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Hauptberuflich angstellt, nebenberuflich selbstständig

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WiWi Gast

Hauptberuflich angstellt, nebenberuflich selbstständig

Hallo zusammen.
Ich hoffe, dass sich der ein oder andere Steuerguru hier befindet und mir helfen kann.

Folgender Fall:
Ich bin angestellt, Lohnsteuerklasse 1. Bruttogehalt 4000 Euro.
Nebenbei will ich jetzt selbstständig ein Gewerbe betreiben. Nach Abzug der Kosten werden wahrscheinlich 1000 Euro im Monat als Einkommen bleiben.

Meine Frage lautet: Wie verhält es sich jetzt mit Krankenversicherung und Lohn- bzw. Einkommenssteuer? Wird die Krankenversicherung auf Grundlage beider Einkommen berechnet, also 4000 + 1000 = 5000 Euro? Und fällt dann auf 5000 Euro Lohn oder Einkommenssteuer an, oder aber auf die 4000 Lohnsteuer und auf die 1000 Einkommenssteuer? Ich wäre dankbar für eure Hilfe.

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WiWi Gast

Hauptberuflich angstellt, nebenberuflich selbstständig

WiWi Gast schrieb am 21.10.2018:

Hallo zusammen.
Ich hoffe, dass sich der ein oder andere Steuerguru hier befindet und mir helfen kann.
Folgender Fall:
Ich bin angestellt, Lohnsteuerklasse 1. Bruttogehalt 4000 Euro.
Nebenbei will ich jetzt selbstständig ein Gewerbe betreiben. Nach Abzug der Kosten werden wahrscheinlich 1000 Euro im Monat als Einkommen bleiben.

Meine Frage lautet: Wie verhält es sich jetzt mit Krankenversicherung und Lohn- bzw. Einkommenssteuer? Wird die Krankenversicherung auf Grundlage beider Einkommen berechnet, also 4000 + 1000 = 5000 Euro? Und fällt dann auf 5000 Euro Lohn oder Einkommenssteuer an, oder aber auf die 4000 Lohnsteuer und auf die 1000 Einkommenssteuer? Ich wäre dankbar für eure Hilfe.

Lohnsteuer ist ja nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer und keine eigenständige Steuerart.

Deine Einkünfte aus deiner selbständigen Tätigkeit musst du entweder erklären oder quartalsmäßige Vorananmeldungen machen etc...

antworten
WiWi Gast

Hauptberuflich angstellt, nebenberuflich selbstständig

WiWi Gast schrieb am 21.10.2018:

WiWi Gast schrieb am 21.10.2018:

Hallo zusammen.
Ich hoffe, dass sich der ein oder andere Steuerguru hier befindet und mir helfen kann.
Folgender Fall:
Ich bin angestellt, Lohnsteuerklasse 1. Bruttogehalt 4000 Euro.
Nebenbei will ich jetzt selbstständig ein Gewerbe betreiben. Nach Abzug der Kosten werden wahrscheinlich 1000 Euro im Monat als Einkommen bleiben.

Meine Frage lautet: Wie verhält es sich jetzt mit Krankenversicherung und Lohn- bzw. Einkommenssteuer? Wird die Krankenversicherung auf Grundlage beider Einkommen berechnet, also 4000 + 1000 = 5000 Euro? Und fällt dann auf 5000 Euro Lohn oder Einkommenssteuer an, oder aber auf die 4000 Lohnsteuer und auf die 1000 Einkommenssteuer? Ich wäre dankbar für eure Hilfe.

Lohnsteuer ist ja nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer und keine eigenständige Steuerart.

Deine Einkünfte aus deiner selbständigen Tätigkeit musst du entweder erklären oder quartalsmäßige Vorananmeldungen machen etc...

Danke. Heißt das, dass ich sozusagen einfach auf 60.000 Euro dann Einkommenssteuer zahle? und die Krankenversicherungsbeiträge ebenso?

