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Fahrtkosten Arbeit / Uni Steuererklärung

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WiWi Gast

Fahrtkosten Arbeit / Uni Steuererklärung

Ich sitze gerade an meiner ersten St.erklärung und habe eine simple Frage zu den Fahrtkosten, über diese sicher einige Steuererfahrene nur schmunzeln:
Ich habe von 01.01-30.09 gearbeitet und monat. 150 EUR stfreie Fahrtkosten erhalten. Wenn ich die einfache Strecke * 0,3 EUR * Arbeitstage nehme, komme ich monatl. auf ca 310 EUR. Also eine Differenz von 160 EUR/Monat, welche mir entstanden ist.
Seit 01.10 studiere ich (Zweitstudium, falls wichtig) und war 53 Tage an der Uni, einfache Strecke 37 km. Das mit 0,3 multipliziert sind 588,30.

Kann ich also als Werbungskosten 588,3 + 9*160 = 2028,3 geltend machen? Oder liege ich hier total falsch?

Und kann ich meinen Semesterbeitrag ebenfalls als Werbungskosten einreichen?

Bitte keine herablassenden Kommentare, jeder fängt mal neu an.

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bwlnothx

Fahrtkosten Arbeit / Uni Steuererklärung

WiWi Gast schrieb am 12.05.2020:

Ich sitze gerade an meiner ersten St.erklärung und habe eine simple Frage zu den Fahrtkosten, über diese sicher einige Steuererfahrene nur schmunzeln:
Ich habe von 01.01-30.09 gearbeitet und monat. 150 EUR stfreie Fahrtkosten erhalten. Wenn ich die einfache Strecke * 0,3 EUR * Arbeitstage nehme, komme ich monatl. auf ca 310 EUR. Also eine Differenz von 160 EUR/Monat, welche mir entstanden ist.
Seit 01.10 studiere ich (Zweitstudium, falls wichtig) und war 53 Tage an der Uni, einfache Strecke 37 km. Das mit 0,3 multipliziert sind 588,30.

Kann ich also als Werbungskosten 588,3 + 9*160 = 2028,3 geltend machen? Oder liege ich hier total falsch?

Und kann ich meinen Semesterbeitrag ebenfalls als Werbungskosten einreichen?

Bitte keine herablassenden Kommentare, jeder fängt mal neu an.

Studierst du in Vollzeit seit dem 01.10.? Grundsätzlich kannst du dann für das Zweitstudium sogar die kompletten Fahrtkosten ansetzen, also die doppelte Entfernungspauschale. Darüber hinaus kannst du vermutlich auch noch Verpflegungsmehraufwand geltend machen. Kommt aber auf die Abwesenheitszeiten und die Dauer an. Würde dir bei deiner Konstellation empfehlen, Hilfe bei einem Lohnsteuerverein zu suchen, könnte sich lohnen.

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WiWi Gast

Fahrtkosten Arbeit / Uni Steuererklärung

Ja, ich studiere in Vollzeit. Oh, von der doppelten Entfernungspauschale habe ich bisher noch gar nichts gelesen. Ich kenne es nur, dass man immer die einfache Fahrt gewertet bekommt.
Wäre meine Berechnung aber grundsätzlich richtig?

Meine Eltern haben mit dem für uns zuständigen Betreuer keine gute Erfahrung gemacht, daher wurde mir dies abgeraten. Und einen St.berater extra heranziehen, war mir als normaler Student doch etwas teuer/übertrieben.

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WiWi Gast

Fahrtkosten Arbeit / Uni Steuererklärung

Ohne Lohnsteuerabzug keine Erstattung, ggf. noch Feststellung von voweggenommenen Werbungskosten zur Verrechnung mit späteren positiven Einkünften möglich.

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bwlnothx

Fahrtkosten Arbeit / Uni Steuererklärung

WiWi Gast schrieb am 12.05.2020:

Ohne Lohnsteuerabzug keine Erstattung, ggf. noch Feststellung von voweggenommenen Werbungskosten zur Verrechnung mit späteren positiven Einkünften möglich.

TE hat doch 9 Monate gearbeitet.

