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Homeoffice für dieses Jahr absetzen

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WiWi Gast

Homeoffice für dieses Jahr absetzen

Hallo

die allermeisten dürften viele Monate (vielleicht sogar das ganze Jahr?..) im HO verbringen. Ist das steuerlich absetzbar, auch wenn es eben nur vorübergehend gedacht ist?

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WiWi Gast

Homeoffice für dieses Jahr absetzen

Frag mal lieber deinen Arbeitgeber, ob er dir Telefon-, Internet- und Druckkosten ersetzt.

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WiWi Gast

Homeoffice für dieses Jahr absetzen

WiWi Gast schrieb am 29.03.2020:

Frag mal lieber deinen Arbeitgeber, ob er dir Telefon-, Internet- und Druckkosten ersetzt.

Wir schreiben das Jahr 2020, kein Mensch zahlt mehr pro Minute geschweige denn MB. Und was will man im Home Office bitte ausdrucken? Wem willst du die Zettel geben, deinem Hund??

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WiWi Gast

Homeoffice für dieses Jahr absetzen

WiWi Gast schrieb am 29.03.2020:

Frag mal lieber deinen Arbeitgeber, ob er dir Telefon-, Internet- und Druckkosten ersetzt.

Wir schreiben das Jahr 2020, kein Mensch zahlt mehr pro Minute geschweige denn MB. Und was will man im Home Office bitte ausdrucken? Wem willst du die Zettel geben, deinem Hund??

Ich bin Praktikant bei einer Big4 und muss viel drucken.

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WiWi Gast

Homeoffice für dieses Jahr absetzen

WiWi Gast schrieb am 29.03.2020:

Frag mal lieber deinen Arbeitgeber, ob er dir Telefon-, Internet- und Druckkosten ersetzt.

Wir schreiben das Jahr 2020, kein Mensch zahlt mehr pro Minute geschweige denn MB. Und was will man im Home Office bitte ausdrucken? Wem willst du die Zettel geben, deinem Hund??

Ich bin Praktikant bei einer Big4 und muss viel drucken.

Was denn zum Beispiel?

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WiWi Gast

Homeoffice für dieses Jahr absetzen

Ich dachte weniger ans ausdrucken...

Richtige Kosten entstehen durch Miete und ggfs. Büromöbel. Fraglich ist, ob das für diesen vorübergehenden Zeitraum angemessen ist.

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WiWi Gast

Homeoffice für dieses Jahr absetzen

Also, wir arbeiten mit Akten und zum meinem Job gehört es auch, viel zu lesen (Rechtsprechung, Kommentarliteratur). Das ist über den ganzen Tag betrachtet deutlich angenehmer in ausgedruckter Form als am Bildschirm. Manche Leuten haben halt komplexe Jobs.

WiWi Gast schrieb am 29.03.2020:

Frag mal lieber deinen Arbeitgeber, ob er dir Telefon-, Internet- und Druckkosten ersetzt.

Wir schreiben das Jahr 2020, kein Mensch zahlt mehr pro Minute geschweige denn MB. Und was will man im Home Office bitte ausdrucken? Wem willst du die Zettel geben, deinem Hund??

Ich bin Praktikant bei einer Big4 und muss viel drucken.

Was denn zum Beispiel?

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WiWi Gast

Homeoffice für dieses Jahr absetzen

WiWi Gast schrieb am 29.03.2020:

Ich dachte weniger ans ausdrucken...

Richtige Kosten entstehen durch Miete und ggfs. Büromöbel. Fraglich ist, ob das für diesen vorübergehenden Zeitraum angemessen ist.

Wohnst du bei Mutti im Keller? Man zahlt Miete unabhängig von Home Office, nur mal so am Rande für die 17 jährigen Abiturienten hier.
Heim Büro Ausrüstung lässt sich teilweise absetzen.

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WiWi Gast

Homeoffice für dieses Jahr absetzen

WiWi Gast schrieb am 29.03.2020:

Frag mal lieber deinen Arbeitgeber, ob er dir Telefon-, Internet- und Druckkosten ersetzt.

Wir schreiben das Jahr 2020, kein Mensch zahlt mehr pro Minute geschweige denn MB. Und was will man im Home Office bitte ausdrucken? Wem willst du die Zettel geben, deinem Hund??

Ich bin Praktikant bei einer Big4 und muss viel drucken.

Was denn zum Beispiel?

Abschlussberichte zum korrigieren

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WiWi Gast

Homeoffice für dieses Jahr absetzen

Klar, die Wohnungsmiete iHv 1.400 EUR für 30 qm2 im Münchner Süden ist sicher absetzbar.

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WiWi Gast

Homeoffice für dieses Jahr absetzen

Du musst wahrscheinlich von zu Hause aus Mobil Arbeiten - so nennen es viele andere große Unternehmen auch. Das ist kein Home Office und kann somit auch nicht abgesetzt werden.

