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Steuererklärung 2019 + 2020 nicht gemacht

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WiWi Gast

Steuererklärung 2019 + 2020 nicht gemacht

Servus,

vorab: ja, war dumm von mir, dass ich es nicht gemacht habe, aber man lernt ja bekanntlich aus Fehlern und wird erwachsen.

  • 2019 hatte ich zwei Jobs als Student (Arbeitszeiten immer unter 20h/Woche) und ein Jahreseinkommen von 5400€.

  • 2020 hatte ich ebenso zwei Jobs (zur Jahreshälfte einen allerdings gewechselt und immer noch Student) und so ein Jahreseinkommen von ~10500€.

Die Frist ist noch nicht abgelaufen, soweit ich das gelesen habe, vorausgesetzt ich gehe zu einem StB. Drohen mir bis jetzt irgendwelche Konsequenzen oder einfach zum StB latschen, Unterlagen abgeben und gut ist?

Habe leider echt nur rudimentäres Google-Wissen über Steuern und bin planlos.

Danke euch!

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WiWi Gast

Steuererklärung 2019 + 2020 nicht gemacht

Wenn ich das richtig interpretiere, handelt es sich bei deinen Steuerklärungen um freiwillige, d.h. du hast 4 Jahre Zeit diese zu erstellen...

WiWi Gast schrieb am 19.05.2021:

Servus,

vorab: ja, war dumm von mir, dass ich es nicht gemacht habe, aber man lernt ja bekanntlich aus Fehlern und wird erwachsen.

  • 2019 hatte ich zwei Jobs als Student (Arbeitszeiten immer unter 20h/Woche) und ein Jahreseinkommen von 5400€.

  • 2020 hatte ich ebenso zwei Jobs (zur Jahreshälfte einen allerdings gewechselt und immer noch Student) und so ein Jahreseinkommen von ~10500€.

Die Frist ist noch nicht abgelaufen, soweit ich das gelesen habe, vorausgesetzt ich gehe zu einem StB. Drohen mir bis jetzt irgendwelche Konsequenzen oder einfach zum StB latschen, Unterlagen abgeben und gut ist?

Habe leider echt nur rudimentäres Google-Wissen über Steuern und bin planlos.

Danke euch!

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WiWi Gast

Steuererklärung 2019 + 2020 nicht gemacht

Immer durch die Hose atmen..

Für 2019 besteht keine Pflicht zu einer Steuererklärung.
Und für 2020 meines Wissens auch nicht, weil unter Freibetrag.

Und Selbst wenn!! Reich die einfach ein, das FA hat auch kein Bock jedem anzumahnen, weil seine Erklärung nicht fristgerecht vorliegt. Du kriegst erst 4 Erinnerungen bevor das FA da mit Strafen droht.

WiWi Gast schrieb am 19.05.2021:

Servus,

vorab: ja, war dumm von mir, dass ich es nicht gemacht habe, aber man lernt ja bekanntlich aus Fehlern und wird erwachsen.

  • 2019 hatte ich zwei Jobs als Student (Arbeitszeiten immer unter 20h/Woche) und ein Jahreseinkommen von 5400€.

  • 2020 hatte ich ebenso zwei Jobs (zur Jahreshälfte einen allerdings gewechselt und immer noch Student) und so ein Jahreseinkommen von ~10500€.

Die Frist ist noch nicht abgelaufen, soweit ich das gelesen habe, vorausgesetzt ich gehe zu einem StB. Drohen mir bis jetzt irgendwelche Konsequenzen oder einfach zum StB latschen, Unterlagen abgeben und gut ist?

Habe leider echt nur rudimentäres Google-Wissen über Steuern und bin planlos.

Danke euch!

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WiWi Gast

Steuererklärung 2019 + 2020 nicht gemacht

WiWi Gast schrieb am 19.05.2021:

Servus,

vorab: ja, war dumm von mir, dass ich es nicht gemacht habe, aber man lernt ja bekanntlich aus Fehlern und wird erwachsen.

  • 2019 hatte ich zwei Jobs als Student (Arbeitszeiten immer unter 20h/Woche) und ein Jahreseinkommen von 5400€.

  • 2020 hatte ich ebenso zwei Jobs (zur Jahreshälfte einen allerdings gewechselt und immer noch Student) und so ein Jahreseinkommen von ~10500€.

