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Steuererklärung notwendig?

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WiWi Gast

Steuererklärung notwendig?

Hallo zusammen,

Ich beginne im August ein duales Studium und liege mit meinem jährlichen Gehalt über dem Lohnsteuerfreibetrag. Jedoch werde ich ja in 2020 nur 4 Monatsgehälter beziehen und werde daher darunter liegen. Werde ich dennoch eine Steuererklärung machen müssen?

Zusätzliche Informationen sind:

  • Ich über seit Januar einen 450€ aus und werde diesen bis Studienbeginn fortführen
  • Ich habe Wertpapieranlagen und werde für dieses Jahr evtl. über den Freibetrag für Kapitalertragssteuer kommen. Wirkt sich dies auch auf die Notwendigkeit einer Steuererklärung aus oder nur wenn ich einen Freistellungsantrag einreiche?
  • Gilt der Arbeitgeber aus meinem 450€ Job genauso als Arbeitgeber wie der meines dualen Studiums? Bei zwei AG im Jahr muss man meines Wissens nach ja immer eine Steuererklärung abgeben oder?
  • Grundsätzlich wechsel ich ja auch die Steuerklasse von gar keine Steuern zu Arbeitnehmer. Muss ich daher eine Steuererklärung abgeben?
  • Im Jahr 2019 habe ich ein Auslandssemester in den USA absolviert und hierfür deutliche Ausgaben gehabt. Kann ich diese Ausgaben als Verlustvortrag auf meine Steuererklärung 2020 anrechnen lassen?
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WiWi Gast

Steuererklärung notwendig?

Deine Steuererklärung für 2020 wäre eine Antragsveranlagung, eine Erklärungspflicht besteht bei den von Dir geschilderten Sachverhalten nicht.

Lohnen könnte sich diese, um zuviel einbehaltene Lohnsteuer aus dem Ausbildungsgehalt des dualen Studiums und mangels erteiltem Freistellungsauftrag abgezogener Kapitalertragsteuer erstattet zu erhalten.

Ein Minijob / EUR 450,00 Job ist nicht erklärungspflichtig, die Versteuerung erfolgte bereits durch die pauschalen Abgaben Deines Arbeitgebers. Das gilt so aber nur für einen Minijob!

Vorweggenommene Werbungskosten aus dem Auslandssemester von 2019 feststellen zu lassen lohnt sich nur, wenn diese in einer Höhe angefallen sind, so daß nach der Verrechnung mit Deinen 2020er Arbeitseinkünften aus dem Ausbildungsverhältnis des dualen Studiums (jedoch nicht die aus dem Minijob) davon noch etwas übrig bleibt zur Verrechnung mit Deinen Arbeitseinkünften in 2021.

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WiWi Gast

Steuererklärung notwendig?

Wird mir von meinen 5 Monatsgehältern von August bis Dezember automatisch Lohnsteuer abgezogen? Für die 5 Gehälter alleine betrachtet bin ich ja unter dem Steuerfreibetrag...

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WiWi Gast

Steuererklärung notwendig?

WiWi Gast schrieb am 21.04.2020:

Wird mir von meinen 5 Monatsgehältern von August bis Dezember automatisch Lohnsteuer abgezogen? Für die 5 Gehälter alleine betrachtet bin ich ja unter dem Steuerfreibetrag...

Im Grunde nicht. Das siehst Du auf Deiner Lohnabrechnung.

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WiWi Gast

Steuererklärung notwendig?

Ja. Das wird dir normalerweise automatisch abgezogen. Also mach einfach eine Steuererklärung. Dauert mit Software höchstens eine Stunde.

WiWi Gast schrieb am 21.04.2020:

Wird mir von meinen 5 Monatsgehältern von August bis Dezember automatisch Lohnsteuer abgezogen? Für die 5 Gehälter alleine betrachtet bin ich ja unter dem Steuerfreibetrag...

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WiWi Gast

Steuererklärung notwendig?

Wenn ihm nichts abgezogen wurde so kann er mit keiner Erstattung rechnen.

Siehe die kumulierten Werte "einbehaltene Lohnsteuer" in der Dezember - Lohnabrechnung oder auf dem Ausdruck aus der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung.

WiWi Gast schrieb am 22.04.2020:

Ja. Das wird dir normalerweise automatisch abgezogen. Also mach einfach eine Steuererklärung. Dauert mit Software höchstens eine Stunde.

WiWi Gast schrieb am 21.04.2020:

Wird mir von meinen 5 Monatsgehältern von August bis Dezember automatisch Lohnsteuer abgezogen? Für die 5 Gehälter alleine betrachtet bin ich ja unter dem Steuerfreibetrag...

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WiWi Gast

Steuererklärung notwendig?