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WiWi Gast

Homeoffice für dieses Jahr absetzen

Da jetzt kein Arbeitsplatz mehr zur Verfügung steht, können die anteiligen Mietkosten für ein abgetrenntes Arbeitszimmer von der Steuer abgesetzt werden für den entsprechenden Zeitraum.

WiWi Gast schrieb am 29.03.2020:

Du musst wahrscheinlich von zu Hause aus Mobil Arbeiten - so nennen es viele andere große Unternehmen auch. Das ist kein Home Office und kann somit auch nicht abgesetzt werden.

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WiWi Gast

Homeoffice für dieses Jahr absetzen

WiWi Gast schrieb am 29.03.2020:

Du musst wahrscheinlich von zu Hause aus Mobil Arbeiten - so nennen es viele andere große Unternehmen auch. Das ist kein Home Office und kann somit auch nicht abgesetzt werden.

Es interessiert nicht wie die Arbeitgeber das bezeichnen. Wenn ich nicht im Büro arbeite und auch nicht im Außendienst tätig bin, aber dennoch arbeite, dann arbeite ich im Home Office oder beim Mandanten.

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WiWi Gast

Homeoffice für dieses Jahr absetzen

WiWi Gast schrieb am 29.03.2020:

Du musst wahrscheinlich von zu Hause aus Mobil Arbeiten - so nennen es viele andere große Unternehmen auch. Das ist kein Home Office und kann somit auch nicht abgesetzt werden.

Es interessiert nicht wie die Arbeitgeber das bezeichnen. Wenn ich nicht im Büro arbeite und auch nicht im Außendienst tätig bin, aber dennoch arbeite, dann arbeite ich im Home Office oder beim Mandanten.

Nein, tust du eben nicht.

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WiWi Gast

Homeoffice für dieses Jahr absetzen

WiWi Gast schrieb am 29.03.2020:

WiWi Gast schrieb am 29.03.2020:

Du musst wahrscheinlich von zu Hause aus Mobil Arbeiten - so nennen es viele andere große Unternehmen auch. Das ist kein Home Office und kann somit auch nicht abgesetzt werden.

Es interessiert nicht wie die Arbeitgeber das bezeichnen. Wenn ich nicht im Büro arbeite und auch nicht im Außendienst tätig bin, aber dennoch arbeite, dann arbeite ich im Home Office oder beim Mandanten.

Nein, tust du eben nicht.

Doch tue ich

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WiWi Gast

Homeoffice für dieses Jahr absetzen

WiWi Gast schrieb am 29.03.2020:

Da jetzt kein Arbeitsplatz mehr zur Verfügung steht, können die anteiligen Mietkosten für ein abgetrenntes Arbeitszimmer von der Steuer abgesetzt werden für den entsprechenden Zeitraum.

Nein, da man für Mobiles Arbeiten an keinen festen Ort gebunden ist. Erst wenn das ganze als Home Office anerkannt wird, könnte man was steuerlich absetzen.

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WiWi Gast

Homeoffice für dieses Jahr absetzen

Hier ein Steuerberater.

Bis jetzt hat sich durch Corona die Faktenlage nicht geändert. Vermute aber, dass es in den nächsten Monaten Sonderregelungen geben wird.

Bisher müssen folgende Bedingungen erfüllt sein, damit man die Kosten eines Arbeitszimmers bis 1250euro absetzen kann:

  • kein individueller Anspruch am Erst auf einen eigenen Arbeitsplatz (bspw. Bei Lehrern oder wenn man desk sharing betreibt)
  • das Arbeitszimmer erfüllt die Kriterien (kein durchgangszimmer, Zimmer wird mind zu 90% geschäftlich genutzt etc)

Wenn der Arbeitgeber einem das mobile Arbeiten angeordnet hat (nicht nur empfohlen, dh man könnte gar nicht zur Arbeit) und man ein Arbeitszimmer nach Definition besitzt: bis 1250euro absetzbar (anteilige kosten des Arbeitszimmers an der gesamtmiete). Ich nehme stark an, dass im Rahmen von Corona die 1250 Grenze temporär erhöht wird für 2020.

Wenn nur eine Empfehlung ausgesprochen wurde und/oder kein Arbeitszimmer nach Definition besteht (die übrigens ziemlich hart ist): keine Erstattung. Nehme an, dass es u.u. Auch hier eine kulanz Regelung für 2020 geben wird. Bisher halt noch nicht.

Berufsgruppen, die gar keinen festen Arbeitsplatz haben (außendienstler), können uneingeschränkt kosten des Arbeitszimmers (im gesunden Rahmen) absetzen.

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WiWi Gast

Homeoffice für dieses Jahr absetzen

Wenn ich so überlege... Mein Laptop zieht Strom, Licht ist 8 Stunden länger an als normal, Heizung... müsste man doch irgendwas dran drehen können, sowas läppert sich doch nach nem halben Jahr.. mal abgesehen von den Gerätschaften, die inoffiziell dauerlaufen bzw. streamen. Es bleibt spannend...

antworten
know-it-all

Homeoffice für dieses Jahr absetzen

WiWi Gast schrieb am 01.04.2020:

Wenn ich so überlege... [...] sowas läppert sich doch nach nem halben Jahr.. [...]