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WiWi Gast

Hauptberuflich angstellt, nebenberuflich selbstständig

WiWi Gast schrieb am 21.10.2018:

Hallo zusammen.
Ich hoffe, dass sich der ein oder andere Steuerguru hier befindet und mir helfen kann.
Folgender Fall:
Ich bin angestellt, Lohnsteuerklasse 1. Bruttogehalt 4000 Euro.
Nebenbei will ich jetzt selbstständig ein Gewerbe betreiben. Nach Abzug der Kosten werden wahrscheinlich 1000 Euro im Monat als Einkommen bleiben.

Meine Frage lautet: Wie verhält es sich jetzt mit Krankenversicherung und Lohn- bzw. Einkommenssteuer? Wird die Krankenversicherung auf Grundlage beider Einkommen berechnet, also 4000 + 1000 = 5000 Euro? Und fällt dann auf 5000 Euro Lohn oder Einkommenssteuer an, oder aber auf die 4000 Lohnsteuer und auf die 1000 Einkommenssteuer? Ich wäre dankbar für eure Hilfe.

Lohnsteuer ist ja nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer und keine eigenständige Steuerart.

Deine Einkünfte aus deiner selbständigen Tätigkeit musst du entweder erklären oder quartalsmäßige Vorananmeldungen machen etc...

Danke. Heißt das, dass ich sozusagen einfach auf 60.000 Euro dann Einkommenssteuer zahle? und die Krankenversicherungsbeiträge ebenso?

Bin zwar nicht der Vorposter aber kann dir vielleicht trotzdem helfen.

Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung der Einkommenssteuer und im Prinzip eine Quellensteuer. Sie betrifft Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit ( Angestelltenverhältnis) und wird vom Arbeitgeber direkt an das Finanzamt abgeführt.

Deine 1000 Euro gelten als Einküfnte aus Gewerbebetrieb und werden mit der Lohnsteuer an sich nichts zu tun haben.

Einkommensteuer zahlst du auf beide Einkünfte und du gibst in deiner Steuererklärung sowohl deine Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit als auch deine Einkünfte aus Gewerbebetrieb an - sprich deine 60k insgesamt, wobei du da natürlich gewisse Werbungskosten und Abzüge nutzen kannst.

Von deiner endgültigen ermittelten Einkommensteuer die du zahlen musst, ziehst du dann deine bereits bezahlte Einkommensteuer ( abgeführte Lohnsteuer) ab, da die ja schon vorausgezahlt wurde.

antworten
WiWi Gast

Hauptberuflich angstellt, nebenberuflich selbstständig

WiWi Gast schrieb am 22.10.2018:

Bin zwar nicht der Vorposter aber kann dir vielleicht trotzdem helfen.

Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung der Einkommenssteuer und im Prinzip eine Quellensteuer. Sie betrifft Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit ( Angestelltenverhältnis) und wird vom Arbeitgeber direkt an das Finanzamt abgeführt.

Deine 1000 Euro gelten als Einküfnte aus Gewerbebetrieb und werden mit der Lohnsteuer an sich nichts zu tun haben.

Einkommensteuer zahlst du auf beide Einkünfte und du gibst in deiner Steuererklärung sowohl deine Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit als auch deine Einkünfte aus Gewerbebetrieb an - sprich deine 60k insgesamt, wobei du da natürlich gewisse Werbungskosten und Abzüge nutzen kannst.

Von deiner endgültigen ermittelten Einkommensteuer die du zahlen musst, ziehst du dann deine bereits bezahlte Einkommensteuer ( abgeführte Lohnsteuer) ab, da die ja schon vorausgezahlt wurde.

Verstehe, vielen Dank für die ausführliche Erklärung. Falls ich also bspw. 15000 Euro lohnsteuer zahle und 20000 Einkommenssteuer zahlen müsste, so müsste ich am Ende des Jahres 5000 Euro nachzahlen.
Ich habe auch gesehen, dass die Einkommenssteuer leider höher ist als die Lohnsteuer, aber damit muss ich wohl leben. Vielen Dank nochmal!

antworten
WiWi Gast

Hauptberuflich angstellt, nebenberuflich selbstständig

WiWi Gast schrieb am 22.10.2018:

WiWi Gast schrieb am 22.10.2018:

Bin zwar nicht der Vorposter aber kann dir vielleicht trotzdem helfen.

Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung der Einkommenssteuer und im Prinzip eine Quellensteuer. Sie betrifft Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit ( Angestelltenverhältnis) und wird vom Arbeitgeber direkt an das Finanzamt abgeführt.