Die Frist ist noch nicht abgelaufen, soweit ich das gelesen habe, vorausgesetzt ich gehe zu einem StB. Drohen mir bis jetzt irgendwelche Konsequenzen oder einfach zum StB latschen, Unterlagen abgeben und gut ist?

Habe leider echt nur rudimentäres Google-Wissen über Steuern und bin planlos.

Danke euch!

Chill down. Ging mir damals ähnlich und bin kurz vorm Stichtag beim VLH eingetreten und die Dame hat das dann sogar für 5 Jahre rückwirkend gemacht. Bin ihr heute noch super dankbar dafür.

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WiWi Gast

Steuererklärung 2019 + 2020 nicht gemacht

TE hier nochmal: Danke erstmal für die Antworten. Meines Wissens besteht eine Pflicht, weil ich die Jobs gleichzeitig hatte bzw so in Steuerkl. 1 bzw 6 gleichzeitig war oder sehe ich das falsch?

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WiWi Gast

Steuererklärung 2019 + 2020 nicht gemacht

Wenn die gleichzeitig waren besteht eine Pflicht. Dann einfach machen. Juckt die nicht die bohne

WiWi Gast schrieb am 19.05.2021:

TE hier nochmal: Danke erstmal für die Antworten. Meines Wissens besteht eine Pflicht, weil ich die Jobs gleichzeitig hatte bzw so in Steuerkl. 1 bzw 6 gleichzeitig war oder sehe ich das falsch?

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WiWi Gast

Steuererklärung 2019 + 2020 nicht gemacht

WiWi Gast schrieb am 19.05.2021:

TE hier nochmal: Danke erstmal für die Antworten. Meines Wissens besteht eine Pflicht, weil ich die Jobs gleichzeitig hatte bzw so in Steuerkl. 1 bzw 6 gleichzeitig war oder sehe ich das falsch?

Ja durch Steuerklasse 6 schon..
ABER du hast ja keine Aufforderung erhalten bzw. Ne Zwangsgeldandrohung.

Ruf einfach mal an und frag beim netten Finanzamt nach wie es mit deiner Frist aussieht.

StB oder Hilfeverein lohnt sich null. Spar dir die paar Euro und mach das mit Elster selbst. Musst nur einmal Anmelden und auf die Briefchen warten und gut ist. Bescheinigung abrufen und abschicken. Unter 9000 kannst du sowieso alles falsch machen was du willst bekommst trzdm alles raus also mach dir keinen stress

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WiWi Gast

Steuererklärung 2019 + 2020 nicht gemacht

Kann da Steuerbot als App empfehlen. Super einfach und intuitiv. Am Ende nur bestätigen und die schicken für dich die Steuererklärung zum Finanzamt. Meines Wissens für Studenten auch umsonst.

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WiWi Gast

Steuererklärung 2019 + 2020 nicht gemacht

Mach es über eine Steuersoftware!
Habe selber meine Steuererklärung für 2019 und 2020 vor kurzem über eine Software gemacht. Das schafft jeder, auch wenn man keine Ahnung von Steuern hat und man kommt wesentlich günstiger als über einen Steuerberater.

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know-it-all

Steuererklärung 2019 + 2020 nicht gemacht

Also nach https://www.finanztip.de/steuererklaerung/steuererklaerung-pflicht/ bist du tatsächlich verpflichtet, wenn "Du mehrere Arbeitslöhne nebeneinander beziehst (wenn also nach Lohnsteuerklasse VI abgerechnet wurde)". Das würde bei dir darauf hindeuten, dass du tatsächlich zur Abgabe verpflicht warst/bist.

Ich denke aber auch nicht, dass du besonders viel Stress haben wirst, wenn du jetzt noch die Erklärung rückwirkend abgibst. Nachzahlen musst du ja vermutlich ohnehin nichts, eher bekommst du vom Finanzamt was wieder, denn in deinem Fall hast du mit Steuerklasse vermutlich mehr Abzüge vom Lohn, als du eigentlich zahlen müsstest.

Wenn du unsicher bist, solltest du aber tatsächlich zum Lohnsteuerhilfeverein gehen. Die können dir sicher (und möglicherweise günstiger als ein Steuerberater) helfen.

