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Steuererklärung für 2017 nicht gemacht

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WiWi Gast

Steuererklärung für 2017 nicht gemacht

Hallo zusammen,

für 2017 habe ich die Steuererklärung nicht gemacht, da ich laut Steuerprogramm nur 50 Euro ungefähr rausbekommen hätte, für 2018 habe ich jetzt meine Steuererklärung ganz normal abgegeben. Muss ich 2017 trotzdem nachreichen, da steuerpflichtig? Ich bin ganz normaler Angestellter bei einem Unternehmen.

Gruß

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WiWi Gast

Steuererklärung für 2017 nicht gemacht

Ja klar

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WiWi Gast

Steuererklärung für 2017 nicht gemacht

Als reiner Lohn- und Gehaltsempfänger ist die Einkommensteuer auf Dein Arbeitseinkommen durch den Lohnsteuerabzug abgegolten und Du bist nicht erklärungspflichtig, es sei denn, Du würdest vom Finanzamt zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung aufgefordert.

Ob Du dem Staat also die EUR 50,00 schenkst, ist Dein Privatvergnügen ;-)

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WiWi Gast

Steuererklärung für 2017 nicht gemacht

treffen die Kriterien bzgl. Pflichtveranlagung bei dir zu?

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WiWi Gast

Steuererklärung für 2017 nicht gemacht

Hast du keine Mahnung bekommen? Normallerweise sollte eine kommen.

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Ceterum censeo

Steuererklärung für 2017 nicht gemacht

WiWi Gast schrieb am 13.04.2019:

Als reiner Lohn- und Gehaltsempfänger ist die Einkommensteuer auf Dein Arbeitseinkommen durch den Lohnsteuerabzug abgegolten und Du bist nicht erklärungspflichtig, es sei denn, Du würdest vom Finanzamt zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung aufgefordert.

Ob Du dem Staat also die EUR 50,00 schenkst, ist Dein Privatvergnügen ;-)

Zwar nicht alle Feinheiten sauber ausgeleuchtet, aber bei der Kernaussage kann ich dem Vorposter sekundieren. Eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht hier wohl nicht.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Steuererklärung für 2017 nicht gemacht

Vielleicht ist hier ein Experte so freundlich mir zu helfen:

Ich habe in Zeile 21 der elektronischen Steuerbescheinung "Steuerfreie Arbeitgeberleistungen bei doppelter Haushaltsführung" einen Betrag von 5.000 EUR stehen. Der ist aber nicht wirklich steuerfrei sondern führt in der live Berechnung von smartsteuer zu einer massiver Nachzahlung. Ist das normal!? Kann hier jemand Licht ins dunkel bringen?

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WiWi Gast

Steuererklärung für 2017 nicht gemacht

WiWi Gast schrieb am 30.06.2019:

Vielleicht ist hier ein Experte so freundlich mir zu helfen:

Ich habe in Zeile 21 der elektronischen Steuerbescheinung "Steuerfreie Arbeitgeberleistungen bei doppelter Haushaltsführung" einen Betrag von 5.000 EUR stehen. Der ist aber nicht wirklich steuerfrei sondern führt in der live Berechnung von smartsteuer zu einer massiver Nachzahlung. Ist das normal!? Kann hier jemand Licht ins dunkel bringen?

Du mußt die zugehörigen Werbungskosten noch erfassen ab Zeile 61 bzw. Feld 501 der Anlage N.

Diese sollten in der Summe die Arbeitgebererstattung übersteigen.

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Ceterum censeo

Steuererklärung für 2017 nicht gemacht

WiWi Gast schrieb am 30.06.2019:

Vielleicht ist hier ein Experte so freundlich mir zu helfen:

Ich habe in Zeile 21 der elektronischen Steuerbescheinung "Steuerfreie Arbeitgeberleistungen bei doppelter Haushaltsführung" einen Betrag von 5.000 EUR stehen. Der ist aber nicht wirklich steuerfrei sondern führt in der live Berechnung von smartsteuer zu einer massiver Nachzahlung. Ist das normal!? Kann hier jemand Licht ins dunkel bringen?