Deine 1000 Euro gelten als Einküfnte aus Gewerbebetrieb und werden mit der Lohnsteuer an sich nichts zu tun haben.

Einkommensteuer zahlst du auf beide Einkünfte und du gibst in deiner Steuererklärung sowohl deine Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit als auch deine Einkünfte aus Gewerbebetrieb an - sprich deine 60k insgesamt, wobei du da natürlich gewisse Werbungskosten und Abzüge nutzen kannst.

Von deiner endgültigen ermittelten Einkommensteuer die du zahlen musst, ziehst du dann deine bereits bezahlte Einkommensteuer ( abgeführte Lohnsteuer) ab, da die ja schon vorausgezahlt wurde.

Verstehe, vielen Dank für die ausführliche Erklärung. Falls ich also bspw. 15000 Euro lohnsteuer zahle und 20000 Einkommenssteuer zahlen müsste, so müsste ich am Ende des Jahres 5000 Euro nachzahlen.
Ich habe auch gesehen, dass die Einkommenssteuer leider höher ist als die Lohnsteuer, aber damit muss ich wohl leben. Vielen Dank nochmal!

Dürfte so hinkommen.

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WiWi Gast

Hauptberuflich angstellt, nebenberuflich selbstständig

WiWi Gast schrieb am 23.10.2018:

Verstehe, vielen Dank für die ausführliche Erklärung. Falls ich also bspw. 15000 Euro lohnsteuer zahle und 20000 Einkommenssteuer zahlen müsste, so müsste ich am Ende des Jahres 5000 Euro nachzahlen.
Ich habe auch gesehen, dass die Einkommenssteuer leider höher ist als die Lohnsteuer, aber damit muss ich wohl leben. Vielen Dank nochmal!

Die ESt ist NICHT höher als die LSt! Tatsächlich ist der LSt-Abzug sogar etwas höher als die tatsächliche Steuerschuld. Du musst einfach mehr zahlen, weil der Tarif progressiv aufgebaut ist, d. h. mit steigendem Einkommen der Grenzstezersatz steigt.
KV: Bei der Kombi musst du keine zusätzlichen KV-Beiträge zahlen; erst wenn deine Selbstständigkeit zu deiner "Hauptbeschäftigung" wird.
Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.

antworten
WiWi Gast

Hauptberuflich angstellt, nebenberuflich selbstständig

WiWi Gast schrieb am 25.10.2018:

WiWi Gast schrieb am 23.10.2018:

Verstehe, vielen Dank für die ausführliche Erklärung. Falls ich also bspw. 15000 Euro lohnsteuer zahle und 20000 Einkommenssteuer zahlen müsste, so müsste ich am Ende des Jahres 5000 Euro nachzahlen.
Ich habe auch gesehen, dass die Einkommenssteuer leider höher ist als die Lohnsteuer, aber damit muss ich wohl leben. Vielen Dank nochmal!

Die ESt ist NICHT höher als die LSt! Tatsächlich ist der LSt-Abzug sogar etwas höher als die tatsächliche Steuerschuld. Du musst einfach mehr zahlen, weil der Tarif progressiv aufgebaut ist, d. h. mit steigendem Einkommen der Grenzstezersatz steigt.
KV: Bei der Kombi musst du keine zusätzlichen KV-Beiträge zahlen; erst wenn deine Selbstständigkeit zu deiner "Hauptbeschäftigung" wird.
Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.

Ich habe 2 Rechner ausprobiert.
A: Ich verdiene 60.000 Brutto im Jahr als angestellter. Betrag X an Steuer.

B: Ich verdiene 48k angestellt und 12k delbstständig. Einkommenssteuer - Lohnsteuer = Betrag Y an Steuer.

Y war aber höher als X?

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WiWi Gast

Hauptberuflich angstellt, nebenberuflich selbstständig

WiWi Gast schrieb am 25.10.2018:

WiWi Gast schrieb am 25.10.2018:

WiWi Gast schrieb am 23.10.2018:

Verstehe, vielen Dank für die ausführliche Erklärung. Falls ich also bspw. 15000 Euro lohnsteuer zahle und 20000 Einkommenssteuer zahlen müsste, so müsste ich am Ende des Jahres 5000 Euro nachzahlen.
Ich habe auch gesehen, dass die Einkommenssteuer leider höher ist als die Lohnsteuer, aber damit muss ich wohl leben. Vielen Dank nochmal!

