DieManager von Morgen WiWi-TReFF.de - Zeitung & Forum für Wirtschaftsstudium & Karriere
SteuerangelegenheitenEigenbeleg

Eigenbeleg nachträglich ausstellen

Autor
Beitrag
WiWi Gast

Eigenbeleg nachträglich ausstellen

Ich mache gerade meine Steuererklärung und habe für manche Ausgaben keine Rechnung bekommen, mir aber Höhe und Datum und alles notiert. Nur habe ich daraus keinen Eigenbeleg erstellt. Kann ich mir einen Eigenbeleg ausstellen für eine Zahlung von vor einem dreiviertel Jahr mit heutigem Datum oder wirkt das komisch?

antworten
WiWi Gast

Eigenbeleg nachträglich ausstellen

push

antworten
know-it-all

Eigenbeleg nachträglich ausstellen

WiWi Gast schrieb am 27.07.2019:

Ich mache gerade meine Steuererklärung und habe für manche Ausgaben keine Rechnung bekommen, mir aber Höhe und Datum und alles notiert. Nur habe ich daraus keinen Eigenbeleg erstellt. Kann ich mir einen Eigenbeleg ausstellen für eine Zahlung von vor einem dreiviertel Jahr mit heutigem Datum oder wirkt das komisch?

Ich verstehe das Problem nicht so ganz. Du willst nur wissen, ob du einen Eigenbeleg mit heutigem Datum für eine Ausgabe von vor 9 Monaten ausstellen kannst?
Warum datierst du dann den Eigenbeleg nicht einfach auf das ursprüngliche Datum zurück - macht dann auch keinen Unterschied. Ein Eigenbeleg ist so oder so etwas eigenartig und es ist ungewiss, ob das vom Finanzamt anerkannt wird, sofern es überhaupt Belege anfordert. Ich denke je höher die angesetzten Werbungskosten, desto wahrscheinlicher ist es, dass das FA Belege anfordert.

antworten
WiWi Gast

Eigenbeleg nachträglich ausstellen

know-it-all schrieb am 28.07.2019:

WiWi Gast schrieb am 27.07.2019:

Ich mache gerade meine Steuererklärung und habe für manche Ausgaben keine Rechnung bekommen, mir aber Höhe und Datum und alles notiert. Nur habe ich daraus keinen Eigenbeleg erstellt. Kann ich mir einen Eigenbeleg ausstellen für eine Zahlung von vor einem dreiviertel Jahr mit heutigem Datum oder wirkt das komisch?

Ich verstehe das Problem nicht so ganz. Du willst nur wissen, ob du einen Eigenbeleg mit heutigem Datum für eine Ausgabe von vor 9 Monaten ausstellen kannst?
Warum datierst du dann den Eigenbeleg nicht einfach auf das ursprüngliche Datum zurück - macht dann auch keinen Unterschied. Ein Eigenbeleg ist so oder so etwas eigenartig und es ist ungewiss, ob das vom Finanzamt anerkannt wird, sofern es überhaupt Belege anfordert. Ich denke je höher die angesetzten Werbungskosten, desto wahrscheinlicher ist es, dass das FA Belege anfordert.

Es geht um das Datum neben der Unterschrift.

antworten
WiWi Gast

Eigenbeleg nachträglich ausstellen

WiWi Gast schrieb am 27.07.2019:

Ich mache gerade meine Steuererklärung und habe für manche Ausgaben keine Rechnung bekommen, mir aber Höhe und Datum und alles notiert. Nur habe ich daraus keinen Eigenbeleg erstellt. Kann ich mir einen Eigenbeleg ausstellen für eine Zahlung von vor einem dreiviertel Jahr mit heutigem Datum oder wirkt das komisch?

Wir sprechen doch von einer privaten Steuererklärung?

Und mittlerweile gibt es nur noch eine Belegvorhaltepflicht. Wenn deine Ausgaben üblich sind, wird das Finanzamt nicht nachfragen. Doch wenn es um höhere Summen geht, ist es absolut unüblich dafür keine Belege erhalten zu haben. Außerdem sollte der Eigenbeleg eine Ausnahme sein (außer bei kleinen Beträgen wie Trinkgeldern, Parkgebühren ec.).

antworten

Artikel zu Eigenbeleg

Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig

Grundsteuer: Ein neugebautes Einfamilienhaus.