Hast du die entsprechenden Kosten der doppelten Haushaltsführung auch in der Anlage N eingetragen?
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Steuererklärung für 2017 nicht gemacht

Ceterum censeo schrieb am 30.06.2019:

Vielleicht ist hier ein Experte so freundlich mir zu helfen:

Ich habe in Zeile 21 der elektronischen Steuerbescheinung "Steuerfreie Arbeitgeberleistungen bei doppelter Haushaltsführung" einen Betrag von 5.000 EUR stehen. Der ist aber nicht wirklich steuerfrei sondern führt in der live Berechnung von smartsteuer zu einer massiver Nachzahlung. Ist das normal!? Kann hier jemand Licht ins dunkel bringen?

Hast du die entsprechenden Kosten der doppelten Haushaltsführung auch in der Anlage N eingetragen?
Liebe Grüße

Also nur, damit ich es richtig verstehe. Angenommen ich habe 10 Monate 500 EUR Mehrkosten, also insgesamt 5.000. Diese muss ich zunächst selber zahlen aber sie werden mir dann brutto für netto vom AG erstattet. Diese 5.000 sind in Zeile 21 also als "gewinnminimierend" eingetragen und ich muss jetzt dagegen laufend die 5.000 Euro Kosten die ich wirklich hatte in Zeile 61 eintragen?

Tausend Dank für die Hilfe!

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WiWi Gast

Steuererklärung für 2017 nicht gemacht

WiWi Gast schrieb am 30.06.2019:

Vielleicht ist hier ein Experte so freundlich mir zu helfen:

Ich habe in Zeile 21 der elektronischen Steuerbescheinung "Steuerfreie Arbeitgeberleistungen bei doppelter Haushaltsführung" einen Betrag von 5.000 EUR stehen. Der ist aber nicht wirklich steuerfrei sondern führt in der live Berechnung von smartsteuer zu einer massiver Nachzahlung. Ist das normal!? Kann hier jemand Licht ins dunkel bringen?

Du mußt die zugehörigen Werbungskosten noch erfassen ab Zeile 61 bzw. Feld 501 der Anlage N.

Diese sollten in der Summe die Arbeitgebererstattung übersteigen.

Danke für die Hilfe und Antwort! Warum genau übersteigen meine Werbungskosten die die Erstattung übersteigen? Danke im Voraus!

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WiWi Gast

Steuererklärung für 2017 nicht gemacht

WiWi Gast schrieb am 01.07.2019:

WiWi Gast schrieb am 30.06.2019:

Vielleicht ist hier ein Experte so freundlich mir zu helfen:

Ich habe in Zeile 21 der elektronischen Steuerbescheinung "Steuerfreie Arbeitgeberleistungen bei doppelter Haushaltsführung" einen Betrag von 5.000 EUR stehen. Der ist aber nicht wirklich steuerfrei sondern führt in der live Berechnung von smartsteuer zu einer massiver Nachzahlung. Ist das normal!? Kann hier jemand Licht ins dunkel bringen?

Du mußt die zugehörigen Werbungskosten noch erfassen ab Zeile 61 bzw. Feld 501 der Anlage N.

Diese sollten in der Summe die Arbeitgebererstattung übersteigen.

Danke für die Hilfe und Antwort! Warum genau übersteigen meine Werbungskosten die die Erstattung übersteigen? Danke im Voraus!

Dein Arbeitgeber kann Dir letztlich nur Werbungskosten steuerfrei erstatten, die bei Dir tatsächlich angefallen sind. Irgendwo in der Personalabteilung bzw. Buchaltung die die Lohnabrechnung unter sich hat wird dies - ggf. mit Deinen Angaben - zuvor ermittelt worden sein.

Dort kannst Du nachfragen, wenn Deine eigene Berechnung nur zu geringeren Werbungskosten führt, als Dir erstattet wurden. Beispielsweise wird gerne übersehen der Ansatz von Verpflegeungsmehraufwendungen während der ersten drei Monate.

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Ceterum censeo

Steuererklärung für 2017 nicht gemacht

WiWi Gast schrieb am 01.07.2019:

Also nur, damit ich es richtig verstehe. Angenommen ich habe 10 Monate 500 EUR Mehrkosten, also insgesamt 5.000. Diese muss ich zunächst selber zahlen aber sie werden mir dann brutto für netto vom AG erstattet. Diese 5.000 sind in Zeile 21 also als "gewinnminimierend" eingetragen und ich muss jetzt dagegen laufend die 5.000 Euro Kosten die ich wirklich hatte in Zeile 61 eintragen?

Ohne jetzt die genauen Nummern der Zeilen zu kennen: Ja, so wäre es zu handhaben.
Liebe Grüße

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