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SteuerangelegenheitenSparerpauschbetrag

Reihenfolge Verlustvortrag Kapitalerträge und Sparerpauschbetrag

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WiWi Gast

Reihenfolge Verlustvortrag Kapitalerträge und Sparerpauschbetrag

Hi,

ich würde gerne wissen, was in der Steuerberechnung Vorrang hat - der Verlustvortrag aus Kapitalerträgen oder der Sparerpauschbetrag.

Beispiel:
Man hat ein Depot mit zwei Aktien A und B, sonst nichts.
Im ersten Jahr wird Aktie A mit 50€ Verlust verkauft. Der negative Kapitalertrag geht dann als Verlustvortrag ein.
Im zweiten Jahr wird Aktie B mit 50€ Gewinn verkauft. Klar ist, dass die 50€ nicht steuerpflichtig sind, weil der Sparerpauschbetrag nicht überschritten wird. Aber bleibt der Verlustvortrag weiterhin bestehen? Oder wird dieser zuerst aufgebraucht?

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WiWi Gast

Reihenfolge Verlustvortrag Kapitalerträge und Sparerpauschbetrag

WiWi Gast schrieb am 01.08.2020:

Hi,

ich würde gerne wissen, was in der Steuerberechnung Vorrang hat - der Verlustvortrag aus Kapitalerträgen oder der Sparerpauschbetrag.

Beispiel:
Man hat ein Depot mit zwei Aktien A und B, sonst nichts.
Im ersten Jahr wird Aktie A mit 50€ Verlust verkauft. Der negative Kapitalertrag geht dann als Verlustvortrag ein.
Im zweiten Jahr wird Aktie B mit 50€ Gewinn verkauft. Klar ist, dass die 50€ nicht steuerpflichtig sind, weil der Sparerpauschbetrag nicht überschritten wird. Aber bleibt der Verlustvortrag weiterhin bestehen? Oder wird dieser zuerst aufgebraucht?

Wird zuerst verrechnet.

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WiWi Gast

Reihenfolge Verlustvortrag Kapitalerträge und Sparerpauschbetrag

Verlustvortrag wird zuerst abgebaut

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WiWi Gast

Reihenfolge Verlustvortrag Kapitalerträge und Sparerpauschbetrag

Ganz einfach:

Der Verlustvertrag wird zur Berechnung des zu versteuernden Betrages verwendet. Und darauf wird dann der Pauschbetrag angewendet.

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WiWi Gast

Reihenfolge Verlustvortrag Kapitalerträge und Sparerpauschbetrag

WiWi Gast schrieb am 01.08.2020:

Hi,

ich würde gerne wissen, was in der Steuerberechnung Vorrang hat - der Verlustvortrag aus Kapitalerträgen oder der Sparerpauschbetrag.

Beispiel:
Man hat ein Depot mit zwei Aktien A und B, sonst nichts.
Im ersten Jahr wird Aktie A mit 50€ Verlust verkauft. Der negative Kapitalertrag geht dann als Verlustvortrag ein.
Im zweiten Jahr wird Aktie B mit 50€ Gewinn verkauft. Klar ist, dass die 50€ nicht steuerpflichtig sind, weil der Sparerpauschbetrag nicht überschritten wird. Aber bleibt der Verlustvortrag weiterhin bestehen? Oder wird dieser zuerst aufgebraucht?

Deine Kapitaleinkünfte sind Kapitalertrag abzgl. Werbungskosten - Werbungskosten jedoch in Form des Pauschbetrags. Das ist Schritt 1.

Verlustverrechnung ist dann Schritt 2.

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WiWi Gast

Reihenfolge Verlustvortrag Kapitalerträge und Sparerpauschbetrag

Okay, also drei Stimmen für "Verlustvortrag zuerst", eine Stimme für "Pauschbetrag zuerst". Ihr macht es mir nicht einfach :D

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WiWi Gast

Reihenfolge Verlustvortrag Kapitalerträge und Sparerpauschbetrag

WiWi Gast schrieb am 01.08.2020:

WiWi Gast schrieb am 01.08.2020:

Hi,

ich würde gerne wissen, was in der Steuerberechnung Vorrang hat - der Verlustvortrag aus Kapitalerträgen oder der Sparerpauschbetrag.

