsächliche Steuerschuld. Am Jahresende wird es mit der Steuererklärung ausgeglichen.

Die Wahl der Steuerklasse hat nur Einfluss darauf, ob ihr während des Jahres mehr Netto habt oder eine höherer Steuererstattung habt.

Wir haben uns für das geringere Netto und die höhere Steuererstattung entschieden, damit wir nicht Gefahr laufen, dass mehr an Netto zu konsumieren. Zudem planen wir mit Nachwuchs, so dass wir das Nettoeinkommen (Grundlage für der Elterngeld) der Frau durch die passende Steuerklasse nach oben geschraubt haben.

antworten
WiWi Gast

Wahl der Steuerklasse nach der Heirat

WiWi Gast schrieb am 16.03.2023:

Kannst du paar Sätze mehr zu dem Optimieren des Elterngeldes sagen? Ich rechne auch gerade 5/4 vs 4/4 durch und würde zwar über 900€ an Solidaritätszuschlag zahlen, dafür aber 1500€ mehr Elterngeld erhalten. Theoretisch mit bisschen hin und her wechseln 600€ mehr im Jahr oder übersehe ich etwas? Unser Gehaltsverhältnis ist 70/30

WiWi Gast schrieb am 01.02.2022:

Die Wahl der Steuerklasse hat keinen Einfluss auf die tatsächliche Steuerschuld. Am Jahresende wird es mit der Steuererklärung ausgeglichen.

Die Wahl der Steuerklasse hat nur Einfluss darauf, ob ihr während des Jahres mehr Netto habt oder eine höherer Steuererstattung habt.

Wir haben uns für das geringere Netto und die höhere Steuererstattung entschieden, damit wir nicht Gefahr laufen, dass mehr an Netto zu konsumieren. Zudem planen wir mit Nachwuchs, so dass wir das Nettoeinkommen (Grundlage für der Elterngeld) der Frau durch die passende Steuerklasse nach oben geschraubt haben.

Es ist eher 5/3 vs 4/4 oder? Wie der Kollege schreibt, bleibt deine Steuerbelastung (d.h. auch der Soli) in beiden Fällen nach der Steuererklärung gleich hoch und durch den rechtzeitigen Wechsel (idR) der Frau in die 3er steigert diese ihr Netto, das die Berechnungsgrundlage fürs EG ist -> sofern das Netto in 4 unter 2700€ pm ist, empfiehlt sich fast immer der Wechsel.

antworten
know-it-all

Wahl der Steuerklasse nach der Heirat

WiWi Gast schrieb am 16.03.2023:

Kannst du paar Sätze mehr zu dem Optimieren des Elterngeldes sagen? Ich rechne auch gerade 5/4 vs 4/4 durch und würde zwar über 900€ an Solidaritätszuschlag zahlen, dafür aber 1500€ mehr Elterngeld erhalten. Theoretisch mit bisschen hin und her wechseln 600€ mehr im Jahr oder übersehe ich etwas? Unser Gehaltsverhältnis ist 70/30

Auch hier ist es recht einfach. Selbst wenn du aufgrund des Steuerklassenwechsels erst einmal Solizuschlag zahlen musst, bekommst du den im Rahmen der Steuererklärung zurück, sofern euer gemeinsames zu versteuerndes (Jahres)Einkommen dann unter der Freigrenze liegt (~125k € im Splittingtarif) bzw. eure darauf zu zahlende Lohnsteuer geringer ist als ~34.000€.
Es kann also passieren, dass der AG von deinem Lohn nach dem Wechsel von Steuerklasse IV nach V erstmal Solizuschlag einbehält und das reduziert natürlich das laufend zur verfügend stehende Nettoeinkommen (=Liquditätseffekt), aber sofern ihr damit bis zur Steuererstattung über die Runden kommt, hat das keine schädlichen Nachteile.

Anders verhält es sich mit dem Elterngeld - wie du bereits richtig erkannt hast. Das gleicht sich später nicht aus, d.h. sofern das zur Berechnung des Elterngeld verwendete fiktive Nettoeinkommen (berechnet mit Verwendung der tatsächlichen Steuerklasse) unterhalb von etwa 2.700€ liegt (=ab diesem Wert erhält man den vollen Elterngeldsatz von 1.800€) kann oder sollte man für sie über einen Steuerklassenwechsel nachdenken (von V nach IV oder III, bzw. von IV nach III).

