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steuerfreie Erstattungen doppelter Haushalt

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WiWi Gast

steuerfreie Erstattungen doppelter Haushalt

Hallo zusammen,

ich fange demnächst in FFM an wohne in Köln, werde deshalb eine Zweitwhg. in FFM beziehen und am Wochenende pendeln. Die Kosten könnte man als Werbungskosten ansetzen, rein theoretisch wäre es für den AG und mich als AN günstiger wenn mein Bruttogehalt abgesenkt und der AG dafür steuerfrei die Kosten für meinen beruflich veranlasste doppelten Haushalt.

Da die steuerfreien Erstattungen aber nur anerkannt werden wenn sie zusätzlich zum gehalt und nicht anstatt des Gehalts gezahlt werden, nun die Frage wie das bei Beginn einer neuen Beschäftigung aussieht. Steige mit 7/11 bei einer Bank ein und wäre mit 6/11 + Kosten für DH, Netto besser gestellt als mit 7/11 + Werbungskostenerstattung.

Jemand Erfahrungen in dem Bereich?

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WiWi Gast

Re: steuerfreie Erstattungen doppelter Haushalt

lustig bei mir ist es anderstrum. lass du die dh weg und setzte die pendlerpauschale mit eig.pkw an. bei mir weiß auch keiner, dass ich unter der woche in cgn bin.

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WiWi Gast

Re: steuerfreie Erstattungen doppelter Haushalt

Das macht doch nur einen Unterschied, wenn deine sonstigen WK unter 920 Euro bzw. ab 2011 1000 Euro liegen oder? Mal angenommen jmd. bekommt 100.000 und hat 10.000 DHH-Aufwand + 2.000 sonstige WK, dann kommst du vereinfacht auf ein z.v.E. von 88.000. D.h. auf 12.000 bekommst du die Steuern wieder. Zahlt dir der AG das jetzt steuerfrei hast du 90.000 ./. 2.000 WK z.v.E. und wieder 10.000 steuerfrei.

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WiWi Gast

Re: steuerfreie Erstattungen doppelter Haushalt

Du musst aber auch an deine Rente denken. Auf die steuerfreien AG-Erstattungen zahlt dir der AG nämlich keine Beiträge zur RV!

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WiWi Gast

Re: steuerfreie Erstattungen doppelter Haushalt

ist das steuerrechtlich zulässig? mal unabhängig davon, ob es nachweisbar wäre

Lounge Gast schrieb:

lustig bei mir ist es anderstrum. lass du die dh weg und
setzte die pendlerpauschale mit eig.pkw an. bei mir weiß auch
keiner, dass ich unter der woche in cgn bin.

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WiWi Gast

Re: steuerfreie Erstattungen doppelter Haushalt

wenn du angaben machst, die nicht der wahrheit entsprechen und dadürch steuern verkürzt, kann das den straftatbestand der steuerhinterziehung erfüllen. ob es jemand rausfindet... wer weiss.

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WiWi Gast

Re: steuerfreie Erstattungen doppelter Haushalt

§ 42 AO, in diesem Sinne nicht zulässig

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WiWi Gast

Re: steuerfreie Erstattungen doppelter Haushalt

Hat man aber keinen Vorteil? Wenn ich 3600 für Whg in FFM und 3800 für BahnCard zahle, dann aber den maximalen Pauschbetrag von 4500 ansetzen kann? Alternativ müsste ich die Abnutzung des Kfz nachweisen (Laufleistung) die ich ja nicht habe, da ich mit Bahn fahre.

Lounge Gast schrieb:

lustig bei mir ist es anderstrum. lass du die dh weg und
setzte die pendlerpauschale mit eig.pkw an. bei mir weiß auch
keiner, dass ich unter der woche in cgn bin.

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WiWi Gast

Re: steuerfreie Erstattungen doppelter Haushalt

es gibt keinen maximalbetrag von 4.500 euro. du meinst wahrscheinlich die maximale pendlerpauschale, wenn du nicht nachweist, dass du mit dem pkw gefahren bist. da wärst du aber mit der bahncard noch drunter. die kosten der DHHF sind unabhängig hiervon!

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