Lounge Gast schrieb:
Ein Master wird, wenn konsekutiv, nicht als Zweitstudium
gesehen! Umzug ist private Lebensführung und sollte deshalb
auch nicht absetzbar sein (weiß ich aber nicht genau).
Umzugskosten können durchaus Werbungskosten sein, nämlich dann wenn der Umzug beruflich bedingt ist. Die Anerkennung durch das Finanzamt ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, bspw. dass sich der Weg zur Arbeit durch den Umzug täglich um mind. 1 Stunde reduziert. Sollte man nach dem Studium komplett in einer anderen Stadt anfangen, dann wäre der Umzug m.E. definitiv beruflich bedingt.
Die Pauschalbeträge sind allerdings nicht besondern hoch und tatsächliche Aufwendungen (bspw. für ein Umzugsunternehmen) hat man ja i.d.R. nicht wenn man den Umuzug mit dem eigenen PKW durchführt, denn soviel Hausrat schleppt man ja am Anfang noch nicht mit sich herum.
Ich hatte mich damals nach dem Studium für wenige Monate arbeitslos gemeldet. Hat man dann einen Job gefunden, bekommt man auch eine Umzugspauschale von der Argentur für Arbeit (war jedenfalls 2004 so :-)
Meine Steuertipps für den Berufseinstieg:
Die Pendlerpauschale wird auch für regelmäßige Fahrten zwischen der Arbeitsstätte und dem sog. Lebensmittelpunkt gewährt (es muss nicht zwangsläufig der Haupt-/Nebenwohnsitz sein).
Gerade als Berufseinsteiger lässt sich gut argumentieren, dass der Lebensmittelpunkt noch im Heimat-/Studienort liegt (Verwandte, Freunde, Vereine etc.) und man deswegen jedes oder jedes zweite Wochenende dort hin fährt. Gerade bei großen Entfernungen zwischen Arbeitsstätte und diesem Lebensmittelpunkt können schon recht ordentliche Summen zusammenkommen.
Ich habe das ganze bis ca. 3 Jahre nach Berufseinstieg noch angewendet. Achtung: Man muss dann auch mind. alle 2 Wochen eine solche Fahrt ansetzen, da ansonsten das FA annimmt, dass sich der Lebensmittelpunkt inzwischen eben doch am Arbeits-/Wohnort befindet.
Weitere Möglichkeiten für Werbungskosten:
1) Fachzeitschriften-Abos.
2) Beiträge Berufsverbände.
3) Weiterbildungskosten/Kurse/Zertifizierungen.
4) Kosten für Telefon/Internet/Handy - bis zu 20% dienstlicher Nutzungsanteil werden anerkannt; will man mehr ansetzen, sollte man eine Bescheinigung vom AG haben (bspw. regelmäßige Homeoffice-Tätigkeit etc.)
5) Kosten privater Computer/Laptop als Arbeitsmittel (bis zu 80% dienstlicher Nutzungsanteil).
6) Kosten für Bewerbungen.
7) Reinigung Berufskleidung: Ich setze immer einen Pauschalbeträg von 103 EUR ohne Einzelnachweise an - der wird meist auch anerkannt. Ist-Kosten erkennt das FA bei typischer Bürokleidung (Anzüge, Hemden) leider nicht an, denn die kann ja auch privat getragen werden.
8) Pauschale für Kontoführungsgebühren 60 EUR jährlich.
Am besten kaufst du dir mal ein "endbenutzer-freundliches" Programm zur Anfertigung der Steuererklärung wie bswp. WISO-Steuersparbuch. Da ist eigentlich alles gut erklärt mit vielen Hinweisen, Zusatzinfos, Gerichtsurteilen etc.
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