Ein halbes Jahr Home Office? Weißt du schon mehr als die Regierung uns erzählt ? ;-)

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WiWi Gast

Homeoffice für dieses Jahr absetzen

WiWi Gast schrieb am 01.04.2020:

Wenn ich so überlege... Mein Laptop zieht Strom, Licht ist 8 Stunden länger an als normal, Heizung... müsste man doch irgendwas dran drehen können, sowas läppert sich doch nach nem halben Jahr.. mal abgesehen von den Gerätschaften, die inoffiziell dauerlaufen bzw. streamen. Es bleibt spannend...

So verkehrt ist doch der Ansatz gar nicht. Ich betreibe hier auch locker mind. 8 Stunden (eher mehr, da ich den Laptop in der Pause nicht herunterfahre) den Laptop, zwei Bildschirme und aufgrund der ganzen VK/TelKos muss ich mein Handy fast permanent laden. Zudem kommt dazu, dass ich das extra Zimmer heizen muss, was ich sonst höchstens am Abend getan hätte.

Somit kommen Extrakosten für Strom und Heizung dazu, die auf das "Mobile Arbeiten" aufgrund der Büroschließung zurückzuführen sind.

Kosten für Telefonie und Internet (sofern kein Geschäftshandy vorhanden ist) übernimmt sicherlich der Arbeitgeber bzw. dies wäre mit diesem abzustimmen.

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WiWi Gast

Homeoffice für dieses Jahr absetzen

know-it-all schrieb am 01.04.2020:

WiWi Gast schrieb am 01.04.2020:

Wenn ich so überlege... [...] sowas läppert sich doch nach nem halben Jahr.. [...]

Ein halbes Jahr Home Office? Weißt du schon mehr als die Regierung uns erzählt ? ;-)

Seriously? Es kann vielleicht sein, dass manche Maßnahmen wie Schulschließungen schon bald zurückgenommen werden, aber eine Impfung für das Virus oder wirksame Therapien wird es frühestens 2021 geben. Das ist doch schon klar und kein Geheimnis.

Die Maßnahmen wie Home Office, welche praktisch auch keine negativen Auswirkungen haben, werden so lange andauern müssen. Ok, es wird weniger Benzin verbraucht. Schlecht für die Wirtschaft. Dafür auch weniger CO2 und weniger Unfälle. Das dürfte den Benzin-Minderverbrauch mehr als kompensieren. :-D

Das Virus ist in 6-10 Wochen nicht weg. Und wenn dann ein Fall in der Firma bekannt wird, dann muss das Unternehmen für mindestens zwei Wochen geschlossen werden. Wäre total idiotisch, diese Maßnahme abzusetzen, bevor die Gefahr gebannt ist.

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WiWi Gast

Homeoffice für dieses Jahr absetzen

Leute euer Handy verbraucht im Jahr grob 2 bis 4 Euro Strom.
Was wollt ihr da absetzen? Ihr nutzt das ding halt auch privat. Ihr dürftet aktuell NICHT absetzen können, wenn ihr auf dem Bett, im Garten oder dem Sofa im HO sitzt.
Ich sitze gerad im HO in meinem bett. Soll ich da jetzt 2x2 Meter als Steuererklärung ansetzen?
Muss halt räumlich abgetrennt sein. Zumindest Teile der Big4 haben ja noch die Möglichkeit auf eigene Gefahr ins Büro zu fahren (auch von laut Geschäftsführung nicht gewünscht, aber Teile der Büros sind zugänglich)
Dann müsst ihr auch nicht heizen. Aber eben Sprit und Zeit fürs hinkommen zahlen.

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WiWi Gast

Homeoffice für dieses Jahr absetzen

Na, dann hat mein Arbeitgeber ja auch keine Stromkosten, nicht? Denn ob ich zuhause am Rechner sitze oder im Büro macht für den Verbrauch ja keinen Unterschied. Aber stimmt, es ist ja nur das (Privat-)Handy, was ja sonst auch immer läuft. Kein PC mit Bildschirm (selbst angeschafft), kein Drucker (selbst angeschafft inklusive Papier und Toner), kein Licht. Und einen großen Schreibtisch mit Bürostuhl hat auch jeder rumstehen. Es ist auch total klasse, dass alle Kunden jetzt meine Privatnummer haben. Nicht falsch verstehen - ich sehe die Notwendigkeit schon ein. Aber so zu tun, als wenn das kein Entgegenkommen der Arbeitnehmer wäre, ist absurd.