Die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer sind verfassungswidrig. Das Festhalten am Hauptfeststellungszeitpunkt von 1964 führt zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen. Mit dieser Begründung hat das Bundesverfassungsgerichts die Vorschriften mit Urteil vom 10. April 2018 (1 BvL 11/14, 1 BvR 889/12, 1 BvR 639/11, 1 BvL 1/15, 1 BvL 12/14) für verfassungswidrig erklärt und bestimmt, dass der Gesetzgeber spätestens bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu treffen hat.

Soli-Ende: Es geht auch ohne Solidaritätszuschlag

Kommentar zum Solidaritätszuschlag vom INSM-Geschäftsführer Hubertus Pellengahr

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags debattiert am 27. Juni 2018 über die Zukunft des Solidaritätszuschlags. Im Zentrum steht dabei die Frage, ob der „Soli“, wie von der Bundesregierung geplant, auch nach 2020 weiter erhoben werden darf und ob die geplante Beibehaltung ab 2021 für Jahreseinkommen über 61.000 Euro verfassungskonform ist.

Bitcoin-Gewinne: Nach Höhenflug droht Ärger mit Finanzamt

Zwei Bitcoin-Münzen auf einer beleuteten Computer-Tastatur.

Für viele Anleger in Kryptowährungen wie den Bitcoin oder Ethereum sprudelten im vergangenen Jahr die Gewinne. Wer die Bitcoin-Gewinne aus dem Jahr 2017 bei der Einkommensteuer nicht ordnungsgemäß versteuert, dem droht Ärger mit dem Finanzamt. Erst nach einer Haltedauer von einem Jahr unterliegen Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen nicht mehr der Steuerpflicht. Gewinne aus dem Bitcoin-Mining sind ebenfalls steuerpflichtig,

Berufseinstieg: Von Anfang an Steuern sparen

Kreise-Schriftzug "STEUERN SPAREN" auf einer schwarzen Tafel.

Berufsanfänger haben viele Möglichkeiten, von Anfang an Steuern zu sparen. Zusammen mit steuertipps.de hilft WiWi-TReFF, dass möglichst viel vom hart verdienten Geld in den eigenen Taschen bleibt.

Auslandsreisekosten 2017: Neue Spesensätze & Pauschalen für Auslandsdienstreisen

Ab 2017 gelten neue Spesensätze und Pauschalbeträge für Dienstreisen ins Ausland. Das Bundesfinanzministerium hat dazu die Regeln für die steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen veröffentlicht.

Steuererklärung: Wie Studenten die Kosten im Studium absetzen

Steuererklärung: Das Bild zeigt ein Gebäude mit der Aufschrift Universität, einen Studierenden und ein Formular für die Steuererklärung.

Auf Studierende zukommen im Studium etliche Kosten zu. Von der Miete für die Studentenwohnung bis hin zu Ausgaben für die Fachliteratur oder den Computer. Können Studentinnen und Studenten ihre Aufwendungen steuerlich absetzen? Lohnt es sich für Studierende, eine Steuererklärung einzureichen?

Broschüre »Steuern von A bis Z«

Screenshot vom Cover der Broschüre "Einkommensteuer und Lohnsteuer" vom Bundesministerium der Finanzen (BMF).

Die neue Broschüre »Steuern von A bis Z« des Bundesministeriums der Finanzen von 2017 gibt einen Überblick der verschiedenen Steuerarten in Deutschland und erläutert, was besteuert wird und wer welche Steuern zahlt.

Guthabenkarte vom Chef: Mehr Netto vom Bruttogehalt

Steuertipps: Prepaid-Guthabenkarten vom Arbeitgeber

Eine Win-win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Immer mehr Unter-nehmen überreichen ihren Mitarbeitern Prepaid-Guthabenkarten. Auf diese zahlt der Chef einen Betrag ein, der die sogenannte Freigrenze für Sachbezüge in Höhe von monatlich 44 Euro nicht übersteigt. Der Vorteil: Das Geld, über das der Arbeitnehmer dank seiner Karte frei verfügen kann, ist steuer- und abgabenfrei. Doch wie funktioniert das Modell und was ist dabei zu beachten?

IHK-Merkblatt „Steuerfreier Ersatz von Reisekosten“

Ein Schild für die Business und First Class im Flughafen Münster/Osnabrück.