Die ESt ist NICHT höher als die LSt! Tatsächlich ist der LSt-Abzug sogar etwas höher als die tatsächliche Steuerschuld. Du musst einfach mehr zahlen, weil der Tarif progressiv aufgebaut ist, d. h. mit steigendem Einkommen der Grenzstezersatz steigt.
KV: Bei der Kombi musst du keine zusätzlichen KV-Beiträge zahlen; erst wenn deine Selbstständigkeit zu deiner "Hauptbeschäftigung" wird.
Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.

Ich habe 2 Rechner ausprobiert.
A: Ich verdiene 60.000 Brutto im Jahr als angestellter. Betrag X an Steuer.

B: Ich verdiene 48k angestellt und 12k delbstständig. Einkommenssteuer - Lohnsteuer = Betrag Y an Steuer.

Y war aber höher als X?

Tut mir Leid, aber entweder lässt dein Leseverständnis stark zu wünschen übrig oder du kapierst es einfach nicht.

Da die Lohnsteuer nur eine Vorauszahlung auf Par. 19 Einkünfte (nichtselbständige Arbeit) ist, deckt sich natürlich in deinem Beispiel A die Einkommensteuer mehr oder weniger, je nach Werbungskosten, mit den Vorauszahlungen.

Im Beispiel B zahlst du aber nur für 48000 € Lohnsteuer (also Vorauszahlungen auf deine Est) und für 12000 € nicht.
Wenn du nun keine expliziten Vorauszahlungen für deine Par. 15 Einkünfte (Eink aus Gewerbebetrieb/selbständige Tätigkeit) leistest, hast du natürlich eine höhere Restschuld an Einkommensteuer.

antworten
WiWi Gast

Hauptberuflich angstellt, nebenberuflich selbstständig

WiWi Gast schrieb am 25.10.2018:

WiWi Gast schrieb am 25.10.2018:

WiWi Gast schrieb am 25.10.2018:

WiWi Gast schrieb am 23.10.2018:

Verstehe, vielen Dank für die ausführliche Erklärung. Falls ich also bspw. 15000 Euro lohnsteuer zahle und 20000 Einkommenssteuer zahlen müsste, so müsste ich am Ende des Jahres 5000 Euro nachzahlen.
Ich habe auch gesehen, dass die Einkommenssteuer leider höher ist als die Lohnsteuer, aber damit muss ich wohl leben. Vielen Dank nochmal!

Die ESt ist NICHT höher als die LSt! Tatsächlich ist der LSt-Abzug sogar etwas höher als die tatsächliche Steuerschuld. Du musst einfach mehr zahlen, weil der Tarif progressiv aufgebaut ist, d. h. mit steigendem Einkommen der Grenzstezersatz steigt.
KV: Bei der Kombi musst du keine zusätzlichen KV-Beiträge zahlen; erst wenn deine Selbstständigkeit zu deiner "Hauptbeschäftigung" wird.
Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.

Ich habe 2 Rechner ausprobiert.
A: Ich verdiene 60.000 Brutto im Jahr als angestellter. Betrag X an Steuer.

B: Ich verdiene 48k angestellt und 12k delbstständig. Einkommenssteuer - Lohnsteuer = Betrag Y an Steuer.

Y war aber höher als X?

Tut mir Leid, aber entweder lässt dein Leseverständnis stark zu wünschen übrig oder du kapierst es einfach nicht.

Da die Lohnsteuer nur eine Vorauszahlung auf Par. 19 Einkünfte (nichtselbständige Arbeit) ist, deckt sich natürlich in deinem Beispiel A die Einkommensteuer mehr oder weniger, je nach Werbungskosten, mit den Vorauszahlungen.

Im Beispiel B zahlst du aber nur für 48000 € Lohnsteuer (also Vorauszahlungen auf deine Est) und für 12000 € nicht.
Wenn du nun keine expliziten Vorauszahlungen für deine Par. 15 Einkünfte (Eink aus Gewerbebetrieb/selbständige Tätigkeit) leistest, hast du natürlich eine höhere Restschuld an Einkommensteuer.