WiWi Gast schrieb am 22.04.2020:

WiWi Gast schrieb am 21.04.2020:

Wird mir von meinen 5 Monatsgehältern von August bis Dezember automatisch Lohnsteuer abgezogen? Für die 5 Gehälter alleine betrachtet bin ich ja unter dem Steuerfreibetrag...

Im Grunde nicht. Das siehst Du auf Deiner Lohnabrechnung.

Natürlich wird das abgezogen...Deshalb macht man ne Einkommenssteuererklärung

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Ceterum censeo

Steuererklärung notwendig?

WiWi Gast schrieb am 21.04.2020:

Wird mir von meinen 5 Monatsgehältern von August bis Dezember automatisch Lohnsteuer abgezogen? Für die 5 Gehälter alleine betrachtet bin ich ja unter dem Steuerfreibetrag...

Ja, es wird Lohnsteuer einbehalten. Um eine etwaige Überzahlung erstattet zu bekommen, bedarf es hier einer Einkommensteuererklärung.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Steuererklärung notwendig?

Ohne Lohnsteuerabzug keine Erstattung möglich.

Insofern zuerst prüfen, ob überhaupt Lohnsteuer einbehalten wurde.

Ceterum censeo schrieb am 22.04.2020:

Wird mir von meinen 5 Monatsgehältern von August bis Dezember automatisch Lohnsteuer abgezogen? Für die 5 Gehälter alleine betrachtet bin ich ja unter dem Steuerfreibetrag...

Ja, es wird Lohnsteuer einbehalten. Um eine etwaige Überzahlung erstattet zu bekommen, bedarf es hier einer Einkommensteuererklärung.
Liebe Grüße

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know-it-all

Steuererklärung notwendig?

WiWi Gast schrieb am 22.04.2020:

Wird mir von meinen 5 Monatsgehältern von August bis Dezember automatisch Lohnsteuer abgezogen? Für die 5 Gehälter alleine betrachtet bin ich ja unter dem Steuerfreibetrag...

Im Grunde nicht. Das siehst Du auf Deiner Lohnabrechnung.

Falsche Antwort. Vereinfacht gesagt, rechnen die Personalabrechnungsprogramme zur Ermittlung des Lohnsteuerabzugs vom Bruttolohn das regelmäßige Bruttogehalt auf das Kalenderjahr hoch (für Monatslohn also x12)
... ermitteln dann die hierauf zu zahlende (Jahres)Lohnsteuer (wobei die Abzugsfähigkeit von KV-Beiträgen bzw. die Werbekostenpauschale bereits berücksichtigt werden).
... Der so ermittelte Lohnsteuerbetragbetrag wird wieder durch 12 geteilt
... und dann vom Bruttolohn in der Monatsabrechnung abgezogen.
Aufgrund dieser Art der Berechnung spielt es keine Rolle, ob man 1 oder volle 12 Monate Lohn bezieht - die pro Monat vom Bruttolohn einbehaltene Lohnsteuer ist in allen Fällen identisch.

Für die Berechnung der tatsächlich zu zahlenden Lohnsteuer anhand des zu versteuernden Einkommens, spielt es aber sehr wohl eine Rolle, wieviele Monate man gearbeitet hat. Deswegen hat bspw. Ceterum censeo vollkommen recht - wenn man nicht das ganze Jahr gearbeitet hat, lohnt sich eine Lohnsteuererklärung auf jeden Fall, selbst man über den Werbungskostenpauschbetrag hinaus keine zusätzlichen Werbungskosten (oder andere Sonderausgaben) nichts ansetzen kann/darf.

Kleiner Tipp: wenn man nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist (hierfür gibt es einen Kriterienkatalog; beim einfachen Arbeitnehmer mit Steuerklasse 1 trifft das eventuell zu), und die Rückerstattung nicht dringend benötigt wird, kann man ein paar Jahre mit der Abgabe warten.
Das Finanzamt verzinst bestehendes "Guthaben" derzeit mit 0,5% pro Monat (ohne Zinseszins!) allerdings nach erst beginnend mit 15 (?) Monaten nach dem Ende des Jahres, für das die Steuerrückzahlung erfolgt. Und es gibt auch einen spätesten Abgabetermin (4 oder 5 Jahre, keine Gewähr - bitte selbst prüfen).

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WiWi Gast

Steuererklärung notwendig?

Mit welcher Software dauert das nur 1h?

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WiWi Gast

Steuererklärung notwendig?

WiWi Gast schrieb am 22.04.2020:

Mit welcher Software dauert das nur 1h?

ELSTER beispielsweise, weil man neuerdings die Daten der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ELStAM einfach in das Formular importieren kann anstatt diese wie bisher einzutippen.

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