WiWi Gast schrieb am 01.04.2020:

Leute euer Handy verbraucht im Jahr grob 2 bis 4 Euro Strom.
Was wollt ihr da absetzen? Ihr nutzt das ding halt auch privat. Ihr dürftet aktuell NICHT absetzen können, wenn ihr auf dem Bett, im Garten oder dem Sofa im HO sitzt.
Ich sitze gerad im HO in meinem bett. Soll ich da jetzt 2x2 Meter als Steuererklärung ansetzen?
Muss halt räumlich abgetrennt sein. Zumindest Teile der Big4 haben ja noch die Möglichkeit auf eigene Gefahr ins Büro zu fahren (auch von laut Geschäftsführung nicht gewünscht, aber Teile der Büros sind zugänglich)
Dann müsst ihr auch nicht heizen. Aber eben Sprit und Zeit fürs hinkommen zahlen.

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WiWi Gast

Homeoffice für dieses Jahr absetzen

Im Gegensatz muss dann natürlich die Pendlerpauschale runter!

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know-it-all

Homeoffice für dieses Jahr absetzen

WiWi Gast schrieb am 01.04.2020:

Seriously? Es kann vielleicht sein, dass manche Maßnahmen wie Schulschließungen schon bald zurückgenommen werden, aber eine Impfung für das Virus oder wirksame Therapien wird es frühestens 2021 geben. Das ist doch schon klar und kein Geheimnis.

Ja ist schon klar, dass wir nicht in 3 Wochen zur vollen Normalität zurückgekehrt sein werden. Aber ich hoffe dass unsere Wissenschaftler inzwischen Daten sammeln, um ersteinmal die Hauptübertragungswege zu identifizieren (Massenveranstaltungen, Sportereignisse, große Feiern) und diese weiterhin zu verbieten.
Und hingegen selektiv die Tätigkeiten mit gering(er)em Risiko dann wieder freigegeben werden. Vielleicht kommt dabei raus, dass bei Arbeiten in gut belüfteten Büros und mit Abstand (2m sollten sich in einem normalen Büro in D realisieren lassen) das Ansteckungsrisiko noch akzeptabel ist.

Fakt ist halt, dass es genügend Bürotätigkeiten gibt, die man zeitweise auch mal im Home Office betreiben kann, jedoch kein halbes Jahr lang. Dazu gehören bspw. Beratung oder Prüfung bei denen es ganz ohne Kundenkontakt einfach nicht dauerhaft geht oder nur mit deutlich verringerter Effizienz.
Natürlich gibt es andere Tätigkeiten, die theoretisch auch dauerhaft im Home Office ausgeführt werden können - z.B. Softwareentwicklung.
Deswegen bin ich mir sicher, dass viele Firmen, die für die Zeit der Kontaktsperre Home Office anbieten oder anordnen, nach dieser ersten Phase auch wieder allmählich zum Normalbetrieb übergehen wollen (=mindestens zeitweise Tätigkeit im Büro). Natürlich macht es Sinn, um die Kontakte im Büro zahlenmäßig noch zu reduzieren, bspw. jeweils die halbe Belegschaft im Büro, die andere im Home Office arbeiten zu lassen und dann wöchentlich zu wechseln oder so in der Art.

Die Maßnahmen wie Home Office, welche praktisch auch keine negativen Auswirkungen haben, werden so lange andauern müssen. Ok, es wird weniger Benzin verbraucht. Schlecht für die Wirtschaft. Dafür auch weniger CO2 und weniger Unfälle. Das dürfte den Benzin-Minderverbrauch mehr als kompensieren. :-D

Das Virus ist in 6-10 Wochen nicht weg. Und wenn dann ein Fall in der Firma bekannt wird, dann muss das Unternehmen für mindestens zwei Wochen geschlossen werden. Wäre total idiotisch, diese Maßnahme abzusetzen, bevor die Gefahr gebannt ist.

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WiWi Gast

Homeoffice für dieses Jahr absetzen

Es ist doch ganz einfach: Solange das Büro nicht komplett geschlossen ist, stellt der AG grds. einen Arbeitsplatz zur Verfügung. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Mitarbeiter aufgerufen sind, von zuhause aus zu arbeiten. Solange das so ist, kann auch ein Arbeitszimmer nicht abgesetzt werden.

Und hört mal auf, wegen 2,50€ Strom rumzuheulen. Ist ja peinlich!

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WiWi Gast

Homeoffice für dieses Jahr absetzen

WiWi Gast schrieb am 01.04.2020:

Na, dann hat mein Arbeitgeber ja auch keine Stromkosten, nicht? Denn ob ich zuhause am Rechner sitze oder im Büro macht für den Verbrauch ja keinen Unterschied. Aber stimmt, es ist ja nur das (Privat-)Handy, was ja sonst auch immer läuft. Kein PC mit Bildschirm (selbst angeschafft), kein Drucker (selbst angeschafft inklusive Papier und Toner), kein Licht. Und einen großen Schreibtisch mit Bürostuhl hat auch jeder rumstehen. Es ist auch total klasse, dass alle Kunden jetzt meine Privatnummer haben. Nicht falsch verstehen - ich sehe die Notwendigkeit schon ein. Aber so zu tun, als wenn das kein Entgegenkommen der Arbeitnehmer wäre, ist absurd.