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Ceterum censeo

Steuererklärung 2019 + 2020 nicht gemacht

Sehe ich ähnlich wie die meisten Vorposter. Da dein zu versteuerndes Einkommen in beiden Jahren unter dem Grundfreibetrag (in 2020 nach Abzug des Werbungskostenpauschbetrags) liegt, musst du keinen größeren Aufwand betreiben. Die Erstellung der Erklärung mit Elster inkl. Abruf der entsprechenden Daten ist relativ einfach selbst zu bewerkstelligen, professionelle Hilfestellung wirst Du hier wohl nicht benötigen.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Steuererklärung 2019 + 2020 nicht gemacht

Noch eine Info:
Wenn die Steuerklärung freiwillig war (was sich für mich so anhört) bekommst du vom FA 6% Zinsen auf die Erstattungsbeträge der vorangegangenen Jahre. Es ist also ratsam die Erklärungen später abzugeben. Vergiss aber nicht die Zinszahlungen später als Ertrag anzugeben, sind natürlich Kapitalerträge.

antworten
WiWi Gast

Steuererklärung 2019 + 2020 nicht gemacht

WiWi Gast schrieb am 19.05.2021:

Noch eine Info:
Wenn die Steuerklärung freiwillig war (was sich für mich so anhört) bekommst du vom FA 6% Zinsen auf die Erstattungsbeträge der vorangegangenen Jahre. Es ist also ratsam die Erklärungen später abzugeben.

Das wusste ich gar nicht, dass das bei freiwilligen auch so ist...

Vergiss aber nicht die Zinszahlungen später als Ertrag anzugeben, sind natürlich Kapitalerträge.

Das wusste ich erst Recht nicht...frei nach dem Motto die eine Hand gibt es und die andere Hand nimmt es oder wie?

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know-it-all

Steuererklärung 2019 + 2020 nicht gemacht

WiWi Gast schrieb am 19.05.2021:

Noch eine Info:
Wenn die Steuerklärung freiwillig war (was sich für mich so anhört) bekommst du vom FA 6% Zinsen auf die Erstattungsbeträge der vorangegangenen Jahre. Es ist also ratsam die Erklärungen später abzugeben. Vergiss aber nicht die Zinszahlungen später als Ertrag anzugeben, sind natürlich Kapitalerträge.

Grundsätzlich schon...
...allerdings beginnt die Verzinsung erst 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer "entstanden" ist. Für 2020 gibt es also Zinsen wenn er jetzt zügig abgibt. Und für 2019 auch erst seit April dieses Jahres. Wenn der TE bsp. im Juni seinen Steuerbescheid erhält, bekommt er 2 x 0,5% Zinsen.

Ich weiß aber nicht ob das FA nicht vielleicht so etwas wie Verzugsgebühren gegenrechnet. Sollte er zur Abgabe verpflichtet sein, dann hätte der TE ja gar nicht so spät abgeben dürfen.

antworten
WiWi Gast

Steuererklärung 2019 + 2020 nicht gemacht

Vielen Dank für die Beiträge, das hat schon geholfen. Dann fuchse ich mich mal in ein Steuerprogramm ein!

Also Konsequenzen gibt es ja dann erstmal keine, wenn ich die Erklärungen in den nächsten Wochen nachreiche, oder? Höchstens weniger Steuerrückzahlung, aber die paar Euro kann ich ehrlicherweise noch verkraften. Solange ich dort also nicht mit unangenehmen Bescheiden oder gar strafrechtlichen Folgen zu rechnen habe, ist das für mich auch noch akzeptabel, die Erklärungen später nachzureichen? Weiß ja auch nicht, wie genau es das FA nimmt bzw. ob ich es jetzt nicht anstoße mit den Erklärungen etc...

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know-it-all

Steuererklärung 2019 + 2020 nicht gemacht

know-it-all schrieb am 20.05.2021:

Grundsätzlich schon...
...allerdings beginnt die Verzinsung erst 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer "entstanden" ist. Für 2020 gibt es also Zinsen wenn er jetzt zügig abgibt. [...]

Da hat sich ein kleiner Fehler eingeschlichen. Es sollte natürlich heißen; "Für 2020 gibt es also _KEINE_ Zinsen wenn er jetzt zügig abgibt."

