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Steuerabzug

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WiWi Gast

Steuerabzug

Hallo zusammen,
wie sieht das eigentlich mit dem Steuerabzug aus, wenn man im Oktober erst angefangen hat zu arbeiten? Wenn ich es richtig verstehe, wird die Steuerlast schlussendlich auf das Jahresgehalt berechnet oder? Rechnet das Finanzamt also hoch, dass ich für 2013 nur 3 Monatsgehälter habe und verringert meinen Abgabesatz?

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WiWi Gast

Re: Steuerabzug

Steuererklärung regelt falsche Lohnsteuerabzüge.

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WiWi Gast

Re: Steuerabzug

Das FA geht bei jedem Monatsgehalt davon aus, dass du das ganze Jahr über das selbe Gehalt bekommst.

Wenn du jetzt ab 10/13 jeden Monat 3.000 verdienst, wirst jeden Monat so besteuert als ob dein Jahreseinkommen bei 36.000 ist.

Anfang 2014 kannst du dann eine Einkommenssteuererklärung machen. Da der Freibetrag pro Person um die 8.000 hoch ist und du Werbungspauschale für Arbeitnehmer von 1.000 ansetzten kannst, bekommst die gesamte Steuer zurück.

Wenn du mehr verdienst bekommst nicht alles aber noch sehr viel raus.

Machst du keine Steuererklärung freut sich der Fiskus über die zuviel bezahlten Steuern.

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WiWi Gast

Re: Steuerabzug

Ja, das stimmt. Wenn Du nur 3 Monate arbeitest, kriegst Du in der Regel die Lohnsteuer wieder zurück...

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know-it-all

Re: Steuerabzug

Das macht nicht das FA sondern der Arbeitgeber mit seinem entsprechenden Abrechnungsprogramm, welches den Lohnsteuerabzug ausrechnet.

Stark vereinfacht beschrieben, passiert dabei Folgendes:
das Programm rechnet das abzurechnende Monatsgehalt auf das Jahr hoch (also mal 12), ermittelt den für dieses Jahreseinkommen fälligen Lohnsteuerbetrag. Standardabzüge wie 1000 EUR Werbungskostenpauschale, GKV-Beiträge als Vorsorgeaufwand etc. werden dabei bereits berücksichtigt. Der so ermittelte Steuerbetrag wird wieder durch 12 geteilt und dann vom Monatsbruttolohn abgezogen.
Aufgrund des progressiven Steuertarifes funktioniert diese Kalkulation natürlich nur bei gleichbleibenden Monatseinkommen über das ganze Jahr hinweg.
Bei Situationen wie in diesem Beispiel (nur 3 Monatsgehälter) wird zuviel an das FA überwiesen. Diesen Betrag kann man sich über die Steuererklärung zurückholen. Wie bereits richtig geschildert ist das kein Automatismus sondern man muss eine Steuererklärung abgeben, um dieses Geld zurückzuerhalten.

Kleiner Tipp:
Sofern man die Voraussetzungen für die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung nicht erfüllt, was bei Ledigen (Steuerklasse 1) ohne eingetragene Steuerfreibeträge oder Lohnsteuerabzugsmerkmale i.d.R. der Fall ist, dann kann man sich für die Abgabe der Steuererklärung mehrere Jahre Zeit lassen. Das sollte man sich auch überlegen, denn das FA verzinst Steuerguthaben mit 6% jährlich, allerdings erst beginnend 15 Monate nach dem Ende des Kalenderjahres.
Ein Steuerguthaben beim FA von 3.000 EUR für 2013 würde somit bis März 2015 zinsfrei beim FA liegen und ab dann 6% Zinsen pro Jahr (180 EUR) abwerfen.
Da hält derzeit kein Tagesgeldkonto mit und ich glaube diese Zinsen werden auch abschlagssteuerfrei ausgezahlt :-)

Sofern die Voraussetzungen zur Abgabe einer Steuerpflicht jedoch vorliegen (also bei gemeinsamer Veranlagung oder eingetragenen Steuerfreibeträgen), dann muss man leider bis Mai oder spät. Dezember des Folgejahres die Steuererklärung abgeben und kann die Verzinsung nicht in Anspruch nehmen.

Lounge Gast schrieb:

Das FA geht bei jedem Monatsgehalt davon aus, dass du das
ganze Jahr über das selbe Gehalt bekommst.

[...]

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WiWi Gast

Re: Steuerabzug

Vielen Dank euch allen! Jetzt habe ich das verstanden.

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WiWi Gast

Re: Steuerabzug

Wie soll denn das gehen, dass man die gezahlte Lohnsteuer wieder bekommt?

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know-it-all

Re: Steuerabzug

Manchmal glaubt man ja nicht, dass das hier ein WiWi-Forum ist, wo man erwartet, dass die Leute wenigstens rudiementäre Kenntnisse über Steuern haben. Hast du schonmal was von Steuererklärung gehört? Deren Sinn und Zweck ist hier in 3 Beiträgen ausführlich beschrieben. Weitere Ausführungen zur Beantwortung dieser Frage spare ich mir.