Beispiel:
Man hat ein Depot mit zwei Aktien A und B, sonst nichts.
Im ersten Jahr wird Aktie A mit 50€ Verlust verkauft. Der negative Kapitalertrag geht dann als Verlustvortrag ein.
Im zweiten Jahr wird Aktie B mit 50€ Gewinn verkauft. Klar ist, dass die 50€ nicht steuerpflichtig sind, weil der Sparerpauschbetrag nicht überschritten wird. Aber bleibt der Verlustvortrag weiterhin bestehen? Oder wird dieser zuerst aufgebraucht?

Deine Kapitaleinkünfte sind Kapitalertrag abzgl. Werbungskosten - Werbungskosten jedoch in Form des Pauschbetrags. Das ist Schritt 1.

Verlustverrechnung ist dann Schritt 2.

Einfach mal irgendwas aus dem Bauch behauptet. Das hab ich gerne.

Im Gesetz steht ziemlich klar (20 VI, IX), dass die Reihenfolge eine andere ist.

Wäre auch überhaupt nicht sinnvoll, wenn es anders wäre. Dann könntest du (bei zwei unterschiedlichen Banken ggf.) einmal Short und einmal Long gehen, erst den Verlust realisieren (31.12.) und nächste Periode (1.1.) und dann Verlustvorträge aus dem nichts generieren...

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WiWi Gast

Reihenfolge Verlustvortrag Kapitalerträge und Sparerpauschbetrag

Heißt also, dass ich meine Wirecard-Aktien jetzt erstmal noch halten sollte und dann nach und nach verkaufe immer wenn ich mal Kapitalerträge über dem Freibetrag habe. Man man man, was der Gesetzgeber sich da wieder tolles hat einfallen lassen.

Alternativ kann ich natürlich auch Steuern zahlen, obwohl ich effektiv nur Verluste (~5000€) gemacht habe. Die wissen, wie sie uns das Geld aus der Tasche ziehen.

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WiWi Gast

Reihenfolge Verlustvortrag Kapitalerträge und Sparerpauschbetrag

WiWi Gast schrieb am 02.08.2020:

Heißt also, dass ich meine Wirecard-Aktien jetzt erstmal noch halten sollte und dann nach und nach verkaufe immer wenn ich mal Kapitalerträge über dem Freibetrag habe. Man man man, was der Gesetzgeber sich da wieder tolles hat einfallen lassen.

Alternativ kann ich natürlich auch Steuern zahlen, obwohl ich effektiv nur Verluste (~5000€) gemacht habe. Die wissen, wie sie uns das Geld aus der Tasche ziehen.

Wenn du Kapitalertragsteuer gezahlt hast und anschließend etwas mit Verlust verkaufst, wird dir der Steueranteil zurück erstattet.

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WiWi Gast

Reihenfolge Verlustvortrag Kapitalerträge und Sparerpauschbetrag

WiWi Gast schrieb am 02.08.2020:

Heißt also, dass ich meine Wirecard-Aktien jetzt erstmal noch halten sollte und dann nach und nach verkaufe immer wenn ich mal Kapitalerträge über dem Freibetrag habe. Man man man, was der Gesetzgeber sich da wieder tolles hat einfallen lassen.

Alternativ kann ich natürlich auch Steuern zahlen, obwohl ich effektiv nur Verluste (~5000€) gemacht habe. Die wissen, wie sie uns das Geld aus der Tasche ziehen.

Nachtrag: Steuern würde ich natürlich trotzdem erst bei Gewinnen zahlen. Nur den Pauschbetrag könnte ich halt über Jahre nicht nutzen.

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WiWi Gast

Reihenfolge Verlustvortrag Kapitalerträge und Sparerpauschbetrag

Hierzu noch ein Tipp aus eigener Erfahrung: bei zusammen veranlagenden Ehepaaren wird der Pauschbetrag zwischen den Ehegatten hin- und hergeschoben (dorthin wo er gebraucht wird), aber ein Kapitalverlustvortrag nicht - er bleibt an der Person hängen.

Solange man also einen dicken Kapitalverlustvortrag abbaut, kann man zwar selbst seinen Pauschbetrag nicht in Anspruch nehmen, aber der Ehegatte kann ihn übernehmen, d.h. Kapitalerträge in Höhe des doppelten Pauschbetrages steuerfrei realisieren.

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