WiWi Gast schrieb am 01.04.2020:

Leute euer Handy verbraucht im Jahr grob 2 bis 4 Euro Strom.
Was wollt ihr da absetzen? Ihr nutzt das ding halt auch privat. Ihr dürftet aktuell NICHT absetzen können, wenn ihr auf dem Bett, im Garten oder dem Sofa im HO sitzt.
Ich sitze gerad im HO in meinem bett. Soll ich da jetzt 2x2 Meter als Steuererklärung ansetzen?
Muss halt räumlich abgetrennt sein. Zumindest Teile der Big4 haben ja noch die Möglichkeit auf eigene Gefahr ins Büro zu fahren (auch von laut Geschäftsführung nicht gewünscht, aber Teile der Büros sind zugänglich)
Dann müsst ihr auch nicht heizen. Aber eben Sprit und Zeit fürs hinkommen zahlen.

Es macht finde ich einen Unterschied ob es steuerlich abgesetzt und damit von dem deutschen Fiskus "bezahlt" oder vom Arbeitgeber "bezuschusst" und damit von ihm bezahlt wird

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WiWi Gast

Homeoffice für dieses Jahr absetzen

update

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know-it-all

Homeoffice für dieses Jahr absetzen

WiWi Gast schrieb am 01.12.2020:

update

? Was das eine Anspielung auf die News von gestern bezüglich der vorgesehenen 5 EUR Kostenpauschale pro Home Office Tag?

Es ist einerseits etwas enttäuschend, dass wohl eine Deckelung bei 600 EUR (=120 Tage) vorgesehen ist (ich habe ausgerechnet, dass ich seit Mitte März bis Dezember voraussichtlich auf etwa 170 Homeoffice Arbeitstage kommen werde).
Andererseits ist eine pauschale Regelung durchaus sinnvoll, bevor jeder einzeln anfängt die Kosten für das Arbeitszimmer und den tatsächlichen Zusatzaufwand (höhere Betriebskosten, v.a. Strom und Heizung) umständlich und individuell auszurechnen.

Meiner Meinung nach decken 5 EUR auch die Mehrkosten, die durch die Arbeit zu Hause entstehen, mehr als ausreichend.

Laut FAZ wurde auch überlegt, ob man die Homeoffice-Kostenpauschale zusätzlich zur Werbekostenpauschale (1000€) immer ansetzen kann. Man hat sich aber wohl dafür entschieden, dass es gegen die Werbekostenpauschale angerechnet wird.
Damit profitieren zwar weniger Steuerzahler von der Homeoffice-Kostenpauschale. Aber sachlich ist das wohl so richtig, denn der Werbungskostenpauschbetrag ist ja bereits ein wesentliches Entgegenkommen der Finanzbehörden gegenüber dem Steuerzahler.

Letztendlich sollte man aber noch abwarten, bis die Regeungl final ist. Und - wie üblich in Deutschland - wird es dann bestimmt noch das ein oder andere Gerichtsverfahren vor dem BFH geben, in dem über die HO-Kostenpauschale gestritten wird :-)

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Ceterum censeo

Homeoffice für dieses Jahr absetzen

WiWi Gast schrieb am 01.12.2020:

update

Die Regierungskoalition hat sich hier auf eine Regelung geeinigt: Pauschaler Werbungskostenansatz von 5 Euro pro Tag, maximal jedoch 600 Euro im Jahr. Dieser Wert soll jedoch nicht (!) neben dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag gelten.
Die Regelung muss aber noch den Bundestag passieren, veröffentlicht werden, etc.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Homeoffice für dieses Jahr absetzen

Ceterum censeo schrieb am 01.12.2020:

update

Die Regierungskoalition hat sich hier auf eine Regelung geeinigt: Pauschaler Werbungskostenansatz von 5 Euro pro Tag, maximal jedoch 600 Euro im Jahr. Dieser Wert soll jedoch nicht (!) neben dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag gelten.
Die Regelung muss aber noch den Bundestag passieren, veröffentlicht werden, etc.
Liebe Grüße

Was genau bedeutet es, dass die Regeung nicht neben dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag gelten soll?
Also weiterhin nur Pauschbetrag absetzbar, da 600<1000?

antworten
WiWi Gast

Homeoffice für dieses Jahr absetzen

WiWi Gast schrieb am 04.04.2020:

Es ist doch ganz einfach: Solange das Büro nicht komplett geschlossen ist, stellt der AG grds. einen Arbeitsplatz zur Verfügung. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Mitarbeiter aufgerufen sind, von zuhause aus zu arbeiten. Solange das so ist, kann auch ein Arbeitszimmer nicht abgesetzt werden.

Und hört mal auf, wegen 2,50€ Strom rumzuheulen. Ist ja peinlich!

