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Lohnsteuer EZ. - Verwirrung

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WiWi Gast

Lohnsteuer EZ. - Verwirrung

Guten Abend allerseits,

ich habe heute meine 1. Gehaltsabrechnung erhalten und bin etwas verwirrt. Eins vorab: Ich habe echt keine Ahnung von Steuern und da dies ein WiWi-Forum ist, erhoffe ich mir (einfache) Hilfe:

Ich arbeite in einem IG-Metall Unternehmen in Berlin, das nach West-Tarif zahlt (EG10 sind 4005€). Ich habe einen 40h/Woche-Vertrag und dementsprechend ist das Monatsentgelt ca. 4580€. Ich hatte das vorab in einen Online-Rechner eingegeben und er hat mir Ein Nettogehalt von ca. 2800 ausgespuckt (Steuerklasse 4, kein Kirchenmitglied, keine Kinder)

Nun stehen auf meiner Abrechnung eine Lohnsteuer Ez. (ca. 260€) und eine Lohnsteuer lfd. (ca 850€). Und komme so auf ein Nettogehalt von ca. 2500€. Nun habe ich gelesen, dass Lohnsteuer Ez. die Lohnsteuer auf Einmalzahlungen ist (im IG-Metall Fall sind dies ja Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, T-Zug etc.).

Wird die Lohnsteuer Ez. jetzt monatlich abgezogen? Ich dachte mir nämlich folgendes:
Von 4580€ Bruttogehalt werden mir ca. 2800 überwiesen. Angenommen es steht mir 1000€ Urlaubsgeld zu und dieses ist Ende Juli fällig, dann wird auf der Gehaltsabrechnung von Juli aufgeführt, dass mir von den 1000€ Brutto 600€ netto übrig bleiben und somit 400€ Lohnsteuer Ez. abgeführt werden, aber dem ist nicht so, wie es aussieht.
Wenn die Summe meiner Einmalzahlungen in einem Jahr z.B. 5000€ Brutto beträgt, die Lohnsteuer hierfür jedoch jeden Monat abgeführt wird, wird mir dann in dem Monat, an dem die jeweilige Einmalzahlung ausgezahlt wird, diese lohnsteuerfrei ausgezahlt?

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Ceterum censeo

Lohnsteuer EZ. - Verwirrung

WiWi Gast schrieb am 26.03.2021:

Guten Abend allerseits,

ich habe heute meine 1. Gehaltsabrechnung erhalten und bin etwas verwirrt. Eins vorab: Ich habe echt keine Ahnung von Steuern und da dies ein WiWi-Forum ist, erhoffe ich mir (einfache) Hilfe:

Ich arbeite in einem IG-Metall Unternehmen in Berlin, das nach West-Tarif zahlt (EG10 sind 4005€). Ich habe einen 40h/Woche-Vertrag und dementsprechend ist das Monatsentgelt ca. 4580€. Ich hatte das vorab in einen Online-Rechner eingegeben und er hat mir Ein Nettogehalt von ca. 2800 ausgespuckt (Steuerklasse 4, kein Kirchenmitglied, keine Kinder)

Nun stehen auf meiner Abrechnung eine Lohnsteuer Ez. (ca. 260€) und eine Lohnsteuer lfd. (ca 850€). Und komme so auf ein Nettogehalt von ca. 2500€. Nun habe ich gelesen, dass Lohnsteuer Ez. die Lohnsteuer auf Einmalzahlungen ist (im IG-Metall Fall sind dies ja Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, T-Zug etc.).

Wird die Lohnsteuer Ez. jetzt monatlich abgezogen? Ich dachte mir nämlich folgendes:
Von 4580€ Bruttogehalt werden mir ca. 2800 überwiesen. Angenommen es steht mir 1000€ Urlaubsgeld zu und dieses ist Ende Juli fällig, dann wird auf der Gehaltsabrechnung von Juli aufgeführt, dass mir von den 1000€ Brutto 600€ netto übrig bleiben und somit 400€ Lohnsteuer Ez. abgeführt werden, aber dem ist nicht so, wie es aussieht.
Wenn die Summe meiner Einmalzahlungen in einem Jahr z.B. 5000€ Brutto beträgt, die Lohnsteuer hierfür jedoch jeden Monat abgeführt wird, wird mir dann in dem Monat, an dem die jeweilige Einmalzahlung ausgezahlt wird, diese lohnsteuerfrei ausgezahlt?

Lieber TE,
ohne die Gehaltsabrechnung und die genauen Modalitäten zu kennen, ist jede Aussage hier bloß Spekulation. Aber um deine Frage ganz abstrakt zu beantworten: Die Lohnsteuer auf die Einmalzahlung wird grundsätzlich im Monat ihrer Auszahlung einbehalten und abgeführt.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Lohnsteuer EZ. - Verwirrung

Nein EZ werden in dem Monat versteuert, wo sie auch ausgegeben werden, ansonsten hättest du ja nachteile bei Lohnersatzleistungen, die sich auf das Nettogehalt beziehen.

Dementsprechend sind deine Schlussfolgerungen alle hinfällig. Nach den Informationen, welche du uns keine hier bereitstellst, lassen sich keine Schlussfolgerungen ziehen.
Die wahrscheinlichste Ursache liegt in deiner Unkenntnis, sodass du Bestandteile der gehaltsabrechnung übersiehst.
Eine EZ wird in dem Monat versteuert, in welcher sie ausbezahlt wird. Sie wird auch nicht als Arbeitsleistung angesehen, sondern als sonstigen Bezug.

Schau dir am besten nochmal die gehaltsabrechnung an.

LG

antworten

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