PS: Sollte deine Frage auf den Inhalt der Steuerklärung abzielen, dann formuliere bitte deine Frage um!

Lounge Gast schrieb:

Wie soll denn das gehen, dass man die gezahlte Lohnsteuer
wieder bekommt?

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WiWi Gast

Re: Steuerabzug

Steuererlärung?

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WiWi Gast

Re: Steuerabzug

Meine Erfahrung: Selbst bei BWL-Studenten ist der Prozentsatz, welcher Studienkosten als Werbungskosten (Master) absetzt, verschwindend gering. Bei anderen Studiengängen will ich mir gar nicht ausmalen, wie viel Geld die Leute verschenken.

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WiWi Gast

Re: Werbungskosten - Steuerabzug als Berufseinsteiger

Brauche ich Werbungskosten oder bekomme ich aufgrund der Neuberechnung der Lohnsteuer, die gezahlte Lohnsteuer zurück?

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know-it-all

Re: Werbungskosten - Steuerabzug als Berufseinsteiger

Werbungskosten sind nicht notwendig. Du überrmittelst mit der Steuererklärung einfach deinen tatsächlichen Arbeitslohn (=3 Monatsgehälter) und das FA berechnet hierfür die Steuerlast und vergleicht mit den vom AG bereits abgeführten Steuern. In deinem Fall hat dein AG deutlich zu viel abgeführt, so dass du die Differenz automatisch erstattet bekommst. Du wirst wahrscheinlich fast alles wieder bekommen. Kannst ja mal einen Brutto-Netto-Rechner (-> google-Suche) bemühen und gibst dort deinen Monatsbruttolohn x 3 als Jahressumme ein. Der rechnet dann aus wieviel Steuern auf dieses Einkommen im Jahr fällig werden. Bei 3000 EUR Monatsbruttolohn wäre das z.B. eine Jahressumme von 9.000 EUR und aufgrund der Freibeträge zahlst du für 9.000 EUR gar keine Steuern.
Werbungskosten könnten dann insofern interessant sein, als dass du vielleicht sogar einen Verlustvortrag erzeugen kannst (also Werbungskosten > steuerpflichtiges Einkommen), weil den kannst du ins nächste Jahr mitnehmen und dort wieder ansetzen.

Lounge Gast schrieb:

Brauche ich Werbungskosten oder bekomme ich aufgrund der
Neuberechnung der Lohnsteuer, die gezahlte Lohnsteuer zurück?

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WiWi Gast

Re: Werbungskosten - Steuerabzug als Berufseinsteiger

Wie hoch ist dein Gehalt in den drei Monaten --> Steuerrechner eingeben.
Wie hoch sind deine Werbungskosten? Über 1000 euro? Wenn ja, dann dokumentieren per Belege und einreichen.

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WiWi Gast

Re: Werbungskosten - Steuerabzug als Berufseinsteiger

Was kann man den so alles beim Berufseinstieg von der Steuer absetzen, was man vielleicht als Anfänger nicht weiß oder vergisst?

Mir fällt ein:

  • Studienkosten Zweitstudium (Master)
  • Berufsbedingter Umzug

Habt ihr ein paar Tipps?

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WiWi Gast

Re: Werbungskosten - Steuerabzug als Berufseinsteiger

Ein Master wird, wenn konsekutiv, nicht als Zweitstudium gesehen! Umzug ist private Lebensführung und sollte deshalb auch nicht absetzbar sein (weiß ich aber nicht genau).

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know-it-all

Re: Werbungskosten - Steuerabzug als Berufseinsteiger

Lounge Gast schrieb:

Ein Master wird, wenn konsekutiv, nicht als Zweitstudium
gesehen! Umzug ist private Lebensführung und sollte deshalb
auch nicht absetzbar sein (weiß ich aber nicht genau).

Umzugskosten können durchaus Werbungskosten sein, nämlich dann wenn der Umzug beruflich bedingt ist. Die Anerkennung durch das Finanzamt ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, bspw. dass sich der Weg zur Arbeit durch den Umzug täglich um mind. 1 Stunde reduziert. Sollte man nach dem Studium komplett in einer anderen Stadt anfangen, dann wäre der Umzug m.E. definitiv beruflich bedingt.
Die Pauschalbeträge sind allerdings nicht besondern hoch und tatsächliche Aufwendungen (bspw. für ein Umzugsunternehmen) hat man ja i.d.R. nicht wenn man den Umuzug mit dem eigenen PKW durchführt, denn soviel Hausrat schleppt man ja am Anfang noch nicht mit sich herum.