Wie genau willst du dem Staat denn nachweisen, dass das Büro komplett geschlossen hatte?
Wenn ich dazu angewiesen werde, von Zuhause arbeiten zu müssen, dann ist das ja keine "Komfortentscheidung" von mir und dementsprechend setze ich die Kosten auch ab!
Und wenn 2,50€ (pro Tag!) so kleinlich sind hoffe ich sehr für dich, dass du bei deinen Spesen auch so großzügig bist und bei kleineren, gelegentlichen Kundenbesuchen auch auf deinen VMA verzichtest. Alles andere wäre ja schon peinlich!

antworten
WiWi Gast

Homeoffice für dieses Jahr absetzen

know-it-all schrieb am 01.12.2020:

Meiner Meinung nach decken 5 EUR auch die Mehrkosten, die durch die Arbeit zu Hause entstehen, mehr als ausreichend.

Kommt drauf an.
Ich hab mir z.B. ein gutes Headset für 170 Euro privat gekauft. Dazu nutze ich meinen privaten sehr teuren großen 4k Monitor. Dessen verschließ ich nun erheblich höher, da ich ihn beruflich mehr nutze als privat. Ebenso Bürostuhl, der ist mir z.B. wärend des Homeoffice kaputt gegangen (wäre er natürlich ohne Homeoffice auch, nur etwas später). Wenn man solche Dinge mit reinrechnet, dann reichen die 5 Euro pro Tag nicht. Ausstattung sollte da meiner Meinung nochmal on top kommen, die 5 Euro quasi nur für laufende Kosten wie Strom, Heizung, etc.

antworten
WiWi Gast

Homeoffice für dieses Jahr absetzen

Ich weiß, manch einer kann es sich nicht vorstellen, aber es gibt Arbeitgeber, die weder öffentliche Verwaltung sind, noch Konzern mit Betriebsrat.

Mit anderen Worten: meine Kosten für das Homeoffice bestehen n i c h t aus Strom und Wasser, sondern aus:

  • meinem eigenen Drucker inkl. Papier und Toner
  • meinem eigenen Bildschirm
  • meinem eigenen Aktenvernichter
  • der Nutzung meines Privathandys (ohne Allnetflat) für Firmengespräche

Klar, sollte theoretisch der Arbeitgeber dafür aufkommen. Recht haben und Recht bekommen ist aber leider nicht das Gleiche!

Anyway, da mein Arbeitsweg 35 km beträgt, werde ich lieber die Pendlerpauschale ansetzen. Offizielles Homeoffice habe ich ja nicht, sonst würde mein Arbeitgeber ja die Arbeitsschutzvorschriften am Heimarbeitsplatz einhalten müssen.

antworten
WiWi Gast

Homeoffice für dieses Jahr absetzen

Ceterum censeo schrieb am 01.12.2020:

update

Die Regierungskoalition hat sich hier auf eine Regelung geeinigt: Pauschaler Werbungskostenansatz von 5 Euro pro Tag, maximal jedoch 600 Euro im Jahr. Dieser Wert soll jedoch nicht (!) neben dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag gelten.
Die Regelung muss aber noch den Bundestag passieren, veröffentlicht werden, etc.
Liebe Grüße

Ich werde voraussichtlich mein häusliches Arbeitszimmer wegen der Vorbereitung auf das WP-Examen ansetzen. Gilt die 5€-Pauschale auch ZUSÄTZLICH zu einem Arbeitszimmer (z.B. zur Deckung von Strom, Internet etc. oder gilt da nur "entweder... oder..."?

antworten
WiWi Gast

Homeoffice für dieses Jahr absetzen

Was denkt ihr ist bei folgendem Fall drin:
Bin Werkstudent mit etwa 18k Gehalt (also Steuerpflichtig). Jetzt kann man als Student so oder so ein Arbeitszimmer (bzw. Lernzimmer) absetzen. Habe das glück mit meiner Freundin in einer kleinen 3ZM Wohnung zu leben. Das würde ich also so oder so absetzen.

Mein Arbeitgeber hat seit März die dringende Empfehlung wenn möglich Mobiles Arbeiten zu nutzen. Könnte ich für die Tage auch nochmal die 5€ ansetzen?
Hatte quasi auch eine Doppelbelastung in meinem Arbeitszimmer.

antworten
know-it-all

Homeoffice für dieses Jahr absetzen

WiWi Gast schrieb am 01.12.2020:

Was genau bedeutet es, dass die Regeung nicht neben dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag gelten soll?
Also weiterhin nur Pauschbetrag absetzbar, da 600<1000?

Es bedeutet, dass du - wie üblich - deine Ist-Werbungskosten aufsummieren darfst und dann, sofern die Summe der Werbungskosten größer ist als AN-Pauschbetrag, die tatsächlichen Kosten in deine Steuererklärung einträgst. Die angedachte Tagespauschale für Homeoffice ist somit, trotz pauschaler Ermittlung, Teil der tatsächlichen Werbungskosten.
Sofern deine übrigen Werbungkosten unter 400 EUR liegen, lohnt sich die Tagespauschale für dich also nicht, da du dann nicht über den AN-Pauschbetrag kommst. Kommst du aber in Summe über 1.000 EUR Ist-Kosten, dann profitierst du auch vom Ansatz der Tagespauschale.