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know-it-all

Steuererklärung 2019 + 2020 nicht gemacht

WiWi Gast schrieb am 19.05.2021:

Das wusste ich gar nicht, dass das bei freiwilligen auch so ist...

Streng genommen geht das überhaupt nur bei freiwilliger Abgabe einer Steuererklärung. Bei Pflicht zur Abgabe sind die Fristen kürzer als die 15 Monate nach denen die Verzinsung überhaupt erst beginnt.

Das wusste ich erst Recht nicht...frei nach dem Motto die eine Hand gibt es und die andere Hand nimmt es oder wie?

Die Information, dass es sich dabei um steuerpflichtige Kapitaleträge handelt, ist korrekt. Die sollte man auch tunlichst in der Steuererklärung angeben, denn das FA weiß logischerweise dass es dir diese Zinsen gezahlt hat :-)
Es sind übrigens korrekterweise 0,5% pro Monat und zwar jeweils bezogen auf den Erstattungsbetrag. Eine Verzinsung der Zinsen (AKA Zinseszins) findet nicht statt.

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Ceterum censeo

Steuererklärung 2019 + 2020 nicht gemacht

know-it-all schrieb am 20.05.2021:

Das wusste ich gar nicht, dass das bei freiwilligen auch so ist...

Streng genommen geht das überhaupt nur bei freiwilliger Abgabe einer Steuererklärung. Bei Pflicht zur Abgabe sind die Fristen kürzer als die 15 Monate nach denen die Verzinsung überhaupt erst beginnt.

Streng genommen, ist dies leider etwas unsauber. Eine Verzinsung geschieht unabhängig von einer Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung und kommt sogar wesentlich häufiger bei Pflicht- als bei Antragsveranlagungen vor. Ich denke hier nur an fast jede steuerliche Außenprüfung, sonstige offene Veranlagungen unter einem VdN (§ 164 AO) oder ggf. einem Vorläufigkeitsvermerk (§ 165 AO) sowie zahlreiche Fälle mit fehlerhaften Verwaltungsakten (§ 124 AO ff.). ;-)
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Steuererklärung 2019 + 2020 nicht gemacht

Das Finanzamt hat kein Interesse Studenten aufgrund von maginalen Fristenüberschreitungen anzumahnen. Mein Mitbewohner hat zig Aufforderungen erhalten, und richtig geahndet wurde da nichts. Also bleib ruhig. Reich die nach, es ist eh´schon zu spät

WiWi Gast schrieb am 20.05.2021:

Vielen Dank für die Beiträge, das hat schon geholfen. Dann fuchse ich mich mal in ein Steuerprogramm ein!

Also Konsequenzen gibt es ja dann erstmal keine, wenn ich die Erklärungen in den nächsten Wochen nachreiche, oder? Höchstens weniger Steuerrückzahlung, aber die paar Euro kann ich ehrlicherweise noch verkraften. Solange ich dort also nicht mit unangenehmen Bescheiden oder gar strafrechtlichen Folgen zu rechnen habe, ist das für mich auch noch akzeptabel, die Erklärungen später nachzureichen? Weiß ja auch nicht, wie genau es das FA nimmt bzw. ob ich es jetzt nicht anstoße mit den Erklärungen etc...

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know-it-all

Steuererklärung 2019 + 2020 nicht gemacht

Ceterum censeo schrieb am 20.05.2021:

Streng genommen, ist dies leider etwas unsauber. Eine Verzinsung geschieht unabhängig von einer Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung und kommt sogar wesentlich häufiger bei Pflicht- als bei Antragsveranlagungen vor. Ich denke hier nur an fast jede steuerliche Außenprüfung, sonstige offene Veranlagungen unter einem VdN (§ 164 AO) oder ggf. einem Vorläufigkeitsvermerk (§ 165 AO) sowie zahlreiche Fälle mit fehlerhaften Verwaltungsakten (§ 124 AO ff.). ;-)
Liebe Grüße

Okay, danke & wieder was gelernt. Meine etwas falsch mit "streng genommen" begonnene Aussage sollte eher die gelebte Praxis von Otto Normalsteuerzahler (oder auch "know-it-all") wiedergeben, der seine (wegen Steuerklasse III) verpflichtende Steuerklärung pünktlich in den ersten Monaten des neuen Jahres abgibt, und für den deswegen das Thema der Verzinsung gänzlich unrelevant ist.