Ich glaube eher, DU hast kein Leseverständnis. Ich würde vorschlagen du probierst den Fall oben einmal selbst aus, dann verstehst du es. Steuerklasse 1.

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WiWi Gast

Hauptberuflich angstellt, nebenberuflich selbstständig

WiWi Gast schrieb am 25.10.2018:

WiWi Gast schrieb am 25.10.2018:

WiWi Gast schrieb am 25.10.2018:

WiWi Gast schrieb am 25.10.2018:

WiWi Gast schrieb am 23.10.2018:

Verstehe, vielen Dank für die ausführliche Erklärung. Falls ich also bspw. 15000 Euro lohnsteuer zahle und 20000 Einkommenssteuer zahlen müsste, so müsste ich am Ende des Jahres 5000 Euro nachzahlen.
Ich habe auch gesehen, dass die Einkommenssteuer leider höher ist als die Lohnsteuer, aber damit muss ich wohl leben. Vielen Dank nochmal!

Die ESt ist NICHT höher als die LSt! Tatsächlich ist der LSt-Abzug sogar etwas höher als die tatsächliche Steuerschuld. Du musst einfach mehr zahlen, weil der Tarif progressiv aufgebaut ist, d. h. mit steigendem Einkommen der Grenzstezersatz steigt.
KV: Bei der Kombi musst du keine zusätzlichen KV-Beiträge zahlen; erst wenn deine Selbstständigkeit zu deiner "Hauptbeschäftigung" wird.
Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.

Ich habe 2 Rechner ausprobiert.
A: Ich verdiene 60.000 Brutto im Jahr als angestellter. Betrag X an Steuer.

B: Ich verdiene 48k angestellt und 12k delbstständig. Einkommenssteuer - Lohnsteuer = Betrag Y an Steuer.

Y war aber höher als X?

Tut mir Leid, aber entweder lässt dein Leseverständnis stark zu wünschen übrig oder du kapierst es einfach nicht.

Da die Lohnsteuer nur eine Vorauszahlung auf Par. 19 Einkünfte (nichtselbständige Arbeit) ist, deckt sich natürlich in deinem Beispiel A die Einkommensteuer mehr oder weniger, je nach Werbungskosten, mit den Vorauszahlungen.

Im Beispiel B zahlst du aber nur für 48000 € Lohnsteuer (also Vorauszahlungen auf deine Est) und für 12000 € nicht.
Wenn du nun keine expliziten Vorauszahlungen für deine Par. 15 Einkünfte (Eink aus Gewerbebetrieb/selbständige Tätigkeit) leistest, hast du natürlich eine höhere Restschuld an Einkommensteuer.

Ich glaube eher, DU hast kein Leseverständnis. Ich würde vorschlagen du probierst den Fall oben einmal selbst aus, dann verstehst du es. Steuerklasse 1.

Hör auf deinen Vorposter - er hat recht!

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WiWi Gast

Hauptberuflich angstellt, nebenberuflich selbstständig

Was soll man da noch sagen, er rafft es nicht.

Die Einkommensteuer berechnet sich vom zu versteuernden Einkommen.
Es ist hierbei völlig irrelevant von welcher Einkunftsquelle diese stammen.
Die einzige Differenz ist, wann du die Steuer anführst.

Für Angestellte wird sie eben im Rahmen der Lohnsteuer schon vor ab erhoben und dann am Jahresende, insofern du eine Est Erklärung abgibst, auf deine geschuldete Est angerechnet.

Gewerbetreibende zahlen entweder Vorauszahlungen (werden i.d.r. vom Finanzamt festgesetzt, es bestünde aber bei erheblich abweichenden Einkünften ggü Vorjahr die Anpassungspflicht des Steuerpflichtigen) oder zahlen alles in einer Rate am Jahresende.

Die Steuerklasse spielt für die tatsächlich zu zahlende Einkommensteuer absolut keine Rolle. Es wird hier lediglich die Höhe der Vorauszahlungen beeinflusst.

Ich empfehle dir daher einen Einkommensteuerrechner (keinen Lohnsteuerrechner) zu verwenden und die richtigen Einkünfte anzusetzen.