Jemand anders schrieb

Kommt drauf an.
Ich hab mir z.B. ein gutes Headset für 170 Euro privat gekauft. Dazu nutze ich meinen privaten sehr teuren großen 4k Monitor. Dessen verschließ ich nun erheblich höher,

Warum gibst du Dinge wie einen Monitor im Jahr der Anschaffung nicht ohnehin als Arbeitsmittel in der Steuererklärung an? Gleiches gilt für ein Headset - nach meinem Dafürhalten ist auch das Arbeitsmittel und losgelöst von der Tagespauschale zu sehen.
Ich gebe sämtliches IT-Equipment (Laptop, Festplatten, Monitor, Maus, Tastatur) und tw. die Software (bspw. Microsoft 365 Abo) als Arbeitsmittel mit 100% dienstlicher Nutzung in meiner Steuererklärung an - wurde bisher immer vom FA akzeptiert.

Zum Headset - ich habe mir letztes Jahr ein China-Headset der 25 EUR Klasse (Mpow) bestellt. Meine Kollegen loben die gute Klangqualität und es sitzt auch recht bequem.
Es muss also nicht immer das Teuerste sein ;-)

da ich ihn beruflich mehr nutze als privat. Ebenso Bürostuhl, der ist mir z.B. wärend des Homeoffice kaputt gegangen (wäre er natürlich ohne Homeoffice auch, nur etwas später). Wenn man solche Dinge mit reinrechnet, dann reichen die 5 Euro pro Tag nicht. Ausstattung sollte da meiner Meinung nochmal on top kommen, die 5 Euro quasi nur für laufende Kosten wie Strom, Heizung, etc.

Die erste Adresse für die Beschaffung von Hardware zum vernünftigen Arbeiten im Homeoffice sollte übrigens (meiner Meinung nach) der AG sein. Bei uns in der Firma wurde es bspw. auf Nachfrage erlaubt, dass die Mitarbeiter ihre Monitore vom Büro nach Hause nehmen durften.

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Ceterum censeo

Homeoffice für dieses Jahr absetzen

WiWi Gast schrieb am 01.12.2020:

Ich werde voraussichtlich mein häusliches Arbeitszimmer wegen der Vorbereitung auf das WP-Examen ansetzen. Gilt die 5€-Pauschale auch ZUSÄTZLICH zu einem Arbeitszimmer (z.B. zur Deckung von Strom, Internet etc. oder gilt da nur "entweder... oder..."?

Da ich den Gesetzestext noch nicht lesen konnte, sind sämtliche Aussagen spekulativ. Ich kann es mir aber nicht vorstellen, dass ein paralleler Ansatz möglich wäre. Hier würde es zu einer ungerechtfertigten Doppelberücksichtigung kommen.
Die Regelung ist ja explizit für Personen erdacht, die die Voraussetzungen der bisherigen Arbeitszimmerregelung nicht erfüllen.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Homeoffice für dieses Jahr absetzen

Und wer home office gemacht hat kann dann die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz nicht absetzen.

Ceterum censeo schrieb am 01.12.2020:

Ich werde voraussichtlich mein häusliches Arbeitszimmer wegen der Vorbereitung auf das WP-Examen ansetzen. Gilt die 5€-Pauschale auch ZUSÄTZLICH zu einem Arbeitszimmer (z.B. zur Deckung von Strom, Internet etc. oder gilt da nur "entweder... oder..."?

Da ich den Gesetzestext noch nicht lesen konnte, sind sämtliche Aussagen spekulativ. Ich kann es mir aber nicht vorstellen, dass ein paralleler Ansatz möglich wäre. Hier würde es zu einer ungerechtfertigten Doppelberücksichtigung kommen.
Die Regelung ist ja explizit für Personen erdacht, die die Voraussetzungen der bisherigen Arbeitszimmerregelung nicht erfüllen.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Homeoffice für dieses Jahr absetzen

know-it-all schrieb am 01.12.2020:

Warum gibst du Dinge wie einen Monitor im Jahr der Anschaffung nicht ohnehin als Arbeitsmittel in der Steuererklärung an? Gleiches gilt für ein Headset - nach meinem Dafürhalten ist auch das Arbeitsmittel und losgelöst von der Tagespauschale zu sehen.

Headset hätte ich auf jeden Fall gemacht, da das wirklich nur für die Arbeit ist. Monitor war halt bisher mein Privatvergnügen, da ich vor Corona nur sehr selten Homeoffice hatte.