Eine kleine Episode aus unseren privaten Finanzen:
Ich habe mit meiner Frau die "ungünstige" Steuerklassenkombination gewählt: sie III, ich V, obwohl ich mehr verdiene.
Wer sich fragt warum wir sowas "Blödes" machen: das dient als Absicherung für den (unwahrscheinlichen) Fall, dass mal jemand von uns Lohnersatzleistungen bezieht, die sich am letzten Nettolohn orientieren (ALG, Elterngeld, Kurzarbeitergeld). Sie bekäme durch das Steuerklassen-bedingte höhere Netto einfach deutlich mehr ausgezahlt, während das bei mir ohnehin durch den oberen Deckel begrenzt ist.
Dadurch zahlen wir natürlich deutlich mehr Steuern ab Lohn als eigentlich nötig. In Summe macht das nichts aus, da wir das mit der Steuererklärung wieder zurückbekommen. Es hat lediglich Auswirkungen auf die unterjährige Liquidität und wir geben dem Finanzamt de-facto einen kostenlosen befristeten Kredit.
Aufgrund der Wahl dieser Steuerklassen und von Nebeneinkünften aus einer Immobilienbeteiligung, sind wir zur Abgabe verpflichtet und können den überzahlten Betrag leider nicht (gut verzinst...) bis zum spätestmöglichen Abgabetermin für die freiwillige Abgabe (+4 Jahre?) liegen lassen. Das würde sich sonst richtig lohnen, denn wir bekommen vom Finanzamt immer hohe vierstellige Beträge zurück.

Falls jemand einen legalen Trick kennt, in dieser Konstellation die Abgabe unserer Steuererklärung für deutlich mehr als 15 Monate zu verzögern - ich bin ganz Ohr :-)

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know-it-all

Steuererklärung 2019 + 2020 nicht gemacht

know-it-all schrieb am 20.05.2021:

WiWi Gast schrieb am 19.05.2021:

Noch eine Info:
Wenn die Steuerklärung freiwillig war (was sich für mich so anhört) bekommst du vom FA 6% Zinsen auf die Erstattungsbeträge der vorangegangenen Jahre. Es ist also ratsam die Erklärungen später abzugeben. Vergiss aber nicht die Zinszahlungen später als Ertrag anzugeben, sind natürlich Kapitalerträge.

Grundsätzlich schon...
...allerdings beginnt die Verzinsung erst 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer "entstanden" ist. Für 2020 gibt es also Zinsen wenn er jetzt zügig abgibt. Und für 2019 auch erst seit April dieses Jahres. Wenn der TE bsp. im Juni seinen Steuerbescheid erhält, bekommt er 2 x 0,5% Zinsen.

Ich weiß aber nicht ob das FA nicht vielleicht so etwas wie Verzugsgebühren gegenrechnet. Sollte er zur Abgabe verpflichtet sein, dann hätte der TE ja gar nicht so spät abgeben dürfen.

Kleines Update zum Thema "Verzinsung" von Steuerrückerstattungen, nachdem ich heute den Newsletter vom BMF gelesen habe mit dem Titel "Der Zinssatz für Nachzahlungen und Erstattungen wird auf 0,15 % pro Monat gesenkt" - sagt ja bereits fast alles aus.

Details:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2022/03/2022-03-30-zinssatz-fuer-nachzahlungen-und-erstattungen.html

"Wir senken den Zinssatz für Nachforderungen und Erstattung von derzeit 6 Prozent auf 1,8 Prozent per annum. Damit tragen wir dem derzeitigen Niedrigzinsniveau Rechnung. Die praktische Anwendbarkeit bleibt erhalten: Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und auch die Finanzbehörden können sich auf Rechts- und Planungssicherheit verlassen. Mit der Evaluierungsklausel sorgen wir dafür, dass der Zinssatz auch zukünftig angemessen bleibt.“"
Bundesfinanzminister Christian Lindner

Das absichtliche Herauszögern der Abgabe einer (freiwilligen) Steuererklärung, um die Gutschrift üppig (bislang 0,5% pro Monat) verzinsen zu lassen, scheint sich ab sofort auch deutlich weniger zu lohnen, wenngleich 0,15% p.M./1,8% p.a. natürlich immer noch besser als Negativzinsen bei der Hausbank sind ;-)

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