Ich hatte mich damals nach dem Studium für wenige Monate arbeitslos gemeldet. Hat man dann einen Job gefunden, bekommt man auch eine Umzugspauschale von der Argentur für Arbeit (war jedenfalls 2004 so :-)

Meine Steuertipps für den Berufseinstieg:

Die Pendlerpauschale wird auch für regelmäßige Fahrten zwischen der Arbeitsstätte und dem sog. Lebensmittelpunkt gewährt (es muss nicht zwangsläufig der Haupt-/Nebenwohnsitz sein).
Gerade als Berufseinsteiger lässt sich gut argumentieren, dass der Lebensmittelpunkt noch im Heimat-/Studienort liegt (Verwandte, Freunde, Vereine etc.) und man deswegen jedes oder jedes zweite Wochenende dort hin fährt. Gerade bei großen Entfernungen zwischen Arbeitsstätte und diesem Lebensmittelpunkt können schon recht ordentliche Summen zusammenkommen.
Ich habe das ganze bis ca. 3 Jahre nach Berufseinstieg noch angewendet. Achtung: Man muss dann auch mind. alle 2 Wochen eine solche Fahrt ansetzen, da ansonsten das FA annimmt, dass sich der Lebensmittelpunkt inzwischen eben doch am Arbeits-/Wohnort befindet.

Weitere Möglichkeiten für Werbungskosten:
1) Fachzeitschriften-Abos.
2) Beiträge Berufsverbände.
3) Weiterbildungskosten/Kurse/Zertifizierungen.
4) Kosten für Telefon/Internet/Handy - bis zu 20% dienstlicher Nutzungsanteil werden anerkannt; will man mehr ansetzen, sollte man eine Bescheinigung vom AG haben (bspw. regelmäßige Homeoffice-Tätigkeit etc.)
5) Kosten privater Computer/Laptop als Arbeitsmittel (bis zu 80% dienstlicher Nutzungsanteil).
6) Kosten für Bewerbungen.
7) Reinigung Berufskleidung: Ich setze immer einen Pauschalbeträg von 103 EUR ohne Einzelnachweise an - der wird meist auch anerkannt. Ist-Kosten erkennt das FA bei typischer Bürokleidung (Anzüge, Hemden) leider nicht an, denn die kann ja auch privat getragen werden.
8) Pauschale für Kontoführungsgebühren 60 EUR jährlich.

Am besten kaufst du dir mal ein "endbenutzer-freundliches" Programm zur Anfertigung der Steuererklärung wie bswp. WISO-Steuersparbuch. Da ist eigentlich alles gut erklärt mit vielen Hinweisen, Zusatzinfos, Gerichtsurteilen etc.

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WiWi Gast

Re: Werbungskosten - Steuerabzug als Berufseinsteiger

Vielen Dank für die Auflistung mit weiteren Tipps für Werbungskosten! Ich habe mich intensiv mit dem Thema beschäftigt (als WiWi) und mittlerweile einen ziemlich guten Überblick für meine erste Steuererklärung, nach Master & Promotion. Kommt also einiges zusammen über die letzten 4 Jahre.

Allerdings ist es schwer die absetzbaren (Werbungskosten) Positionen bis ins kleinste Detail zu finden. Ich möchte nämlich keinen Cent verschenken, bei der ohnehin enorm hohen Steuerbelastung.

Gibt das WISO-Stuersparbuch auch Informationen zu diesen Dingen preis?

Wie setzt ihr den Pauschaulbetrag für Bewerbungen an?

---
Weitere Posten:

Alle Kosten ihm Rahmen von Praktika,
iPad und sonstige "Lesehilfen",
Kilometerpauschale (Heimreisen),
Bücher, Skripte, Taschenrechner, etc.,
Sprachkurse & Tests (Toefl, IELTS).

Bin nicht sicher ob noch aktuell:

Auch Kosten fürs Bachelorstudium auflisten (wird abgelehnt), dann Aussetzung des Verfahrens beantragen, bis (sofern noch aktuell) dies vor Gericht entschieden wurde, ansonsten verfallen die Verlustvorträge.

---

Frage:

Wenn man erst Ende des Jahres anfängt zu arbeiten, werden die "restlichen" kumulierten Verlustvorträge dann ins nächste Jahr übernommen? Wenn ja wie lange kann wird dies so gemacht?

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WiWi Gast

Re: Werbungskosten - Steuerabzug als Berufseinsteiger

Ich habe mir auch mal Bücher gekauft wie z.B. "1000 legale Steurtipps" und das passende WISO Programm.
Letztendlich ist es darauf hinausgelaufen, dass ich mir nach etlichen Stunden des selbststudiums doch nen Stuerberater gesucht habe.

Auf meine Anmerkung, dass es ganz schön kompliziert ist eine Stuererklärung zu machen, sagte mein Stuerberater nur "Deshalb ist das auch ein eigener Beruf."
Ich hatte damals aber auch teilweise doppelte Haushaltsführung, Arbeitnehmerwechseltätigkeit, nen Firmenwagen usw.
Ich habe es auf jeden Fall nicht bereut, als ich den Brief vom Finanzamt geöffnet habe.

Heute mache ich meine Steuern über nen Lohnsteuerhilfeverein.

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Ein weißes Schild mit Pfeil nach rechts und der Aufschrift -Finanzamt- und ein Parkplatzsymbol sowie ein braunes Schils mit dem Hinweis für P+R für die Selketalbahn.

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Das Schreckensbild Steuererklärung

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Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, haben die 10 Prozent der Steuerpflichtigen mit den höchsten Einkommen im Jahr 2003 über die Hälfte der festgesetzten Einkommensteuer gezahlt.

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Formular vom Finanzamt zur Einkommensteuererklärung.

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