Ein höheres Elterngeld hat übrigens einen gewissen schädlichen Einfluss auf die Einkommensteuer - Stichwort Progressionsvorbehalt.
Vereinfacht gesagt wird hierfür das Elterngeld fiktiv eurem tatsächlichen zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet, hierfür eine neue fiktive Steuerlast berrechnet und für diese der fiktive Durchschnittssteuersatz berechnet. Dieser ist aufgrund des progressiven Verlaufs des Steuertarifs in der Regel höher als der Durchschnittssteuersatz eures "normalen" zu versteuernden Einkommens. Der fiktive Durchschnittssteuersatz wird dann auf euer tatsächlich zu versteuerndes Einkommen angewendet.

Beispiel (illustrativ, Zahlen entsprechen nicht exakt dem Tarif):
zu versteuerndes Einkommen regulär 100.000 €. Darauf zu entrichtende Einkommensteuer laut Tarif = 20.000 €, entsprechend einem Durchschnittsteuersatz von 20%.

fiktives zu versteuerndes Einkommen (mit Elterngeld) 120.000 €. Darauf zu entrichtende fiktive Einkommenssteuer laut Ist-Tarif = 26.000 €, entsprechend einem Durchschnittssteuersatz von 21,67%.

Dieser Durchschnittsteuersatz wird nun auf das zu versteuernde Einkommen (ohne Elterngeld) angewendet:
100.000 € x 21,67% = 21.666 €.
Das heißt aufgrund des Einkommens mit Progressionsvorbehalt käme es zu einer Steuermehrbelastung von 1.666€.

Der tatsächliche Effekt ist individuell zu berechnen und abhängig vom zu versteuernden Einkommen bzw. der individuellen Grenz- und Durchschnittsteuersätze.

antworten
WiWi Gast

Wahl der Steuerklasse nach der Heirat

Ja, meinte 5/3 vs 4/4. ok, dass man den Soli mit der Steuererklärung zurück kriegt, war mir nicht. Dachte, dass nur die Lohnsteuer zur Verfügung steht. Dann würde der Wechsel ca 1500€ mehr Elterngeld bringen pro Jahr, dafür aber sehr viele Steuern per Vorkasse abgreifen die man sich aber zurück holen kann.

WiWi Gast schrieb am 17.03.2023:

WiWi Gast schrieb am 16.03.2023:

Kannst du paar Sätze mehr zu dem Optimieren des Elterngeldes sagen? Ich rechne auch gerade 5/4 vs 4/4 durch und würde zwar über 900€ an Solidaritätszuschlag zahlen, dafür aber 1500€ mehr Elterngeld erhalten. Theoretisch mit bisschen hin und her wechseln 600€ mehr im Jahr oder übersehe ich etwas? Unser Gehaltsverhältnis ist 70/30

WiWi Gast schrieb am 01.02.2022:

Die Wahl der Steuerklasse hat keinen Einfluss auf die tatsächliche Steuerschuld. Am Jahresende wird es mit der Steuererklärung ausgeglichen.

Die Wahl der Steuerklasse hat nur Einfluss darauf, ob ihr während des Jahres mehr Netto habt oder eine höherer Steuererstattung habt.

Wir haben uns für das geringere Netto und die höhere Steuererstattung entschieden, damit wir nicht Gefahr laufen, dass mehr an Netto zu konsumieren. Zudem planen wir mit Nachwuchs, so dass wir das Nettoeinkommen (Grundlage für der Elterngeld) der Frau durch die passende Steuerklasse nach oben geschraubt haben.

Es ist eher 5/3 vs 4/4 oder? Wie der Kollege schreibt, bleibt deine Steuerbelastung (d.h. auch der Soli) in beiden Fällen nach der Steuererklärung gleich hoch und durch den rechtzeitigen Wechsel (idR) der Frau in die 3er steigert diese ihr Netto, das die Berechnungsgrundlage fürs EG ist -> sofern das Netto in 4 unter 2700€ pm ist, empfiehlt sich fast immer der Wechsel.

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Olena

Wahl der Steuerklasse nach der Heirat

Hallo zusammen. Wir sind eine Familie aus der Ukraine. Wir haben zwei Kinder.Mein Mann arbeitet seit drei Monat. Ich besuche einen Sprachkurs. Jetzt hat mein Mann die erste Steuerklasse. Bitte teilen Sie uns mit, welche Steuerklasse für uns am besten ist.

antworten
WiWi Gast

Wahl der Steuerklasse nach der Heirat

Hey Olena,
ist grundsätzlich egal. Wenn Ihr die Steuererklärung abgibt wird sowieso alles Zusammengerechnet.

Wenn ihr auf den Monat gesehen mehr haben möchtet - nur eine monatliche Betrachtung. Dann dein Mann SK 3 und du SK 5.

Gruß
KS

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