Zum Headset - ich habe mir letztes Jahr ein China-Headset der 25 EUR Klasse (Mpow) bestellt. Meine Kollegen loben die gute Klangqualität und es sitzt auch recht bequem.
Es muss also nicht immer das Teuerste sein ;-)

Klar, ich bin normalerweise auch eher der Typ "günstig aber ausreichend gut". In dem Fall hat es halt ein paar Funktionen, die ich durchaus praktisch finde. Z.B Bluetooth-Kopplung mit mehreren Geräten (Handy, Notebook, ...), Mute-Funktion durch nach oben Klappen des Mikros, Beleuchtung wenn ich nicht auf Mute bin (damit andere das sofort sehen und ruhig sind), ANC, etc.

Die erste Adresse für die Beschaffung von Hardware zum vernünftigen Arbeiten im Homeoffice sollte übrigens (meiner Meinung nach) der AG sein. Bei uns in der Firma wurde es bspw. auf Nachfrage erlaubt, dass die Mitarbeiter ihre Monitore vom Büro nach Hause nehmen durften.

Hätte ich auch gedurft, sowohl meine beiden Monitore als auch meinen Bürostuhl. Allerdings habe ich ja alles auch privat und doppelt aufbauen ist platzmäßig zwar zur Not drin, aber auf Dauer keine echte Lösung.

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Das Erledigen der beruflichen Arbeit von zu Hause aus praktizieren in den USA bereits 10 Prozent der Beschäftigten. In Deutschland steckt diese Entwicklung noch in den Kinderschuhen. Die Voraussetzungen zur Einrichtung eines Home Office sind jedoch vergleichbar.

Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig

Grundsteuer: Ein neugebautes Einfamilienhaus.

Die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer sind verfassungswidrig. Das Festhalten am Hauptfeststellungszeitpunkt von 1964 führt zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen. Mit dieser Begründung hat das Bundesverfassungsgerichts die Vorschriften mit Urteil vom 10. April 2018 (1 BvL 11/14, 1 BvR 889/12, 1 BvR 639/11, 1 BvL 1/15, 1 BvL 12/14) für verfassungswidrig erklärt und bestimmt, dass der Gesetzgeber spätestens bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu treffen hat.

Soli-Ende: Es geht auch ohne Solidaritätszuschlag

Kommentar zum Solidaritätszuschlag vom INSM-Geschäftsführer Hubertus Pellengahr

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags debattiert am 27. Juni 2018 über die Zukunft des Solidaritätszuschlags. Im Zentrum steht dabei die Frage, ob der „Soli“, wie von der Bundesregierung geplant, auch nach 2020 weiter erhoben werden darf und ob die geplante Beibehaltung ab 2021 für Jahreseinkommen über 61.000 Euro verfassungskonform ist.

Bitcoin-Gewinne: Nach Höhenflug droht Ärger mit Finanzamt

Zwei Bitcoin-Münzen auf einer beleuteten Computer-Tastatur.

Für viele Anleger in Kryptowährungen wie den Bitcoin oder Ethereum sprudelten im vergangenen Jahr die Gewinne. Wer die Bitcoin-Gewinne aus dem Jahr 2017 bei der Einkommensteuer nicht ordnungsgemäß versteuert, dem droht Ärger mit dem Finanzamt. Erst nach einer Haltedauer von einem Jahr unterliegen Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen nicht mehr der Steuerpflicht. Gewinne aus dem Bitcoin-Mining sind ebenfalls steuerpflichtig,

Berufseinstieg: Von Anfang an Steuern sparen

Kreise-Schriftzug "STEUERN SPAREN" auf einer schwarzen Tafel.

Berufsanfänger haben viele Möglichkeiten, von Anfang an Steuern zu sparen. Zusammen mit steuertipps.de hilft WiWi-TReFF, dass möglichst viel vom hart verdienten Geld in den eigenen Taschen bleibt.

Auslandsreisekosten 2017: Neue Spesensätze & Pauschalen für Auslandsdienstreisen

Ab 2017 gelten neue Spesensätze und Pauschalbeträge für Dienstreisen ins Ausland. Das Bundesfinanzministerium hat dazu die Regeln für die steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen veröffentlicht.

Steuererklärung: Wie Studenten die Kosten im Studium absetzen

Steuererklärung: Das Bild zeigt ein Gebäude mit der Aufschrift Universität, einen Studierenden und ein Formular für die Steuererklärung.

Auf Studierende zukommen im Studium etliche Kosten zu. Von der Miete für die Studentenwohnung bis hin zu Ausgaben für die Fachliteratur oder den Computer. Können Studentinnen und Studenten ihre Aufwendungen steuerlich absetzen? Lohnt es sich für Studierende, eine Steuererklärung einzureichen?

Broschüre »Steuern von A bis Z«

Screenshot vom Cover der Broschüre "Einkommensteuer und Lohnsteuer" vom Bundesministerium der Finanzen (BMF).

Die neue Broschüre »Steuern von A bis Z« des Bundesministeriums der Finanzen von 2017 gibt einen Überblick der verschiedenen Steuerarten in Deutschland und erläutert, was besteuert wird und wer welche Steuern zahlt.

Antworten auf Homeoffice für dieses Jahr absetzen

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