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WiWi Gast

Hauptberuflich angstellt, nebenberuflich selbstständig

WiWi Gast schrieb am 25.10.2018:

WiWi Gast schrieb am 25.10.2018:

WiWi Gast schrieb am 25.10.2018:

WiWi Gast schrieb am 25.10.2018:

WiWi Gast schrieb am 25.10.2018:

WiWi Gast schrieb am 23.10.2018:

Verstehe, vielen Dank für die ausführliche Erklärung. Falls ich also bspw. 15000 Euro lohnsteuer zahle und 20000 Einkommenssteuer zahlen müsste, so müsste ich am Ende des Jahres 5000 Euro nachzahlen.
Ich habe auch gesehen, dass die Einkommenssteuer leider höher ist als die Lohnsteuer, aber damit muss ich wohl leben. Vielen Dank nochmal!

Die ESt ist NICHT höher als die LSt! Tatsächlich ist der LSt-Abzug sogar etwas höher als die tatsächliche Steuerschuld. Du musst einfach mehr zahlen, weil der Tarif progressiv aufgebaut ist, d. h. mit steigendem Einkommen der Grenzstezersatz steigt.
KV: Bei der Kombi musst du keine zusätzlichen KV-Beiträge zahlen; erst wenn deine Selbstständigkeit zu deiner "Hauptbeschäftigung" wird.
Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.

Ich habe 2 Rechner ausprobiert.
A: Ich verdiene 60.000 Brutto im Jahr als angestellter. Betrag X an Steuer.

B: Ich verdiene 48k angestellt und 12k delbstständig. Einkommenssteuer - Lohnsteuer = Betrag Y an Steuer.

Y war aber höher als X?

Tut mir Leid, aber entweder lässt dein Leseverständnis stark zu wünschen übrig oder du kapierst es einfach nicht.

Da die Lohnsteuer nur eine Vorauszahlung auf Par. 19 Einkünfte (nichtselbständige Arbeit) ist, deckt sich natürlich in deinem Beispiel A die Einkommensteuer mehr oder weniger, je nach Werbungskosten, mit den Vorauszahlungen.

Im Beispiel B zahlst du aber nur für 48000 € Lohnsteuer (also Vorauszahlungen auf deine Est) und für 12000 € nicht.
Wenn du nun keine expliziten Vorauszahlungen für deine Par. 15 Einkünfte (Eink aus Gewerbebetrieb/selbständige Tätigkeit) leistest, hast du natürlich eine höhere Restschuld an Einkommensteuer.

Ich glaube eher, DU hast kein Leseverständnis. Ich würde vorschlagen du probierst den Fall oben einmal selbst aus, dann verstehst du es. Steuerklasse 1.

Hör auf deinen Vorposter - er hat recht!

60.000 Brutto —> 13k Lohnsteuer
60.000 Einkommen —-> 17k Einkommenssteuer

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WiWi Gast

Hauptberuflich angstellt, nebenberuflich selbstständig

Was unterjährig an (Lohn-)Steuer gezahlt wird oder nicht, ist völlig irrelevant.

Am Ende gibt es eine Steuererklärung, dort gibt man alle Einkünfte (z.B. aus nichtselbständiger Arbeit, aus selbständiger Arbeit, Vermietung und Verpachtung etc.). Nach Abzug aller steuerrelevanten Abzüge erhält man das zu versteuernde Einkommen. Und da ist der Steuersatz für alle gleich. Dann erhält man die Steuerschuld, die man bezahlen muss und da man aus nichtselbständiger Arbeit ja schon Steuern unterjährig vorausgezahlt hat, ergibt sich ein Saldo.

antworten
WiWi Gast

Hauptberuflich angstellt, nebenberuflich selbstständig

Ok, danke euch.

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Youghbou

Hauptberuflich angstellt, nebenberuflich selbstständig

Geld für Sinnhaftigkeit

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WiWi Gast

Hauptberuflich angstellt, nebenberuflich selbstständig

Youghbou schrieb am 25.10.2018:

Geld für Sinnhaftigkeit

?

antworten
WiWi Gast

Hauptberuflich angstellt, nebenberuflich selbstständig

Lol.

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