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Steuererklärung Wie und Wo

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WiWi Gast

Steuererklärung Wie und Wo

Ich habe letztes Jahr 2021 studiert bis Ende September und am 01.10.21 einen Job in der Selbstständigkeit angefangen. In der Studienzeit ein wenig als Werkstudent gearbeitet mal mehr als 450€ mal weniger.
Ich denke die Steuererklärung sollte für letztes Jahr nicht allzu kompliziert sein.
Ich habe aber noch nie eine Steuererklärung abgegeben. Bis wann habe ich Zeit?
Und soll ich einen Steuerberater nehmen oder nicht , wegen den 3 Monaten Selbstständigkeit Oktober bis Dezember? Habt Ihr Tipps oder Anregungen?
Kann ich weil ich noch nie eine Steuererklärung gemacht habe, auch noch was im Jahr 2020 zurückholen bspsw. Studiengebühren?
Vielen Dank für eure Hilfe!

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WiWi Gast

Steuererklärung Wie und Wo

WiWi Gast schrieb am 30.06.2022:

Ich habe letztes Jahr 2021 studiert bis Ende September und am 01.10.21 einen Job in der Selbstständigkeit angefangen. In der Studienzeit ein wenig als Werkstudent gearbeitet mal mehr als 450€ mal weniger.
Ich denke die Steuererklärung sollte für letztes Jahr nicht allzu kompliziert sein.
Ich habe aber noch nie eine Steuererklärung abgegeben. Bis wann habe ich Zeit?
Und soll ich einen Steuerberater nehmen oder nicht , wegen den 3 Monaten Selbstständigkeit Oktober bis Dezember? Habt Ihr Tipps oder Anregungen?
Kann ich weil ich noch nie eine Steuererklärung gemacht habe, auch noch was im Jahr 2020 zurückholen bspsw. Studiengebühren?
Vielen Dank für eure Hilfe!

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WiWi Gast

Steuererklärung Wie und Wo

Als Selbständiger hast du dieses Jahr bis 31.10. Zeit zur Abgabe.

Verlustvorträge kannst du 7 Jahre rückwirkend machen und Studienkosten absetzen. Also keine Eile.

bei den 450 Euro hängt es davon ab, ob pauschal /nicht-pauschal besteuert (frag dazu den AG)

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Ceterum censeo

Steuererklärung Wie und Wo

WiWi Gast schrieb am 14.07.2022:

Als Selbständiger hast du dieses Jahr bis 31.10. Zeit zur Abgabe.

Verlustvorträge kannst du 7 Jahre rückwirkend machen und Studienkosten absetzen. Also keine Eile.

Das stimmt leider nicht. Werden Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit >410 Euro (anzunehmen) erzielt, so besteht eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Dies führt zu einem früheren Beginn der Festsetzungsfrist.

An den TE: Ein Steuerberater kann hier weiterhelfen, du kannst dich aber auch selbst einlesen. Du magst zwar nicht alle Kniffe kennen, in der Tendenz sollte es jedoch passen (spätestens nach Prüfung durch das Finanzamt).
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Steuererklärung Wie und Wo

Als Selbständiger bist du verpflichtet deine Steuererklärung abzugeben, unabhängig davon wieviel du an Umsatz damit hattest. Desweiteren musst du dein Erklärung verpflichtend per Elster abgeben, Papierform ist nicht möglich.

Ich bin kein Steuerberater, sondern war wärend und nach dem Studium eine Zeit lang freiberuflich tätig bevor ich ein Unternehmen draus gemacht habe.

Wenn ich mich recht entsinne habe ich damals neben dem Mantelbogen, die Anlagen N und S ausgefüllt (das eine ist für selbstständige, das andere für nichtselbsständige Tätigkeit (dein Werksstundenjob). Dann noch die Anlage für Vorsorgeaufwendungen und falls du ein Gewerbe hast ist glaub ich noch Anlage G notwendig. Anonsten musst du noch den Bogen für die Umsatzsteuer ausfüllen, übrigens auch dann wenn du Kleinunternehmer bist, allerdings musst du in dem Fall dann nur in das Feld für die Gesamte Umsatzsteuer eine 0 eintragen und das wars. Als Freiberufler und Kleinunternehmer dann noch die Einnahmeüberschussrechnung EÜR, sonst muss eine Bilanz abgegeben werden.

Ich glaube in etwas das wars. Alle Angaben ohne Gewähr. Ist schon ein par Jahre her bei mir.

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WiWi Gast

Steuererklärung Wie und Wo

Die Frist wurde doch bis zum 31.10. verlängert für alle

Quelle zur Frist:
https://www.finanztip.de/steuererklaerung/steuererklaerung-frist/

Diese Abgabefrist zum 31. Oktober 2022 gilt nur für Bürger, die zur Abgabe einer Steu­er­er­klä­rung verpflichtet sind („Pflichtveranlagung"). Dazu gehörst Du, wenn...
...Deine steuerpflichtigen Einkünfte noch nicht versteuert wurden, zum Beispiel aus einer selbstständigen Tätigkeit.

Also muss der TE auch mit mehr als 410 Euro erst zum 31.10. abgeben, wenn die Daten stimmen.

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