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bwlnothx

Fahrtkosten Arbeit / Uni Steuererklärung

WiWi Gast schrieb am 12.05.2020:

Ja, ich studiere in Vollzeit. Oh, von der doppelten Entfernungspauschale habe ich bisher noch gar nichts gelesen. Ich kenne es nur, dass man immer die einfache Fahrt gewertet bekommt.
Wäre meine Berechnung aber grundsätzlich richtig?

Nein, denn für das Zweitstudium gelten andere Voraussetzungen als für die Fahrten zur Arbeit (zB Hin und Rückweg als Werbungskosten absetzbar). Deine Rechnung ist also hier bereits falsch.

Außerdem werden die steuerfreien Fahrtkostenzuschüsse automatisch aus deiner Lohnsteuerbescheinigung übernommen und in Abzug gebracht. Du gibst also bei den Wegen zur Arbeit erstmal die 9 x 310 Euro an. Im Ergebnis macht das zu deiner Berechnung in diesem Punkt aber keinen Unterschied.

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WiWi Gast

Fahrtkosten Arbeit / Uni Steuererklärung

Eine Frage noch: wie gebe ich es an, wenn ich von meinen AG aus an unterschiedl. Einsatzorten war? Angenommen, 1x von Wohnort zu A, 4x von Wohnort zu B. Im Arbeitsvertrag steht allerdings nur A als Tätigkeitsstätte. Zudem ist A deutlich weiter entfernt vom Wohnort (A knapp 120 km, B knapp 25 km)?

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bwlnothx

Fahrtkosten Arbeit / Uni Steuererklärung

WiWi Gast schrieb am 13.05.2020:

Eine Frage noch: wie gebe ich es an, wenn ich von meinen AG aus an unterschiedl. Einsatzorten war? Angenommen, 1x von Wohnort zu A, 4x von Wohnort zu B. Im Arbeitsvertrag steht allerdings nur A als Tätigkeitsstätte. Zudem ist A deutlich weiter entfernt vom Wohnort (A knapp 120 km, B knapp 25 km)?

Steht im Arbeitsvertrag tatsächlich A als Tätigkeitsstätte?
Wenn dem so ist, kann natürlich nur 1xA über die Entfernungspauschale geltend gemacht werden. Die vier Fahrten zu B gelten als Auswärtstätigkeiten, d.h. es können die Fahrten hin und zurück (doppelte Entfernungspauschale) geltend gemacht werden.
Da du dich so aber im Ergebnis schlechter stellst, würde ich auf B gar nicht näher eingehen und 5 x 120 km x 0,3 EUR für A absetzen.

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WiWi Gast

Fahrtkosten Arbeit / Uni Steuererklärung

Ja, es steht lediglich A im Vertrag. B wurde individuell abgesprochen, dem Chef war es egal. Das dachte ich mir auch, wobei ich ja damit theoretisch meine Fahrtkosten nach oben treiben würde. So etwas wird nicht überprüft? Da ich hier schlechte Karten für Belege hätte.

Vielen DANK natürlich bereits.

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WiWi Gast

Fahrtkosten Arbeit / Uni Steuererklärung

Wenn ich diese Rechnung so angebe, also 5x120x0.3 und auf den Zeitraum hochrechne, kommt hier doch einiges zusammen. Ich möchte nur nicht später für St.betrug o. ähnl. Ärger bekommen. Und gerade bei der ersten Erklärung, schaut man genau, was man falsch machen könnte.

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WiWi Gast

Fahrtkosten Arbeit / Uni Steuererklärung

Bin nicht TE aber hab auch eine passende Frage .. wenn im Ausbildungsvertrag steht, dass 50% an Ort A und 50% an Ort B gearbeitet wird, kann ich es mir dann aussuchen, was die erste Tätigkeitsstätte ist?

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bwlnothx

Fahrtkosten Arbeit / Uni Steuererklärung

WiWi Gast schrieb am 14.05.2020:

Bin nicht TE aber hab auch eine passende Frage .. wenn im Ausbildungsvertrag steht, dass 50% an Ort A und 50% an Ort B gearbeitet wird, kann ich es mir dann aussuchen, was die erste Tätigkeitsstätte ist?

Dann gilt in der Regel die (zum Wohnort) nähere Tätigkeitsstätte als erste Tätigkeitsstätte.

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