Das Online-Merkblatt „Steuerfreier Ersatz von Reisekosten“ der Industrie- und Handelskammer (IHK) Stuttgart liefert einen kompakten Überblick über die Reisekosten, die der Arbeitgeber steuerfrei absetzen kann.

BMF-Broschüre: Einkommensteuer und Lohnsteuer

Screenshot vom Cover der Broschüre "Einkommensteuer und Lohnsteuer" vom Bundesministerium der Finanzen (BMF).

Die Broschüre »Einkommensteuer und Lohnsteuer« vom Bundesministerium der Finanzen ist ein praktisches Nachschlagewerk, das umfassende Informationen zur Einkommensteuer und zur Lohnsteuer bereithält. Im Oktober 2017 wurde die Broschüre »Einkommensteuer und Lohnsteuer« aktualisiert und neu aufgelegt.

Finanzstarke Zukunft: Steuern sparen 2018

Auf Geldscheinen und einem Zettel zur Einkommenssteuererklärung liegen Würfel, die die Worte: Gehälter und Marketing ergeben.

Auch im Jahr 2017 wurde in Deutschland wieder der eine oder andere Steuersünder „enttarnt“, der sich auf nicht ganz legale Weise einen Vorteil gegenüber dem Fiskus verschafft hat. Das muss aber nicht sein, denn in der Praxis lassen sich Steuern im Jahr 2018 an vielen Stellen einsparen. Wie das genau geht und was dabei zu beachten ist, zeigt der folgende Artikel. Die gute Nachricht vorweg: Auf unzähligen Papierkram kann getrost verzichtet werden.

Bundesfinanzhof: Kosten für Erststudium steuerlich absetzbar

Anwalt, Recht und Gesetz - Das  Paragrafenzeichen einer Schreibmaschine ist angeschlagen.

Berufstätige können die Kosten für ein Erststudium steuerlich absetzen, falls bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt mit einem neuen Urteil entschieden.

Steuer- und Abgabenbelastung 2014 in Deutschland, Österreich und Schweiz stabil

Formular vom Finanzamt zur Einkommensteuererklärung.

Der Anteil von Steuern und Abgaben an den Gesamtarbeitskosten ist in Deutschland 2014 im Vergleich zum Vorjahr stabil geblieben. Das Einkommen eines unverheirateten Angestellten ohne Kind wurde durchschnittlich mit 49,3 Prozent belastet, das waren 0,09 Prozentpunkte mehr als 2013. Dies geht aus der OECD-Studie “Taxing Wages 2015” hervor, die den Steuerkeil für acht Familienkonstellationen modellhaft berechnet.

Auslandssemester oder Auslandsstudium: Wie und was kann ich von der Steuer absetzen?

Auslandsstudium von der Steuer absetzen: Big Ben und Buckingham Palace an der Themse in London.

Auslandserfahrung gilt nach wie vor als ein Schlüssel für späteren beruflichen Erfolg. Gerade in den Wirtschafts- und IT-Studienfächern setzen Studenten deshalb auf Auslandssemester. Ein kleiner Teil geht dabei noch einen Schritt weiter – und studiert komplett im Ausland. Aufgrund der Bedeutung, welche der Auslandserfahrung in Wirtschaftskreisen immer wieder beigemessen wird, zieht es von den mehr als 2,8 Millionen Studenten in Deutschland jedes Jahr knapp 140.000 ins Ausland. So viele Auslandsstudenten sind es doch am Ende gar nicht. Wer dieses Argument aus dem Hut zieht, darf zwei Punkte nicht vergessen.

Studienkosten: Wie Eltern von Studenten Steuern sparen

Steuererklärung: Das Bild zeigt Eltern die ihr Kind beim Studium finanziell unterstützen.

Ein Studium ist teuer. Viele Studierenden können die Kosten für ein Studium nicht aus eigener Kraft bestreiten. Daher müssen oft die Eltern das Studium finanzieren – ein Einsatz, den der Fiskus würdigt. So können Eltern, die ihren Kindern das Studium finanzieren, meist Steuern sparen. Wie das funktioniert und was dabei zu beachten ist, erklärt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH).

Antworten auf Eigenbeleg nachträglich ausstellen

Als WiWi Gast oder Login

Forenfunktionen

Kommentare 5 Beiträge

Diskussionen zu Eigenbeleg

Weitere Themen aus Steuerangelegenheiten